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Durch die Auslagerung der Gruneliusschule kommt es zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße, in

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

In der Frage geht es um das erhöhte Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße durch die Auslagerung der Gruneliusschule und die Notwendigkeit geeigneter Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Sicherheit. Der Magistrat hat ein Verkehrskonzept entwickelt, das auf einer hohen Nutzung von Fußgänger- und ÖPNV-Zugang abzielt, um das Verkehrschaos zu bewältigen und die Sicherheit der Schüler zu erhöhen.

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Frage an den Magistrat

Durch die Auslagerung der Gruneliusschule kommt es zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße, insbesondere zu Stoßzeiten durch Bring- und Abholverkehr. Dies führt zu Staus, unübersichtlichen Verkehrssituationen und erhöhten Gefahren für Kinder. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um geeignete Maßnahmen zur Verkehrslenkung, Entzerrung und Sicherung des Schulumfelds zu ergreifen. Daher frage ich den Magistrat: Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um das Verkehrschaos in der Balduinstraße infolge der Auslagerung der Gruneliusschule zu bewältigen, und wie soll dabei die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern gewährleistet werden?

Antwort des Magistrats

Im Zusammenhang mit der Auslagerung der Gruneliusschule wurde im Vorfeld, gemeinsam mit den beauftragten Verkehrsplanenden, dem Straßenverkehrsamt sowie der Schule, ein Verkehrskonzept entwickelt. Dieses basiert auf der Annahme, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler den Schulstandort zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht. Ziel der Planung war es zudem, sogenannte "Elterntaxis" möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund wurden bewusst keine gesonderten Stellplätze für den Bring- und Abholverkehr vorgesehen. Für den verbleibenden, notwendigen Kfz-Verkehr wurden verschiedene Varianten geprüft. Die finale Verkehrsführung sieht vor, dass der Kfz-Verkehr über die Offenbacher Landstraße in das Gebiet ein- und über eine definierte Anliegerstraße wieder ausgeleitet wird. Diese Verkehrsführung wurde durch die Schule im Rahmen der Elternkommunikation entsprechend erläutert und bekannt gemacht. Zur Unterstützung der Verkehrslenkung wurde eine entsprechende Beschilderung eingerichtet. Die Balduinstraße ist dabei nicht als reguläre Zufahrt für den Hol- und Bringverkehr vorgesehen. Des Weiteren führte die Schulwegkommission im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Verbesserung der Schulwegsicherheit am 12.12.2025 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des Schulelternbeirats sowie des Ortbeirats 5 eine umfassende Schulwegbegehung durch. Ziel der Begehung war es, bestehende Gefahrenstellen im Umfeld der Schule zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu veranlassen. Dabei wurden mehrere konkrete Maßnahmen beschlossen: Im Bereich der Haltestelle Balduinstraße wurden zusätzliche Trennelemente angeordnet. Diese sollen insbesondere verhindern, dass haltende Straßenbahnen - vor allem bei roter Ampel - verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern überholt werden. Dadurch wird die Sicherheit der querenden Kinder deutlich erhöht. Auf dem stadteinwärts führenden Radweg an der Haltestelle Balduinstraße wurde ein sogenannter Rüttelstreifen angebracht. Dieser macht Rad- und Rollerfahrende frühzeitig auf die Haltestellensituation aufmerksam und trägt gleichzeitig zur Reduzierung der Geschwindigkeit bei. Die bestehende Sperrfläche vor dem Gebäude Balduinstraße 33 wird künftig durch Flexipoller abgesichert. Damit soll das widerrechtliche Parken in diesem Bereich verhindert werden. Gleichzeitig entsteht eine sichere und besser erkennbare Querungshilfe für Schülerinnen und Schüler. Das Amt für Bau und Immobilien wird die Situation zusammen mit dem Stadtschulamt weiterhin beobachten und bei Bedarf das Straßenverkehrsamt erneut einbinden, um gemeinsam etwaige Anpassungsbedarfe zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu bewerten. Der dringendste Bedarf besteht gleichwohl darin, dass die Schulgemeinde selbst - und hier insbesondere die Elternschaft - weiterhin daran arbeitet, das Aufkommen an "Elterntaxis" zu verringern. Hierauf kann der Magistrat nicht unmittelbar einwirken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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