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Zahlreiche Schulpavillonanlagen verfügen über keinen Wasseranschluss. Nach Aussagen des Magistrats beschleunige dies die

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In dieser Frage wird das Fehlen von Wasseranschlüssen in vielen Schulpavillons angeprangert und die Auswirkungen auf die Nutzung der Interimsgebäude, insbesondere für Grundschulen, thematisiert. Der Magistrat erklärt, dass Wasseranschlüsse nur unter bestimmten Bedingungen installiert werden und beschreibt die Vorteile des Verzichts auf Wasseranschlüsse bei der Planung und Genehmigung von Interimsgebäuden.

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Frage an den Magistrat

Zahlreiche Schulpavillonanlagen verfügen über keinen Wasseranschluss. Nach Aussagen des Magistrats beschleunige dies die Erschließungsplanung und den Genehmigungsprozess, verkürze die Bauzeiten und erspare aufwändige regelmäßige Wartungen. Gleichzeitig müssen jedoch viele Schulen Interimsgebäude für viele Jahre nutzen und gerade Grundschulen bieten in diesen Räumlichkeiten auch Frühstück, Sach- oder Kunstunterricht an, wofür ein Wasseranschluss wichtig wäre. Daher frage ich den Magistrat: Die Interimsgebäude welcher Schulen verfügen über einen bzw. keinen Wasseranschluss, und wie können Verwaltungsabläufe so beschleunigt werden, dass auch Schulpavillons mit Wasseranschluss in einer angemessenen Zeit gebaut werden können?

Antwort des Magistrats

In Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Bau und Immobilen, ABI, und dem Gesundheitsamt, wurde im Mai 2020 festgelegt, dass Wasseranschlüsse in Interimsgebäuden nur dann hergestellt werden, wenn der Anschluss an das Kanal- und Trinkwassernetz ohne größeren Aufwand zu erschließen ist. Bei der Planung wird auch berücksichtigt, welcher Nutzung die Räume zugeführt werden und wie weit der Weg zu den nächstgelegenen sanitären Anlagen ist. Bei einer geplanten Nutzung als zum Beispiel Kunstraum wird selbstverständlich auch ein Waschbecken beziehungsweise Wasseranschluss eingeplant. Die Gründe für den Bau von Interimsgebäuden ohne Wasseranschluss sind folgende: - Deutliche Vereinfachung der Erschließungsplanung, sodass kein Trinkwasseranschluss - frostsichere Verlegung unter der Erde - und kein Abwasserkanal baulich erstellt werden muss. Das Gebäude muss "nur" mit einem ELT- und Netzwerkanschluss an den Bestand angebunden werden. - Der Genehmigungsprozess der Bauantrages wird ohne Wasseranschluss vereinfacht, da kein Entwässerungsgesuch erstellt, eingereicht und geprüft werden muss. Hierdurch kann die Baugenehmigung schneller erteilt werden. - Die Bauzeit für die Erschließungsarbeiten kann deutlich verkürzt werden, was auch zu weniger Einschränkungen und Gefahren während des Schulbetriebs führt. - Es gilt grundsätzlich: Waschbecken in Klassenzimmern an Grundschulen sind aufwändig in der Wartung, da im Betrieb alle Trinkwasseranschlüsse regelmäßig gespült und geprüft werden müssen um das Thema Legionellen zu vermeiden. Anders gestaltet es sich selbstverständlich, wenn die Interimsgebäude eine Komplettauslagerungen darstellen. Unterliegt der Bau eines Interimsgebäudes einem großen zeitlichen Druck, wird von einem Anschluss an das Kanal- und Trinkwassernetz aus oben aufgeführten Gründen dringend abgeraten. Über keinen Wasseranschluss verfügen die Interimsgebäude der nachfolgend aufgeführten Schulen: Astrid-Lindgren-Schule, Berkersheimer Schule, Brüder-Grimm-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Falkschule, Frauenhofschule, Freiligrathschule - außer Holzmodul -, Friedrich-Ebert-Schule, Friedrich-Fröbel-Schule - außer Mensacontainer -, Günderrodeschule, Gymnasium Süd -ehem. Wallschule -, Helmholtzschule, Hostatoschule, Julius-Leber-Schule HS, Salzmannschule - ehem. Liebfrauenschule -, Linnéschule, Riedhofschule, Robert-Koch-Schule, Stauffenbergschule. Die Interimsgebäude der nachfolgenden Schulen sind mit einem Wasseranschluss ausgestattet: Ackermannschule, Albrecht-Dürer-Schule, Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung ehem. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und ehem. Gutenbergschule, Apfelviertel KT -in Liesel-Oestreicher Schule -, August-Gräser-Schule, Berthold-Otto-Schule, Boehleschule, Bürgermeister-Grimm-Schule, Diesterwegschule, Ebelfeldschule, Edith-Stein-Schule - ehem. Eduard-Spranger-Schule -, Erich Kästner Schule, Freiligrathschule - nur die Holzmodulanlage -, Fried-Lübbecke-Schule - nur der Mensacontainer -, Friedrich-Fröbel-Schule, Friedrich-List-Schule, Grundschule Kalbach, Grundschule Riedberg, Gruneliusschule, Heinrich-Seliger-Schule, Johanna-Tesch-Schule, Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Konrad-Haenisch-Schule, Münzenbergerschule, Niddaschule, Otto-Hahn-Schule, Robert-Schumann-Schule, Schule am Mainbogen, Schule am Ried, Viktor-Frankl-Schule, Walter-Kolb-Schule, Ziehenschule. Folgende Interimsgebäude sind Komplettauslagerungen. Ein Wasseranschluss ist selbstverständlich vorhanden. Waschbecken befinden sich jedoch nicht zwingend in den Klassenräumen. Adorno-Gymnasium (Schulcampus Westend), Anni- Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung ehem. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode - AS2 (Pavillon Länderweg), Elisabethenschule, Gymnasium Römerhof, Gymnasium Süd (Tiroler Park), Holzhausenschule (Schulcampus Westend), IGS 15, Johanna-Tesch-Schule - Containeranlage, KGS Niederrad (Standort Mainfeldstr.), KGS Niederrad (Standort Goldsteinstr.), Schule am Hang.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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