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  • Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Berge
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 76 Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Bergen und dem Lohrberg errichten, welches sowohl die Trasse nach Norden verstärkt als auch die Trasse aus Großkrotzenburg nach Frankfurt leistungsfähiger machen soll. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat bekannt, wie der Strom, der durch diese Trassen fließen wird, erzeugt wird, und wird das geplante Gaskraftwerk in Großkrotzenburg mit Strom aus dieser Trasse versorgt oder speist Strom in diese Trasse ein? Antwort des Magistrats: TenneT teilt dem Magistrat auf Anfrage Folgendes mit: In Übertragungsnetzen kann Strom nicht einzelnen Erzeugungsanlagen oder konkreten Trassen eindeutig zugeordnet werden. Der Stromfluss folgt physikalischen Gesetzmäßigkeiten und ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Einspeisung, Verbrauch und Netzsituation. Eine gezielte Steuerung des Stromflusses entlang einzelner Trassen durch den Kraftwerksbetreiber ist dabei nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass Strom aus regionalen Erzeugungsanlagen auch in das Übertragungsnetz eingespeist wird und zur Versorgung der Region beiträgt. Gleichzeitig verteilen sich die sogenannten Lastflüsse im gesamten Netz, sodass nicht vorhergesagt oder gezielt gesteuert werden kann, welcher Anteil des Stroms über eine bestimmte Trasse fließt. Der geplante Netzausbau im Nordosten Frankfurts steht zudem im Zusammenhang mit der weiteren Stärkung der Netzstruktur im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere durch den geplanten Ringschluss in Frankfurt. Dieser dient dazu, die Versorgungssicherheit und die Kapazität zu erhöhen, Lastflüsse besser zu verteilen und somit die Energieversorgung des gesamten Ballungsraums auch in Zukunft zu sichern sowie den stark steigenden Lastzuwachs zu bedienen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Heike Leitschuh Vertraulichkeit: Nein

  • Zum 1. Juni treten in Köln, zum 1. Juli in München Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Kraft. Seitens des Magis
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 77 Zum 1. Juni treten in Köln, zum 1. Juli in München Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Kraft. Seitens des Magistrat wurde ein Gutachten zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen beauftragt. Auf Nachfragen zum Stand wurde der Taxivereinigung bis Ende April nicht geantwortet. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand des Gutachtens, und wann werden Mindestentgelte für Mietwagen in Frankfurt eingeführt, um den ruinösen Wettbewerb endlich zu beenden? Antwort des Magistrats: Aktuell erfolgt die Datenerhebung bei den Mietwagen- und Taxiunternehmen. Dazu haben in den vergangenen Wochen diverse Betriebsprüfungen stattgefunden, um den Gutachtern das erforderliche Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Sobald das Gutachten vorliegt, wird dies umgehend geprüft, und auf Grundlage einer fundierten und belastbaren Datengrundlage entschieden, ob und in welcher Ausprägung Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Frankfurt am Main eingeführt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • Der Jahresabschluss der Mainova 2025 zeigt, dass das Unternehmen einen hohen Gewinn erwirtschaftet hat. Während davon di
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 78 Der Jahresabschluss der Mainova 2025 zeigt, dass das Unternehmen einen hohen Gewinn erwirtschaftet hat. Während davon die Stadt Frankfurt als Teilhaberin profitiert, ist der Unternehmensstruktur der Mainova zu entnehmen, dass auch andere, nicht städtische Gesellschaften Anteilshaber*innen sind. Ich frage den Magistrat: Welche Konzerne sind an dem Gewinn der Mainova beteiligt, und wie hoch sind die Auszahlungen - bitte auf alle Anteilseigner*innen aufgeschlüsselt - insgesamt? Antwort des Magistrats: Die Mainova AG ist eine kommunal geprägte Aktiengesellschaft. Die Stadt Frankfurt am Main hält über Beteiligungsgesellschaften rund drei Viertel der Anteile. Die Thüga AG ist mit etwa einem Viertel beteiligt. Ein Streubesitz besteht nur in geringem Umfang. Der Jahresüberschuss wird auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags im Wesentlichen an die Mehrheitsaktionärin und damit mittelbar an die Stadt Frankfurt abgeführt. Für das Geschäftsjahr 2025 beläuft sich diese Gewinnabführung auf 108,7 Millionen Euro. Eine Beteiligung weiterer Anteilseigner am Gewinn erfolgt nicht über eine anteilige Ausschüttung. Sie erfolgt ausschließlich über eine vertraglich festgelegte Ausgleichszahlung in Höhe von 10,84 Euro je Aktie. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Der Bestand an Sozialwohnungen schmilzt immer weiter. Aktuell gibt es nur noch knapp 27.842 Sozialwohnungen in Frankfurt
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 79 Der Bestand an Sozialwohnungen schmilzt immer weiter. Aktuell gibt es nur noch knapp 27.842 Sozialwohnungen in Frankfurt, Stand 2024. Gleichzeitig ist die Zahl neu gebauter Sozialwohnungen verschwindend gering. Ich frage den Magistrat: Wie viele Wohnungen wurden 2024 und 2025 fertiggestellt - bitte aufschlüsseln nach Förderweg 1, Förderweg 2 und gesamtem Bauvolumen - und wie viele Wohnungen sind in diesen Jahren aus der Bindung gefallen? Antwort des Magistrats: 2025 ist der Bestand an geförderten Wohnungen in Frankfurt erstmals seit 20 Jahren wieder gestiegen. Die Gesamtzahl beträgt aktuell rund 31.000 Wohnungen. Für Menschen mit niedrigen Einkommen stehen in Frankfurt insgesamt 25.972 Sozialwohnungen zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr gab es durch Neubau und den Erwerb von Belegungsrechten einen Zugang von 638 Wohnungen. Zusätzlich stehen 4.867 Wohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte konnten außerdem 2.294 Wohnungen für die zukünftige Belegung mit Sozialwohnungsberechtigten gesichert werden. 2024: - Gesamtstädtisch gab es einen Zugang von 4.203 Wohneinheiten (Fertigstellungsanzeige nach HBO). - 131 Wohneinheiten fielen auf den Förderweg 1, FW 1 - soziale Wohnraumförderung. 102 Wohneinheiten waren bezugsfertig und konnten im selben Jahr vom Amt für Wohnungswesen vermittelt werden. Die Vermittlung der restlichen Wohneinheiten im Förderweg 1 startete im Jahr 2025. - Im Förderweg 2, FW 2, wurden 117 Wohneinheiten fertiggestellt und 126 Wohneinheiten sind in die Vermietung gekommen sind. Darin enthalten sind auch Wohnungen, die Ende 2023 fertiggestellt und 2024 in die Vermietung gekommen sind. - 688 Sozialwohnungen sind aus der Bindung gefallen. Siehe dazu: Wohnraumförderung in Frankfurt am Main, Bilanz Förderjahr 2024 2025: - Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen über die Gesamtzahl aller im Stadtgebiet fertiggestellten Wohnungen vor. Die Fertigstellungszahlen werden vom Hessischen Statistischen Landesamt üblicherweise im Mai oder Juni des Folgejahres veröffentlicht. - Im Segment des geförderten Wohnungsbaus wurden 343 Wohneinheiten im Förderweg 1, FW 1 - soziale Wohnraumförderung, gefördert. Davon waren 269 Wohneinheiten bezugsfertig und konnten im selben Jahr vom Amt für Wohnungswesen vermittelt werden. - Im Förderweg 2 wurden 346 Wohneinheiten fertiggestellt, wovon 239 Wohneinheiten in die Vermietung gekommen sind. - Die Vermittlung der übrigen Wohneinheiten im FW 1 und FW 2 startete im Jahr 2026. Grund dafür war die Fertigstellung der Gebäude Ende des Jahres 2025. - 188 Sozialwohnungen sind aus der Bindung gefallen. Die Jahresbilanz der Wohnraumförderung in Frankfurt am Main zum Förderjahr 2025 wird im Juni 2026 veröffentlicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Deniz Avan Vertraulichkeit: Nein

  • Durch die aktuelle Baustellensituation und den Wegfall der Taxihalteplätze kommt es zu einer Verlagerung von Teilen der
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 7 Durch die aktuelle Baustellensituation und den Wegfall der Taxihalteplätze kommt es zu einer Verlagerung von Teilen der offenen Drogenszene in den Bereich zwischen Hauptbahnhof und Poststraße. Dies führt nicht nur zu Belastungen für Reisende und Passanten, sondern birgt auch Risiken für den Straßenverkehr sowie für die betroffenen suchtkranken Personen selbst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Ist dem Magistrat diese Verlagerung der offenen Drogenszene in die Poststraße bekannt, und inwiefern werden solche Verdrängungseffekte bei der Planung und Umsetzung des Suchthilfezentrums in der Niddastraße berücksichtigt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete Schnitzler, sehr geehrte Anwesende, die Verlagerung von Teilen der offenen Drogenszene ist dem Magistrat bekannt und zu großen Teilen tatsächlich auf die erwähnten Baustellen im Bahnhofsviertel zurückzuführen, denn die Bauarbeiten dort reduzieren den ohnehin nur begrenzt vorhandenen öffentlichen Raum noch mal deutlich. Das hat zur Folge, dass das Szenegeschehen in angrenzende Bereiche verlagert wird und sich dort verdichtet. Die Aufgabe von Streetworkern ist, Hilfsangebote zu machen und den Menschen alternative Orte anzubieten. Den offenen Konsum illegaler Drogen zu unterbinden, ist Aufgabe der Landespolizei. Der Magistrat setzt weiter große Hoffnungen in das geplante neue Hilfezentrum in der Niddastraße, welches die Situation im Bahnhofsviertel deutlich verbessern wird. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank! Die Fragestellerin hat eine Zusatzfrage. Bitte, Frau Schnitzler! Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP: (Zusatzfrage) Das Suchthilfezentrum wird perspektivisch in anderthalb Jahren - Ende 2027, war der Presse zu entnehmen, das sind nach meiner Rechnung etwa anderthalb Jahre - überhaupt erst in Betrieb genommen. Insofern wäre die Frage, was bis dahin geschieht, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass die Landespolizei verlauten lässt, dass der Drogenkonsum Aufgabe der Stadt ist. Ich meine die Eindämmung des Drogenkonsums. (Heiterkeit) Vielleicht auch der Konsum, aber ... Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Nein, Frau Schnitzler, der Konsum sicher nicht. Wir hatten über Jahre zum Glück einen ganz klaren Konsens, dass wir uns alle gemeinsam verantwortlich fühlen, ob das Landespolizei, Stadtpolizei oder die Drogenhilfe ist. In dieser Tradition gehe ich davon aus, dass wir auch weiterhin gemeinschaftlich zusammenarbeiten, das wünsche ich mir sehr. Vielleicht noch zwei Beispiele: Wir sind im Moment dabei, die Unterbringungskapazitäten, beispielsweise in Hotelzimmern, zu erhöhen, damit die Menschen eine Unterkunft haben. Der zweite Umstand, welcher sich sehr bemerkbar gemacht hat, ist, dass der Drogenkonsumraum La Strada von der AIDS-Hilfe jetzt mehrere Wochen geschlossen war, weil er komplett saniert werden musste. Auch da sind die Rauchplätze ausgebaut worden, ähnlich wie in der Niddastraße im Konsumraum der IDH. Das La Strada hat vor ein paar Tagen wiedereröffnet. Auch das wird hoffentlich die Situation in der Niddastraße weiter entlasten. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Herr Dr. Kößler von der CDU hat noch eine Zusatzfrage zu diesem Themenkomplex. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Nils Kößler, CDU: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, zu genau dem Thema der Frage ist heute ein längerer Artikel in einer Frankfurter Zeitung mit der Überschrift "Die Stadt für die katastrophale Situation in Haftung nehmen. Unternehmer schlagen Alarm und drohen mit rechtlichen Schritten" zu lesen gewesen. Wie schätzen Sie das ein? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Die Situation der Verengung durch die Baustellen nehmen wir sehr ernst. Von der Anzahl her sind es tatsächlich nicht sehr viel mehr Menschen, aber durch diese Verengung ist es viel sichtbarer, das erst mal als Fakt. Wir brauchen Lösungen, das ist auch überhaupt keine Frage. Zwei habe ich jetzt hier schon skizziert, und ich hoffe wirklich, dass wir weiter in guter Tradition mit der Landespolizei - mit der Stadtpolizei sowieso, das funktioniert sehr gut - zusammenarbeiten, um da Lösungen zu finden. Es wird dauern, Sie haben recht, Frau Schnitzler. Das Hilfezentrum wird erst in 2027 fertiggestellt, und für uns gilt es jetzt, Möglichkeiten zu finden, die Menschen unterzubringen und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Es ist gut, dass die Renovierung des La Strada früher fertig geworden ist als geplant und dass die Aidshilfe als guter Partner da Gas gegeben hat. Genau das sind die Maßnahmen, die wir im Bahnhofsviertel brauchen. Da gibt es nicht nur eine gute Idee, da braucht man viele kleine Maßnahmen, um diesen Bereich dann auch tatsächlich zu entlasten. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 7 Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP: Werte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer alles hier in dem Raum ist stolz, Frankfurter zu sein? Ich würde sagen, wahrscheinlich alle. Aber ist dem auch so, wenn wir am Hauptbahnhof unterwegs sind und sehen, wie die Menschen im Elend verwahrlosen? Ist dem auch so, wenn Unternehmer, auch Frankfurter in der Regel, um ihre Existenzen bangen, weil ihr Viertel völlig versifft und niemand mehr die Gastronomie aufsucht. Ist dem auch so, wenn Touristen ankommen und unsere Stadt als "Zombieland" bezeichnen? Und ist dem auch so, wenn wir wissen, dass Menschen sich auf den Straßen bisweilen nicht mehr sicher fühlen? All das sind reale Probleme und keine wilde Dramaturgie. Heute, Donnerstag, 15 Uhr im Bahnhofsviertel, habe ich in drei Minuten mit dem Fahrrad mehr Crackpfeifen gesehen als andere Menschen, die nicht Drogen konsumierten. Ich finde es spannend, dass dieses Elend die SPD so wahnsinnig amüsiert und erheitert. Durch die Straßensperrungen in der Poststraße, in der Moselstraße, durch die immer wieder auftauchenden Sperrungen in der Kaiserstraße verdichtet sich dieses Problem. Das Elend verdichtet sich, es gibt ein riesiges Müllproblem und der Verkehr, der kommt überhaupt nicht durch. Ich weiß nicht, wer von Ihnen mal mit dem Auto an den Bahnhof musste und vielleicht Verwandte mit viel Gepäck oder mobilitätseingeschränkte Verwandte abholen oder hinbringen musste. Es ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Die GRÜNEN stellten vorhin eine Frage nach der Barrierefreiheit beim Umbau der Kleinmarkthalle. Ich würde gerne mal die Frage nach der Barrierefreiheit beim Umbau am Hauptbahnhof stellen. Ich würde sagen Null, offen gestanden. (Beifall) Wir fordern nicht nur, dass - worüber wir ja oft sprechen - wir die Drogenszene in den Griff bekommen, dass wir mehr reinigen, dass wir mehr Polizeipräsenz bekommen - sei das die Landespolizei oder die Stadtpolizei, dazu sage ich gleich noch etwas - sei dahingestellt, all das fordern wir. Wir fordern aber vor allen Dingen auch, dass, wenn Straßen gesperrt und Baustellen errichtet werden, man sich irgendeinen Plan macht von Alternativen. Wo soll der Verkehr denn langgehen. Wo sollen die Menschen hin, die verdrängt werden, wo sollen die Taxen parken, die am Ende des Tages übrigens auch Steuerzahler und ein Gewerbe bei uns in Frankfurt sind? Es ist mir also insofern völlig unbegreiflich, wie vornehmlich grüne Dezernate, die alle betroffen sind, offenbar gar nicht miteinander sprechen. Das Bahnhofsviertel, werte Kollegen, darf kein Symbol des politischen Wegsehens bleiben. Es muss wieder ein Symbol dafür sein, dass Frankfurt Probleme lösen kann und Frankfurt ein attraktiver Standort ist. Genau dafür möchten wir Freie Demokraten kämpfen. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Kommunalpolitiker und Bürger in Frankfurt haben in den letzten Wochen und Monaten aus der Presse von den Planungen der F
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 8 Kommunalpolitiker und Bürger in Frankfurt haben in den letzten Wochen und Monaten aus der Presse von den Planungen der Firma TenneT erfahren, neue Umspannwerke auf Frankfurter Gemarkung zu errichten. Die Umsetzung dieser Pläne würde einen gigantischen Flächenfraß nach sich ziehen - überwiegend von hochwertigen, landwirtschaftlich genutzten Böden, die gleichzeitig als wichtige Naherholungsgebiete für die Frankfurter Bevölkerung dienen. Ich frage den Magistrat: Mit welchen konkreten, verbindlichen Maßnahmen stellt der Magistrat sicher, dass die Pläne von TenneT ökologisch vertretbar und mit dem geringstmöglichen Schaden für Natur und Landwirtschaft umgesetzt werden? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer, ich antworte wie folgt: Der Netzentwicklungsplan 2037/2045, der die Weiterentwicklung des deutschen Hochspannungsstromnetzes konzeptionell vorbereitet, sieht insbesondere in seiner aktuellen Version aus dem Jahr 2023 für die Region Rhein-Main zahlreiche Maßnahmen zur Verstärkung und zum Neubau von Leitungstrassen sowie Umspannwerken vor. Diese Maßnahmen wurden durch die Bundesnetzagentur bestätigt und werden durch den Bundesgesetzgeber in den Bundesbedarfsplan überführt, womit die Realisierung gesetzlich verankert ist. Es geht in der weiteren Umsetzung also nicht mehr um das Ob der Maßnahme, sondern nur noch um das Wie. Vor diesem Hintergrund steht die Stadtverwaltung in regelmäßigem Kontakt mit der Amprion GmbH und der TenneT GmbH als zuständigen Netzbetreiberinnen in der Region, so auch bezüglich des Neubaus zweier Umspannwerke im Bereich Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach, das ist der Arbeitstitel "Umspannwerk Ober-Erlenbach", beziehungsweise in Seckbach/Bergen, da ist der Arbeitstitel "Umspannwerk Frankfurt Nord 2", durch die TenneT GmbH. Die Vorhaben befinden sich noch in einer informellen Vorplanungsphase. Es liegen noch keine detaillierten Planungen vor. Zurzeit werden jeweils verschiedene Standortalternativen diskutiert. TenneT ermittelt dabei Daten, Informationen und Ersteinschätzungen, um die Unterlagen für notwendige Genehmigungsverfahren zu erstellen. Erst im Rahmen dieser Verfahren erfolgt eine formelle Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main. Erst vor Kurzem wurden zwischen Stadtplanungsamt, Umweltamt und Grünflächenamt abgestimmte Planungshinweise sowie Präferenzen zu den Standortalternativen gegenüber TenneT formuliert. Wir sehen eine Ersteinschätzung vorbehaltlich detaillierter Planungen, zum Beispiel in Bezug auf die Leitungsführung zu den jeweiligen Standorten. Aufgrund der Lage der Vorhaben im Außenbereich spielt dabei die Verringerung des Eingriffs in Natur und Landschaft eine sehr große Rolle. Die Belange, die von den städtischen Ämtern zu vertreten sind, werden in diesem frühzeitigen Planungsstadium so weit wie möglich eingebracht, beispielsweise, indem die von TenneT vorgelegten Bewertungen einzelner Standorte innerhalb der jeweiligen Suchräume kritisch geprüft werden und auf fehlende Bewertungskriterien hingewiesen wird. Die Findung von Standorten mit dem geringstmöglichen Schaden ist nicht nur fachlich angestrebt, sondern unter anderem naturschutzrechtlich geboten, zum Beispiel über das Eingriffsvermeidungsgebot nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz oder über die Alternativenprüfungspflicht bei artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach dem § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Reaktion von TenneT auf die von der Stadtverwaltung formulierten Standortpräferenzen steht noch aus. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Herr Pfeiffer, Sie haben eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die ausführliche Antwort! Es gibt dann auch sicher Konstellationen, wenn es um mögliche Enteignungen oder Eigentumsverhältnisse geht und bei denen die Gefahr gegeben ist, dass man vielleicht versucht, den Weg des geringeren Widerstands zu gehen und doch eher Flächen in Augenschein nimmt, die aus Sicht des Naturschutzes kritisch sind. Wie würden Sie das aus Ihrer Sicht bewerten? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Die Errichtung von Umspannwerken erfolgt nicht nach dem Freestyle-Prinzip, sondern das ist alles gesetzlich normiert. Das heißt, wir haben verschiedene bundesgesetzliche Ebenen zu beachten, wobei "wir" nicht die Stadt Frankfurt wären - wir geben Hinweise -, sondern Bauherrin wäre die TenneT GmbH oder die Amprion GmbH. Das sind die Betreiber, die dafür zuständig sind, das Höchstspannungsnetz in Deutschland aufzubauen und zu betreiben. Das Ganze folgt auch nicht einer kommunalen Planung, sondern die Überlegungen, hier Umspannwerke zu bauen, resultieren aus dem Netzentwicklungsplan 2037/2045, der vom Bund verabschiedet wurde. Der Hintergrund ist, dass der Strombedarf in Frankfurt enorm steigt, und dafür gibt es verschiedene Ursachen. Das ist einmal die Mobilitätswende, bei der wir stärker auf Strom setzen, das ist die Wärmewende, bei der Strom eine größere Rolle spielen wird, und es sind die Rechenzentren. Frankfurt verbraucht sehr viel Strom für Rechenzentren. Das ist ein Grund, warum wir ein Rechenzentrenkonzept haben, um das besser zu steuern. Wenn wir das nicht hätten, würden wir strommäßig noch viel stärker und schneller ans Limit stoßen. Wir merken schon heute, dass gerade in der Data-Industrie, die für uns wichtig ist, die Stromkapazitäten weitestgehend erschöpft sind. Es gibt Standorte, die wissen, dass sie in den nächsten zehn Jahren keinen Stromanschluss bekommen, weil der Strom fehlt. Wir brauchen mehr Höchstspannungsleitungen, die den Strom von der Nordsee über den Rhein-Main-Link - der wird ja extra gebaut - hier ins Rhein-Main-Gebiet transportieren. Ganz konkret werden in Frankfurt momentan fünf Umspannwerke geplant, nicht nur das eine im Norden. Es geht um eins im Bereich Bergen, eins im Bereich Nieder-Erlenbach, eins im Bereich Oberursel-Frankfurt, eins im Bereich Eschborn-Frankfurt, eins im Osthafen - das haben wir schon geschafft, auf einer ehemaligen Samson-Fläche wird ein Umspannwerk gebaut - und eins im Westen der Stadt. Es ist auch vorgesehen, dass unter dem Main ein Tunnel gebohrt wird, wahrscheinlich für eine Verbindung der Stromleitungen. Wir haben momentan eine sogenannte hufeisenförmige Stromerschließung mit den Höchstspannungsleitungen, die soll zu einem Ring ausgebaut werden. Gleichzeitig stoßen noch zwei Höchstspannungsnetze aufeinander, einmal von TenneT aus dem Norden und von Amprion aus dem Süden, und diese Verknüpfung wird in Frankfurt stattfinden. Das ist stromtechnisch sinnvoll, weil damit eine hohe Netzstabilität erreicht wird, aber es ist mit Herausforderungen verbunden. Es wird aber nicht so sein, dass die Fläche genommen wird, die vermeintlich am einfachsten ist, weil es sich um ein Naturschutzgebiet handelt - das ist nicht am einfachsten, sondern es wird eine systematische Bewertung geben müssen, und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens müssen alle Flächen, die untersucht wurden, transparent dargelegt werden, es muss ein einheitlicher Kriterienkatalog angewendet werden, und da wird die Fläche verwendet, die den geringsten Schaden verursacht. Das ist quasi die normierte Pflicht bei einer solchen Standortbetrachtung. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Herr Schwander von der CDU hat eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die Ausführungen! Ich kann aus Sicht des Ortsbeirats oben in Nieder-Erlenbach sagen, dass die Kommunikation mit der TenneT GmbH ein sehr schwieriges Thema ist. Das gilt auch für die benachbarten Ortsbeiräte und für das Umland, die sagen das Gleiche. Teils wird da widersprüchlich informiert. Deshalb ist meine Frage, inwiefern der Magistrat einen regelmäßigen Informationsfluss anregt oder vorsieht und vor allem, inwiefern der Magistrat TenneT zu größtmöglicher Transparenz drängt, auch wenn es beispielsweise um die Berücksichtigung der Vorgaben geht, die die Stadt gemacht hat. Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Das machen wir. Wir sind am anderen Standort schon einen Schritt weiter. Der Norden, der momentan untersucht wird, ist quasi in einer sehr frühen Phase. Es gibt einen anderen Bereich, das ist der Bereich zwischen Oberursel, Eschborn, Steinbach, Bad Homburg und Frankfurt am Main, und für diesen Bereich haben wir einen Stromkreis eingerichtet. Wir haben den Namen bewusst gewählt, weil es da natürlich um Widerstände und Flüsse geht, da dachten wir uns, das passt ganz gut. Dort haben wir einen Stromkreis mit den Nachbarkommunen eingerichtet, also ganz konkret mit Oberursel, Bad Homburg, Steinbach, Eschborn und Frankfurt am Main. Ich habe das aus dem Planungsdezernat heraus initiiert und auch den Regionalverband mit eingebunden. Das war für uns insofern erfolgreich, als dass wir dort schon mal unsere Zielsetzung gegenüber der TenneT GmbH interkommunal formulieren und auch artikulieren konnten. Die TenneT GmbH ist eine Akteurin, mit der wir insgesamt einen regelmäßigen Austausch haben. Für den Norden streben wir ein ähnliches Vorhaben an. Ich denke, da wäre es genauso sinnvoll, dass wir die Nachbarkommunen wie beispielsweise Bad Vilbel auch einbinden. Möglicherweise ist sie auch nicht so weit entfernt, um dort einen weiteren Stromkreis zu initiieren. Das ist ein regionales Thema aus meiner Sicht. Ich bin auch Vertreter der Stadt Frankfurt in der Verbandskammer und habe dort auch schon mal adressiert, dass es wichtig ist, diese Themen auf regionaler Ebene stärker zu behandeln, weil der Ausbau des Stromnetzes elementar ist. Wir brauchen den Strom, ich glaube, das ist unstrittig, und wir setzen uns dafür ein, dass der Flächenbedarf der Umspannwerke so gering wie möglich wird. Es gibt Freiluft-Umspannwerke, da wird teilweise von 30 Hektar ausgegangen. 30 Hektar sind viel - die Innenstadt bis zur Zeil sind ungefähr 70 Hektar, um mal eine Größenordnung zu bekommen -, und wir möchten uns dafür einsetzen, dass wir gasisolierte Umspannwerke bekommen, die mit deutlich weniger Fläche auskommen. Das sind dann Gebäude, und so ein gasisoliertes Umspannwerk wird im Osthafen auf der Samson-Fläche in einer Halle entstehen. Das ist dort geplant, und nach diesem Vorbild möchten wir eigentlich auch gerne die anderen gestalten, und da wären wir natürlich darauf angewiesen, dass wir uns da eng abstimmen und kontinuierlich dranbleiben. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Der Mangel an Sozialwohnungen steigt in Frankfurt seit Jahren dramatisch. Tausende Menschen leben in Notunterkünften, gl
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    13.05.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 9 Der Mangel an Sozialwohnungen steigt in Frankfurt seit Jahren dramatisch. Tausende Menschen leben in Notunterkünften, gleichzeitig hat ein großer Teil der Bevölkerung Anspruch auf eine Sozialwohnung. Trotz der Quoten von 30 Prozent im Baulandbeschluss, 40 Prozent bei der ABG Frankfurt Holding und des Koalitionsbeschlusses von 2023, künftig 60 Prozent sozial geförderte Wohnungen bei der ABG zu bauen, werden die Quoten nicht erfüllt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2025 fertiggestellt und wie viele davon waren Sozialwohnungen? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Vorsteherin, sehr geehrter Stadtverordneter Yilmaz, ich antworte wie folgt: Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen über die Gesamtzahl aller im Stadtgebiet fertiggestellten Wohnungen vor. Die Fertigstellungszahlen werden vom Hessischen Statistischen Landesamt voraussichtlich im Juni veröffentlicht. Im Segment des geförderten Wohnungsbaus wurden 2025 343 Wohneinheiten im Förderweg 1, soziale Wohnraumförderung, gefördert. Davon waren 269 Wohneinheiten bezugsfertig und konnten im selben Jahr vom Amt für Wohnungswesen vermittelt werden. Im Förderweg 2 wurden 346 Wohneinheiten fertiggestellt, davon sind 239 in die Vermietung gekommen. Die Vermittlung der übrigen Wohneinheiten im Förderweg 1 und im Förderweg 2 startete im Jahr 2026. Grund dafür war die Fertigstellung der Gebäude Ende des Jahres 2025. In Bezug auf die ABG Frankfurt Holding wurden im Jahr 2025 insgesamt 406 geförderte Wohnungen fertiggestellt. Das entspricht 23 Prozent der Quote im Förderweg 1 und 24 Prozent im Förderweg 2. Die Förderquote bei der ABG beträgt für 2025 insgesamt 47 Prozent. Insgesamt ist festzustellen, dass der Bestand an geförderten Wohneinheiten und Wohnungen für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen 2025 erstmals seit 20 Jahren deutlich gestiegen ist, das heißt allein im Neubau um über 500 Wohnungen. Aktuell gibt es in Frankfurt rund 31.000 Wohnungen für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Stadtrat! Der Fragesteller hat eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, BSW: (Zusatzfrage) Vielen Dank erst mal für die Zahlen! Wie viele Sozialwohnungen sind im gleichen Jahr aus der Bindung gefallen? Wir wissen auch, dass die neuen Wohnungen nicht reichen. Sie sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir wissen auch, dass Stadtrat Ernst May vor hundert Jahren in kürzester Zeit aus der öffentlichen Hand Siedlungen gebaut hat. Warum bauen Sie nicht so, und warum haben Sie keine Vision, um die Probleme wirklich zu lösen? Danke! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Zu der Vision gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Was das Frankfurt der Zwanzigerjahre betrifft: Das waren übrigens nicht alles geförderte Wohnungen, die damals im Neuen Frankfurt entstanden sind, sondern das war eine ganz geringe bis gar keine Anzahl an geförderten Wohnungen, das muss man auch sehen. Das als Hintergrund. Was die Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohnungen betrifft, würde ich gerne nachliefern. Ich kann aber vorab schon sagen, dass wir es geschafft haben, durch den Ankauf von Belegrechten den größten Teil der Wohnungsbestände zu erhalten. Wir haben es 2025 geschafft, den Großteil der Wohnungen, die aus der Bindung gefallen wären, zu sichern. Ich meine, es waren über 600 Wohnungen, die wir über Belegrechte erwerben konnten. Ich habe die Zahl jetzt nicht im Kopf und würde sie gerne nachliefern. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 9 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, BSW: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, die Zahlen, die Herr Stadtrat vorgelegt hat, sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Frankfurt verliert seit Jahren Sozialwohnungen schneller als neue entstehen. Gleichzeitig steigen die Mieten immer weiter. Immer mehr Menschen haben Anspruch auf eine Sozialwohnung, finden aber keine. Tausende Menschen leben inzwischen in Not- und Übergangsunterkünften, darunter auch Familien und Kinder. Verdrängung und Gentrifizierung in den Siedlungen haben eine enorme Situation erreicht. In den letzten Jahren wurden massiv neue Wohnungen gebaut - von 2016 bis 2024 wurden etwa 34.000 Wohnungen fertiggestellt. Davon sind aber nur 966 Sozialwohnungen, das macht 2,8 Prozent. Wo sind die Quoten, die Sie immer wieder beschließen und ankündigen? Die Realität sieht ganz anders aus. Es ist nicht entscheidend, was Sie ankündigen, auch auf dem Papier, oder aber beschließen, entscheidend ist, was tatsächlich gebaut wird. Das habe ich hier bereits genannt. Gleichzeitig fallen über 6.000 Sozialwohnungen - ich muss die Zahl nochmal nennen - im gleichen Zeitraum aus der Bindung, das ist eine enorme Zahl. Selbst wenn heute einige hunderte Sozialwohnungen genannt wurden, reicht das vorne und hinten nicht. Nicht in einer Stadt, in der fast die Hälfte der Bevölkerung theoretisch Anspruch auf eine Sozialwohnung hat, nicht in einer Stadt, in der normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inzwischen kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden und nicht in einer Stadt, die gleichzeitig weiter öffentliche Grundstücke verkauft und damit die Bodenspekulation antreibt. Genau dort liegt das Kernproblem: Wenn öffentlicher Boden privatisiert wird, entstehen keine dauerhaft bezahlbaren Wohnungen, sondern renditeorientierte Projekte. Boden ist keine Aktie, Wohnungen sind kein Wertpapier und Wohnen darf kein Geschäftsmodell sein. Ich sage immer wieder: Die Stadt muss selbst massiv über die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften auf öffentlichem Boden und mit dauerhaften Sozialbindungen bauen. So wurde früher das neue Frankfurt aufgebaut. Heute erleben wir dagegen immer neue Ankündigungen, Quoten und Pressemitteilungen, aber die Wohnungsnot wird jedes Jahr schlimmer. Genau deshalb reicht es nicht mehr, nur über Zahlen zu reden. Die Menschen erwarten endlich politische Konsequenzen. Danke schön! Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost – Ausschluss der Varianten 1 und 2 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103
    OAOB 16
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 12.05.2026, OA 6 entstanden aus Vorlage: OF 2/16 vom 05.05.2026 Betreff: Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost - Ausschluss der Varianten 1 und 2 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103 Die Vorlage B 103 zeigt, dass der Magistrat den Schienenring politisch will - also muss er auch umgehend sagen, wie er ihn ohne massive Naturzerstörung realisieren will. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unmissverständlich klarzustellen, dass die im Rahmen des Projekts GVP-Schiene 35+ geprüften Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost (RTO), die eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet Enkheimer Ried sowie über das Riedbad vorsehen, nicht weiterverfolgt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, klar zu sagen, was er ausschließt, und soll nicht nur "ergebnisoffen prüfen". Begründung: 1. Die Varianten 1 und 2 würden zu massiven Eingriffen in das Enkheimer Ried und den Frankfurter GrünGürtel führen, darunter eine bis zu 22 Meter hohe Brücke über dem Riedbad. 2. Die Bürgerinitiative Bergen-Enkheim hat 6.649 Unterschriften gegen diese Varianten gesammelt, was den deutlichen Bürgerwillen dokumentiert. 3. Der Magistrat verweist in Vorlagen (u. a. im Bericht B 103) auf den Ausbau des ÖPNV und den Schienenring, ohne die naturschutzfachlich problematischen Varianten klar auszuschließen. 4. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass die Stadt Frankfurt ihre eigenen Naturschutz- und GrünGürtelziele ernst nimmt und frühzeitig Planungssicherheit schafft. 5. Die Stadt Frankfurt ist nicht verpflichtet, alle Varianten der RTO zu akzeptieren; politische Vorgaben sind zulässig und üblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 103 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 6 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 103 = Kenntnis, OA 6 = Annahme) BSW (B 103 = Kenntnis, OA 6 = Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 103 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 6 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP und BSW (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 250, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026

  • Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern
    OFOB 6
    12.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2026, OF 31/6 Betreff: Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern An einigen Bushaltestellen in Zeilsheim sind bereits Busborde und taktile Bodenindikatoren vorhanden, die den Ein- und Ausstieg erleichtern und blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung ermöglichen. An einzelnen Haltestellen fehlen diese jedoch noch. Dies betrifft insbesondere die Haltestellen Zeilsheim Kolonie, Hofheimer Straße, Neu-Zeilsheim, Stadthalle Zeilsheim, Lenzenbergstraße und Rabenkopfweg. Gerade für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen stellt eine nicht ausreichend barrierearme Gestaltung von Haltestellen ein erhebliches Hindernis dar. Ein erhöhter Bordstein bzw. ein geeignetes Busbord erleichtert den Zugang zum Bus deutlich, taktile Bodenindikatoren verbessern die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen und tragen damit zu einer besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die genannten Haltestellen in Zeilsheim auf ihre Barrierefreiheit und die Möglichkeit einer Nachrüstung mit Busborden und taktilen Bodenindikatoren zu prüfen und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob an den Haltestellen Zeilsheim Kolonie, Hofheimer Straße, Neu-Zeilsheim, Stadthalle Zeilsheim, Lenzenbergstraße und Rabenkopfweg Busborde, taktile Bodenindikatoren oder vergleichbare barrierearme Lösungen nachgerüstet werden können, ob die Maßnahmen in bestehende oder geplante Ausbau- und Sanierungsprogramme für barrierefreie Haltestellen aufgenommen werden können, zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen kann. Begründung: Eine barrierearme Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil gleichberechtigter Mobilität im Stadtteil. Viele Fahrgäste sind darauf angewiesen, Busse sicher, möglichst ohne größere Höhenunterschiede und mit guter Orientierung erreichen zu können. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen haben an Haltestellen ohne geeignete Busborde und taktile Bodenindikatoren Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg sowie bei der Orientierung. Durch eine Nachrüstung der genannten Haltestellen könnte die Nutzbarkeit des ÖPNV in Zeilsheim deutlich verbessert und ein weiterer Beitrag zur Barrierefreiheit im Stadtteil geleistet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 119 2026 Die Vorlage OF 31/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entsiegelung Kreuzung Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstraße
    OMOB 4
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 87 entstanden aus Vorlage: OF 1/4 vom 15.04.2026 Betreff: Entsiegelung Kreuzung Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierte Fläche an der Ecke Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstrasse entsiegelt und mit Pflanzen bepflanzt werden kann. Begründung: Die Entsiegelung von Flächen hat diverse Vorteile im Rahmen der städtischen Klimaanpassungen. So kann eine grüne Insel dort nicht nur eine optische Aufwertung sein, sondern auch zu einer Verbesserung der Luftqualität führen, die Umgebungstemperatur reduzieren und ein weiterer Lebensraum für Insekten werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

  • Baumringe Petterweilstraße/Ecke Saalburgstraße bepflanzen
    OMOB 4
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 88 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2026 Betreff: Baumringe Petterweilstraße/Ecke Saalburgstraße bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die beiden seit Jahren ungenutzten Baumringe an der Einmündung Petterweilstraße in die Saalburgstraße mit klimaresilienten Laubbäumen zu bepflanzen. Begründung: Die Baumringe sind aktuell verwildert und vermüllt und lassen den Ort dreckig und ungepflegt erscheinen. Insbesondere treibt dort der invasive und für andere Pflanzen und die Bausubstanz schädliche Götterbaum aus. Laubbäume tragen dagegen zur Verschattung bei und stärken durch die unmittelbare Nähe zum Günthersburgpark den Frischluftkorridor stadteinwärts. Bild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1098

  • Neue historische Bewertung von Max Bromme als Namensgeber eines Weges
    OMOB 4
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 89 entstanden aus Vorlage: OF 5/4 vom 15.04.2026 Betreff: Neue historische Bewertung von Max Bromme als Namensgeber eines Weges Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob Max Bromme unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Straßenbenennung der Stadt Frankfurt am Main weiterhin als Namensgeber für einen Weg am Bornheimer Hang geeignet ist. Begründung: Am Bornheimer Hang kreuzt der Max-Bromme-Steig die Rose-Schlösinger-Anlage. Rose Schlösinger war Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus und wurde 1943 hingerichtet. Max Bromme war Direktor des Palmengartens und bereits seit dem 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Trotz seiner Verdienste als Gartenbauer für die Stadt Frankfurt am Main erscheint es geboten kritisch zu prüfen, ob es angemessen ist, dass Opfer und potenzielle Profiteure des Nationalsozialismus im öffentlichen Raum durch unmittelbar benachbarte Straßenbenennungen gemeinsam gewürdigt werden. Der Leitfaden zur Straßenbenennung der Stadt Frankfurt am Main sieht vor, dass "Benennungen nach Personen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Hessen zuwiderlaufen oder dem Ansehen der Stadt Frankfurt am Main schaden, unzulässig sind". Vor diesem Hintergrund scheint eine Bewertung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1148

  • Parkplatzsuchverkehr in der Grünen Straße
    OMOB 4
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 90 entstanden aus Vorlage: OF 6/4 vom 15.04.2026 Betreff: Parkplatzsuchverkehr in der Grünen Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Staus in der Grünen Straße vor dem Parkhaus Zoo-Passage, insbesondere an Wochenenden, zu vermeiden. Dies könnte beispielsweise die prioritäre Entwicklung des Parkleitsystems in diesem Bereich und eine Ausweisung der Parkplätze vor dem Parkhaus als Wartestreifen sein. Begründung: In der Grünen Straße befindet sich das Parkhaus Zoo-Passage. Am Wochenende kommt es regelmäßig zu Staus in der Straße, weil das Parkhaus besetzt ist und die Autofahrer*innen keine alternativen Parkmöglichkeiten kennen und dort warten, bis Parkplätze frei werden. Da die Straße schmal ist, ist dann kein Durchkommen und es wird aus Frust viel gehupt. Der Parksuchverkehr in der Gegend um den Zoo ist am Wochenende generell hoch, sodass eine prioritäre Entwicklung des Parkleitsystems an dieser Stelle sowohl für Besucher*innen als auch für Anwohner*innen vorteilhaft wäre. Zusätzlich wäre es eine Überlegung, die Parkplätze vor dem Parkhaus als Einfahrt und Wartestreifen für das Parkhaus zu markieren, damit der normale Verkehr auf der Grünen Straße nicht blockiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders am Spielplatz Bornweg, NiederErlenbach
    OMOB 13
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 91 entstanden aus Vorlage: OF 1/13 vom 14.04.2026 Betreff: Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders am Spielplatz Bornweg, Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz Bornweg in Nieder-Erlenbach einen Hundekotbeutelspender zu installieren, um die Sauberkeit und Hygiene im Umfeld des Spielplatzes nachhaltig zu verbessern. Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt und wird sich der Befüllung des Spenders annehmen. Begründung: Der Weg entlang des Spielplatzes Bornweg wird täglich von zahlreichen Hundehalterinnen und Hundehaltern als feste Gassi-Route genutzt. Trotz der grundsätzlich hohen Bereitschaft vieler Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Hundekot im Umfeld des Spielplatzes liegen bleibt. Die Folge sind wiederkehrende Verschmutzungen direkt am Spielplatz oder in der unmittelbaren Nähe. Ein Hundekotbeutelspender - idealerweise mit Abfallbehälter - erleichtert die Entsorgung erheblich und trägt nachweislich zu mehr Sauberkeit und einem gepflegten Erscheinungsbild des Spielplatzes bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1080

  • Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach
    OMOB 13
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 92 entstanden aus Vorlage: OF 2/13 vom 14.04.2026 Betreff: Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche errichtet werden kann, die sowohl pädagogische Angebote als auch einen öffentlich zugänglichen Spielplatz umfasst. Dies ist umso notwendiger, da in absehbarer Zeit Räume für den KiJuClub wegfallen. Begründung: Da die ursprünglich geplante Kindereinrichtung auf dem Gelände Am Ohlenstück nicht realisiert wird, bietet sich die Chance, das Areal weiterhin sinnvoll für den Stadtteil zu nutzen. Das Gelände eignet sich aufgrund seiner Lage, Größe und guten Erreichbarkeit besonders dafür, Jugendlichen einen eigenen, sicheren und attraktiven Aufenthaltsort zu bieten. Im Stadtteil fehlen bislang weitere wohnortnahe, niedrigschwellige Angebote für Jugendliche, an denen sie sich treffen, bewegen und ihre Freizeit gestalten können. Eine entsprechende Einrichtung - ergänzt durch einen Spiel- und Bewegungsbereich - würde diese Lücke schließen und gleichzeitig verhindern, dass das Gelände ungenutzt bleibt oder verwildert. Die Nutzung des Areals für Jugendliche stärkt das soziale Miteinander, schafft einen klar definierten Treffpunkt und entlastet andere öffentliche Flächen im Ort. Damit bleibt das Gelände Am Ohlenstück ein wertvoller Bestandteil der sozialen Infrastruktur Nieder-Erlenbachs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1152

  • Installation einer digitalen Anzeigetafel am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
    OMOB 13
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 3/13 vom 14.04.2026 Betreff: Installation einer digitalen Anzeigetafel am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach eine digitale Anzeigetafel installiert werden kann, auf der öffentliche Bekanntmachungen, Veranstaltungen, Hinweise der Stadt sowie Informationen lokaler Vereine und Initiativen angezeigt werden können. Begründung: Das Bürgerhaus Nieder-Erlenbach ist ein zentraler und stark frequentierter Ort im Stadtteil. Dort finden zahlreiche Vereinsaktivitäten sowie viele kurzweilige Begegnungen statt. Viele Bürgerinnen und Bürger passieren das Gelände täglich, sei es für Kurse, Sitzungen oder als Treffpunkt. Eine digitale Anzeigetafel an diesem Standort würde Informationen gebündelt, aktuell und gut sichtbar bereitstellen. Sie erleichtert die Kommunikation im Ortsbezirk, erhöht die Reichweite wichtiger Bekanntmachungen und unterstützt sowohl städtische Stellen als auch lokale Vereine. Durch die digitale Bespielbarkeit können Hinweise schnell aktualisiert werden - etwa bei kurzfristigen Änderungen, Warnmeldungen oder neuen Veranstaltungsterminen. Damit stärkt die Tafel Transparenz, Beteiligung und das Gemeinschaftsleben im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

  • Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der Vorschriften
    OMOB 13
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 94 entstanden aus Vorlage: OF 4/13 vom 27.04.2026 Betreff: Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der Vorschriften Der Magistrat wird gebeten, die Gastronomie im Stadtteil zu unterstützen, indem - wo immer möglich - Sitzplätze in und vor Lokalen unter großzügiger Auslegung der entsprechenden Vorschriften gestattet werden. Begründung: Mehrere Lokale im Stadtteil wurden in den letzten Jahren geschlossen. Regelmäßig ist dies Thema in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats. Die Befürchtung, dass die Lebendigkeit des Stadtteils verloren geht, ist groß. Die Gastronomie leidet unter Personalmangel, höheren Energiepreisen und der schwindenden Kaufkraft der Kunden. Schon kleine Schritte, wie die Genehmigung weniger Sitzplätze auch in Lokalen ohne eigene Toilette, helfen, die ortsansässige Gastronomie zu unterstützen. Sitzmöglichkeiten erhöhen auch Kommunikation und Lebensqualität im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

  • Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel
    OMOB 13
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 5/13 vom 27.04.2026 Betreff: Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel Der Magistrat wird gebeten, im historischen Ortskern zwei neue Bänke installieren zu lassen: eine normale Bank vor dem Haus Nr. 22a und eine halbrunde Baumbank auf der Parkscheibe vor dem Haus Nr. 22, außerdem die Installierung zweier zusätzlicher Radbügel vor der Eisdiele im Haus Nr. 29. Zudem wird der Magistrat gebeten, die bereits bestehenden Mülleimer durch größere zu ersetzen. Begründung: Im historischen Ortskern liegen die mittelalterliche Kirche, die Anna-Schmidt-Schule in der "Glauburg" sowie das denkmalgeschützte sogenannte Günderrodesche Haus (Nr. 29). Bereits vergangenes Jahr hat der Ortsbeirat eine Aufwertung des Stadtteils durch die Bepflanzung der großen und verunkrauteten Baumscheiben angeregt, die leider abschlägig beschieden wurde. Mittlerweile hat sich eine Eisdiele in der Straße angesiedelt, was von der Bevölkerung wie auch den Schüler*innen der Anna-Schmidt-Schule begeistert angenommen wird. Es bilden sich lange Warteschlangen. Die einzige vorhandene Bank reicht deshalb bei weitem nicht mehr aus. Der Ortsbeirat regt daher die Aufstellung zwei weiterer Bänke an: eine normale Parkbank vor dem Haus Nr. 22 (siehe Foto 1). Dies ist bereits mit der Besitzerin besprochen, die sich einverstanden erklärt hat. Eine weitere Bank könnte als halbrunde Baumbank auf der Baumscheibe, die gegenüber der Eisdiele liegt, gestaltet werden (wie z. B. in Bad Vilbel zu sehen - siehe Foto Nr. 2). Da der Eisdiele die Aufstellung eines eigenen Mülleimers vor dem Geschäft untersagt wurde, wäre die Anbringung eines zusätzlichen Mülleimers neben der Baumbank sinnvoll. Außerdem sollten direkt vor der Eisdiele parallel zur Fahrbahn zwei zusätzliche Radbügel installiert werden. Immer wieder parken dort verkehrswidrig Autos. Das gefährdet die Menschen, die dort nicht selten in einer längeren Warteschlange stehen. Foto 1: Platz für Bank für Haus Nr. 22a: Foto 2: Baumbank in Bad Vilbel (als Muster) Foto 3: Platz für Radbügel Fotoquelle: Annegret Rach Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

  • Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklungsplan geplanten Umspannwerks Bergen
    OMOB 16
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 1/16 vom 24.04.2026 Betreff: Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklungsplan geplanten Umspannwerks Bergen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Vertretern der für die Planungen und den Bau zuständigen Tennet TSO GmbH den Ortsbeirat 16 (Bergen-Enkheim) unverzüglich über den Stand der Planungen für das Umspannwerk Bergen zu informieren. Dabei wird der Magistrat insbesondere gebeten, ergebnisoffen über alle für das Umspannwerk in Betracht kommenden Standorte zu informieren und insbesondere darzulegen, wie die Stadt Frankfurt am Main in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und unter Beteiligung des Ortsbeirats 16 auf die Lage des neuen Umspannwerkes Einfluss zu nehmen gedenkt. Begründung: Leider erst aus den Medien und anderen Quellen, nicht durch eine offizielle Mitteilung des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, hat der Ortsbeirat 16 Kenntnis davon erlangt, dass in seinem Zuständigkeitsbereich in der Berger Gemarkung ein neues Umspannwerk mit einer Größe von ca. 15 Hektar gebaut werden soll. Dafür sollen möglicherweise wertvolle Ackerflächen zerstört werden. Der Ortsbeirat 16 möchte bei diesen für den Stadtteil gravierenden Entwicklungen von Anfang an eingebunden und hierzu von dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unaufgefordert über alle wesentlichen Entwicklungen unterrichtet werden. Da bisher noch keine amtliche Verlautbarung vorliegt, ist eine möglichst unverzügliche erste Information des Stadtteilgremiums erforderlich sowie eine Darlegung der weiteren Schritte des Planungsverfahrens unter Beachtung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1128 Aktenzeichen: 61-0

  • Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen
    VOB 4
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.05.2026, V 19 entstanden aus Vorlage: OF 2/4 vom 27.04.2026 Betreff: Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob an den folgenden Stellen wieder Bäume gepflanzt werden können: 1. Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 9, 2. ehemaliger Baumstandort auf dem Grünstreifen Arnsburger Straße 13, 3. Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 21, 4. eingefriedetes Beet Berger Straße 269, 5. eingefriedetes Beet Berger Straße 287, 6. ehemaliger Baumstandort Berger Straße/Ecke Falltorstraße direkt an der Kreuzung, 7. eingefriedetes Beet Falltorstraße/Ecke Buchwaldstraße, 8. eingefriedetes Beet Falltorstraße 17, 9. Baumstandort im Grünstreifen Saalburgallee, Höhe Hausnummer 10, 10. Baumbeet Inheidener Straße 22, 11. Baumbeet Inheidener Straße 34, 12. ehemaliger Baumstandort in der Heidelbachstraße 4 zwischen der Ettlingerstraße und der Litfaßsäule, 13. ehemaliger Baumstandort gegenüber Ostendstraße 47, 14. Saalburgallee/Ecke Im Prüfling, Höhe Hausnummer 2. Begründung: Bäume verbessern das Stadtklima unter anderem, indem sie Feinstaub filtern, die Luftqualität verbessern und in heißen Sommern die Aufheizung der Stadt mildern. Damit sind sie wichtig für eine lebenswertere Stadt. Es zählt jeder Baum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1118

  • Regulierung der Anfahrt von Pkws zu den Parkhäusern um den Zoo über ein Verkehrsleit- und Informationssystem
    VOB 4
    12.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.05.2026, V 20 entstanden aus Vorlage: OF 15/4 vom 27.04.2026 Betreff: Regulierung der Anfahrt von Pkws zu den Parkhäusern um den Zoo über ein Verkehrsleit- und Informationssystem Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob und wie die Regulierung des Autoverkehrs bei der Anfahrt zu den Parkhäusern um den Zoo - insbesondere zum Parkhaus Zoo-Passage in der Grünen Straße - in einem erneuerten Verkehrsleit- und Informationssystem aufgegriffen wird. Begründung: Die Warteschlange von Pkws vor dem Parkhaus in der Grünen Straße 11, besonders an Wochenenden und warmen Tagen, stellt nicht nur für die Anwohner eine Belastung dar, sondern behindert auch den Durchgangsverkehr. Ein neues Verkehrsleit- und Informationssystem für den Autoverkehr in Richtung Zoo ermöglicht die bessere Verteilung der Verkehrsströme auf unterschiedliche Parkhäuser - auch unter Einbindung von Park-and-Ride - und kann helfen, die Situation in der Grünen Straße zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

  • Westbahnhof: Umfassende Information des Ortsbeirates und zeitnaher Dialog vor Beginn der angekündigten Umbauarbeiten sicherstellen
    OFOB 2
    11.05.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2026, OF 31/2 Betreff: Westbahnhof: Umfassende Information des Ortsbeirates und zeitnaher Dialog vor Beginn der angekündigten Umbauarbeiten sicherstellen Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat 2 kurzfristig und umfassend über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie über die ab Juni 2026 angekündigten Umbauarbeiten zu informieren; 2. dabei insbesondere darzustellen, - welche Baumaßnahmen konkret vorgesehen sind, - wann diese beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern, - welche Einschränkungen für Anwohner, Fahrgäste, Fußgänger, Radfahrer, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie den öffentlichen Nahverkehr zu erwarten sind, - wie die künftige Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld geplant ist; 3. gemeinsam mit der Deutschen Bahn, der VGF sowie weiteren zuständigen Stellen zeitnah eine Informationsveranstaltung im Ortsbeirat 2 durchzuführen; 4. den in der Eilanregung OM 8218 "Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren" geforderten Runden Tisch "Westbahnhof" kurzfristig einzurichten; 5. bei diesem Runden Tisch neben den zuständigen Fachämtern, der Deutschen Bahn und der VGF auch Vertreter der Zivilgesellschaft, Anwohner, Nutzer des Westbahnhofs, Gewerbetreibende, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie die Seniorenbeauftragte einzubeziehen; 6. zu prüfen und dem Ortsbeirat darzustellen, welche zeitlich und technisch noch möglichen Ergänzungen und Verbesserungen an den bisherigen Planungen vorgenommen werden können, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Sicherheit, soziale Nutzbarkeit, Aufenthaltsqualität und die Gestaltung des angrenzenden öffentlichen Raums; 7. eine frühzeitige, verständliche und umfassende Information der Anwohner und Nutzer des Westbahnhofs über Art, Dauer und Auswirkungen der bevorstehenden Baumaßnahmen sicherzustellen. Begründung: Am Westbahnhof befinden sich seit kurzem Ankündigungen über beginnende Umbauarbeiten ab Juni 2026. Nach Kenntnis des Ortsbeirates liegt bislang jedoch weder eine ausreichende Information des Ortsbeirates noch eine erkennbare Reaktion des Magistrats auf die einvernehmlich beschlossene Eilanregung OM 8218 (20.2.26) vor. Ziel dieser Eilanregung war ausdrücklich, den Ortsbeirat zeitnah über den aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie zur künftigen Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld zu informieren. Ebenso wurde ein Runder Tisch "Westbahnhof" angeregt, um gemeinsam mit den zuständigen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft zu prüfen, welche Verbesserungen an den bestehenden Planungen noch möglich sind. Der Westbahnhof ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt für Bockenheim, das Westend und die angrenzenden Stadtteile. Er wird täglich von vielen Menschen genutzt, darunter Pendler, Schüler, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien sowie Anwohner. Gerade deshalb müssen Barrierefreiheit, Sicherheit, Übersichtlichkeit und eine gute Erreichbarkeit während und nach den Umbauarbeiten gewährleistet sein. Es ist dringend erforderlich, den Ortsbeirat, die Anwohner und die Nutzer des Westbahnhofs frühzeitig über die bevorstehenden Maßnahmen und die zu erwartenden Einschränkungen zu informieren. Dabei muss insbesondere vermieden werden, dass es während der Bauzeit zu erheblichen Behinderungen und unübersichtlichen Zuständen kommt, wie sie derzeit an anderer Stelle, etwa im Bereich der Bockenheimer Landstraße, wahrgenommen werden. Der Magistrat ist daher aufgefordert, Transparenz herzustellen, den Dialog mit den Beteiligten aufzunehmen und sicherzustellen, dass die Belange des Stadtteils, der Anwohner und der Nutzer des Westbahnhofs rechtzeitig berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 86 2026 Die Vorlage OF 31/2 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

  • Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-Allee
    OFOB 2
    11.05.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2026, OF 32/2 Betreff: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-Allee Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-Allee als Einbahnstraße auszuweisen und die hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Verkehrsführung im Bereich Bernusstraße / Franz-Rücker-Allee / Zeppelin-Allee so angepasst werden kann, dass gefährliche Kreuzungs- und Begegnungssituationen mit der Straßenbahn wirksam vermieden werden. Begründung: Im Bereich Bernusstraße / Franz-Rücker-Allee / Zeppelin-Allee kommt es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen zwischen dem motorisierten Individualverkehr und der Straßenbahn (siehe Fotos). Es kam bereits zu mehreren Unfällen; auch mit Verletzungen. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die bestehende Verkehrsregelung nicht ausreicht, um die Situation dauerhaft sicher zu ordnen. Die Straßenbahn fährt dort auf engem Raum, die Sichtbeziehungen sind schwierig, und die Verkehrsführung wird offenbar nicht zuverlässig genug beachtet. Beschilderung allein scheint an dieser Stelle nicht ausreichend zu sein. Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bernusstraße in Fahrtrichtung Zeppelin-Allee würde die Verkehrsströme klarer ordnen, Konflikte reduzieren und die Sicherheit für Straßenbahn, Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessern. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu erhöhen. Die Fotografin ist den Antragstellern bekannt Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 32/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 32/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 353 2026 Die Vorlage OF 32/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkordnung und Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee sicherstellen
    OFOB 2
    11.05.2026 · CDU, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2026, OF 44/2 Betreff: Parkordnung und Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee sicherstellen Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Bereich des Spielplatzes Bernusstraße, insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und dem Weg zur Rollschuhbahn, die aktuelle Parksituation kurzfristig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit sowie die sichere Nutzbarkeit des Geh- und Aufenthaltsbereiches für Fußgänger, Kinderwagen und Kinder auf Fahrrädern oder Rollern wiederherzustellen. Insbesondere wird gebeten zu prüfen, 1. ob in dem genannten Bereich durch Beschilderung, Markierung oder bauliche Maßnahmen ein Halte- bzw. Parkverbot angeordnet werden kann, 2. ob kurzfristig ordnungsrechtliche Kontrollen erfolgen können, 3. ob durch geeignete Maßnahmen verhindert werden kann, dass Fahrzeuge im unmittelbaren Umfeld des Spielplatzes halbseitig oder ungeordnet auf Geh- und Grünflächen abgestellt werden, 4. ob die Einmündungssituation Bernusstraße/ Zeppelinallee durch parkende Fahrzeuge unzulässig eingeengt wird. Begründung: die zunehmend problematische Parksituation im Bereich des Spielplatzes Bernusstraße/ Zeppelinallee aufmerksam gemacht. Auf der Seite des Spielplatzes Bernusstraße besteht im genannten Bereich bereits ein absolutes Halteverbot, das entsprechend beschildert ist. Auf der gegenüberliegenden Seite, in Richtung des Weges zur Rollschuhbahn, wurde bislang faktisch nicht geparkt. Dort befinden sich weder Halteverbotsschilder noch Parkmarkierungen. Seit einigen Wochen hat sich jedoch eine neue Parksituation entwickelt: Regelmäßig werden dort inzwischen vier bis sechs Fahrzeuge abgestellt. Dadurch wird der Durchgang für Fußgänger, Kinderwagen sowie Kinder mit Fahrrädern, Rollern oder Laufrädern erheblich erschwert. Gerade im direkten Umfeld eines Spielplatzes ist dies besonders problematisch. Hinzu kommt, dass die Situation im Bereich der Einmündung Bernusstraße / Zeppelinallee unübersichtlich und eng wird, wenn Fahrzeuge aus der Zeppelinallee nach links in die Bernusstraße einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge im Kreuzungsbereich oder unmittelbar daneben abgestellt sind. Dies führt zu vermeidbaren Gefährdungen und behindert den fließenden Verkehr. Das Straßenverkehrsamt hat darauf hingewiesen, dass für eine weitergehende Prüfung bzw. Anordnung ein Antrag aus dem Ortsbeirat erforderlich ist. Auch aus Sicht des Grünflächenamtes erscheint die aktuelle Entwicklung ungewöhnlich und prüfungsbedürftig. Ziel des Antrags ist es nicht, Parkraum willkürlich zu reduzieren, sondern eine klare und sichere Regelung an einer besonders sensiblen Stelle zu schaffen: direkt am Spielplatz, an einem stark genutzten Fußweg und im Bereich einer ohnehin engen Einmündung. Foto der aktuellen Parksituation im Bereich Spielplatz Bernusstraße/ Zeppelinallee. Die Fotografin ist den Antragstellern bekannt. Antragsteller: CDU SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 162 2026 Die Vorlage OF 44/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern
    OMOB 2
    11.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2026, OM 84 entstanden aus Vorlage: OF 13/2 vom 11.04.2026 Betreff: Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Situation am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg, insbesondere vor dem Geschäft "Dominion Food Revolution", zu überprüfen; 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Gehweg an dieser Stelle nicht durch abgestellte Leihfahrräder und E-Scooter blockiert wird; 3. zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Sperrzone für stationslose Leihfahrräder und E-Scooter eingerichtet werden kann; 4. die Einhaltung der geltenden Vorgaben für das Abstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern dort verstärkt zu kontrollieren und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen; 5. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen über den Reuterweg sowie der Zugang zur Bushaltestelle "Kronberger Straße" dauerhaft frei gehalten werden und jederzeit barrierefrei nutzbar sind; 6. dem Ortsbeirat 2 über die vorgesehenen und gegebenenfalls bereits umgesetzten Maßnahmen zu berichten. Begründung: Am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg, unmittelbar vor dem Geschäft "Dominion Food Revolution", werden Leihfahrräder und E-Scooter wiederholt so auf dem Gehweg abgestellt, dass dieser zeitweise nicht mehr passierbar ist. Fußgänger sind dadurch gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies ist an dieser Stelle besonders problematisch, da es sich um den Kurvenbereich an einer stark frequentierten Straße handelt. Dadurch entstehen für Fußgänger erhebliche Behinderungen und Gefährdungen. In besonderem Maß betroffen sind mobilitätseingeschränkte Menschen, insbesondere ältere Personen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderung. Besonders schwer wiegt, dass durch die abgestellten Leihfahrräder und E-Scooter nicht nur der Gehweg verengt oder blockiert wird, sondern auch die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums erheblich beeinträchtigt ist. Der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen zur Überquerung des Reuterwegs ist für Rollstuhlfahrer teilweise nicht mehr erreichbar. Damit wird an dieser Stelle eine sichere und selbstständige Querung der Straße faktisch verhindert. Zugleich wird der Zugang zur Bushaltestelle "Kronberger Straße" am Reuterweg erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Gerade Menschen mit Behinderung, insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrer, sind in besonderem Maß auf barrierefreie Wegebeziehungen und einen uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Gehwege müssen durchgängig, sicher und barrierefrei nutzbar sein. Deshalb sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums an dieser Stelle dauerhaft sicherzustellen. Quelle: Privat Quelle: Apple Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1324 Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden
    OMOB 2
    11.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2026, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 15/2 vom 11.04.2026 Betreff: Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. die Beschilderung und Markierungen auf der Bockenheimer Landstraße stadtauswärts so nachzubessern, dass die geltenden Regelungen, insbesondere zur Fahrtrichtung und zum vorgeschriebenen Schritttempo für Radfahrer sowie Nutzer von E-Scootern, sofort, eindeutig und für jedermann erkennbar sind; 2. den Einsatz taktiler und akustischer Baustellensicherungen und Ampeln zu prüfen; 3. in dem betroffenen Bereich umgehend wirksame Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere durch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern, zu veranlassen und Verstöße konsequent zu ahnden; 4. unverzüglich eine zentrale, tatsächlich erreichbare und verbindlich zuständige Anlaufstelle für Bürger zu benennen, an die Beschwerden, Hinweise und Gefahrenmeldungen im Zusammenhang mit der Baustellensituation gerichtet werden können; 5. in regelmäßigen Abständen gut sichtbare und leicht verständliche Baustelleninformationen vor Ort anzubringen, die nach dem Vorbild überregional gebräuchlicher Baustellenhinweise in knapper und allgemein verständlicher Form über Bauphase, aktuelle Arbeiten und voraussichtliche Dauer informieren, etwa wie folgt: "Noch 2 Jahre - jetzt legen wir Stromtrassen". Begründung: Die derzeitige Situation auf der Bockenheimer Landstraße ist für Fußgänger stadtauswärts äußerst unbefriedigend. Im Bereich der provisorischen Verkehrsführung müssen sich Fußgänger und Radfahrer einen gemeinsamen Abschnitt teilen. Das führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen. Das vorgeschriebene Schritttempo wird nach der Wahrnehmung des Ortsbeirates sowie nach Schilderungen von Bürgern häufig nicht eingehalten. Viele Radfahrer fahren zu schnell und weichen im Zickzack dem Fußgängerverkehr aus. Hinzu kommt, dass auch E-Scooter diesen Bereich vielfach völlig unkontrolliert und mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Eine wirksame Kontrolle ist für die Bürger vor Ort nicht erkennbar. Dadurch verschärft sich die Gefährdungslage zusätzlich. Für ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern, Personen mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrer sowie Blinde und Sehbehinderte, ist das sichere Passieren der Baustelle zwischen Radfahrern, E-Scootern und Baustellenabsperrung deutlich erschwert und stellt eine vermeidbare Belastung dar. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Siesmayerstraße wäre die Trennung von Rad- und Fußverkehr ohne Weiteres möglich. Auch Radfahrer würden von einer klaren Trennung profitieren, weil dadurch eine geordnete und konfliktärmere Führung ermöglicht würde. Die Fußplatten stellen zum Teil eine Stolpergefahr dar. Baustellenabsperrungen müssen konsequent verschlossen sein. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Myliusstraße endet ein Blindenleitsystem zudem in einer etwa 30 Zentimeter offenen Baugrube. Dort besteht insbesondere für blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für Kinder eine konkrete Verletzungsgefahr. Hinzu kommt, dass sich Bürger bereits an Polizei, Verkehrspolizei und Ordnungsamt gewandt haben, ohne dass sich eine der angesprochenen Stellen erkennbar zuständig erklärt und wirksame Abhilfe geschaffen hätte. Dadurch entsteht nicht nur der Eindruck unklarer Zuständigkeiten, sondern auch eines faktischen Kontrollvakuums. Gerade im Hinblick auf das regelwidrige Verhalten von Radfahrern und E-Scooter-Nutzern ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Gerade bei einer länger andauernden Baustellensituation braucht es eine sichere Wegeführung, klare Verantwortlichkeiten und eine erreichbare Anlaufstelle für Bürger. Ebenso notwendig ist eine laufende, vor Ort sichtbare und leicht verständliche Information über Baufortschritt, aktuelle Maßnahmen und die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Bauphase. Wer über Jahre hinweg erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss, darf erwarten, dass der Stand der Arbeiten nachvollziehbar und in einfacher Form kommuniziert wird. Umso unverständlicher ist es, dass eine Baustelle, die nach derzeitiger Planung noch bis 2029 andauern soll, bislang in einer Weise abgesichert ist, die den Anforderungen an Sicherheit, Klarheit, Barrierefreiheit, Kontrolle, Organisation und Kommunikation offenkundig nicht gerecht wird. Der derzeitige Zustand ist nicht akzeptabel und bedarf einer kurzfristigen, spürbaren und überprüfbaren Verbesserung. Quellen: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1196

  • Westbahnhof: Umfassende Information des Ortsbeirates und zeitnaher Dialog vor Beginn der angekündigten Umbauarbeiten sicherstellen
    OMOB 2
    11.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2026, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 31/2 vom 11.05.2026 Betreff: Westbahnhof: Umfassende Information des Ortsbeirates und zeitnaher Dialog vor Beginn der angekündigten Umbauarbeiten sicherstellen Vorgang: OM 8218/26 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat 2 kurzfristig und umfassend über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie über die ab Juni 2026 angekündigten Umbauarbeiten zu informieren; 2. dabei insbesondere darzustellen, - welche Baumaßnahmen konkret vorgesehen sind; - wann diese beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern; - welche Einschränkungen für Anwohner, Fahrgäste, Fußgänger, Radfahrer, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie den öffentlichen Nahverkehr zu erwarten sind; - wie die künftige Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld geplant ist; 3. gemeinsam mit der Deutschen Bahn, der VGF sowie weiteren zuständigen Stellen zeitnah eine Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 2 durchzuführen; 4. den in der Eilanregung OM 8218 "Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren" geforderten Runden Tisch "Westbahnhof" kurzfristig einzurichten; 5. bei diesem Runden Tisch neben den zuständigen Fachämtern, der Deutschen Bahn und der VGF auch Vertreter der Zivilgesellschaft, Anwohner, Nutzer des Westbahnhofs, Gewerbetreibende, mobilitätseingeschränkte Menschen sowie die Seniorenbeauftragte einzubeziehen; 6. zu prüfen und dem Ortsbeirat darzustellen, welche zeitlich und technisch noch möglichen Ergänzungen und Verbesserungen an den bisherigen Planungen vorgenommen werden können, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Sicherheit, soziale Nutzbarkeit, Aufenthaltsqualität und die Gestaltung des angrenzenden öffentlichen Raums; 7. eine frühzeitige, verständliche und umfassende Information der Anwohner und Nutzer des Westbahnhofs über Art, Dauer und Auswirkungen der bevorstehenden Baumaßnahmen sicherzustellen. Begründung: Am Westbahnhof befinden sich seit kurzem Ankündigungen über beginnende Umbauarbeiten ab Juni 2026. Nach Kenntnis des Ortsbeirates liegt bislang jedoch weder eine ausreichende Information des Ortsbeirates noch eine erkennbare Reaktion des Magistrats auf die einstimmig beschlossene Eilanregung OM 8218 (20.02.26) vor. Ziel dieser Eilanregung war ausdrücklich, den Ortsbeirat zeitnah über den aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie zur künftigen Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld zu informieren. Ebenso wurde ein Runder Tisch "Westbahnhof" angeregt, um gemeinsam mit den zuständigen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft zu prüfen, welche Verbesserungen an den bestehenden Planungen noch möglich sind. Der Westbahnhof ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt für Bockenheim, das Westend und die angrenzenden Stadtteile. Er wird täglich von vielen Menschen genutzt, darunter Pendler, Schüler, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien sowie Anwohner. Gerade deshalb müssen Barrierefreiheit, Sicherheit, Übersichtlichkeit und eine gute Erreichbarkeit während und nach den Umbauarbeiten gewährleistet sein. Es ist dringend erforderlich, den Ortsbeirat, die Anwohner und die Nutzer des Westbahnhofs frühzeitig über die bevorstehenden Maßnahmen und die zu erwartenden Einschränkungen zu informieren. Dabei muss insbesondere vermieden werden, dass es während der Bauzeit zu erheblichen Behinderungen und unübersichtlichen Zuständen kommt, wie sie derzeit an anderer Stelle, etwa im Bereich der Bockenheimer Landstraße, wahrgenommen werden. Der Magistrat ist daher aufgefordert, Transparenz herzustellen, den Dialog mit den Beteiligten aufzunehmen und sicherzustellen, dass die Belange des Stadtteils, der Anwohner und der Nutzer des Westbahnhofs rechtzeitig berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8218

  • Umgestaltung des Platzes vor der Eckenheimer Nazareth-Kirche mit Bänken und Begrünung zu einem Platz der Begegnung im Herzen Eckenheims
    OFOB 10
    09.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2026, OF 28/10 Betreff: Umgestaltung des Platzes vor der Eckenheimer Nazareth-Kirche mit Bänken und Begrünung zu einem Platz der Begegnung im Herzen Eckenheims Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Umgestaltung des Platzes vor der Nazareth-Kirche in einem partizipativen Prozess mit Bürgerinnen und Bürgern unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter unterstützen. Begründung: Der Stadtteil Eckenheim ist bereits dicht bebaut und ist weiterhin von Nachverdichtung betroffen. Um dies auszugleichen ist es notwendig kleinere Grünflächen, die das Stadtviertel aufwerten, zu gestalten. Die Eckenheimer Landstraße hat im oberen Teil einen dörflichen Charakter. Sie wird von Anwohnenden auf dem Weg zu Einkaufsstätten und zum Nahverkehr frequentiert. Ein Ort mit Aufenthaltsqualität fehlt jedoch in diesem Bereich Eckenheims. Auf Wunsch der Bürgerschaft in Eckenheim soll der Platz in einem partizipativen Prozess mit den zuständigen Fachämtern zu einem Ort mit Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 28/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 294 2026 Die Vorlage OF 28/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Fachämter" die Worte "und des Kirchenvorstandes" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, Linke, AfD, Volt und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Nidda-Altarm „Niddainsel“ an den Grill‘schen Altarm anschließen
    B
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 157 Betreff: Nidda-Altarm "Niddainsel" an den Grill'schen Altarm anschließen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7142 - NR 1458/25 GRÜNE/SPD/Volt - Der in der Antragsbegründung erwähnte Anschluss des Grill'schen Altarms war Teil der Baumaßnahme zum naturnahen Umbau des Sossenheimer Wehrs. Im Rahmen derselben Baumaßnahme wurde der Anschluss der beiden weiter südlich gelegenen Altarme Waldspitze und Kellerseck ertüchtigt. Der Altarm Waldspitze um die Niddainsel wird vom Grill'schen Altarm aus durch den Waldgraben im Niedwald gespeist, der Altarm Kellerseck durch eine Rohrleitung vom Altarm Waldspitze aus. Die im Antrag anvisierte ökologische Aufwertung des Bachbettes im Niedwald (Waldgraben) sowie des Altarms um die vom SV Orplid Frankfurt e.V. genutzte Niddainsel (Waldspitze) ist also bereits hergestellt. Den Vorgaben von § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum naturnahen Ausbau von Gewässern kommt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, auch durch weitere Renaturierungsprojekte nach. Priorisiert werden hierbei Maßnahmen, die Teil des Konzeptes "Naturnahe Nidda" sind. Dazu gehören beispielsweise. der naturnahe Umbau des Hausener Wehres und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den Altarmen Eschersheim und Praunheim, wobei letztere Anschlüsse als Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn (DB) umgesetzt werden. Aktuelle Projektinformationen zum naturnahen Umbau der Nidda durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main finden sich zudem auf Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Naturnaher Umbau der Nidda. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2025, NR 1458 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 157 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 157 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 276, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 90-31

  • Kreislaufwirtschaft vorantreiben
    B
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 158 Betreff: Kreislaufwirtschaft vorantreiben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6039 - NR 817/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 121/25 - Vorbemerkung Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft in Frankfurt am Main, der begrenzten Verfügbarkeit von Daten zu relevanten Abfallströmen und der Unmöglichkeit der Ermittlung eines "ökologischen Fußabdrucks" für die Abfallsammlung wird auf den Vorjahresbericht des Magistrats B 121/2025 verwiesen. Die in der Abfallstatistik für Frankfurt aufgeführten Abfallmengen, die nicht über die kommunale Sammlung erfasst werden, haben sich seit dem letzten Bericht wie folgt entwickelt: Abfallart 2023 2024 2025 Leichtverpackungen1 13.858 14.132 14.206 Altglas1 13.668 13.282 12.745 Alttextilien2 1.950 1.874 1.932 Elektroaltgeräte3 2.350 2.496 2.532 Anmerkungen: 1 - Sammlung im Auftrag der Dualen Systeme nach Verpackungsgesetz 2 - Sammelmenge umfasst nur die Mengen von FES GmbH und DRK 3 - Nur kommunale Sammlung, Rückgabemenge im Handel ist nicht bekannt Wie bereits im letzten Bericht ausgeführt, können Kosten, konkrete Recyclingquoten und Treibhausgasemissionen für diese Abfallströme nicht beziffert werden. Genauere Angaben im Sinne des Antrags zu den Abfallströmen des kommunalen Siedlungsabfalls (Restabfall, Sperrmüll, Papier und Biomüll) finden sich in den Antworten unter Ziffer 2. Zu 1.: Kosten der Abfallsammlung Für die Sammlung der Fraktionen Restmüll und Bioabfall, die Sperrmüllsammlung, die Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil sowie den Betrieb der Wertstoffhöfe und Kleinmüllplätze betrug der Festpreis nach Leistungsvertrag zwischen Stadt und FES GmbH im Jahr 2025 rund 70 Mio. Euro. Die FES GMBH ist nach dem oben genannten Vertrag gehalten, die im Auftrag der Stadt gesammelten Abfälle unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte möglichst ortsnah zu behandeln, zu verwerten und zu beseitigen. Alle Anstrengungen der FES GMBH im Bereich Nachhaltigkeit werden auf der Internetseite https://nachhaltigkeit.fes-frankfurt.de/ dargestellt. Der Corporate Carbon Footprint (CCF) wurde von der FES-Gruppe intern nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) erstellt. Der dokumentierte CO2-Fußabdruck beinhaltet alle Gesellschaften der FES-Gruppe (FES GmbH, FAS GmbH, FFR GmbH, RMB GmbH, MHKW GmbH, RMS GmbH, Trapp mbH). Die aktuellsten vorliegenden Werte gelten für das Jahr 2024. Wie bei diesen Betrachtungen üblich, wird zwischen Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (Emissionen durch bezogene Energien) und Scope 3 (vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette) unterschieden. In Scope 1 "Direkte Emissionen aus Verbrennungsprozessen mobiler Anlagen" weist der CCF der FES-Gruppe für das Jahr 2024 die folgenden Werte auf: Aktivität Gesamtverbrauch Emissionen (t CO2e) Dieselverbrauch 3.852.451 L 10.253,49 Benzinverbrauch 88.470 L 208,23 Erdgasverbrauch 8.349 kg 21,44 AdBlue 102.388 L 81,78 Biodiesel Lachgas* 0 L 0 Biodiesel Methan* 0 L 0 * 2024 war kein Biodiesel mehr im Einsatz Der Kfz-Bestand in der gesamten FES-Gruppe (siehe oben) lag zum Bilanzstichtag 31.12.2024 bei insgesamt 1.303 Nutzfahrzeugen, Pkw und Anhängern. Die FES GmbH alleine verfügte zum Bilanzstichtag über insgesamt 718 Nutzfahrzeuge, Pkw und Anhänger. Zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets nutzt die FES GMBH bereits seit Jahren auch Pkw und kleinere Nutzfahrzeuge mit Elektro- bzw. Erdgas-Antrieb. Zum Stichtag 31.12.2024 verfügte die FES-Gruppe über insgesamt 155 Elektrofahrzeuge und 2 Erdgasfahrzeuge. Die FES GmbH verfügte über 11 elektrisch angetriebene Müllsammelfahrzeuge. Außerdem wurde 2024 ein mit Wasserstoff betriebenes Abfallsammelfahrzeug in Betrieb genommen. Die Gesellschaft betreibt eine eigene Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit insgesamt 90 Ladesäulen bzw. 97 Ladepunkten auf 11 Liegenschaften. Der weitere Ausbau der E-Ladeinfrastruktur hängt u. a. davon ab, dass die an einzelnen Standorten verfügbare Netzkapazität erhöht wird. Der entsprechende Stromverbrauch ist unter Scope 2 als indirekte Emission erfasst. Die dort aufgeführten Werte gelten jedoch für den gesamten Energieverbrauch der FES-Gruppe, so dass eine separate Betrachtung des Fuhrparks an dieser Stelle nicht möglich ist. Weitere Informationen zum Energieverbrauch finden sich auch hier: https://nhb.fes-frankfurt.de/umwelt/energieerzeugung-u nd-verbrauch Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Form und insbesondere auch der Umfang der Abfallsammlung vorrangig durch die Menge der anfallenden Abfälle, hygienische Aspekte und Fragen der Gebührengerechtigkeit bestimmt werden. Ökonomische und öko-logische Optimierungen lassen sich nur in diesem Rahmen realisieren. Zu 2.: Art und Volumen der Abfallstoffe, sowie die damit erzielte Wertschöpfung Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich jeweils auf das Jahr 2024. Bei der Abfallmenge wird jeweils die in Frankfurt am Main gesammelte Menge angegeben. Im Abschnitt "Wertschöpfung und wiedergewonnene Rohstoffe" handelt es sich jedoch um die in den Anlagen erzeugten Gesamtmengen. Da die Ausbeute an Strom, Wärme und Biogas von der Zusammensetzung der verwerteten Abfälle abhängt, kann eine einfache prozentuale Umrechnung nicht vorgenommen werden. Insbesondere die im Müllheizkraftwerk Frankfurt (MHKW) ebenfalls verbrannten gewerblichen Abfälle weisen meist einen höheren Kunststoffanteil und einen geringeren Anteil feuchter biogener Stoffe als die kommunalen Siedlungsabfälle auf und besitzen damit einen höheren Heizwert. Restabfall und Sperrmüll Angefallene Menge Frankfurter Siedlungsabfälle: Restabfall: 153.449 t Sperrmüll: 24.222 t Wertschöpfung und wiedergewonnene Rohstoffe (MHKW gesamt): Stromerzeugung: 173.797 MWh Fernwärme: 442.487 MWh bezogen auf eine Gesamtmenge von 480.251 t verbrannte Abfälle. Bioabfall Angefallene Menge Frankfurter Siedlungsabfälle: Biomüll: 26.746 t Grünschnitt: 5.188 t Wertschöpfung und wiedergewonnene Rohstoffe (RMB gesamt): Biogas: 6.216.824 m³ daraus erzeugt: Strom: 2.018.846 kWh Wärme: 2.801.980 kWh veredeltes Biomethan: 23.744.457 kWh Kompost: 14.529 t Flüssigdünger: 28.694 l Metalle: 31 t sowie 1.612 t Kunststoffe, die im MHKW verbrannt werden mussten. (jeweils bezogen auf eine verarbeitete Gesamtmenge von 49.657 t) Zu 3.: Status der Digitalisierung des Abfall-Managements in Frankfurt Die im letzten Bericht genannten digitalen Produkte werden weiterhin eingesetzt und anhand der sich ändernden Anforderungen stetig angepasst und optimiert. Neue digitale Prozesse werden derzeit insbesondere entwickelt, um eine schnellere und effizientere Beseitigung wilder Ablagerungen im Stadtgebiet zu erreichen. Das Ziel hierbei ist es, die Stadtsauberkeit durch diese Prozesse entscheidend zu verbessern. Bausteine dieser Strategie sind derzeit · Meldeportal zur Steuerung der Beseitigung wilder Ablagerungen. Meldungen zu wilden Ablagerungen aus mehreren Quellen, wie zum Beispiel den verschiedenen Arbeitsgruppen der FES GMBH, dem Ordnungsamt oder dem Außendienst des Umweltamtes und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt werden hier zusammengeführt und automatisiert in die Logistikprozesse der verschiedenen Leistungseinheiten der FES GMBH übernommen. · Erweiterung zur Telematik-Lösung TraceMate. Hier werden mittlerweile auch kleinere wilde Abfallablagerungen bei der Beseitigung digital erfasst. Dies macht eine digitale Auswertung von Schwerpunkten möglich und eröffnet so neue Möglichkeiten der Optimierung von Reinigungsprozessen. Neben diesen internen Digitalisierungsmaßnahmen wird die FES GMBH mit dem Portal FrankfurtPlus künftig auch die verschiedenen Services für Bürger:innen an einem Ort zusammenführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.11.2023, NR 817 Bericht des Magistrats vom 21.03.2025, B 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 23.06.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 196, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 79-0

  • Straßen für den Umweltverbund prioritär räumen
    B
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 159 Betreff: Straßen für den Umweltverbund prioritär räumen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7205 - NR 1532/26 Linke - Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist der Auftragnehmer für die Durchführung des Winterdienstes. Sie gewährleistet dabei die Verkehrssicherungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Straßen, Plätzen und auch Fahrradwegen. Der Winterdienst wird nach einem mit der Polizei, der Feuerwehr, der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie dem Umweltamt abgestimmten Prioritätenplan (ABC-Strecken) durchgeführt. Höchste Priorität haben die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit oberirdischem ÖPNV und Gefällstrecken. Weitere Kriterien sind Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwehren sowie ganzjährige Unfallschwerpunkte im Stadtgebiet. Erst wenn diese Straßen geräumt sind, werden Zubringer- und Erschließungsstraßen bearbeitet. Anschließend folgen gefahrengeneigte Wohn- und Nebenstraßen. Die Fahrbahnen mit höchster Priorität (sogenannte A-Strecken) werden schnellstmöglich angefahren; in diesem Arbeitsschritt werden auch die angrenzenden Fahrradwege berücksichtigt. Die Bedeutung der Fahrradwege ist der Stadt Frankfurt am Main bewusst. Seit Beginn der Winterdienstsaison 2021/22 führt die FES sogenannte Sicherheitskontrollen auf fünf Touren durch. Diese stellen sicher, dass auf den Haupt- und Verbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen auch im Winter durchgängig sicheres Radfahren möglich ist. Die Winterdienstpflicht auf öffentlichen Gehwegen wurde gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Mit diesem Maßnahmenpaket sieht der Magistrat den Winterdienst in Frankfurt am Main bereits jetzt als sichergestellt an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2026, NR 1532 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 197, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 91-2

  • Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)
    B
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 160 Betreff: Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main - Statusbericht und Ausblick (2026) Hochwasser- und Starkregenereignisse sind Naturgefahren und seit jeher Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Ihre Häufigkeit und Intensität nehmen im Zuge des Klimawandels jedoch deutlich zu: Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahrzehnte haben erhebliche Schäden verursacht und Menschenleben gefordert. Besonders die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie die Flutkatastrophe im Oktober 2024 in Spanien haben die Öffentlichkeit in Deutschland und Europa in besonderer Weise sensibilisiert. Auch Frankfurt am Main war im Laufe seiner Geschichte mehrfach betroffen. Während das letzte größere Flusshochwasser am Main im Januar 2011 bereits über ein Jahrzehnt zurückliegt, kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu starkregenbedingten Hochwasserereignissen an den Taunusbächen sowie zu Überflutungen im Stadtgebiet. Diese führten zu überfluteten Straßen, Unterführungen und Kellerräumen, wobei Schäden teilweise auch weit entfernt von den Gewässern auftraten. Der fortschreitende Klimawandel mit steigenden Temperaturen, intensiveren Niederschlägen und längeren Dürreperioden sowie die zunehmende Urbanisierung mit einhergehender Flächenversiegelung erhöhen das Risiko von Überschwemmungen an Gewässern und lokalen Überflutungen durch Starkregen. Um die Schäden und Folgen solcher Ereignisse möglichst gering zu halten, sind Bund, Länder, Kommunen sowie Bürger:innen gleichermaßen gefordert, sich mit den Gefahren auseinanderzusetzen und wirksame Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie die Strategie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für ein effektives Starkregenrisikomanagement stellen dabei zentrale Grundlagen dar und bilden den aktuellen Stand der Technik im Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement. Sie verdeutlichen, dass es keine absolute Sicherheit vor Überflutungsgefahren geben kann. Um potentielle Schäden durch Starkregen- und Hochwasserereignisse zu mindern, ist meist eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern notwendig. Dazu gehören nicht nur Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch wichtige Bausteine wie vor allem die Risikokommunikation, Bau- und Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, wasserbewusste Siedlungsentwicklung, die Gefahrenabwehr, Ereignisdokumentation und die Schadensbehebung. Neben den Maßnahmen, die durch die Stadt und das Land umgesetzt werden, ist die Eigenvorsorge der Bürger:innen ein wesentliches Element in der Überflutungsvorsorge. Erforderlich ist daher ein umfassendes Risikomanagement mit einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, um im Stadtgebiet einen bestmöglichen Umgang mit den Gefahren durch Hochwasser und Starkregen zu gewährleisten. Die Stadt Frankfurt am Main leistet auf der kommunalen Ebene einen wesentlichen Beitrag durch die Entwicklung von Strategien, die Erstellung von Planungen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Insbesondere seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003, § 4879 (NR 896), arbeitet die Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich daran, ihr ämterübergreifendes Konzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge weiter auszubauen. Mit dem vorliegenden Bericht informiert der Magistrat über den aktuellen Stand der Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main. Der als Anlage beigefügte Statusbericht gibt einen umfassenden Überblick über das Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement der Stadt. Er dokumentiert aktuelle, bereits umgesetzte sowie geplante Aktivitäten und Entwicklungen in den einzelnen Handlungsfeldern und orientiert sich am Risikomanagement-Zyklus. Dabei erhebt der Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nicht alle Einzelmaßnahmen aufgeführt werden können. Auch steht die Realisierung bestimmter Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen. Zu den wesentlichen Maßnahmen, die in Umsetzung bzw. geplant sind, zählen insbesondere der Ausbau des Informationsangebotes für Bürger:innen, der Aufbau eines Starkregenfrühwarnsystems, Hochwasserschutzmaßnahmen an den Taunusbächen sowie das Pilotprojekt zum Starkregenvorsorgekonzept im Stadtteil Frankfurter Berg. Die Erstellung des Statusberichts erfolgte federführend durch das Umweltamt in Kooperation mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung, der Branddirektion, dem Grünflächenamt und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Der Bericht stellt den Status Quo zum Zeitpunkt der Erstellung innerhalb der Stadt Frankfurt am Main dar. Da das Risikomanagement ein fortlaufender Prozess ist und einer zyklischen Überprüfung und Anpassung bedarf, werden die Maßnahmen kontinuierlich fortgeschrieben. Anlage 1 (ca. 6,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2026, OF 22/15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage B 160 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 20 Es besteht Einvernehmen, Vertreterinnen und Vertreter des Dezernates X zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 einzuladen, um Fragen zum Statusbericht der Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main zu beantworten. Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 160 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 22/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 16 am 16.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 13 am 16.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 277, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026

  • Mieter*innenschutz fördern – Gutscheine ausstellen
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    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 161 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7245 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 27/26 - Zwischenbericht: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2026 mit § 7338 dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, M 6, zum Thema "Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen" mit der Richtlinie zur Ausgabe von Wertgutscheinen zugestimmt. Es finden Abstimmungen mit Fachabteilungen und Ämtern statt. Es sind letzte Verfahrensfragen zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 161 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 198, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/Römer
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    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 162 Betreff: Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/Römer Vorgang: A 392/26 FDP Die Dom Römer GmbH ist für 19 Gewerbeeinheiten innerhalb des Areals der neuen Altstadt wirtschaftlich berechtigt und vermietet diese im eigenen Namen. Weitere Gewerbeeinheiten wurden verkauft und werden durch die jeweiligen Eigentümer:innen vermietet. 1 Gewerbeeinheit verwaltet die Stadt selbst. Ausgehend von den Vorgaben zur Nutzung aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2441 vom 06.09.2007 (M 112) wurde für die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie der Umsetzung in den Kaufverträgen ein erweitertes Nutzungskonzept ausgearbeitet. Dieses Konzept unterscheidet grundsätzlich zwischen einer gastronomischen Nutzung und einer Einzelhandelsnutzung, Handwerksbetriebe sind nicht explizit als Nutzungsart definiert. Vorgenanntes Konzept ist bindend für die Vermietung aller Gewerbeflächen im Quartier. Dies vorausgeschickt, werden die nachfolgenden Fragen für die von der Dom Römer GmbH verwalteten Flächen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Verfahren der Erstvermietung wurde die Dom Römer GmbH sowohl bezüglich der Gestal- tung des Mietniveaus wie auch der mietvertraglichen Regelungen von externen Sachverstän- digen beraten. Dazu zählen auch die Regelungen zum Werterhalt im Mietvertrag. Die darin festgesetzte Anpassung der Miete richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt her- ausgegebenen Verbraucherpreisindex für Deutschland bzw. sieht eine zuvor festgelegte Mieterhöhung in Anlehnung an die erwartete Inflationsrate vor. Eine Mietzinsanpassung erfolgte in der Vergangenheit in Anlehnung an die vertragliche Regelung moderat unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Randbedingungen für den stationären Einzelhandel. Konkret heißt das für die letzten 5 Jahre: • 2021: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung • 2022: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung • 2023: Indexierung gem. Mietvertrag und Verbraucherpreisindex bei Bestandsverträgen • 2024: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung • 2025: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung Zu Frage 2: In der Regel ist in einem Gewerbemietvertrag eine Regelung enthalten, durch die eine Miete an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird. Aus diesem Grund enthalten auch die Mietverträge der Dom Römer GmbH eine solche Regelung. Allerdings wurde im Hinblick auf die Neupositionierung des Quartiers am Markt und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen in den vergangenen Jahren von der Möglichkeit einer Anpassung erst im Jahr 2023 einmalig Gebrauch gemacht. Zu Frage 3: Im Verfahren der Erstvermietung wurde die Dom Römer GmbH bezüglich der Gestaltung des Mietniveaus von externen Sachverständigen beraten. Bei der Festlegung des Mietzinses wurden seinerzeit die üblichen Faktoren wie Lage und Sichtbarkeit, Größe und Zuschnitt der Flächen, Nutzung, Ausstattung, Laufzeit, etc. berücksichtigt. Als Orientierung dienten weiterhin die Marktdaten aus dem Gewerbemarktbericht der IHK Bezirk Frankfurt am Main für die 1-b-Lagen der Innenstadt im Bereich Roßmarkt / Kaiserstraße. Für die beiden Hauptnutzungsarten können die folgenden Durchschnittsmieten angegeben werden: • Einzelhandel: Kaltmieten 45,63 €/m² • Gastronomie: Kaltmieten 31,21 €/ m² Zu Frage 4: Die Gewerbeeinheiten sind Bestandteil der Wohnungseigentümergemeinschaft Dom-Römer-Areal (WEG). Die Ermittlung der Nebenkosten für die jeweilige Gewerbeeinheit basiert damit auf den Vorgaben der Betriebskostenverordnung in Verbindung mit der Jahresabrechnung der WEG. Die Dom Römer GmbH belastet auf Basis der WEG-Jahresabrechnung diejenigen Kosten an die Gewerbemietenden weiter, die im Gewerbemietvertrag transparent vereinbart wurden und die den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die Gewerbemietenden können bei einer gewünschten Belegprüfung alle der Abrechnung zugrundeliegenden Einzelbelege einsehen. Nachfragen zu Nebenkostenpositionen werden somit bei Bedarf individuell beantwortet. Zu Frage 5: Das Quartiersmanagement der Dom Römer GmbH befindet sich durchgehend im informellen Austausch mit der Interessengemeinschaft Neue Altstadt zu aktuellen Themen und Entwicklungen und nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil. Darüber hinaus stehen Vertreter:innen der Dom Römer GmbH auch einzelnen Gewerbemietenden bei Bedarf zur Durchsprache individueller Angelegenheiten als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Das Quartiermanagement betrachtet seine Aufgabe hier als Initiator aber auch als Unterstützer für Aktionen der Gewerbemietenden, dabei insbesondere als Vermittler bzw. Netzwerker zwischen den Gewerbetreibenden und z. B. der Verwaltung der Stadt Frankfurt. In den letzten Jahren hat die Gesellschaft die Gewerbetreibenden z. B. bei der Umsetzung des Lebendigen Adventskalenders im Dezember unterstützt. In Einzelfällen plant das Quartiermanagement aber auch Projekte und setzt diese in die Tat um. Aktuell befindet sich die Bannerausstellung "Netzwerk Neue Altstadt" an der Pergola, welche im Rahmen des WDC 2026 entwickelt wurde und auch dazu dienen soll, zu Zeiten der Schirnschließung das interessierte Publikum und damit Kunden in die Altstadt zu ziehen. Ergänzend dazu findet noch in diesem Jahr eine Ausstellung mit dem Titel "Handwerker im Fokus" in der Altstadt statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.03.2026, A 392 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 278, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Zukunft des Ginnheimer Spargels
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    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 163 Betreff: Zukunft des Ginnheimer Spargels Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7202 - NR 1526/26 CDU - Der Magistrat verweist in der vg. Angelegenheit auf den Bericht B 26 vom 23.01.2026 zur NR 1382/25 - Bundeszuschüsse sichern - "Ginnheimer Spargel" sanieren und für alle zugänglich machen - und wird unaufgefordert berichten, sofern sich in der Sachlage aktuelle Änderungen ergeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.01.2026, NR 1526 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis als Zwischenbericht) BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 279, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Homepage der Stadt Frankfurt – Suchfunktion optimieren
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    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 164 Betreff: Homepage der Stadt Frankfurt - Suchfunktion optimieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7184 - OA 582/25 OBR 6 - Die globale Suchfunktion auf der städtischen Website www.frankfurt.de wurde im Rahmen eines gemeinsamen, längerfristigen Projekts des Presse- und Informationsamts (Amt 13) sowie des Amts für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) grundlegend überarbeitet. Das Presse- und Informationsamt ist fachlich für die Inhalte sowie funktionalen Anforderungen der Website verantwortlich. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik ist für die technische Umsetzung der geforderten Funktionalitäten verantwortlich, betreibt die technische Infrastruktur und stellt die Plattform bereit. Beide Ämter arbeiten kontinuierlich und eng abgestimmt an der Weiterentwicklung der städtischen Online-Angebote. Ziel der Überarbeitung war es, die Suchfunktion serviceorientierter und bürgernäher zu gestalten sowie die Qualität und Präzision der Suchergebnisse zu verbessern. Nach mehreren Test- und Optimierungsphasen wurde die neue Suchfunktion am 28. Januar 2026 in den Produktivbetrieb überführt. Die überarbeitete Suche bietet insbesondere folgende Verbesserungen: · erweiterte Filtermöglichkeiten zur Eingrenzung von Suchergebnissen, · Anzeige zuständiger Ämter zu eingegebenen Suchbegriffen, · Berücksichtigung fehlerhafter Eingaben durch Anzeige wahrscheinlich zutreffender Ergebnisse. Ungeachtet dieser Verbesserungen entspricht die Suchfunktion noch nicht in vollem Umfang den Erwartungen. Die derzeitige technische Umsetzung kann aufgrund der bestehenden Systemarchitektur und des eingesetzten Content-Management-Systems nicht das Leistungsniveau externer Suchmaschinen wie Google oder Bing erreichen. Insbesondere ist eine KI-gestützte Suchfunktion aktuell nicht realisierbar. Zudem ist die Qualität der Suchergebnisse maßgeblich von der Verfügbarkeit sowie der strukturellen und inhaltlichen Qualität der auf der Plattform bereitgestellten Informationen abhängig. Aufgrund der dezentral organisierten IT-Strukturen innerhalb der Stadtverwaltung werden zahlreiche Webauftritte einzelner Ämter und Betriebe auf externen Systemen betrieben und sind daher über die zentrale Suchfunktion nicht vollständig erschlossen. Um die Ergebnisse nachhaltig zu verbessern, sind dezentrale Redaktionen stärker zu integrieren und die Prozesse insgesamt zu erneuern. Auswertungen zeigen, dass rund 75 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer externe Suchmaschinen wie Google oder Bing verwenden, um auf Inhalte der städtischen Website zuzugreifen. Diese bieten aufgrund ihrer technischen Leistungsfähigkeit, insbesondere bei der Verarbeitung von Synonymen und fehlerhaften Eingaben, sowie hinsichtlich Geschwindigkeit und Nutzerkomfort, derzeit Vorteile. Der Magistrat misst der weiteren Optimierung der Auffindbarkeit städtischer Inhalte eine hohe Bedeutung bei. Neben der fortlaufenden technischen Weiterentwicklung der internen Suchfunktion wird daher auch die kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung (SEO und GEO) der städtischen Internetangebote vorangetrieben. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Inhalte zu verbessern und zugleich die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 582 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 164 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 280, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 16

  • Erweiterung der Europäischen Schule am jetzigen Standort Praunheimer Weg 126
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    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 70 Betreff: Erweiterung der Europäischen Schule am jetzigen Standort Praunheimer Weg 126 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5161 (M 95) Auf Antrag des Magistrats vom 08.05.2026 1. Das dringende Schulbauprojekt "Erweiterung der Europäischen Schule am jetzigen Standort Praunheimer Weg 126" wird als 31. Projekt in die Schulbauoffensive (SBO) erste Staffel aus 2024 (M 95 aus 2024) aufgenommen. 2. Der Errichtung eines Erweiterungsneubaus für die Europäische Schule wird zugestimmt. Das Gebäude wird von der Stadt Frankfurt als dauerhafter Auslagerungsstandort errichtet und an die Europäische Schule vermietet bis die Europäische Schule ihren endgültigen Standort beziehen kann. Hierdurch werden Mieterträge in Höhe von rd. 2.608.434 € jährlich generiert. 3. Die Gesamtkosten gemäß beigefügten Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt und freigegeben: 58.242.467 Euro brutto Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2025 der Stadt Frankfurt am Main und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2020 sind eingehalten. 4. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel in Höhe von 35.000.000 € im Investitionsprogramm 2026-2029 und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Jahresrechnung 2025 durch den Magistrat ein Budgetübertrag von 21.492.111,50 € für den Erweiterungsneubau unter der Projektdefinition 5.010947 zur Verfügung stehen. Abzüglich der bereits 2025 verausgabten Mittel von 7.888,50 € verbleibt noch ein Finanzierungsbedarf von 1.742.467 €. Die Deckung erfolgt aus der Projektdefinition 5.006905. 5. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel in Höhe von 2.500.000 € freigegeben wurden und Bestandteil der o.g. Gesamtkosten von 58.242.467 € sind b.) die Jahresfolgekosten in Höhe von 3.567.351 € zukünftige Haushalte belasten werden. Begründung: A. Zielsetzung Die Europäische Schule befindet sich im Stadtteil Niederursel (Praunheim) und ist eine offizielle Bildungseinrichtung, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union getragen wird. Die Europäische Schule in Frankfurt am Main wurde im Jahre 2002 als temporäre Maßnahme neben der Ernst-Reuter-Schule verortet und seitdem immer wieder erweitert. Gemäß Artikel 2 a) der Verwaltungsvereinbarung vom 09.11.2001 ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, ein entsprechendes Baugelände für einen dauerhaften Standort zur Verfügung zu stellen Die prognostizierten Schülerzahlen wachsen stetig (von derzeit ca. 1.600) auf bis zu. 2.550 Schüler/innen. Dies liegt auch daran, dass zusätzliche europäische Institutionen erfolgreich nach Frankfurt akquiriert wurden (z.B. AMLA (Anti-Money Laundering Authority)). Schon jetzt sind die Kapazitäten der Schule erschöpft. Zudem war die Suche nach einem neuen Standort für die Schule, bei Beginn der Planungen nicht bekannt. Daher wurde von einem weiteren Verbleib der Europäischen Schule am Praunheimer Weg für die nächsten Jahre ausgegangen. Durch die Stadt Frankfurt wurde am 11.03.2026 bekannt gegeben, dass die Europäische Schule auf dem Gelände der Bundesbank einen neuen Standort gefunden hat, der für die Bildungsinstitution geeignet ist. Um diese Zeit am derzeitigen Standort zu überbrücken, benötigt es massiver Mehrflächen. Die Europäische Schule hat einen anerkannten Raumbedarf von 37.000 m². Im Bestand der Schule befinden sich derzeit 25.000 m². Durch den neu erstellten Erweiterungsbau werden weitere 7.627 m² Nutzfläche (9.156 m³ BGF) zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Erweiterungsbau wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von der Stadt Frankfurt am Main angemietet, sodass der Stadt Frankfurt am Main Mieteinnahmen zufließen werden und die hier getätigten Investitionen abbezahlt werden. Nach Auszug der Europäischen Schule Frankfurt verbleibt der Gebäudebestand bei der Stadt Frankfurt. Die Errichtung des Erweiterungsneubaus ist entscheidend, um den Unterrichtsbetrieb an der Europäischen Schule bis zur endgültigen Implementierung an einem festen Standort sicherzustellen. Eine Weiterarbeit an dem Schulbauprojekt in der Linie, führt zu einer Fertigstellung bis Sommer 2029. Eine Aufnahme in die Schulbauoffensive bewirkt eine Beschleunigung von bis zu einem Jahr. Die Verfahrenserleichterungen der priorisierten Projekte der SBO betreffen beispielsweise die Erlaubnis bis zur Vergabe der Bauleistungen durchzuplanen und ermöglichen somit eine substanzielle Beschleunigung. B. Alternativen Für den zusätzlichen Bedarf der interimsweisen Unterbringung der Europäische Schule kann kurzfristig nicht in den Bestandsgebäuden zur Verfügung gestellt werden. Der Erweiterungsbau ist daher zwingend erforderlich. C. Lösung Bis zu einer Verlagerung der Europäischen Schule ist diese Zeit am derzeitigen Standort zu überbrücken. Es werden bis dahin massive Mehrflächen benötigt. Um die neuen Flächen nach dem Auszug der Europäischen Schule für die Frankfurter Schulen weiternutzen zu können, wird die Anlage nach den städtischen Ansprüchen an eine weiterführende Schule (hier 4-zügige IGS nach Planungsrahmen) konzipiert. Die Nutzung des zentral gelegenen Standorts soll weiterhin für alle Schulformen möglich sein und zudem eine offene Pädagogik unterstützen. Vorlage der Planung ist daher das Flächenprogramm einer 4-zügigen IGS mit Essensversorgung. Dieses Flächenprogramm bedarf keines Beschlusses durch die städtischen Organe, weil es sich bei der Europäischen Schule um eine Schule handelt, die rechtlich nicht der Stadt Frankfurt am Main als öffentlich-rechtlicher Träger unterstellt ist. Der Ende 2024 beauftragte Rahmenvertrag für Holzmodule ist hierfür bestmöglich geeignet, weshalb umgehend Planungsgespräche mit dem Auftragnehmer aufgenommen wurden. Im Rahmen der Maßnahme wird das bestehende Sportfeld im Norden der Liegenschaft Praunheimer Weg 126 zurückgebaut und dort der neue Erweiterungsbau in Holzmodulweise errichtet. Das Gebäude wird mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet, um sowohl ökologische Anforderungen als auch städtebauliche Vorgaben zu erfüllen. Die Raumplanung sieht insgesamt bis zu 30 Klassenräume, Räume für Naturwissenschaften, Musik und Werken, Flächen für Verwaltung und Differenzierung, sowie eine Aufwärmküche und eine Mensa mit Außenbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 7.627 qm vor. Die Flure wurden mit Aufweitungen geplant, um diese als offene Lerncluster in das pädagogische Konzept einbeziehen zu können. Diese können daher zu einem großen Teil der fast 1.000 qm Verkehrsflächen der Nutzfläche hinzugerechnet werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☒ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 58.242.467 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss bis 2025 7.888,50 € 7.888,50 € 2026 5.000.000,00 € 4.992.111,50 € 2027 20.000.000,00 € 15.000.000,00 € 2028 25.000.000,00 € 25.000.000,00 € 2029 8.234.578,50 € 13.242.467,00 € Summe 58.242.467,00 € 58.242.467,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Keine b) Sachkosten Keine wie z. B. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1/2 % von 2,25 % 655.228 € 2. Abschreibung 58.242.467 € ./. 20 Jahre 2.912.123 € 5. Jahreserträge: 2.608.434 € Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: Keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Keine Anlage Kostendeckblatt_ESF (nicht öffentlich - ca. 774 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Antrag vom 11.06.2026, OF 27/8 Initiative vom 11.06.2026, OI 12 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 102 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Votum im Plenum) 1. Sitzung des Ältestenausschusses am 21.05.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kolja Müller, Steinhardt, Schneider, Momsen, Ditfurth und Pauli dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen AfD (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 70 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 114, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 40-2

  • Zusammenführung von a) der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Land
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    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 71 Betreff: Zusammenführung von a) der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetzes - LAufnG) sowie b) der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Personen. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4068 1. Die (zusammengeführte) Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen gem. Landesaufnahmegesetz (LAufnG) sowie von obdach- und wohnungslosen Personen gemäß Anlage sowie die Gebührensätze (Anlage Gebührenverzeichnis) werden beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018, § 2858, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) nebst Gebührensätzen beschlossen. Auf deren Grundlage werden bereits seit bzw. ab 01.01.2017 Unterbringungsgebühren erhoben. Im Folgenden "LAufnG-Satzung" genannt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am 23.05.2019, § 4068, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von obdachlosen und wohnungslosen Personen in Ausführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nebst Gebührensätzen beschlossen. Auf deren Grundlage werden ab Inkrafttreten Unterbringungsgebühren erhoben. Im Folgenden "HSOG-Satzung" genannt. Aus Praktikabilitätsgründen werden die beiden Gebührenatzungen nun zu einer einheitlichen Unterbringungsgebührensatzung (UGS) zusammengeführt, weil in der Stadt wohnungslose und geflüchtete Personen in gemeinsamen Unterkünften untergebracht werden. Insbesondere hat dies eine deutliche Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs ohne negative Folgen für die Nutzer:innen/Gebührenpflichtigen, als auch ein Mehr an Rechtssicherheit zur Folge. Die bisherige rechtlich oftmals komplizierte Zuordnung von Nicht-EU-Staatsangehörigen zur "LAufnG-Satzung" bzw. "HSOG-Satzung" entfällt. Ebenso entfällt in laufenden Unterbringungsfällen eine aufwändige verwaltungsrechtliche Umstellung von der "LAufnG-Satzung" zur "HSOG-Satzung" bei Änderung des ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus. Überdies ist eine Fortschreibung der Gebühren auf Grund der Kostenentwicklung im Unterbringungsbereich und der Fortschreibung der sozialhilferechtlichen Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten notwendig. A. Zielsetzung 1. Die zusammengeführte Satzung vereinheitlicht die bereits bestehenden Satzungen zur Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des LAufnG sowie obdach-/wohnungsloser Personen. 2. Adressat:innen der Satzung sind - wie bisher - in Unterkünften untergebrachte Personen. Die Stadt Frankfurt ist nach Landesgesetzen dazu verpflichtete, diese Personengruppen unterzubringen. 3. Die Gebührenhöhe muss unter Beachtung der Vorgaben des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) die möglichst vollständige Geltendmachung der tatsächlich anfallenden Unterbringungskosten sicherstellen. 4. Bei vorhandenem Erwerbseinkommen müssen Anreize für die Fortdauer des Erwerbseinkommens gesetzt werden. Ebenfalls sind aber auch die Bemühungen, Gemeinschaftsunterkünfte zu Gunsten eigenen Wohnraums zu verlassen, zu unterstützen. Aus diesem Grund sieht die Satzung für die in sogenannten "Sonstigen Unterkünften" untergebrachten Personen mit Einkommen eine Gebührenermäßigung vor. Personen mit Einkommen haben maximal 50% (je Nutzer:in; unverändert) und Alleinerziehende 30% (je Nutzer:in) der eigentlichen Gebühr zu entrichten. Gegenüber der bisherigen Gebührenermäßigung erfolgt eine Absenkung für Alleinerziehende von 40% auf 30% (je Nutzer:in). Damit soll ein weiterer monetärer Anreiz geschaffen werden, trotz der prekären (Wohn-)Situation in einer Unterkunft, die Erwerbstätigkeit beizubehalten oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und den besonderen Erschwernissen einer Alleinerziehenden-Haushaltsgemeinschaft in einer Unterkunft Rechnung zu tragen. Vom Einkommen werden, wie bei der regulären Berechnung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bzw. AsylbLG, die entsprechenden Regelsätze und Freibeträge abgezogen. 5. Für alleinstehende Schüler:innen, Auszubildende (Berufsausbildung) und Studierende ohne Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem AsylbLG, SGB II bzw. SGB XII sieht die Satzung ebenfalls eine Gebührenermäßigung auf 30% der eigentlichen Gebühr vor. Damit soll eine finanzielle Motivation geschaffen werden, trotz der prekären (Wohn-)Situation in einer Unterkunft, die Ausbildung abzuschließen. Die Gebührenermäßigung weicht von der bisherigen Regelung ab, die sich an den Wohnkostenanteilen in den Ausbildungsförderungsgesetzen Stand 2017 orientiert hat. Seitdem gab es mehrere Gesetzesänderungen, die sich auch auf die Wohnkostenanteile ausgewirkt haben. Um satzungsrechtlich insoweit von anzunehmenden zukünftigen Änderungen der Ausbildungsförderungsgesetze unabhängig zu sein, wird die bisherige betragsmäßig festgesetzte Gebührenermäßigung durch eine prozentuale ersetzt. Die auf 30% ermäßigte Gebühr liegt unter den aktuellen Wohnkostenanteilen der Ausbildungsgesetze. B. Alternativen Aus fiskalischer Sicht keine. Der Satzungsbeschluss dient der Rechtssicherheit und der Realisierung von Einnahmen, insbesondere (mittelbar) im Wege der Erstattung durch den Bund bzw. durch eine Gebührenerhebung bei den Personen, die keinen Anspruch auf Transferleistungen haben. C. Lösung Beschlussfassung der zusammengeführten Satzung und die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des LAufnG sowie obdach- und wohnungslosen Personen als auch über die Ermächtigung zur Gebührenanpassung entsprechend der Kostenentwicklung. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil nicht erforderlich, s.a. vorstehend c) E. Kosten Die Gebührenerhebung dient der Einnahmengenerierung zur (Teil-)Refinanzierung der durch Vorhaltung und Zurverfügungstellung der Unterbringungsarten entstehenden Kosten. Die Höhe der Einnahmen ist abhängig von der Anzahl der leistungsberechtigten Personen nach AsylbLG, SGB II bzw. SGB XII sowie von aufenthaltsrechtlichen Statuswechseln und Fluktuationen. Eine belastbare Prognose ist nicht möglich. Ein erheblicher Teil der Aufwendungen für die Unterbringungen wird über Bundeserstattungen refinanziert. Diese Mittel sind in der Haushaltsplanung bereits veranschlagt und stellen keine Mehreinnahmen dar. Hintergrundinformationen Nach § 3 LAufnG sind die Landkreise und Gemeinden verpflichtet, Personen im Sinne des § 1 LAufnG in Unterkünften unterzubringen. Die Anzahl der hiernach unterzubringenden Personen ist vor allem abhängig von der jeweiligen Fluchtsituation und Zuweisungen des Landes. Obdachlosigkeit stellt grundsätzlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, zu deren Abwendung die Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 1 Abs. 1 HSOG die Verwaltungsbehörden (Ordnungsbehörden) verpflichtet sind. Es geht dabei um die Beseitigung einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - konkret: die Grund- und Menschenrechte des obdachlosen Menschen (sein Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit und die Garantie der Menschenwürde). Diese Gefahrenlage muss die Kommune durch die Unterbringung abwenden, wenn dies von der/dem Betroffenen verlangt wird und Selbsthilfemöglichkeiten ausscheiden. Mit OB-Verfügung vom 23.03.1990 wurde das Jugend- und Sozialamt mit der Wahrnehmung der Befugnisse als "Obdachlosenbehörde" betraut. Die genannten Personenkreise werden von der Behörde einer Unterkunft zugewiesen. Das Nutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. § 5a LAufnG, § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) erlauben es der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe dieser Gesetze Gebühren zu erheben. Dabei sind der Kostendeckungsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Aktuell betreibt die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Unterkünfte, sie bedient sich hierfür regelmäßig Dritter[1]. Obdach- und wohnungslose Personen werden vor allem in Wohnheimen, Übergangsunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften, Hotel, Motels, Pensionen u.ä., als auch "zwischengenutztem Wohnraum"[2] untergebracht. Die Unterkunft dient dem Unterbringungsauftrag nach dem LAufnG bzw. der Verhinderung oder Beseitigung von Obdach-/Wohnungslosigkeit. Das Nutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung einer Unterkunft bestimmter Art und Größe besteht nicht. Obdach-/Wohnungslose Personen werden in Frankfurt am Main regelmäßig in den gleichen Unterkünften untergebracht wie Personen, auf die das LAufnG Anwendung findet. Die Gebührenbemessung ist daher gleich. Insoweit wird ergänzend auf die Vorträge des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 85 vom 18.05.2018 (Beschluss der Stadtverordentenversammlung vom 21.06.2018, § 2858) und M 42 vom 22.03.2019 (Beschluss der Stadtverordentenversammlung vom 23.05.2019, § 4068) verwiesen. Die Gebühren dienen nicht der Gewinnerwirtschaftung, sondern im klassischen Sinne der Entlastung des jeweiligen öffentlichen Haushalts um die Kosten, die die Schaffung des jeweiligen Unterkunftsplatzes mit sich bringt. Die Höhe der Gebühren darf die tatsächlich mit der Unterbringung verbundenen Kosten - also die Kosten für die Bereitstellung des Wohnraums, auch für z.B. Heizung und Nebenkosten, Möblierung, aber nicht Verpflegung, Betreuungsleistungen etc. - nicht überschreiten. D.h., die tatsächlichen Aufwendungen für das Vorhalten von Unterkünften sind höher, als die Kosten, die in eine Gebührenbemessung einfließen dürfen. Im Übrigen sind bei der Ermittlung der Gebührenhöhe die Vorgaben des § 10 KAG zu beachten. Darüber hinaus dürfen die Gebühren die haushaltsgrößenabhängigen Angemessenheitsgrenzen der ortsüblichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU/H) nach § 22 Abs. 1 SGB II bzw. § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht überschreiten. Verkürzt gesagt, sind die tatsächlichen gebührenrelevanten Aufwendungen für den jeweiligen haushaltsgrößenabhängigen zwischengenutzten Wohnraum bzw. den jeweiligen Platz in der Unterkunft höher, als die jeweilige Angemessenheitsgrenze KdU/H, darf die entsprechende Gebühr die jeweilige Angemessenheitsgrenze KdU/H nicht überschreiten. Sind sie hingegen niedriger, sind die gebührenrelevanten Aufwendungen die Gebührengrenze. Aus dieser Systematik resultieren auch die Gebührensprünge bei Zwischengenutztem Wohnraum. Eine Gebührenermäßigung für Zwischengenutzten Wohnraum ist nicht vorgesehen, da sich die Gebühren im Rahmen der Mieten für regulären Mietraum und innerhalb der Frankfurter Angemessenheitsgrenzen im Sinne der § 22 SGB II, § 35 SGB XII bzw. § 3 AsylbLG bewegen. Die Unterbringungsgebühren werden, sofern die untergebrachte/n Person/en nicht in Lage sind, diese (vollständig) aus eigenen Mitteln selbst zu zahlen, (anteilig) vom Transferleistungsträger (Sozialamt, Jobcenter) im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen; Rechtsgrundlage: § 22 SGB II, § 35 SGB XII bzw. § 3 AsylbLG. Dies ist in der absolut überwiegenden Mehrzahl der Gebührenpflichtigen der Fall. Zur Vermeidung einer zweckwidrigen Verwendung der im Rahmen der Unterkunft und Heizung zu berücksichtigenden, je nach Haushaltsgröße teils erheblichen Unterbringungsgebühren, erfolgt eine Direktzahlung des Transferleistungsträgers an die Stadt bzw. das Jugend- und Sozialamt in seiner Eigenschaft als "Obdachlosenbehörde". Kosten der Unterkunft und Heizung (hier Unterbringungsgebühren) werden nach dem SGB II anteilig und nach dem SGB XII, sofern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zuzuordnen, vollständig jeweils in anerkannter Höhe vom Bund erstattet. Absolute Haupteinnahmequelle ist die Bundeserstattung für die untergebrachten, nach dem SGB II leistungsberechtigten Personen (aktuell rund 5.500). Die Bundeserstattung nach dem SGB II beträgt derzeit rund 69% der Kosten der Unterkunft und Heizung (hier Gebühren). Gebühreneinnahmen von Selbstzahler:innen und über die 100%ige Bundeserstattung bei Bezieher:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII spielen eine absolut untergeordnete Rolle. Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII ist keine hier einschlägige Bundes- oder Landeserstattung vorgesehen, die Kosten fallen der Stadt anheim. Anlage 1_Schreiben_Hauptamt (ca. 722 KB) Anlage 2_Gebuehrenkalkulation (ca. 2,1 MB) Anlage 3_Synopse_Satzung-Gebuehren (ca. 28 KB) Anlage 4_Satzung (ca. 26 KB) Anlage 5_Gebuehrenverzeichnis (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 85 Vortrag des Magistrats vom 22.03.2019, M 42 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 71 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 239, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 51

  • Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025
    M
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Betreff: Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025 I. Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2025 für die Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 18.320.564.543,35 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -382.973.569,94 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -396.186.083,79 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 13.212.513,85 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 205.802.504,68 €, aus Investitionstätigkeit von -570.596.279,19 €, aus Finanzierungstätigkeit von -308.984.220,88 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -119.214.656,30 €, und mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag von -175.024.209,93 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 391.483.743,12 €. II. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit -396.186.083,79 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der ordentlichen Rücklagen unter Einbeziehung des Defizites 2025 beträgt damit 703.525.541,40 €. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit 13.212.513,85 € auf den vorgetragenen Verlust angerechnet. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf -85.976.810,79 €. III. Mit dem Jahresabschluss werden im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 86,31 Mio. € (Vorjahr: 255,01 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2025 liquide Mittel in Höhe von 391,48 Mio. € (Netto-Liquidität 312,98 Mio. €) zur Verfügung stehen. V. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen investive Budgetüberträge in einer Gesamthöhe von 1,10 Mrd. € gebildet (Vorjahr: 924,27 Mio. €) und Kreditermächtigungen aus 2024 bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2026 in Höhe von 461,60 Mio. €, aus 2025 in Höhe von 1,00 Mrd. € (kumuliert 1,46 Mrd. €) vorgetragen. Die Inanspruchnahme der investiven Budgetüberträge steht unter dem Vorbehalt, dass die für die Auszahlungen erforderlichen Finanzmittel (aus Liquidität oder Kreditaufnahmen) verfügbar sind. VI. Zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit werden vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 verfügbaren Kreditermächtigungen die für folgende Projekte übertragenen Investitionsansätze in Höhe von (summiert) 71,84 Mio. € einer haushaltswirtschaftlichen Sperre unterstellt: · "Schauspiel Erbpacht" Projekt 5.011021 19,75 Mio. € · "Sanierung Bolongaropalast" Projekt 5.001788 22,10 Mio. € · "Sanierung Eissporthalle" Projekt 5.007494 0,67 Mio. € · "Förderung Wohnungsbau" Projekt 5.011048 29,32 Mio. € Der Magistrat wird zur Beordnung der Sperren zeitnah eine Lösung durch Deckung im vorhandenen IPG herbeiführen. VII. Es dient zur Kenntnis, dass 2025 in den Fachbereichen zusätzlich Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt geleistet wurden, für die keine vorherige Zustimmung des Magistrates bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Die Deckung der Budgetüberschreitungen, die sich im Ergebnishaushalt 2025 stadtweit auf 304.514.325,55 € summieren, wird im Rahmen des Jahresabschlusses mit dieser Vorlage (Anlage 02) sichergestellt und genehmigt. VIII. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt mit 79.914.127,02 € innerhalb der jeweiligen Fachbereichsbudgets und in Höhe von 224.600.198,53 € über die Fachbereichsbudgetgrenzen hinweg. Um die nicht innerhalb der Budgets gedeckten Überschreitungen vollständig auszugleichen, werden stadtweit die verfügbaren voll- und gezielt budgetierten Mittel der Budgetmerkmale (BGM) 10 bis 25 inklusive nicht verwendeter Mittel aus Etatanträgen herangezogen. Die zum Ausgleich verwendeten Mittel der BGM 10 bis 25 werden - mit Ausnahme eines zentralen Übertrages im Bereich der Personalaufwendungen zur Absicherung der Zuführung zur Rückstellung "Amtsangemessene Besoldung" sowie des Zuschusses zum Verlustausgleich der Stadtwerke Holding - nicht übertragen. Der Deckung gemäß Anlage 02 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO geforderte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sache selbst im Nachgang mit gesonderten, begründeten Vorlagen innerhalb von drei Monaten herbeizuführen. IX. Im Produktbereich 21, Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft sind gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehrausgaben im Finanzhaushalt in Höhe von 216.551,92 € entstanden, die bislang nicht genehmigt sind. Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben bei Projekt 5.002856 "Erweiterung/Neubau Jüdisches Museum" in gleicher Höhe gedeckt und genehmigt. X. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2025 (§ 28 GemHVO) darstellt. Das Dezernat VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2025 wird - unbenommen der unter Ziffer IX genannten noch ausstehenden Vorlage - mit Ziffer VII bis IX (inkl. Anlage 02) entsprochen. XI. Der Jahresabschluss 2025 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 1.060.324.041,16 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 51.645.895,44 €, aus Investitionstätigkeit von -53.977.626,33 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -42.322,28 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von -2.374.053,17 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 11.321.893,69 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 67.755.221,70 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 1.422.546,94 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 2.509.956,47 €, aus Investitionstätigkeit von -3.117.447,90 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 650.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 42.508,57 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 1.076.898,12 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungsverbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist. Begründung: Der Jahresabschluss 2025 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert. Im Einzelnen ist hervorzuheben: in € Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von -154.222.889,21 ein Ergebnis von -382.973.569,94 gegenüber. Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 170.235.000,00 ein Ergebnis von 205.802.504,68 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von -1.124.985.000,00 ein Ergebnis von -570.596.279,19 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 861.000.000,00 ein Ergebnis von 308.984.220,88 gegenüber. Im Haushaltsjahr 2025 wurden die verfügbaren Budgets der Fachbereiche unter Nichtachtung haushaltsrechtlicher Vorgaben und der von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften überwiegend ohne vorherige Zustimmung der Gremien mit einer Gesamtsumme von 304,51 Mio. € überschritten. Eine Deckung der Überschreitungen wurde von den Budgetverantwortlichen nur in Einzelfällen angeboten. Der überwiegende Teil der Budgetüberschreitungen ist ungenehmigt und ungedeckt. Mit der Vorlage zum Jahresabschluss 2025 werden die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten aus stadtweit verfügbaren Haushaltsmitteln ersichtlichen Deckungsmöglichkeiten dargestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Davon unbenommen ist eine Genehmigung der einzelnen Budgetüberschreitungen durch die verantwortlichen Fachbereiche nachträglich zu erwirken. Eine entsprechende Vorlage ist innerhalb von drei Monaten nach Einbringung der Jahresabschlussvorlage 2025 in den Geschäftsgang zu geben. Die in den Budgets verfügbaren und nach den Haushaltsvermerken grundsätzlich zulässig bildbaren Budgetüberträge wurden in Höhe von 144,48 Mio. € zur Deckung dieser unterjährig nicht bewilligten und teils ungedeckten Budgetüberschreitungen in Höhe von 304,51 Mio. € herangezogen. Zur gesamtstädtischen Deckung der Überschreitungen mussten sowohl voll- als auch gezielt budgetierte Mittel in allen Fachbereichen herangezogen werden. Darunter fielen auch Mittel, die mit Etatanträgen im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassungen bereitgestellt wurden. Verbliebene Mittel werden unter Beachtung der in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften festgelegten Budgetierungs- und Übertragbarkeitsregeln gebildet und in Höhe von 86,31 Mio. € vorgetragen. Davon entfallen 82,11 Mio. € auf den Zuschuss zum Verlustausgleich der Stadtwerke Holding und 4,20 Mio. € zur Absicherung der im Haushaltsjahr 2026 bereits absehbar erforderlichen Zuführung zur Rückstellung für Ansprüche auf "amtsangemessene Besoldung". Überplanmäßige Zuführungen zu Personalrückstellungen waren aufgrund der zweistufigen Besoldungserhöhung in Höhe von 10,3 % sowohl für Pensionen (Plan 160,00 Mio. €, Ist 266,68 Mio. €) als auch für das Lebensarbeitszeitkonto (Plan 7,10 Mio. €, Ist 12,08 Mio. €) erforderlich. Außerplanmäßig erfolgte eine Zuführung zur Rückstellung für Ansprüche auf "amtsangemessene Besoldung" (26,86 Mio. €), die aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu zu bewerten war. In der Vermögensrechnung ist eine Zunahme der Bilanzsumme um 52,44 Mio. € von 18,27 Mrd. € auf 18,32 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 109,21 Mio. € auf 13,15 Mrd. €. Ebenfalls steigt das Finanzanlagevermögen um 211,89 Mio. € auf 2,88 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel verringert sich von 566,51 Mio. € um 175,02 Mio. € auf 391,48 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +185,12 Mio. €) um 226,47 Mio. € auf 2,26 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um 215,78 Mio. € auf 3,89 Mrd. €. Mit 2,97 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Bilanzposition 4.2) weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2025 auf 8,30 Mrd. €. Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2025 wurde mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage 1_Jahresabschluss_2025 (ca. 9,2 MB) Anlage 2_uepl-apl_Mehrausgaben (ca. 374 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BSW gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 240, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 20-13

  • Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hier: Neufassung der Betriebssatzung
    M
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 73 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hier: Neufassung der Betriebssatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2021, § 7029 (M 202) I. Der in Anlage 1 beigefügten Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main" wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main" im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Kommunalrechtsreform im April 2025 haben sich neben der Hessischen Gemeindeordnung auch wesentliche Regelungen im Hessischen Eigenbetriebsgesetz geändert. Die Gesetzesänderungen sind bereits heute anzuwenden, stehen jedoch im Widerspruch zu der Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main, die noch die alte Rechtslage abbildet. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorzunehmenden Änderungen betreffen im Wesentlichen: · die Option zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung, · die Festlegung einer Vertretung für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder, · die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs, · verkürzte Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (innerhalb von vier Monaten) und die Feststellung des Jahresabschlusses (innerhalb von acht Monaten). Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben. B. Alternativen Zur Änderung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage dargestellten Änderungen vorzunehmen. Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main hat den Satzungsänderungen in ihrer Sitzung vom 23.02.2026 zugestimmt D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Es erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung im Amtsblatt. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Sie führt auch nicht zu stellenplanmäßigen Auswirkungen. Anlage _1_Neufassung_Betriebssatzung (ca. 47 KB) Anlage _Satzung_m_Aenderungen (ca. 48 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.12.2020, M 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW Beschlussausfertigung(en): § 241, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 90-0

  • Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8–10 und Brönnerstraße 5–9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V.
    M
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 75 Betreff: Transformation der Innenstadt: Investitionskostenzuschuss zu Umbau und Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8-10 und Brönnerstraße 5-9 durch die Musikschule Frankfurt am Main e. V. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Musikschule Frankfurt am Main e.V. beabsichtigt, nach Umbau der der Liegenschaften Stiftstraße 8 bis 10 und Brönnerstraße 5 bis 9 (im Folgenden "die Stiftstraße"), die Immobilie als künftigen Standort für die Zentrale der stadtnahen und gemeinnützigen Bildungseinrichtung anzumieten. Gemäß der Zielsetzung der "Initiative Innenstadt" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1858) sollen daher die Umbaumaßnahmen für die künftige Zentrale der Musikschule durch einen Investitionskostenzuschuss bezuschusst werden. 2. Die erforderlichen Mittel für den Investitionskostenzuschuss mit einem Gesamtinvestitions- bedarf in Höhe von 8.350 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme im Produktbereich 13 "Stadtplanung" über die Projektdefinition 5.010889 abgewickelt wird und hier Mittel in Höhe von 3.200 T€ zur Verfügung stehen. b) die weitere Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 3.150 T€ aus dem Produktbereich 20 "Bildung", Projektdefinition 5.007499 erfolgt. c) die weitere Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 2.000 T€ aus dem Produktbereich 31, Projektdefinition 5.005485 erfolgt. d) die Jahresfolgekosten in Höhe von 373 T€ zukünftige Haushalte belasten. 4. Dem Umbau und der Anmietung der Liegenschaft Stiftstraße 8 bis 10 und Brönnerstraße 5 bis 9 für die langfristige Verortung der Zentrale der Musikschule Frankfurt wird zugestimmt. Die Festmietdauer beträgt 30 Jahre. 5. Es dient zur Kenntnis, dass die durch die Anmietung der Stiftstraße im Vergleich zur bisherigen Zentrale in der Schirn entstehenden höheren Mietkosten durch eine Anpassung des Zuschusses an die Musikschule im Haushaltsplan 2026 des Stadtschulamtes bereits berücksichtigt sind, der am 05.03.2026 (§ 7310) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. 6. Mit dem Ziel der Absicherung der Mietzahlungen stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Vermieter der Stiftstraße eine Bürgschaft in Höhe von 18 Bruttomonatsmieten (d.h. EUR 2.213.330) aus. Das Dezernat XI wird beauftragt, die Voraussetzungen des § 104 HGO zu erfüllen und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Vergabe einer Bürgschaft einzuholen. Die weitere Realisierung der Maßnahme steht insofern noch unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit den zu beschließenden Maßnahmen höchstvorsorglich von dem Vorliegen einer staatlichen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auszugehen ist. Zur Sicherstellung der beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Maßnahmen ist die Betrauung der Musikschule Frankfurt am Main e. V. mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) vorgesehen. Ein entsprechender Betrauungsakt wurde bereits erstellt und soll zeitnah beschlossen werden. Die Umsetzung der vorstehend aufgeführten Maßnahmen sowie die Zustimmung hierzu erfolgen vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des Betrauungsaktes. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Umzug der Musikschule Frankfurt in die Stiftstraße und dem Ausbau dieser musikgeschichtlich wichtigen Liegenschaft zu einem offenen, inklusiven Kultur- und Bildungsstandort setzt die Stadt ein nachhaltiges und deutliches Zeichen gegen die Verödung der Innenstadt. Sie schafft einen Klangraum für Begegnung, Kreativität und neue Kooperationen von Bedeutung für alle Frankfurter:innen. Hier entsteht ein erster Meilenstein für eine zukunftsfähige Innenstadt, die den Bürger:innen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten mit einem ausgewogenen Angebot aus kommerzieller Nutzung, Kultur und Bildung ermöglicht. Für die Musikschule Frankfurt bietet der Umzug in die Stiftstraße die historische Chance für die dringend notwendige Weiterentwicklung. Die knappe Zahl und die Enge der Räume in der Schirn war in den letzten beiden Jahrzehnten ein limitierender Faktor für die Umsetzung zeitgemäßer künstlerischer und pädagogischer Konzepte in Bereichen wie Gruppen- Ensemble- und Bandangeboten, digitaler Musikproduktion und kreativer Projekte oder schlicht den Abbau der bestehenden Warteliste. Der Ausbau der Stiftstraße ermöglicht ein neues, flexibles Raumkonzept. Dadurch eröffnen sich Perspektiven für zukunftsorientierte Programme, die Entwicklung Neuer Musik in allen Genres und die Ausweitung von Kooperationen mit unterschiedlichen Partnern. Der geplante Konzertraum bietet einen Rahmen für die umfangreichen und vielfältigen Veranstaltungen (aktuell über 220 Veranstaltungen jährlich mit ca. 12.500 Besucher:innen). Es entsteht Raum für neue Kooperationen u.a. mit der Hochschule für Musik und Darstellende Künste, der Volkhochschule Frankfurt am Main und der Polytechnischen Stiftung sowie für Nutzungen durch die freie Szene. Die gemeinnützige und stadtnahe Musikschule Frankfurt e.V. ist seit 165 Jahren ein verlässlicher Bildungspartner der Stadt und eine emotional starke Marke für 6.000 Frankfurter Kinder und Jugendliche und ihre Familien. Mit dem zentralen Standort in der Stiftstraße entsteht ein positiv besetzter Raum mit hoher Strahlkraft und Präsenz. Die Musikschule Frankfurt spricht alle Menschen der Stadt an. Sie ist ein Ort der Begegnung, des kreativen Austauschs, der kulturellen Offenheit und des musikalischen Lernens. Die Musikschule bereichert als gemeinnütziger, inklusiver Bildungs- und Veranstaltungsort die fast ausschließlich von kommerziellen Angeboten geprägte Innenstadt und schafft niedrigschwellige Zugänge zu musikalischen und kulturellen Aktivtäten für alle Frankfurter:innen. So kann sich in der Innenstadt eine Nutzungsmischung entwickeln, die um die Bereiche Kultur, Bildung und Teilhabe erweitert wird. Zur Öffnung in den Stadtraum hinein trägt auch die vertraglich festgehaltene künftige Nutzung des sich ebenfalls in der Ertüchtigung befindlichen Nebengebäudes Stiftstraße 12 bei. Mit zeitlicher Verzögerung von rund einem Jahr ist dort die Etablierung eines Café- und Begegnungsorts im Erdgeschoss geplant, das die musikalische Spartennutzung aufgreift und sich sowohl zur Musikschule als auch in den Innenstadtraum hinein öffnet. B. Alternativen Keine. Die Musikschule benötigt nach ihrem durch die energetische Sanierung bedingten Auszug aus der Schirn Kunsthalle einen neuen dauerhaften Standort. Die Schirn Kunsthalle ist aufgrund des gewachsenen Teams der Musikschule und der sich wandelnden Anforderungen an das Angebot und die entsprechend vorzuhaltende Technik und Ausstattung nicht mehr auskömmlich. Die seit Juli 2025 als erster Auslagerungsstandort bezogenen "Kornmarktarkaden" stehen vermieterseits nur bis Sommer 2026 mit einer vermieterseits nur geringfügigen Verlängerungsmöglichkeit zur Verfügung. Könnten die bereits vorangeschrittenen Planungen zu Anmietung und Ausbau der Räumlichkeiten in der Stiftstraße nicht weiterverfolgt werden, müsste umgehend ein anderer zentral gelegener Standort für die Zentrale der Musikschule gefunden und fristgerecht ertüchtigt werden. Dies ist sowohl zeitlich und wirtschaftlich als auch mangels geeigneter Objekte nicht möglich. C. Lösung Der Gebäudekomplex Stiftstraße 8 bis 10/ Brönnerstraße 5 bis 9 mit der denkmalgeschützten Fassade auf der Stiftstraßenseite ist derzeit komplett entkernt und wird in den Stockwerken 1 bis 5 vermieterseits für die Weiternutzung ausgebaut. Der Ausbau ist barrierefrei und umfasst - neben den ohnehin vorzunehmenden Ertüchtigungen - Maßnahmen in den Bereichen Akustik und Gebäudetechnik. In der historischen Fassade entsteht ein Standort für die Musikschule, der sich sowohl mit seinem Angebot für alle wie auch räumlich in den Stadtraum öffnet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Die vom Vermieter ohnehin zu tätigenden Umbaumaßnahmen (energetische Ertüchtigung, Barrierefreiheit etc.) sind bereits im Gange, eine Bauverzögerung würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, die von der Stadt zu tragen wären. Es besteht außerdem die Gefahr, dass der Vermieter einem anderen Interessenten den Zuschlag erteilt. d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Die Zielsetzung der Verwirklichung des Vorhabens den Zielsetzungen des Integrierten Stadtentwicklungsplans entsprechen, der eine Beteiligung der Öffentlichkeit bereits vorsahen. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Das aktuelle Mietangebot (Stand 10.07.2025) sieht folgende Konditionen vor: - Gremienvorbehalt mit aufschiebender Bedingung bis 30.04.2026. - Baukostenzuschuss i.H.v. 8.350.000 €, davon o 3.250.000 € aus Haushaltsmitteln der Stadtplanung, Projekt 5.010889 o 3.100.000 € aus Haushaltsmitteln des Stadtschulamt, Projekt 5.007499, o 2.000.000 € über Haushaltsmittel des Amtes für Bau und Immobilien, Produktgruppe 31.08, Projekt 5.005485. - Festmietzeit 30 Jahre - Miete monatlich 105.416,90 Euro - Betriebskosten monatlich 17.545,90 Euro - Zusätzliche Kosten (Instandhaltungskosten, Strom) 116.322,90 Euro p.a. (in 2026 anteilig) - Mietbeginn 1.8.2026, mietfreie Zeit ein Monat 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Hieraus ergibt sich folgender Finanzbedarf bzgl. Investitionen bzw. Einmalkosten: Investitionen 2026 Baukosten 1. Tranche 2.783.333,33 Baukosten 2. Tranche 2.783.333,33 Baukosten 3. Tranche 2.783.333,34 Gesamtbedarf 8.350.000,00 Es dient zur Kenntnis, dass durch steuerliche Einordnung vermieterseits noch ca. 1,59 Mio. € hinzu kommen können. Sie werden in diesem Fall aus PG 31.08, Projekt 5.005485 abgedeckt. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Keine b) Sachkosten Für die Anmietung entstehen folgende Mietkosten (inkl. Betriebskosten). - Mietkosten für Stiftstraße 2026 548.477 - Mietkosten 2027 1.591.876 Gemäß dem vorgesehenen Mietvertrag ändert sich die monatliche Miete "(...) automatisch zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, sobald sich der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis derzeit 2020 = 100) gegenüber dem Stand des Monats, in den der Mietbeginn fällt (maßgeblich für die erstmalige Anpassung) bzw. gegenüber dem Stand bei der jeweils letzten indexbedingten Angleichung der monatlichen Miete (maßgeblich für die weiteren Anpassungen) um mindestens 3% nach oben oder unten verändert hat. Die Veränderung der monatlichen Miete entspricht der Veränderung des Verbraucherpreisindex. Sie wird automatisch wirksam zu dem auf eine Indexänderung (...) folgenden Monatsersten." Voraussichtliche Mietkosten inklusive Betriebskosten in den nächsten 5 Folgejahren unter der Annahme einer dreiprozentigen Steigerung pro Jahr: 2028 2029 2030 2031 2032 1.636.143 1.681.738 1.728.700 1.777.071 1.826.894 Die erforderlichen Mittel werden ab dem Haushalt 2026 im Zuschussbereich des Stadtschulamtes zur Verfügung gestellt. Einmalige Umzugskosten 2026: 90.000,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25%* (8.350.000 €) / 2 93.937,50 € * Zinssatz für den Haushalt 2026 gemäß HH-Rundschreiben vom 03.09.2024 2. Abschreibung (8.350.000 € / 30 Jahre) 278.333,33 € Jahresfolgekosten gerundet Gesamt 373.000,00 € 5. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine Anlage _Entwurf_Betrauung (ca. 155 KB) Anlage _Entwurf_Buergschaft (ca. 216 KB) Anlage _Mietvertrag (ca. 3,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2026, NR 46 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 75 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 75 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Beratung der Vorlage M 75 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Häußler, Richter, Steinhardt und Kunze dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW und IBF 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 75 = Annahme ohne Zusatz, NR 46 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (M 75 = Annahme ohne Zusatz, NR 46 = Annahme) 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 75 und NR 46 = Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 46 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX ELF-PARTEI und BSW (= Annahme ohne Zusatz); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BSW gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 229, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 349, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 40-35

  • Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64
    OAOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2026, OA 5 entstanden aus Vorlage: OF 16/5 vom 06.05.2026 Betreff: Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die in der Anlage zur M 64 unter Punkt 3.1 vorgesehene Zusammenlegung der Haltestellen "Schwarzwaldstraße" und "Odenwaldstraße" zur neuen Haltestelle "Kniebisstraße" wird abgelehnt. Der Magistrat wird aufgefordert, beide Haltestellen in der Planung zu erhalten, gegebenenfalls an leicht versetzten Positionen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der Vergangenheit gegen die Zusammenlegung der beiden Haltestellen ausgesprochen, da damit die Aufgabe der Haltestelle "Odenwaldstraße" verbunden wäre. Im Umkreis der Haltestelle sind mehrere Einzelhandelsgeschäfte, eine Apotheke und mehrere Kindereinrichtungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 102 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1193 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 5 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 64 = Enthaltung, OA 5 = Annahme) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (M 64 und OA 5 = Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 5 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 137, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026

  • Stellplätze am Kurfürstenplatz an die Große Seestraße verschieben
    OFOB 2
    08.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2026, OF 24/2 Betreff: Stellplätze am Kurfürstenplatz an die Große Seestraße verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. ob sich die Stellplätze am Kurfürstenplatz zumindest teilweise durch neue Stellplätze an der Großen Seestraße kompensieren lassen, 2. ob ggfs. für Teilstücke der Großen Seestraße ein Einbahnverkehr in Betracht käme und 3. ob Stellplätze, ggfs. verschwenkt, auf Höhe des Kurfürstenplatzes, nicht auch das bekannte Problem der überhöhten Geschwindigkeiten an der Großen Seestraße reduzieren könnte. Begründung: Parkraum ist hoch umstritten. Bürger werden mit Rückfragen kommen, wenn die Stellplätze rund um den Kurfürstenplatz ersatzlos wegfallen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass die Bäume am Kurfürstenplatz unter den dicht geparkten Autos leiden und auch dass das Erdreich unter austretenden Flüssigkeiten leidet, wenn Autos auf unversiegelten Flächen parken. Daher wird nach einer alternativen Lösung gesucht. In der Vergangenheit war das Problem überhöhter Geschwindigkeiten auf der Großen Seestraße immer wieder Grund für Anfragen aus dem Ortsbeirat (OF 825/2 aus 2023) und entsprechender Antwort des Magistrats (ST 1091 aus 2024). Es wäre daher wünschenswert, dass auch die Situation an der Großen Seestraße im Zuge der Umgestaltung des Kurfürstenplatzes neu geregelt wird. Der Ortsbeirat regt an, ggfs. eine Einbahnregelung zu prüfen, da gemäß ST 1413/2022 die Restfahrbahnbreite bei Einführen des Längsparkens an der Seite des Kurfürstenplatzes nicht mehr eingehalten werden kann. Ein Ortstermin wäre begrüßenswert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2026, OF 5/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 152 2026 1. Die Vorlage OF 5/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 24/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/2 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/2 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 33/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung)

  • Sicherheitsmaßnahmen für zu Fuß Gehende auf entlang der Schönhofstraße vervollständigen
    OFOB 2
    08.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2026, OF 26/2 Betreff: Sicherheitsmaßnahmen für zu Fuß Gehende auf entlang der Schönhofstraße vervollständigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von PKW auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18 bis 24 (Abbildungen 1 - 3) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht. Sofern der Magistrat Poller und Geländer ablehnt, sollen anderen Maßnahmen der Absicherung vorgenommen werden. 2. Den bereits durch Schraffierung als Halteverbot ausgewiesenen Kreuzungsbereich Schönhofstraße/Rödelheimer Straße gegen widerrechtliches Parken (siehe Abb. 4) zu sichern. Hierzu sind Pflanzkübel (mindestens ein Pate für die Pflanzkübel ist vorhanden) und Fahrradbügel den üblichen Pollern vorzuziehen. 3. Zu prüfen, ob in den genannten Kreuzungsbereichen Leitungen verlegt sind, die einer Baumpflanzung im Wege stehen. Sofern dies nicht der Fall ist, sollen Baumpflanzungen in den Kreuzungsbereichen vorgenommen werden, wobei sichere Blickbeziehungen im Kreuzungsbereich sichergestellt werden müssen. In diesem Fall sind die Maßnahmen aus 2. im Bereich der möglichen Baumpflanzungen temporär vorzunehmen. 4. Zu Prüfen, ob in der Schönhofstraße angrenzend an den Kreuzungsbereich ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und dies bei positivem Ergebnis umzusetzen. 5. Die in der ST 1498 aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Mikrobeete im Bereich Schönhofstraße 19 - 21 gegen das Beparken abschließend zu prüfen und die davon geeigneten umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat die Kreuzungsbereiche der Schönhofstraße bereits gesichert hat. Der Ortsbeirat hatte dies 2024 angeregt (OM 5128 und OM 5884). An der Kreuzung zur Hersfelder Straße sind Poller angebracht, die die Überquerung sichern. Diese fehlen an der Kreuzung zur Rödelheimer Straße. Hier hat anfänglich die Schraffierung zunächst gute Wirkung gezeigt. Allerdings wird diese Kreuzung in den letzten Monaten vermehrt zugeparkt, sodass die Sichtbeziehungen insbesondere für Kinder und Menschen im Rollstuhl und damit eine sichere Überquerung der Kreuzung erschwert wird. Besonders Situationen wie in Abbildung 5 führen, dazu, dass Kindern und Rollstuhlfahrer*innen die Schönhofstraße erst einsehen können, wenn sie sich bereits auf der Fahrbahn befinden. Zusätzlich ist teilweise das Überqueren der Kreuzung mit Rollstühlen und Kinderwägen durch dicht geparkte Fahrzeuge schlicht unmöglich. Hier ist die Barrierefreiheit zu sichern. Eine Planung war der ST 1093 (2024) beigefügt und müsste lediglich umgesetzt werden, wenngleich der Ortsbeirat eine Anpassung mittels Pflanzkübeln und mittelfristig Baumpflanzungen bevorzugen würde. Zur Sicherung des Fußwegs im in 1. genannten Bereich der Schönhofstraße antwortete der Magistrat in der ST 1498 (2025), dass Kontrolle zur einer Reduzierung der Parkens über die Markierung hinaus geführt habe. Allerdings hat sich dies in den letzten Wochen und Monaten wieder verschärft. Ohne dauerhaft erhöhte Kontrollen möglich sein, scheint eine bauliche Lösung - auch ohne Poller und Geländer - für das Problem angezeigt. Abbildungen 1 - 3: Situation entlang der Schönhofstraße, Rote Linie zur Visualisierung der der Parkplatzmarkierung Abbildungen 4 und 5: Schönhof-/Rödelheimer Straße (Quelle: eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2026, OF 11/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 11/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 26/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2026 1. Die Vorlage OF 11/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 26/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 26/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

  • Restaurierung und Konservierung der Skulptur „Oberräder Gärtnersfrau“
    OIBOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.05.2026, OIB 5 entstanden aus Vorlage: OF 1/5 vom 16.04.2026 Betreff: Restaurierung und Konservierung der Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" Der Magistrat wird gebeten, die Restaurierung und Konservierung der Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" zu veranlassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Die Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" weist deutliche Witterungsschäden und Risse auf. Die Gärtnersfrau ist das Wahrzeichen von Oberrad und soll daher erhalten und restauriert werden. Eine zeitnahe Instandsetzung ist erforderlich, um weitere Schäden zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Verkürzung der Leerungsintervalle des Abfalleimers am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße vor der Kirche St. Stephanus
    OMOB 15
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 63 entstanden aus Vorlage: OF 1/15 vom 22.04.2026 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle des Abfalleimers am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße vor der Kirche St. Stephanus Vorgang: OM 7583/25 OBR 15; ST 238/26 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 02.02.2026, ST 238, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle des Abfalleimers an der Bushaltestelle vor der Kirche St. Stephanus verkürzt werden. Begründung: Der dort aufgestellte Abfalleimer ist weiterhin häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Die Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 238, lautet hierzu wie folgt: "Die Anregung des Ortsbeirats wird dankend aufgenommen. Die VGF wird ihren Dienstleister FES/FFR anhalten, die Intervalle für die Leerung des Abfallbehälters zu verkürzen, um eine Überfüllung künftig zu vermeiden und das Erscheinungsbild nachhaltig zu verbessern." Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates dankend angenommen. Insofern wird nunmehr um zeitnahe Umsetzung gebeten. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7583 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 238 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1162

  • Grundschülerinnen und Grundschülern des Frankfurter Nordens einen Besuch des DigitalTrucks ermöglichen
    OMOB 15
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 64 entstanden aus Vorlage: OF 2/15 vom 22.04.2026 Betreff: Grundschülerinnen und Grundschülern des Frankfurter Nordens einen Besuch des DigitalTrucks ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Standort für den DigitalTruck im Frankfurter Norden möglich wäre, um den Grundschülerinnen und Grundschülern einen Besuch des DigitalTrucks zu ermöglichen. Begründung: Der DigitalTruck tourt als "rollendes Klassenzimmer" der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hessen und weckt mit Projektwochen und professionellem Begleitprogramm erfolgreich das Interesse von Grundschülerinnen und Grundschülern an neuester Technik. Die Kinder können Roboter programmieren, eigene Alltagshelfer bauen und Filme drehen, was ihre kreativen und technischen Fähigkeiten fördert. Lehrkräfte erhalten Inspiration zur Integration digitaler Medien in ihren Unterricht. Das Projekt umfasst Workshops für Schülerinnen und Schüler, Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Veranstaltungen für Eltern, was eine umfassende Unterstützung und Einbindung der gesamten Schulgemeinschaft sicherstellt. Zwei erfahrene Medienpädagogen begleiten die Aktionswoche und unterstützen sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Frankfurter Schulen konnten nach Kenntnis des Ortsbeirates davon jedoch leider noch nicht profitieren. Insofern wäre es schön, wenn der Magistrat mindestens einen Standort pro Bildungsregion ausweisen würde, wo das Projekt DigitalTruck angeboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherung des Gehwegs in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule durch Installation von Frankfurter Hütchen
    OMOB 15
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 65 entstanden aus Vorlage: OF 4/15 vom 22.04.2026 Betreff: Sicherung des Gehwegs in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule durch Installation von Frankfurter Hütchen Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Michael-Grzimek-Schule in der Straße An der Walkmühle durch die Installation von sogenannten Frankfurter Hütchen zu sichern. Begründung: Insbesondere zu den morgendlichen Bringzeiten ist regelmäßig zu beobachten, dass Eltern mit ihren Fahrzeugen auf den Gehweg fahren, um ihre Kinder möglichst nah am Schuleingang aussteigen zu lassen. Dieses Verhalten führt zu erheblichen Gefährdungen für die Schülerinnen und Schüler. Kinder, die zu Fuß zur Schule kommen, werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Es entstehen unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere durch rangierende oder plötzlich haltende Fahrzeuge. Die Sicherheit und Selbstständigkeit der Kinder im Straßenverkehr werden erheblich beeinträchtigt. Der Gehweg dient dem Schutz der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, und darf nicht durch motorisierten Verkehr zweckentfremdet werden. Zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit trägt die Installation von Frankfurter Hütchen entlang des betroffenen Gehwegabschnitts dazu bei, ein Befahren baulich zu verhindern. Durch diese Maßnahmen kann erreicht werden, dass der Gehweg uneingeschränkt den Fußgängern zur Verfügung steht, die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg deutlich erhöht wird und gefährliche Verkehrssituationen vor der Schule vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1090

  • Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am Lehenweg
    OMOB 15
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 66 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 22.04.2026 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am Lehenweg Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Beschilderung im Bereich der Straße Am Lehenweg zu überprüfen und zusätzliche oder besser sichtbare Verkehrszeichen anzubringen, die eindeutig auf die Einbahnstraßenregelung hinweisen. Begründung: Aktuell ist die Straße Am Lehenweg, aus Richtung Niedereschbacher Stadtweg kommend, als Einbahnstraße ausgewiesen. Für Verkehrsteilnehmende, die aus der entgegengesetzten Richtung in die Straße Am Lehenweg von der Deuil-La-Barre-Straße kommend einfahren möchten, ist diese Regelung jedoch nicht eindeutig erkennbar. Die bestehende Beschilderung ist unzureichend sichtbar. In der Folge ist es bereits mehrfach zu gefährlichen und unangenehmen Verkehrssituationen gekommen, da Fahrzeuge unerlaubt entgegen der Einbahnstraße eingefahren sind. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen und Missverständnisse in der Verkehrsführung zu vermeiden. Quelle: Apple Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1304 Beratung im Ortsbeirat: 15

  • Fahrradständer am Alten Rathaus Kalbach
    OMOB 12
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 67 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 26.04.2026 Betreff: Fahrradständer am Alten Rathaus Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am Alten Rathaus in Kalbach zwei zusätzliche Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Nach mehreren Telefonaten der Kinderbeauftragten mit der Bitte, noch zwei Fahrradbügel in der Straße Im Hullach zwischen dem öffentlichen Bücherschrank und dem Alten Rathaus aufzustellen, kam keine Reaktion seitens des Straßenverkehrsamtes. Im Alten Rathaus in Kalbach befindet sich u. a. auch die Kinderbücherei. Diese ist an drei Tagen in der Woche geöffnet und wird von sehr vielen Eltern und Kindern, die zumeist mit dem Rad kommen, genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1065

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