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Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main - Statusbericht und Ausblick (2026)

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Hochwasser- und Starkregenereignisse sind Naturgefahren und seit jeher Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Ihre Häufigkeit und Intensität nehmen im Zuge des Klimawandels jedoch deutlich zu: Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahrzehnte haben erhebliche Schäden verursacht und Menschenleben gefordert. Besonders die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie die Flutkatastrophe im Oktober 2024 in Spanien haben die Öffentlichkeit in Deutschland und Europa in besonderer Weise sensibilisiert. Auch Frankfurt am Main war im Laufe seiner Geschichte mehrfach betroffen. Während das letzte größere Flusshochwasser am Main im Januar 2011 bereits über ein Jahrzehnt zurückliegt, kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu starkregenbedingten Hochwasserereignissen an den Taunusbächen sowie zu Überflutungen im Stadtgebiet. Diese führten zu überfluteten Straßen, Unterführungen und Kellerräumen, wobei Schäden teilweise auch weit entfernt von den Gewässern auftraten. Der fortschreitende Klimawandel mit steigenden Temperaturen, intensiveren Niederschlägen und längeren Dürreperioden sowie die zunehmende Urbanisierung mit einhergehender Flächenversiegelung erhöhen das Risiko von Überschwemmungen an Gewässern und lokalen Überflutungen durch Starkregen. Um die Schäden und Folgen solcher Ereignisse möglichst gering zu halten, sind Bund, Länder, Kommunen sowie Bürger:innen gleichermaßen gefordert, sich mit den Gefahren auseinanderzusetzen und wirksame Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie die Strategie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für ein effektives Starkregenrisikomanagement stellen dabei zentrale Grundlagen dar und bilden den aktuellen Stand der Technik im Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement. Sie verdeutlichen, dass es keine absolute Sicherheit vor Überflutungsgefahren geben kann. Um potentielle Schäden durch Starkregen- und Hochwasserereignisse zu mindern, ist meist eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern notwendig. Dazu gehören nicht nur Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch wichtige Bausteine wie vor allem die Risikokommunikation, Bau- und Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, wasserbewusste Siedlungsentwicklung, die Gefahrenabwehr, Ereignisdokumentation und die Schadensbehebung. Neben den Maßnahmen, die durch die Stadt und das Land umgesetzt werden, ist die Eigenvorsorge der Bürger:innen ein wesentliches Element in der Überflutungsvorsorge. Erforderlich ist daher ein umfassendes Risikomanagement mit einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, um im Stadtgebiet einen bestmöglichen Umgang mit den Gefahren durch Hochwasser und Starkregen zu gewährleisten. Die Stadt Frankfurt am Main leistet auf der kommunalen Ebene einen wesentlichen Beitrag durch die Entwicklung von Strategien, die Erstellung von Planungen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Insbesondere seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003, § 4879 (NR 896), arbeitet die Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich daran, ihr ämterübergreifendes Konzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge weiter auszubauen. Mit dem vorliegenden Bericht informiert der Magistrat über den aktuellen Stand der Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main. Der als Anlage beigefügte Statusbericht gibt einen umfassenden Überblick über das Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement der Stadt. Er dokumentiert aktuelle, bereits umgesetzte sowie geplante Aktivitäten und Entwicklungen in den einzelnen Handlungsfeldern und orientiert sich am Risikomanagement-Zyklus. Dabei erhebt der Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nicht alle Einzelmaßnahmen aufgeführt werden können. Auch steht die Realisierung bestimmter Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen. Zu den wesentlichen Maßnahmen, die in Umsetzung bzw. geplant sind, zählen insbesondere der Ausbau des Informationsangebotes für Bürger:innen, der Aufbau eines Starkregenfrühwarnsystems, Hochwasserschutzmaßnahmen an den Taunusbächen sowie das Pilotprojekt zum Starkregenvorsorgekonzept im Stadtteil Frankfurter Berg. Die Erstellung des Statusberichts erfolgte federführend durch das Umweltamt in Kooperation mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung, der Branddirektion, dem Grünflächenamt und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Der Bericht stellt den Status Quo zum Zeitpunkt der Erstellung innerhalb der Stadt Frankfurt am Main dar. Da das Risikomanagement ein fortlaufender Prozess ist und einer zyklischen Überprüfung und Anpassung bedarf, werden die Maßnahmen kontinuierlich fortgeschrieben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 Wochen
    BB 160Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)
    Magistratsbericht
  2. 11. Juni 2026OFOF 22/15Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 14. August 2026VV 106Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 2 · 08.06.2026
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 14
Sitzung 2 · 08.06.2026
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 2 · 11.06.2026
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 160 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 2 · 12.06.2026
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
1. a) Die Vorlage B 160 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 22/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 65
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

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