Der Jahresabschluss der Mainova 2025 zeigt, dass das Unternehmen einen hohen Gewinn erwirtschaftet hat. Während davon di
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Anteilseigner der Mainova und die Höhe der Gewinnabführungen an diese. Die Stadt Frankfurt erhält über Gewinnabführungsverträge 108,7 Millionen Euro, während weitere Anteilseigner keine anteiligen Ausschüttungen erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Der Jahresabschluss der Mainova 2025 zeigt, dass das Unternehmen einen hohen Gewinn erwirtschaftet hat. Während davon die Stadt Frankfurt als Teilhaberin profitiert, ist der Unternehmensstruktur der Mainova zu entnehmen, dass auch andere, nicht städtische Gesellschaften Anteilshaber*innen sind.
Ich frage den Magistrat:
Welche Konzerne sind an dem Gewinn der Mainova beteiligt, und wie hoch sind die Auszahlungen - bitte auf alle Anteilseigner*innen aufgeschlüsselt - insgesamt?
Antwort des Magistrats
Die Mainova AG ist eine kommunal geprägte Aktiengesellschaft. Die Stadt Frankfurt am Main hält über Beteiligungsgesellschaften rund drei Viertel der Anteile. Die Thüga AG ist mit etwa einem Viertel beteiligt. Ein Streubesitz besteht nur in geringem Umfang.
Der Jahresüberschuss wird auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags im Wesentlichen an die Mehrheitsaktionärin und damit mittelbar an die Stadt Frankfurt abgeführt. Für das Geschäftsjahr 2025 beläuft sich diese Gewinnabführung auf 108,7 Millionen Euro.
Eine Beteiligung weiterer Anteilseigner am Gewinn erfolgt nicht über eine anteilige Ausschüttung. Sie erfolgt ausschließlich über eine vertraglich festgelegte Ausgleichszahlung in Höhe von 10,84 Euro je Aktie.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.