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Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der Vorschriften

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der Vorschriften zur Sitzplatzgenehmigung zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die Lebendigkeit des Stadtteils zu erhalten und eine Unterstützung für die betroffenen Gastronomiebetriebe zu bieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 04.08.2026 antworten müssen. Seit 70 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Gastronomie im Stadtteil zu unterstützen, indem - wo immer möglich - Sitzplätze in und vor Lokalen unter großzügiger Auslegung der entsprechenden Vorschriften gestattet werden.

Begründung

Mehrere Lokale im Stadtteil wurden in den letzten Jahren geschlossen. Regelmäßig ist dies Thema in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats. Die Befürchtung, dass die Lebendigkeit des Stadtteils verloren geht, ist groß. Die Gastronomie leidet unter Personalmangel, höheren Energiepreisen und der schwindenden Kaufkraft der Kunden. Schon kleine Schritte, wie die Genehmigung weniger Sitzplätze auch in Lokalen ohne eigene Toilette, helfen, die ortsansässige Gastronomie zu unterstützen. Sitzmöglichkeiten erhöhen auch Kommunikation und Lebensqualität im Stadtteil.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2026OFOF 4/13Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der VorschriftenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. Mai 2026Sie sind hier
    OMOM 94Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der Vorschriften
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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