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Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/Römer

Vorlagentyp: B
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Bericht

Die Dom Römer GmbH ist für 19 Gewerbeeinheiten innerhalb des Areals der neuen Altstadt wirtschaftlich berechtigt und vermietet diese im eigenen Namen. Weitere Gewerbeeinheiten wurden verkauft und werden durch die jeweiligen Eigentümer:innen vermietet. 1 Gewerbeeinheit verwaltet die Stadt selbst. Ausgehend von den Vorgaben zur Nutzung aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2441 vom 06.09.2007 (M 112) wurde für die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie der Umsetzung in den Kaufverträgen ein erweitertes Nutzungskonzept ausgearbeitet. Dieses Konzept unterscheidet grundsätzlich zwischen einer gastronomischen Nutzung und einer Einzelhandelsnutzung, Handwerksbetriebe sind nicht explizit als Nutzungsart definiert. Vorgenanntes Konzept ist bindend für die Vermietung aller Gewerbeflächen im Quartier. Dies vorausgeschickt, werden die nachfolgenden Fragen für die von der Dom Römer GmbH verwalteten Flächen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Verfahren der Erstvermietung wurde die Dom Römer GmbH sowohl bezüglich der Gestaltung des Mietniveaus wie auch der mietvertraglichen Regelungen von externen Sachverständigen beraten. Dazu zählen auch die Regelungen zum Werterhalt im Mietvertrag. Die darin festgesetzte Anpassung der Miete richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt her- ausgegebenen Verbraucherpreisindex für Deutschland bzw. sieht eine zuvor festgelegte Mieterhöhung in Anlehnung an die erwartete Inflationsrate vor. Eine Mietzinsanpassung erfolgte in der Vergangenheit in Anlehnung an die vertragliche Regelung moderat unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Randbedingungen für den stationären Einzelhandel. Konkret heißt das für die letzten 5 Jahre: • 2021: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung • 2022: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung • 2023: Indexierung gem. Mietvertrag und Verbraucherpreisindex bei Bestandsverträgen • 2024: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung • 2025: stabile Mietpreise bei Bestandsverträgen - keine Indexierung Zu Frage 2: In der Regel ist in einem Gewerbemietvertrag eine Regelung enthalten, durch die eine Miete an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird. Aus diesem Grund enthalten auch die Mietverträge der Dom Römer GmbH eine solche Regelung. Allerdings wurde im Hinblick auf die Neupositionierung des Quartiers am Markt und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen in den vergangenen Jahren von der Möglichkeit einer Anpassung erst im Jahr 2023 einmalig Gebrauch gemacht. Zu Frage 3: Im Verfahren der Erstvermietung wurde die Dom Römer GmbH bezüglich der Gestaltung des Mietniveaus von externen Sachverständigen beraten. Bei der Festlegung des Mietzinses wurden seinerzeit die üblichen Faktoren wie Lage und Sichtbarkeit, Größe und Zuschnitt der Flächen, Nutzung, Ausstattung, Laufzeit, etc. berücksichtigt. Als Orientierung dienten weiterhin die Marktdaten aus dem Gewerbemarktbericht der IHK Bezirk Frankfurt am Main für die 1-b-Lagen der Innenstadt im Bereich Roßmarkt / Kaiserstraße. Für die beiden Hauptnutzungsarten können die folgenden Durchschnittsmieten angegeben werden: • Einzelhandel: Kaltmieten 45,63 €/m² • Gastronomie: Kaltmieten 31,21 €/ m² Zu Frage 4: Die Gewerbeeinheiten sind Bestandteil der Wohnungseigentümergemeinschaft Dom-Römer-Areal (WEG). Die Ermittlung der Nebenkosten für die jeweilige Gewerbeeinheit basiert damit auf den Vorgaben der Betriebskostenverordnung in Verbindung mit der Jahresabrechnung der WEG. Die Dom Römer GmbH belastet auf Basis der WEG-Jahresabrechnung diejenigen Kosten an die Gewerbemietenden weiter, die im Gewerbemietvertrag transparent vereinbart wurden und die den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die Gewerbemietenden können bei einer gewünschten Belegprüfung alle der Abrechnung zugrundeliegenden Einzelbelege einsehen. Nachfragen zu Nebenkostenpositionen werden somit bei Bedarf individuell beantwortet. Zu Frage 5: Das Quartiersmanagement der Dom Römer GmbH befindet sich durchgehend im informellen Austausch mit der Interessengemeinschaft Neue Altstadt zu aktuellen Themen und Entwicklungen und nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil. Darüber hinaus stehen Vertreter:innen der Dom Römer GmbH auch einzelnen Gewerbemietenden bei Bedarf zur Durchsprache individueller Angelegenheiten als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Das Quartiermanagement betrachtet seine Aufgabe hier als Initiator aber auch als Unterstützer für Aktionen der Gewerbemietenden, dabei insbesondere als Vermittler bzw. Netzwerker zwischen den Gewerbetreibenden und z. B. der Verwaltung der Stadt Frankfurt. In den letzten Jahren hat die Gesellschaft die Gewerbetreibenden z. B. bei der Umsetzung des Lebendigen Adventskalenders im Dezember unterstützt. In Einzelfällen plant das Quartiermanagement aber auch Projekte und setzt diese in die Tat um. Aktuell befindet sich die Bannerausstellung "Netzwerk Neue Altstadt" an der Pergola, welche im Rahmen des WDC 2026 entwickelt wurde und auch dazu dienen soll, zu Zeiten der Schirnschließung das interessierte Publikum und damit Kunden in die Altstadt zu ziehen. Ergänzend dazu findet noch in diesem Jahr eine Ausstellung mit dem Titel "Handwerker im Fokus" in der Altstadt statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2026AA 392Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/RömerSTVV-Anfrage · FDP
  2. 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    BB 162Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/Römer
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 162 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

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