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- Verkehrssituation in der Max-Holder-Straße verbessernOMOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 68 entstanden aus Vorlage: OF 2/12 vom 22.04.2026 Betreff: Verkehrssituation in der Max-Holder-Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Max-Holder-Straße bei der Zu- und Abfahrt vom Wertstoffhof Nord der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH verbessert werden kann. Begründung: Da die Verkehrsteilnehmer von beiden Seiten auf den Wertstoffhof Nord in der Max-Holder-Straße 29 einfahren können, bilden sich auf beiden Seiten der Straße lange Schlangen. Diese behindern nicht nur den fließenden Verkehr, sondern auch die angrenzenden Unternehmen erheblich. Es ist für die angrenzenden Gewerbebetriebe und die Tierklinik oftmals nicht möglich, die Grundstückseinfahrten anzudienen oder gefahrenlos auszufahren. Das ist nicht nur zu Spitzenzeiten bei der Entsorgung problematisch, sondern inzwischen ein Dauerzustand. Teilweise ist zu beobachten, dass selbst die Fahrzeuge der FES nicht ein- oder ausfahren können, um Container zu tauschen. Dabei kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen und noch längeren Schlangen, da der reibungslose Betrieb des Wertstoffhofes nicht aufrecht erhalten werden kann. Zudem birgt die Verkehrssituation ein erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den wartenden Nutzern des Wertstoffhofes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1138
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-BahnOMOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 4/12 vom 27.04.2026 Betreff: Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, am Übergang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee über die Gleise der U-Bahn in die Riedbergallee die Ampelschaltungen für die Fußgänger zu prüfen und ggf. anzupassen. Insbesondere soll - ein möglicher früherer Start des Rotlichts bei Anfahrt von U-Bahnen aus Niederursel und - eine längere gemeinsame Grünphase beim Queren der Carl-Hermann-Rudloff-Allee geprüft werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Unmittelbar neben der genannten Kreuzung liegt die Kita Kairos, die mit ihren Kindern oft Ausflüge zu Fuß in die nähere Umgebung macht. Beim Queren der U-Bahn wechselt die Fußgängerampel offenbar erst sehr spät auf rot, so dass wenig Vorwarnzeit für die Kinder besteht. Beim Queren der Carl-Hermann-Rudloff-Allee sind die beiden einzelnen Abschnitte der Fußgängerampel mit so kurzen Phasen getaktet, dass es Kindergruppen oft nicht schaffen, beide Straßenseiten in einem Zug zu queren und dann auf der kleinen Mittelinsel stranden. Dies gefährdet die Kinder unnötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1249
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am MarksteinOMOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 70 entstanden aus Vorlage: OF 5/12 vom 27.04.2026 Betreff: Verkehrsschild "Sackgasse" an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bergstraße/Am Markstein in Richtung Riedberg das Verkehrsschild VZ 357-50 (Sackgasse durchlässig für Fußgänger und Radverkehr) anzubringen. Begründung: Der Verbindungsweg zwischen Bergstraße und Johann-Beyer-Weg ist nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrräder und Fußgänger freigegeben. Trotzdem kommt es mehrfach täglich vor, dass Kraftfahrzeuge von Kalbach kommend in diesen Verbindungsweg hineinfahren, um eine vermeintliche Abkürzung zum Riedberg zu nutzen. Am Ende des Weges müssen sie dann wenden und fahren - oft mit hoher Geschwindigkeit - zurück. Dies ist eine vermeidbare und erhebliche Gefahr für die Fußgänger, die diesen einzigen beleuchteten Fußweg zwischen Kalbach und Riedberg stark frequentieren. Ein Hinweis, dass es sich um eine Sackgasse handelt, würde viele dieser gefährlichen Versuche bereits am Ortsrand von Kalbach stoppen. Der Zusatz "durchlässig für Fußgänger und Radverkehr" vermeidet wiederum Verwirrung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1248
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Krähensichere Mülleimer in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage anbringenOMOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 71 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 22.04.2026 Betreff: Krähensichere Mülleimer in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage die bestehenden Mülleimer gegen krähensichere Mülleimer auszutauschen. Begründung: Immer wieder wird der Müll von den Vögeln aus den Behältern gezogen und in der Umgebung verteilt. Der Wind trägt sein Übriges dazu bei, den Unrat weiter zu verteilen. Mülleimer mit Haube können dies einfach und effizient verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 12
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niddawiesen: Entwässerung sichern oder Alternativen entwickelnOMOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 72 entstanden aus Vorlage: OF 7/12 vom 27.04.2026 Betreff: Niddawiesen: Entwässerung sichern oder Alternativen entwickeln Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in den Niddawiesen südlich des Alten Flugplatzes die mangelhafte Entwässerung, die zu stehendem Wasser insbesondere auf den Flurstücken Kalbach (499), Flur 11, Flurstücke 90, 92, 93 und 111 führt, auf eine nicht mehr funktionierende Entwässerung oder auf natürliche Einwirkung durch dort wieder heimische Biber zurückzuführen ist. Sollte es sich hier um eine ökologisch erfreuliche Anstauung durch Biberdämme handeln, mögen die nicht mehr nutzbaren Flächen aus der Verpachtung genommen und den Pächtern Alternativflächen angeboten werden. Andernfalls möge die vorhandene Entwässerung über Flurstück 94 wieder funktionstauglich hergestellt werden. Zustand 2021. Links unten die A 661, von Nord-Ost kommt die Nidda. Die Wiesen sind intakt. Zustand 2025. Das stehende Wasser ist deutlich zu erkennen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die genannten Flächen lassen sich derzeit nicht wirtschaftlich nutzen. Selbst bereits gemähtes Heu kann nicht mehr abtransportiert werden. Die Ursache der nicht mehr erfolgenden Entwässerung ist derzeit nicht klar und soll auch unter ökologischen Belangen geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenOMOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 27.04.2026 Betreff: Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellen Vorgang: OM 2928/22 OBR 12; ST 244/23; M 34/26 Der Magistrat wird gebeten, die Zeit- und Bauplanung für die mit der Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 244, zugesagte Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach öffentlich, z. B. im Ortsbeirat, vorzustellen. Begründung: Die Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach ist aufgrund verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben erforderlich geworden, was durch die Stadt Frankfurt mit der ST 244 auch bestätigt wurde. Ein Baubeginn wurde für das Jahr 2027 in Aussicht gestellt, aber seitdem wurde kein Planungsstand vorgestellt. Die Anlage 1 der Magistratsvorlage vom 13.02.2026, M 34, listet das Feuerwehrhaus Kalbach zwar noch als offenes Projekt auf, zeigt aber nicht, mit welcher Priorisierung dies tatsächlich geschehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2928 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 244 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2026, M 34 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1125
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Buslinie 81 bis zur Haltestelle „Mühlberg“ verlängernOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 74 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 24.04.2026 Betreff: Buslinie 81 bis zur Haltestelle "Mühlberg" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 81 über den bisherigen Linienweg hinaus bis zur Station "Mühlberg" verlängert werden kann und welche betrieblichen, verkehrlichen sowie finanziellen Auswirkungen eine solche Verlängerung hätte. Begründung: Die Buslinie 81 wird in der aktuellen Fahrplanübersicht für Frankfurt als Linie "Oberrad Buchrainplatz - Goldbergweg - Buchrainplatz" ausgewiesen. In den Fahrplanunterlagen werden unter anderem die Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" ausgewiesen. Eine direkte Anbindung an die S-Bahn-Station "Mühlberg" ist damit nicht gegeben. Eine Verlängerung um zwei Haltestellen würde die Erreichbarkeit des Schienenverkehrs für Oberrad verbessern, zusätzliche Umstiege vermeiden und die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs insgesamt erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1178
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzenOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 75 entstanden aus Vorlage: OF 3/5 vom 23.04.2026 Betreff: Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzen Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5, OM 7598/25 OBR 5; ST 628/26 Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.03.2026, ST 628, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutsche Bahn AG (DB) dahin gehend ins Benehmen zu setzen, dass diese den defekten Zaun an der Bahnanlage gegenüber der Liegenschaft Strahlenberger Weg 20 repariert bzw. die zwei fehlenden Latten dort ersetzt. Begründung: Seit circa zwei Jahren löste sich an der genannten Stelle, am Ausgang des Fernbahntunnels, schrittweise eine Latte. Dies lädt förmlich zum lebensgefährlichen Gleisübertritt ein, insbesondere leider auch Kinder und Jugendliche, um die Sportanlage auf der anderen Seite zu erreichen. Trotz aller Jahre währenden Kompetenzstreitigkeiten sollte der vorhandene Holzlattenzaun instand zu halten sein. Deswegen wird der Magistrat gebeten, sich mit der DB AG insofern in Verbindung zu setzen, dass die DB AG die zwei inzwischen ganz abgelösten und nicht mehr vorhandenen Latten ersetzt oder den Magistrat dazu autorisiert, dem doch bitte in kommunaler Kostenträgerschaft nachzukommen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 628 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Abenteuerspielplatz Wildgarten erhaltenOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 76 entstanden aus Vorlage: OF 5/5 vom 23.04.2026 Betreff: Abenteuerspielplatz Wildgarten erhalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen der Abenteuerspielplatz Wildgarten in seiner äußerst wertvollen Funktion erhalten werden kann, welche Möglichkeiten bestehen, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit die für die uneingeschränkte Nutzung erforderlichen 2,1 Personalstellen gewährleistet sind und wie sichergestellt werden kann, dass zumindest ein Teil des Areals als Spielplatz an allen Wochentagen geöffnet werden kann, entsprechend den Nutzungszeiten der öffentlichen Spielplätze in Frankfurt. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Wildgarten hat eine zentrale Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen der angrenzenden Heimat- und Fritz-Kissel-Siedlung. Die durchgängige Nutzung entsprechend den Öffnungszeiten der Spielplätze in Frankfurt ist jedoch nicht mehr gewährleistet. Darum sollen nun Wege gefunden werden, den höheren Personalbedarf sicherzustellen und gegebenenfalls zumindest zu gewährleisten, dass zumindest ein Teil des Areals als Spielplatz an allen Wochentagen geöffnet werden kann, entsprechend den Nutzungszeiten der öffentlichen Spielplätze in Frankfurt. Die hervorragende Sozialarbeit gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, durch ihr Einbringen, Gestalten und das Sauberhalten der Einrichtung eine Wertschätzung zu erfahren. Ein Miteinander wird gefördert, besonders auch mit den Bewohnern der angrenzenden Seniorenwohnanlage. Der Platz am Riedhofbrunnen, Treffpunkt zwischen Abenteuerspielplatz und Seniorenwohnanlage, soll dafür auch demnächst aufgewertet werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die Deckung der laufenden Kosten zum Erhalt des Abenteuerspielplatzes gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vorfahrtsregelung Ziegelhüttenweg/Wormser StraßeOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 77 entstanden aus Vorlage: OF 6/5 vom 24.04.2026 Betreff: Vorfahrtsregelung Ziegelhüttenweg/Wormser Straße Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Wormser Straße/Ziegelhüttenweg in der Weise zu ändern, dass die Verkehrsteilnehmer im Ziegelhüttenweg vorfahrtsberechtigt sind. Begründung: An der obigen Einmündung besteht zurzeit die Regelung "Rechts vor Links". Dies führt immer wieder zu Missverständnissen unter den Verkehrsteilnehmern und damit zu Verkehrsgefährdungen. Zum einen besteht bei den Verkehrsteilnehmern im Ziegelhüttenweg subjektiv das Gefühl, sie seien vorfahrtsberechtigt, da der Ziegelhüttenweg deutlich weiter ausgebaut ist als die Wormser Straße. Zum anderen ist die Einmündung der Wormser Straße vom Ziegelhüttenweg aus schlecht einsehbar. Dies führt häufig zur Missachtung der jetzigen Vorfahrtsregelung und damit zu gefährlichen, kollisionsgeneigten Situationen. Dem kann Abhilfe geschaffen werden, indem im Ziegelhüttenweg Vorrang zu gewähren ist, zumal dort auch deutlich mehr Verkehrsteilnehmer sind als in der Wormser Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradstellplätze und Radverkehrsanbindung am Waldstadion verbessernOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 78 entstanden aus Vorlage: OF 8/5 vom 24.04.2026 Betreff: Fahrradstellplätze und Radverkehrsanbindung am Waldstadion verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - wann am Waldstadion ausreichend Fahrradstellplätze bereitgestellt werden; - wann die Zufahrten für Radfahrende, insbesondere zum Haupteingang E1, verbessert werden. Begründung: Bei Veranstaltungen am Waldstadion zeigt sich regelmäßig, dass die vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten nicht ausreichen. Fahrräder werden deshalb an Geländern und anderen dafür nicht vorgesehenen Stellen abgestellt. Auch die Zufahrten für den Radverkehr, insbesondere zum Haupteingang E1, sind verbesserungsbedürftig. Aus diesen Gründen besteht am Waldstadion Handlungsbedarf, um ausreichende Fahrradstellplätze bereitzustellen und die Zufahrten für den Radverkehr, vor allem zum Haupteingang E1, zu verbessern. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1331
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Information bei ausfallendem ÖPNV für die Bürgerschaft sicherstellenOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 79 entstanden aus Vorlage: OF 10/5 vom 24.04.2026 Betreff: Information bei ausfallendem ÖPNV für die Bürgerschaft sicherstellen Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei Ausfällen und Verspätungen im ÖPNV zeitnah, transparent und umfassend informiert wird, indem 1. digitale Informationskanäle (z. B. Apps, Websites, soziale Medien) konsequent genutzt und aktualisiert werden; 2. an Haltestellen verlässliche und gut sichtbare Hinweise bereitgestellt werden; 3. die Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben intensiviert wird, um Informationslücken zu vermeiden. Begründung: Im Stadtteil Oberrad sind die Minibusse ausgefallen, ohne dass die betroffenen Fahrgäste rechtzeitig oder ausreichend darüber informiert wurden. Dies führt zu erheblichen Unannehmlichkeiten, Unsicherheit und einem Vertrauensverlust in den ÖPNV. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über Änderungen zu informieren und ihnen alternative Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung des Sonnenschutzes im Waldspielpark Louisa (Sachsenhausen) und im Rennbahnpark (Niederrad)OMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 80 entstanden aus Vorlage: OF 11/5 vom 19.04.2026 Betreff: Verbesserung des Sonnenschutzes im Waldspielpark Louisa (Sachsenhausen) und im Rennbahnpark (Niederrad) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und kurzfristig zu veranlassen, dass auf den Spielplätzen in den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Rennbahnpark sowie im Waldspielpark Louisa, zusätzliche Maßnahmen zum Sonnenschutz umgesetzt werden. Dazu gehören - die Installation von Sonnenschirmen oder vergleichbaren Verschattungselementen; - die gezielte Verschattung von Spielgeräten und Sitzgelegenheiten. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde auf eine unzureichende Beschattungssituation auf den benannten Spielplätzen hingewiesen. Eigene Einschätzungen bestätigen, dass insbesondere an sonnigen und heißen Tagen nicht ausreichende Schattenflächen vorhanden sind. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden infolge des Klimawandels stellt dies ein gesundheitliches Risiko dar - insbesondere für Kinder und begleitende Erwachsene. Die mangelnde Verschattung betrifft sowohl Spielgeräte als auch Sitzgelegenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1075
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssituation im „Rudererdorf“OMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 81 entstanden aus Vorlage: OF 13/5 vom 06.05.2026 Betreff: Verkehrssituation im "Rudererdorf" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Rudererdorfs, insbesondere im Mainwasenweg, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Hierzu sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden: - die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h; - die Installation geeigneter baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z. B. Tempostopper/Bodenschwellen); - weitere verkehrslenkende Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Zudem wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, welche konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum umgesetzt werden können. Begründung: Im Bereich des Rudererdorfs, insbesondere entlang des Mainwasenwegs, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Trotz der besonderen örtlichen Gegebenheiten (schmale Straßen, hohe Frequentierung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Nutzung durch Sportvereine und Gastronomiebetriebe) wird die zulässige Geschwindigkeit häufig überschritten. Die aktuelle Verkehrssituation führt zu erheblichen Gefährdungen, insbesondere für Kinder, Sporttreibende sowie Gäste der ansässigen Einrichtungen. Der Bereich wird zudem verstärkt als Durchfahrtsstrecke genutzt, was die Problematik weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 10 km/h sowie die Ergänzung durch bauliche Maßnahmen wie Tempostopper sachgerecht und erforderlich. Diese Maßnahmen können kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1330
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hallenzeiten für „Die Stichlinge“ e. V.OMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 14/5 vom 06.05.2026 Betreff: Hallenzeiten für "Die Stichlinge" e. V. Der Magistrat wird gebeten, dem Karnevalverein Die Stichlinge e. V. weiterhin Hallenzeiten in Niederrad zur Verfügung zu stellen. Zudem wird um eine Darstellung der Entscheidungsgrundlage für die jüngste Vergabe der Hallenzeiten in Niederrad gebeten sowie um die Prüfung, ob bei der Zuteilung künftig auch die lokale Verankerung, die Kinder- und Jugendarbeit sowie das ehrenamtliche Engagement stärker berücksichtigt werden können. Begründung: Der Karnevalsverein Stichlinge von 1897 e. V. nutzt seit vielen Jahren Hallenzeiten in der Frauenhofschule und ist fest im Stadtteil Niederrad verankert. Nach aktuellem Stand sollen dem Verein ab dem kommenden Schuljahr keine Trainingszeiten mehr zur Verfügung gestellt werden, da die Kapazitäten vollständig an einen anderen Sportverein vergeben wurden, der nicht im Stadtteil Niederrad ansässig ist. Dieser Verein hat nach aktuellem Kenntnisstand Hallenzeiten an allen drei Schulen in Niederrad und nutzt diese von Montag bis Samstag nahezu vollständig. Als Begründung für die Vergabe wird ein Magistratsbeschluss angeführt, der Sportvereine bei der Zuteilung priorisiert. Der KV Stichlinge ist zwar formal kein klassischer Sportverein, verfügt jedoch bereits über lizenzierte Trainerinnen, ist Mitglied im Deutscher Verband für Garde- und Showtanzsport und steht kurz vor der Gründung einer eigenen Tanzsportabteilung. Der Verein leistet seit vielen Jahren kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit, fördert Bewegung und Integration und ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen und kulturellen Lebens in Niederrad. Für den Trainingsbetrieb werden derzeit Hallenzeiten mittwochs von 19:00 bis 20:30 Uhr sowie donnerstags von 16:00 bis 22:00 Uhr genutzt. Aufgrund der Gruppengrößen, insbesondere im Erwachsenenbereich mit derzeit rund 35 Tänzerinnen, ist zudem eine ausreichend große Halle notwendig. Eine Verlagerung in andere Stadtteile wie Fechenheim oder Griesheim ist aus Sicht des Ortsbeirats kritisch zu bewerten, da sie die Teilnahme insbesondere für Kinder und Jugendliche erheblich erschwert und gewachsene Strukturen im Stadtteil schwächt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1139
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit für Kinder an der Kita St. ApostelnOMOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 15/5 vom 24.04.2026 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kita St. Aposteln Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig eine naheliegende, pragmatische und sofort umsetzbare Maßnahme zur deutlich verbesserten Erkennbarkeit des Zebrastreifens bei der Überquerung zur Kita St. Aposteln umzusetzen (z. B. temporäres gelbes Blinklicht). Begründung: Durch die kürzlich und für viele unerwartete entstandene Brückensperrung an der Mörfelder Landstraße kommt es u. a. zu vermehrten Verkehrsraufkommen auf dem Ziegelhüttenweg. Die daraus resultierende Ausweichsituation erfordert insbesondere im Bereich des Zebrastreifens sowie der Verkehrsgabelung zur Teplitz-Schönauer-Straße eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. (Bild Quelle: Google Maps vom 24.04.2026) Insbesondere in den Morgenstunden queren regelmäßig Familien mit Kindern den Zebrastreifen zur Kita St. Aposteln. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen, weshalb bis zu einer langfristigen Lösung kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung von Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit dringend erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1329
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigenSTOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 800 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Der Magistrat prüft derzeit im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens die Umsetzbarkeit der allgemeinen Ziele und Zwecke des Verfahrens und in diesem Zusammenhang auch einen zielführenden räumlichen Umgriff. Sofern die Gelastraße sich innerhalb dieses Bereichs befinden sollte, präferiert der Magistrat einen Gehwegausbau auf der Südseite der Gelastraße und eine Erweiterung des Geltungsbereichs zur Festsetzung der bereits erworbenen und der noch benötigten Grundstücke als Verkehrsflächen. Der Magistrat hat geprüft, welche Möglichkeiten zur Planungsrechtsschaffung bestehen. Aus Kapazitätsgründen ist ein eigenes Bebauungsplanverfahren für die Gelastraße aktuell nicht realisierbar. Es wird geprüft, ob der Straßenzug in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B558 ‚Gwinnerstraße' aufgenommen werden kann. Die notwendigen Prüfungen und Erörterungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Ein Planfeststellungsverfahren ist nach Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) keine alternative Lösungsoption für den Ausbau der Gelastraße. Der Magistrat verweist hierzu auf die Stellungnahme Nr.723 zur OM 7879/26. Zur Fußwegeverbindung In den Teichen verweist der Magistrat auf die aktuelle Stellungnahme des ASE. Diese stellt klar, dass sich die Fuß- und Radwegeverbindung In den Teichen in der Zuständigkeit des ASE befindet und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Der Abzweig zur Straße Im Trieb liegt auf einer Privatfläche und kann daher durch das ASE weder unterhalten noch hergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.01.2025, OA 521
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Betonpoller in der Innenstadt entfernenSTOB 108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 801 Betreff: Betonpoller in der Innenstadt entfernen Derzeit stellt der Magistrat zertifizierte Elemente auf, um den Opernplatz vor Überfahrtaten zu schützen. Bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten für weitere Bereiche wird sich der Magistrat an einer standardisierten Vorgehensweise entsprechend dem Leitfaden "Schutz vor Überfahrtaten" (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes) orientieren. Einem Schutzkonzept werden unter anderem eine auf die konkrete Örtlichkeit bezogene Gefährdungsanalyse und eine Schutzzieldefinition vorangestellt. Unter Berücksichtigung der jeweils nötigen Schutzfunktion strebt der Magistrat möglichst stadtbildverträgliche, der örtlichen Situation angepasste Lösungen an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7772
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Flurschäden EschbachtalSTOB 1408.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 802 Betreff: Flurschäden Eschbachtal Die Flurschäden im Eschbachtal werden vom Verursacher auf dessen Kosten beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1395
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen – Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffenSTOB 208.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 803 Betreff: Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffen Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main hat mit dem Baulandbeschluss verbindliche Quoten festgelegt, die bei der Schaffung neuen Wohnraums zu erfüllen sind. Geförderter Wohnraum ist hierbei mit 30 % vorgesehen, wovon wiederum die Hälfte klassische Sozialwohnungen sein müssen. Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) verpflichtet sich, regelmäßig noch höhere Quoten zu erfüllen. In eigenen Förderprogrammen ergänzt die Stadt Frankfurt am Main die Wohnungsbauförderung des Landes, um niedrigere Einstiegsmieten und ggf. längere Bindungsfristen zu erzielen. Neben der Schaffung neuen geförderten Wohnraums werden auch Belegungsrechte im Bestand erworben bzw. Belegungsbindungen verlängert. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sind hierbei wichtige Partnerinnen. Es besteht eine Vereinbarung mit der ABG, rund 500 Wohnungen pro Jahr durch den Erwerb von Belegungsrechten als Sozialwohnung zu binden oder durch die Bindungsverlängerung in der Bindung zu halten. Für die Bindung aller "freiwerdenden Wohnungen dauerhaft" gibt es aktuell keinen politischen Auftrag und bisher auch keine Vereinbarung mit der ABG. Mit dem Nachtrag zum Haushalt 2026 wurde allerdings von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Mittel für den Erwerb von Belegungsrechten zu erhöhen, um damit explizit mehr Bestandswohnungen der ABG in die Bindung nehmen zu können. Zu 2.: Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Anregungen des Ortsbeirats und teilt diese auch aus fachlicher Perspektive. In Frankfurt am Main gibt es bereits ein ausdifferenziertes und umfangreiches System der Wohnungsnotfallhilfen. Zum Beispiel gibt es in Frankfurt am Main Housing-First-Projekte wie das der MainWeg gGmbH sowie das der Diakonie Frankfurt Offenbach in Zusammenarbeit mit der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen. Darüber hinaus wird in verschiedenen Runden in enger Kooperation zwischen dem Amt für Wohnungswesen, dem Jugend- und Sozialamt, dem Dezernat Planen und Wohnen sowie dem Dezernat Soziales und Gesundheit intensiv an Optionen für den Zugang wohnungs- und obdachloser Personen zu eigenem Wohnraum gearbeitet. Trotz dieser Bemühungen ist die Unterbringung von Haushalten bei Obdach- oder Wohnungslosigkeit aktuell nicht nur eine akute temporäre Hilfestellung in eine eigene Wohnung, sondern wird vermehrt zum Dauerzustand für die Haushalte. In der Realität verbleiben viele Klient:innen deutlich länger in den Unterkünften, da der Übergang in eine eigene Wohnung nicht gelingt. Dies ist auch bei Personen der Fall, die eine Miete durch Arbeitseinkommen oder durch eine Kostenübernahme im Zuge existenzsichernder Leistungen zuverlässig bezahlen könnten. Aktuell liegt die durchschnittliche Dauer der Unterbringung in den Unterkünften der Wohnungsnotfallhilfe bei 122 Wochen, also deutlich über zwei Jahren. Es wäre sowohl im Interesse der Klient:innen als auch eine Entlastung für die Stadt Frankfurt am Main, wenn es gelänge, obdach- und wohnungslosen Klient:innen schnell und verlässlich einen Zugang zu eigenem Wohnraum zu eröffnen. Da die Erfahrung zeigt, dass viele Vermieter:innen Hemmungen haben, an obdach- und wohnungslose Personen mit hohen Hilfebedarfen zu vermieten, muss der Zugang dieses Personenkreises zu Mietwohnungen anders als über den Wohnungsmarkt organisiert werden. Deshalb ist es aus der Sicht des Magistrats richtig, dass darauf hingewirkt wird, dass obdach- und wohnungslosen Personen in Frankfurt am Main ausreichend geeigneter Wohnraum im Sinne von Housing First zur Verfügung gestellt wird. Ebenso richtig ist es, die Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen auszubauen. Die Stadt Frankfurt am Main hat zur Verhinderung von Zwangsräumungen eine Fachstelle für Hilfen zur Wohnungssicherung (HzW). Diese arbeitet sehr erfolgreich und konnte im Jahr 2024 in 2.361 Fällen in Zusammenarbeit mit ihren Klient:innen einen Wohnraumverlust verhindern. Das Team der HzW schätzt, dass es 2024 zu etwa 75 % der mit Räumungsklagen beklagten Haushalte Kontakt hatte. Um den Anteil der verhinderten Zwangsräumungen zu erhöhen, bräuchte es möglichst früh im Räumungsprozess Kontakte zu bisher nicht erreichten beklagten Haushalten sowie einen Ausbau der Kapazitäten bei der Nachsorge nach einer verhinderten Zwangsräumung, um in den Folgejahren der Gefahr einer möglichen erneuten Räumungsklage vorsorglich zu begegnen. Ein weiteres Instrument um das Angebot an Wohnraum in Frankfurt am Main zu erhöhen, ist die Vermeidung von Leerstand. Zurzeit befindet sich ein erster Entwurf für eine Leerstandssatzung für die Stadt Frankfurt am Main in der Abstimmung. Erklärtes Ziel ist unter den von der Landesregierung beschlossenen rechtlichen Rahmenbedingungen die Aktivierung leerstehenden Wohnraums. Die Satzung soll nach der fachlichen Abstimmung im Laufe des 2. oder 3. Quartals 2026 in den Beschlussgang durch die politischen Gremien gegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8011
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aktuellen Sachstand und Perspektive zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach vorstellenSTOB 608.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 804 Betreff: Aktuellen Sachstand und Perspektive zur Sport- und Kulturhalle Unterliederbach vorstellen Der Magistrat ist mit der Konzeptstudie in die vertiefte Planung eingestiegen und hat die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt entsprechend eingebunden. Das Sportamt wird zur Information über die Zukunft der betroffenen Liegenschaft auf den Ortsbeirat 6 zugehen und einen Termin vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8169
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Traglufthalle für das Stadionbad bauenSTOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 805 Betreff: Traglufthalle für das Stadionbad bauen Nach dem die Machbarkeit einer Traglufthalle im Stadionbad erstellt wurde, sind nun die nächsten Schritte bezüglich der Umsetzung erforderlich. Nach Kenntnistand der BäderBetriebe Frankfurt befinden sich die politischen Fraktionen bzw. Gremien aktuell in der Abstimmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7804
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung der Hausfassade der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzenSTOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 806 Betreff: Begrünung der Hausfassade der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen Die Umsetzung einer Fassadenbegrünung an den Hausfassaden der Wohnhäuser am Atzelbergplatz in Seckbach wird seitens des Magistrats grundsätzlich befürwortet. Auch die ABG FRANKFURT HOLDING ist bereit, ihren Beitrag an einer Umsetzung einer geeigneten Fassadenbegrünung an den Gebäuden Atzelbergstraße zu leisten. Die Gebäude der ABG FRANKFURT HOLDING zum Atzelbergplatz stehen jeweils auf der Grundstücksgrenze. Die ABG FRANKFURT HOLDING setzt an den eigenen Gebäuden aus wirtschaftlichen Gründen und nach eingehender Prüfung des geeigneten Standortes, gezielt nur erdverbundene Fassadenbegrünungen um. Die Umsetzung der Maßnahme sowie die Pflege der Bepflanzung wird von der ABG FRANKFURT HOLDING zu organisieren sein. Darüber hinaus hat die Stadt Frankfurt am Main ein großes Interesse an der klimagerechten Aufwertung verschiedener Bereiche. Der Atzelbergplatz gehört zu einem Projekt des Grünflächenamtes zur Aufwertung klimagerechter Stadtplätze mit höchster Priorität, wo hingehend zukünftig Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme wird daher gemeinsam mit der ABG FRANKFURT HOLDING abgestimmt. Für die Erstellung und Betreuung einer solchen Maßnahme sowie der Beteiligung an den Pflegegängen stehen der ABG FRANKFURT HOLDING grundsätzlich Mittel aus dem städtischen Förderprogramm "Klimabonus" zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5485
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Familienlots*innen-Angebot für den Ortsbezirk 9 prüfenSTOB 908.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 807 Betreff: Familienlots*innen-Angebot für den Ortsbezirk 9 prüfen Das zweijährige Projekt "Familienlotsen" hat im Oktober 2025 begonnen und ist momentan auf die Stadtteile Gallus, Bahnhof und Gutleut beschränkt. In diesen Stadtteilen sind aktuell drei Familienlots:innen mit 2,5 Vollzeitäquivalenten tätig. Eine Ausweitung auf Griesheim musste aus finanziellen Gründen zunächst hintenangestellt werden. Das Projekt soll ein sozialräumliches Angebot für Familien sein, die ihren Bedarf an Beratung und Unterstützung nicht eigenständig geltend machen können und keinen Zugang zu bestehenden Förder- und Beratungsangeboten finden. Die Zielgruppe ist nur eingeschränkt mit den bestehenden Strukturen vertraut, hat Hemmungen sich an Ämter zu wenden und ist teilweise überfordert mit den bürokratischen Abläufen. Die Integration in den Sozialraum und eine nachbarschaftliche Vernetzung sollen gefördert werden. Die Projektidee stammt von Mitarbeitenden des Sozialrathauses Gallus. Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden die Zielgruppe und die vorhandenen Bedarfe geprüft. Es kristallisierte sich heraus, dass die Zielgruppe nicht in den vorhandenen Beratungsstellen und Angeboten ankommt, obwohl die Sozialdienste aus dem Sozialrathaus und den Geflüchtetenterkünften versuchen, dorthin zu vermitteln. Es wurde daher eine niedrigschwellige Lotsenfunktion überlegt, die für kurze Zeiträume eine Ansprechperson ist und dann an geeignete Angebote und Beratungsstellen anbindet. Die ASB Lehrerkooperative e.V. (jetzt: ASB Bildung e.V.) konnte als Träger für die Durchführung des Projektes gewonnen werden. Der Täger ist in den betreffenden Stadtteilen bereits gut vernetzt und ist erfahren in der Arbeit mit geflüchteten Menschen. Das Projekt wurde mit dem Träger gemeinsam entwickelt. Es fand eine Abstimmung mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) statt, wo auch Räume für Beratung zeitweise zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Träger intensiv evaluiert. Gelingensfaktoren und Stolpersteine werden herausgearbeitet. Bei erfolgreichem Projektverlauf wird die langfristige Implementierung der Familienlotsen geprüft. Die Möglichkeiten einer Öffnung für andere Stadtteile und Träger werden ebenso geprüft. Voraussetzung ist weiterhin die Bereitstellung von ausreichenden Finanzmitteln für diese niedrigschwellige Arbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8078
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Buslinie 39 nach Berkersheim im ZehnMinutenTaktSTOB 1008.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 808 Betreff: Buslinie 39 nach Berkersheim im Zehn-Minuten-Takt Der Abschnitt Berkersheim Mitte - Preungesheim der Linie 39 verfügt über ein sehr gutes Fahrplanangebot. Zu den Hauptverkehrszeiten fährt alle 10 Minuten ein Bus, in der Normalverkehrszeit zwischen den Spitzen alle 15 Minuten. Das Fahrplanangebot einer Linie bemisst sich jeweils am Abschnitt mit der höchsten Nachfrage. Dies ist bei der Linie 39 der Abschnitt Hügelstraße - Reinhardstraße mit einer maßgebenden Tagesnachfrage von knapp 1.900 Fahrgästen je Richtung. Im Abschnitt Berkersheim Mitte - Preungesheim ist mit nur gut 700 Fahrgästen eine um 60 % geringere Nachfrage festzustellen. Dennoch wird für diesen Abschnitt bereits fast vollständig der identische Fahrplan angeboten, lediglich im morgendlichen Schülerverkehr werden im Bereich Hügelstraße acht zusätzliche Verstärkerfahrten angeboten, die nicht in Berkersheim verkehren. Es ist daher nicht vorgesehen, das Fahrplanangebot in Berkersheim noch weitergehend auf einen ganztägigen 10-Minuten-Takt auszuweiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7911
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eine Stadtteilküche für den RiederwaldSTOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 809 Betreff: Eine Stadtteilküche für den Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2026 auf Grundlage der Etat-Anregung 12 beschlossen, für ein Pilotprojekt "Stadtteilküche" im Riederwald einmalig 500.000,00 € im Haushalt 2026 sowie im Finanzplan 2027 bereitzustellen. Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, wurde beauftragt, einen geeigneten Standort sowie einen Träger zu identifizieren. Die Prüfung möglicher Standorte im Riederwald, einschließlich des Objekts Am Erlenbruch 94, erfolgt derzeit ergebnisoffen und unter Einbeziehung möglicher Alternativen. Aussagen zur konkreten Ausgestaltung, insbesondere zu Betrieb, Angebot und Einbindung ehrenamtlicher Strukturen, können erst nach Genehmigung des Haushalts 2026 durch das Land und nach Abschluss der Standortsuche getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8103
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen!STOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 810 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen! Vorläufige Stellungnahme: Das Klageverfahren ist - Stand 10. März 2026 - unverändert vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel anhängig. Die Straßenverkehrsbehörde wird den Ausgang des Verfahrens abwarten und die Rechtsauffassung des VGH pflichtgemäß in seine Ermessensausübung einbeziehen. Hierbei ist der genannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unbeachtlich, da der Vollzug der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7874
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren!STOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 811 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren! Vorläufige Stellungnahme: Das Klageverfahren ist - Stand 10. März 2026 - unverändert vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel anhängig. Die Straßenverkehrsbehörde wird den Ausgang des Verfahrens abwarten und die Rechtsauffassung des VGH pflichtgemäß in seine Ermessensausübung einbeziehen. Hierbei ist der genannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unbeachtlich, da der Vollzug der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7875
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105STOB 908.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 812 Betreff: Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105 Vorläufige Stellungnahme: Dem Grünflächenamt liegen zahlreiche Vorschläge zu neuen Baumstandorten im ganzen Stadtgebiet vor. Bei all diesen Anregungen muss zunächst eine eingehendere Untersuchung, insbesondere eine Trassenprüfung, durchgeführt werden. Eine kurzfristige Umsetzung kann daher aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat steht hierzu in ämterübergreifender Abstimmung und wird unaufgefordert antworten, sobald Ergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7977
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im RiederwaldSTOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 813 Betreff: Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald Die Nordmainische S-Bahn ist ein Projekt der Deutschen Bahn (DB). Grundsätzlich werden bei der Einrichtung von Baustellenverkehrsführungen alle Verkehrsarten berücksichtigt. Geplant wird auf Grundlage der einschlägigen Regelwerke und Musterpläne für Arbeitsstellen im Straßenraum. Im Zuge der Sperrung des Weges nördlich der U-Bahn-Gleise wurde entschieden, die Umleitung für den Radverkehr über die bestehende grüne Radwegweisungsbeschilderung zu führen, die seit vielen Jahren im gesamten Stadtgebiet verortet und als wegweisende Beschilderung bekannt ist. Für den Fuß- und Radverkehr wurden getrennte Umleitungsführungen eingerichtet. Der Fußverkehr wird in beide Richtungen über die Straße "Am Erlenbruch" geleitet. Der Radverkehr in Richtung Fechenheim kann ebenfalls über "Am Erlenbruch" unter Nutzung der Beschilderung "Gehweg - Radfahrer frei" fahren. In Richtung Innenstadt erfolgt die Führung nur durch das Riederwaldquartier. Für ortsunkundige Radfahrende bietet die grüne Radwegweisung eine Orientierung, diese gibt die Route durch das Quartier Riederwald vor und stellt die sicherste Führung dar. Zusätzlich wurden beidseitig der Baustelle mehrere Lagepläne mit QR-Code angebracht, die eine Routenempfehlung enthalten. An der Eissporthalle sowie in der Haenischstraße wurden ergänzend gelbe Radwegweiser installiert, welche den Weg in die Riederwaldsiedlung entlang der grünen Radwegweisung ausweisen. Im Bereich Schäfflestraße / Raiffeisenstraße befinden sich zudem mehrere Radwegweiser, die die Orientierung in alle Fahrtrichtungen ermöglichen. Die Führung über die Bestandswegweiser ist nur wenige hundert Meter länger, als die Führung über den gesperrten Weg. Radfahrende, die in Richtung Fechenheim fahren möchten, können auf der Raiffeisenstraße bleiben und über die Lahmeyerstraße nach Fechenheim fahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7877
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer FreibadSTOB 908.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 814 Betreff: Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad Vorläufige Stellungnahme: Aufgrund der vielfältigen Aspekte, die durch den Ortsbeirat angefragt wurden, ist die Bearbeitung der Aufgaben noch im Gange. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6835
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz- Herbert-Karry-StraßeSTOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 815 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz- Herbert-Karry-Straße Die Kreuzung wurde kürzlich von der Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Die Unfallkommission wird sich hiermit in der Sitzung Ende März beschäftigen und Lösungen erarbeiten sowie die erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7878
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Skateranlage für den RiedbergSTOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 816 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Schaffung wohnortnaher Bewegungs- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Skateranlagen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Für die Realisierung einer Skateranlage sind insbesondere geeignete Flächen mit ausreichender Größe sowie ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung erforderlich. Aufgrund der von Skateranlagen ausgehenden Lärmemissionen sind in der Regel Abstände von mindestens 100 bis 130 m zur Wohnbebauung notwendig, um Nutzungskonflikte und immissionsschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Im Stadtteil Riedberg wurden mögliche Standorte fachlich geprüft. Geeignete Flächen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die vorhandenen Grünflächen überwiegend als öffentliche Grünanlagen planungsrechtlich gesichert sind und der wohnungsnahen Erholung dienen. Eine bauliche Inanspruchnahme für lärmintensive Nutzungen ist hier in der Regel nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus grenzen große Teile des Stadtteils an Landschaftsschutzgebiete, in denen zusätzliche bauliche Anlagen und Versiegelungen grundsätzlich unzulässig sind. Auch eine Umnutzung bestehender Parkplatzflächen an der Sportanlage Riedberg wurde bei der Betrachtung berücksichtigt. Diese Flächen erfüllen jedoch eine wesentliche Erschließungs- und Stellplatzfunktion. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung einer Skateranlage im Stadtteil Riedberg aktuell nicht realisierbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im benachbarten Stadtteil Nieder-Eschbach eine Skateranlage geplant wird. Darüber hinaus werden zusätzlich zur Skateranlage in Kalbach, mit der geplanten Sportanlage Riedberg zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote im Stadtteil geschaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Errichtung eines Soccer-Courts (Minispielfeld) auf der Sportanlage des FC Union 07 Niederrad e. V.STOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 817 Betreff: Errichtung eines Soccer-Courts (Minispielfeld) auf der Sportanlage des FC Union 07 Niederrad e. V. Im Zusammenhang mit der geplanten Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule im Rahmen der Sanierungsarbeiten war lange Zeit unklar, ob diese auf dem Gelände des Vereins Union Niederrad erfolgt oder auf der angrenzenden Fläche des sog. Allianz-Sportgeländes. Hierzu fanden mehrere Gespräche mit dem Amt für Bau- und Immobilien statt. Mittlerweile steht fest, dass die Auslagerung der Schule auf Flächen des Allianzgeländes erfolgt. Eine Erweiterung der Sportanlage mit einem Kleinspielfeld oder Soccer-Courts auf den Nebenflächen wird derzeit geprüft. In der Folge ist dann zu prüfen inwieweit finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahme bereitgestellt werden können. Als zusätzliche Möglichkeit für eine Erweiterung der Sportflächen, steht das Sportamt derzeit mit dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt im Austausch, einen bestehenden Bolzplatz auf einer Fläche des Grünflächenamtes (Gemarkung 0502, Flur 027, Flurstück 56/33) mit 2644 m² in Niederrad (Else Alken-Straße) mit einem Soccer Court auszustatten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8256
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeSTOB 1108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 818 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Eine Umsetzung des neuen Straßenbahnnetzes und der damit verbundenen Verlängerung der Linie 12 zur Schießhüttenstraße konnte aufgrund der Fahrzeugverfügbarkeit von Straßenbahnen bisher nicht erfolgen. Hintergrund sind die bekannten Herausforderungen bei der Auslieferung und Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnen vom Typ "T" aufgrund von Fahrzeugmängeln. Ein verbindlicher Zeitpunkt zur Umsetzung kann erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnen benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1348
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke AltenhöferalleeSTOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 819 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Magistrat musste Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit priorisieren und bedauert, dass der barrierefreie Umbau daher bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Er ist nun für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits und ArtenschutzrisikenSTOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 820 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, keine fristgerechte Stellungnahme abgeben zu können. Um eine aussagekräftige Stellungnahme abzugeben, müssen vorher weitere Beteiligungen eingeholt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7988
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallSTOB 308.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 821 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Die Branddirektion Frankfurt am Main erarbeitet derzeit ein umfassendes Einsatzkonzept für sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-L). Diese sind im Falle eines Strom- oder Infrastrukturausfalls als dezentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung vorgesehen. Die Einrichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme erfolgt bedarfsorientiert an geeigneten Standorten im Stadtgebiet. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung, sodass die Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in der Regel fußläufig erreichbar sind. Auf diese Weise wird eine verlässliche Informations- und Unterstützungsstruktur auch bei Ausfall digitaler Kommunikationswege sichergestellt. Zentrale Aufgabe der Katastrophenschutz-Leuchttürme ist die Information der Bevölkerung im Ereignisfall. Das Presse- und Informationsamt stimmt sich hierzu eng mit der Branddirektion ab, insbesondere im Hinblick auf eine angemessene und wirksame Kommunikation des Konzepts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1371
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grabeland Kalbacher StadtpfadSTOB 1208.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 822 Betreff: Grabeland Kalbacher Stadtpfad Der Gewässerabschnitt des Kalbachs weist ein hohes ökologisches Potential auf. Die Fläche soll sich zukünftig als Teil des Gewässers natürlich weiterentwickeln. Die Gewässerunterhaltung wird zukünftig durch die Stadtentwässerung Frankfurt übernommen. Sofern dies von den jetzigen Pächtern gewünscht wird, wird der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten gerne neue Grundstücke zur Nutzung anbieten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7989
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Lieferzone in der PlatenstraßeSTOB 908.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 823 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone in der Platenstraße Eine Lieferzone vor der Postfiliale in der Platenstraße 84 wurde bereits am 31. Oktober 2024 eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7982
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur HofhausstraßeSTOB 1008.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 824 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Das Projekt "Friedberger Landstraße (B 521) - Zusätzliche Fahrspur stadteinwärts zwischen Hofhausstraße und A 661" befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden derzeit vorbereitet. Der Magistrat weist darauf hin, dass aktuell keine Finanzmittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen. Eine Fortführung des Projekts ist nach Klärung der Finanzierung vorgesehen. Erst im Anschluss daran kann der Magistrat einen belastbaren Zeitplan für das weitere Verfahren, einschließlich Genehmigung und baulicher Umsetzung, mitteilen. Sollten sich im weiteren Verfahren unüberwindbare rechtliche, technische oder finanzielle Hindernisse ergeben, prüft der Magistrat, welche verkehrlichen Alternativmaßnahmen geeignet sind, um die Verkehrssicherheit im betroffenen Abschnitt zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7909
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - REWE-Markt in der Heidestraße 137 - Brandschutztüren in der TiefgarageSTOB 408.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 825 Betreff: REWE-Markt in der Heidestraße 137 - Brandschutztüren in der Tiefgarage Die Tiefgarage sowie ihre Ausgänge befinden sich nicht im Eigentum der ABG FRANKFURT HOLDING, sondern im Eigentum eines privaten Dritten. Der Baugenehmigung für das Gebäude vom 27.12.2006 lagen die damals geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen zugrunde. Für das öffentlich zugängliche Gebäude waren seinerzeit grundsätzlich kraftbetätigte Türen vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Türen manuell, also durch körperliche Kraft, zu bedienen sind. Konkrete Anforderungen an die Bedienkräfte (einschließlich Brandschutztüren) waren zu diesem Zeitpunkt nicht definiert. Die genehmigte und ausgeführte Bauweise entsprach den damaligen Vorgaben der DIN 18024-2 zum barrierefreien Bauen. Bei einer Überprüfung vor Ort hat der Magistrat festgestellt, dass der bauliche Zustand weiterhin der erteilten Baugenehmigung entspricht. Vor diesem Hintergrund besteht keine Rechtsgrundlage, eine nachträgliche Anpassung der Türanlagen, z.B. durch den Einbau automatischer Türsysteme, anzuordnen oder durchzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8110
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glascontainer am Brückenspielplatz umstellenSTOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 826 Betreff: Glascontainer am Brückenspielplatz umstellen Gemäß Rückmeldung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) wurden im Rahmen einer vor Ort Besichtigung durch Remondis sowie der Standplatzberatung der FES GmbH mögliche alternative Standorte in der Nähe des Brückenspielplatzes geprüft. Dabei konnte kein adäquater Ersatzstandort gefunden werden. Die Container so umzusetzen wie vorgeschlagen, ist keine Option, da der vorhandene Zebrastreifen beim Leeren der Container kurzzeitig blockiert wäre. Die Ortsbeiräte werden gebeten, Anregungen zum Aufstellen oder Versetzen von Altglascontainern zukünftig direkt an die FES GmbH zu richten. Die Beteiligung des Umweltamtes ist hierbei nicht erforderlich. Die Kontaktdaten lauten: Servicetelefon: 0800 2008007-0 Servicetelefax: 069 212-31323 E-Mail: services@fes-frankfurt.de Webseite: https://www.fes-frankfurt.de/ Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8057
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil OberradSTOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 827 Betreff: Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist unser Auftragnehmer für die Durchführung des Winterdienstes. Sie gewährleistet dabei die Verkehrssicherungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Fahrradwegen. Der Winterdienst wird nach einem mit der Polizei, der Feuerwehr, der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie dem Umweltamt abgestimmten Prioritätenplan (ABC-Strecken) durchgeführt. Höchste Priorität haben die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit oberirdischem ÖPNV und Gefällstrecken. Weitere Kriterien sind Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwehren sowie ganzjährige Unfallschwerpunkte im Stadtgebiet. Erst wenn diese Straßen geräumt sind, werden Zubringer- und Erschließungsstraßen bearbeitet. Anschließend folgen gefahrengeneigte Wohn- und Nebenstraßen. Die Fahrbahnen mit höchster Priorität (sogenannte A-Strecken) werden schnellstmöglich angefahren; in diesem Arbeitsschritt werden auch die angrenzenden Fahrradwege berücksichtigt. Für den Winterdienst, also die Schnee- und Eisbeseitigung, auf den öffentlichen Gehwegen sind gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Es ist seit Jahrzehnten üblich, dass für die Verkehrssicherung auf öffentlichen Gehwegen die entsprechenden Eigentümer:innen für den Bereich entlang der eigenen Liegenschaft Verantwortung übernehmen. Für eine Kommune ist es quasi unmöglich ein gesamtes Stadtgebiet eigenständig zu räumen und zu streuen. Gehwege werden durch den Außendienst des Umweltamtes stichprobenartig überprüft. Im Bedarfsfall erhalten Eigentümer:innen hierbei Aufforderungen zur Schneeräumung per Briefkasteneinwurf. Zudem werden auch vielzählige Eigentümer:innen mit dem Hinweis auf die bestehende Winterdienstpflicht angeschrieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8242
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufwertung Erich-Fromm-PlatzSTOB 208.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 828 Betreff: Aufwertung Erich-Fromm-Platz Der Magistrat hat die benannte Fläche überprüft und kann folgendes mitteilen: 1. Die Holzpalisaden werden an morschen Stellen überprüft, ob diese weiterhin nötig sind oder ersatzlos entfallen können. Die vorhandenen Bänke erhalten eine neue Holzlattung. 2. Einer Graffitiwand kann in diesem Bereich nicht zugestimmt werden. Der Platz ist mit enger Wohnbebauung und Parkraum umsäumt, auf Gund von Verwehungen des Sprays kann es zu Ablagerungen auf Häusern und Autos kommen. Weiter ist mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen. Aus Erfahrung in anderen Bereichen verbleiben oft Restmittel oder anderer Unrat vor Ort. Die missbräuchliche Nutzung liegen gebliebener Sprühdosen wird dadurch begünstigt. 3. Der Platz wirkt bereits durch den hohen umlaufenden Baumbestand recht dunkel. Weitere Gehölze oder räumliche Verdichtungen würden zusätzliche Angsträume schaffen und das Abladen von Unrat befördern. Daher wird der Platz im Herbst 2026 grünpflegerisch aufgearbeitet und Lücken in der umlaufenden Gehölzstruktur geschlossen. Der Name der Patin/des Paten des Hundekotbeutelspenders kann aus Datenschutzgründen nicht öffentlich mitgeteilt werden. Die Patin/der Pate wird separat auf seine Pflichten aufmerksam gemacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8017
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger AnlageSTOB 108.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 829 Betreff: Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage Zu 1. Das ehemalige Toilettenhäuschen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, welcher nur durch umfassende Sanierungsarbeiten behoben werden kann. Zu 2. Der Magistrat befindet sich noch in der Entscheidungsfindung für die weitere Nutzung des Gebäudes. Eine erneute Nutzung als öffentliche Toilette ist nicht vorgesehen, da im angrenzenden Bethmannpark neue öffentliche Toiletten vorhanden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1365
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler StraßeSTOB 508.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 830 Betreff: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße Der Auslagerungsstandort des Gymnasiums Süd ist seit dem Schuljahr 25/26 im Tiroler Park in unmittelbarer Nachbarschaft zur Riedhofschule in Betrieb. Da es sich bei den beiden Schulen um eine weiterführende Schule und eine Grundschule handelt, gibt es verschiedene Anforderungen an einen sicheren Schulweg. Des Weiteren ist nicht klar, wo der Schulweg des Gymnasiums Süd entlangführt und wie sich mögliche Maßnahmen auf das Umfeld auswirken könnten. Aus diesen Gründen wird die Vereinbarung eines Ortstermins mit der Schulwegkommission erforderlich. Um einen solchen Termin zu erhalten ist es üblich, dass die Schulleitung oder der Ortsbeirat Kontakt zum Stadtschulamt, Bereich Schulwegsicherung 40.14.4 aufnimmt, die Probleme schildert und um einen Ortstermin bittet. Der Magistrat hat für den östlichen Abschnitt für den Radverkehr verschiedene Vorschläge erarbeitet, die bei einem Termin der Schulwegkommission gerne vorgestellt werden können. Die Auswirkungen der Vollsperrung Mörfelder Landstraße wird beobachtet und -falls notwendig- darauf mit verkehrsrechtlichen Mitteln reagiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7422
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigenSTOB 708.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 831 Betreff: Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigen Die genannten Haltestellen sind in die anstehende Planung des Bushaltestellenausbauprogramms für den barrierefreien Ausbau einbezogen. Der Planungsbeginn erfolgt voraussichtlich im Sommer 2026. Die bestehenden Poller in den Haltestellenbereichen dienen dazu, das Parken dort zu verhindern. Zur Verbesserung der Situation wird an allen Haltestellen in Höhe der 2. Bustür ein Poller entfernt, damit an dieser Tür der Ein- und Ausstieg nicht behindert wird und die fahrzeugseitige Klapprampe an der Sondernutzungsfläche ausgeklappt werden kann. Die Haltestellen auf der Südseite der Rödelheimer Landstraße verfügen derzeit über mobile Wartehallen mit integrierten Sitzgelegenheiten, die bei einem barrierefreien Ausbau durch ortsfeste Wartehallen ersetzt werden. Zusätzlich werden an den Haltestellen auf der Südseite der Rödelheimer Landstraße Sitzbänke aufgestellt, um auch das Parken direkt vor und hinter der Haltestelle zu verhindern und einen sicheren Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Die Haltestellen auf der Nordseite der Rödelheimer Landstraße haben derzeit noch keine Fahrgastunterstände. Bei einem barrierefreien Ausbau werden diese Haltestellen ebenfalls mit ortsfesten Wartehallen nachgerüstet, soweit die Platzverhältnisse, unterirdische Leitungen oder Baumwurzeln es zulassen. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse können für die Übergangszeit keine mobilen Wartehallen mit Bodenplatten platziert werden, da der Gehweg und der Radweg sonst vollständig zugestellt sind. Jedoch ist die Installation von Sitzbänken vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7718
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die VerantwortungSTOB 808.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 832 Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr ist eine Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn (DB) für den Bau des 3. + 4. Gleises nach Bad Vilbel. Die Ausgleichsmaßnahme wurde im Zusammenhang mit der DB-Planung nach dem Eisenbahngesetz des Eisenbahnbundesamtes im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt (2016). Im Jahr 2017 hat die Stadt Frankfurt mit der DB einen Planungs- und Baudurchführungsvertrag abgeschlossen, mit dem Tenor, dass die Baumaßnahme Durchgängigkeit am Eschersheimer Wehr von der DB umgesetzt wird, der Magistrat - Stadtentwässerung Frankfurt am Main - begleitet die Baumaßnahme. Die Maßnahme ist genehmigt. Die Ausführungsplanung ist erarbeitet und die Bauarbeiten wurden von der DB vergeben. Aufgrund der Komplexität und den aus unterschiedlichen Fachrichtungen zu beteiligenden Personen, sowie den politischen Gremien, hat sich der Planungsprozess verzögert. Dem Magistrat liegen keine Informationen über noch vorliegende Konflikte vor. Mit den vorbereitenden Arbeiten, wie Geländefreilegung, Baustelleneinrichtung, Verlegung der Wasserleitung, wurde im Januar 2025 begonnen. Die eigentlichen Arbeiten am Gewässer haben im Mai 2025 anfangen. Der Campingplatz in Heddernheim wurde Anfang 2024 stillgelegt, weil der damalige Betreiber sich zur Ruhe gesetzt hat. Welche Nutzungsabsichten der neue Eigentümer hat, ist dem Magistrat nicht bekannt. Das Gelände zwischen Nidda und Urselbach befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main". Sollte sich der neue Eigentümer zu einem Weiterbetrieb des Campingplatzes entschließen, muss der Betrieb des Campingplatzes von der "Unteren Naturschutzbehörde" im Benehmen mit der "Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde" genehmigt werden. Die planerischen Vorstellungen des jetzigen Eigentümers zur Weiterführung des Campingplatzes sind dem Magistrat nicht bekannt und wären in einem neuen Genehmigungsverfahren zu beantragen. Ohne vorliegende Unterlagen kann hierzu keine Stellungnahme erfolgen und eine öffentliche Diskussion erscheint zu diesem Zeitpunkt weder förderlich noch zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhaltenSTOB 808.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 833 Betreff: Verwaltung der Tiefgaragen in der Nordweststadt vor Ort erhalten Mit Auszug aus dem Nordwestzentrum musste die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) alle Räumlichkeiten zurückgeben. Leider war es der PBG bisher nicht möglich, eine adäquate Ersatzfläche für die Verwaltung und Betreuung der Nordweststadtgaragen zu finden. Hinzu kommt, dass im Rahmen der kontinuierlichen Digitalisierung der bisher notwendige persönliche Kundenkontakt sich stark verringert hat. Sollten dem Ortsbeirat adäquate Flächen in der Nordweststadt bekannt sein, so bittet der Magistrat die PBG um eine entsprechende Information, um die vorgeschlagene Ausgestaltung angehen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7846
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.