Information bei ausfallendem ÖPNV für die Bürgerschaft sicherstellen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine bessere Informationspolitik des Magistrats bei Ausfällen im ÖPNV, um die Bürger rechtzeitig über Änderungen zu informieren. Ziel ist es, das Vertrauen der Bürgerschaft in den öffentlichen Nahverkehr zu stärken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 31.07.2026 antworten müssen. Seit 75 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei Ausfällen und Verspätungen im ÖPNV zeitnah, transparent und umfassend informiert wird, indem 1. digitale Informationskanäle (z. B. Apps, Websites, soziale Medien) konsequent genutzt und aktualisiert werden; 2. an Haltestellen verlässliche und gut sichtbare Hinweise bereitgestellt werden; 3. die Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben intensiviert wird, um Informationslücken zu vermeiden.
Begründung
Im Stadtteil Oberrad sind die Minibusse ausgefallen, ohne dass die betroffenen Fahrgäste rechtzeitig oder ausreichend darüber informiert wurden. Dies führt zu erheblichen Unannehmlichkeiten, Unsicherheit und einem Vertrauensverlust in den ÖPNV. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über Änderungen zu informieren und ihnen alternative Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2026OFOF 10/5Information bei ausfallendem ÖPNV für die Bürgerschaft sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2026Sie sind hierOMOM 79Information bei ausfallendem ÖPNV für die Bürgerschaft sicherstellenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats