Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffen
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt am Main diverse Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ergreift, insbesondere durch die Schaffung von gefördertem Wohnraum und die Verbesserung des Zugangs für wohnungslose Personen zu eigenem Wohnraum. Es wird erwartet, dass durch diese Initiativen die Situation für obdachlose Personen verbessert werden kann.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main hat mit dem Baulandbeschluss verbindliche Quoten festgelegt, die bei der Schaffung neuen Wohnraums zu erfüllen sind. Geförderter Wohnraum ist hierbei mit 30 % vorgesehen, wovon wiederum die Hälfte klassische Sozialwohnungen sein müssen. Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) verpflichtet sich, regelmäßig noch höhere Quoten zu erfüllen.
In eigenen Förderprogrammen ergänzt die Stadt Frankfurt am Main die Wohnungsbauförderung des Landes, um niedrigere Einstiegsmieten und ggf. längere Bindungsfristen zu erzielen. Neben der Schaffung neuen geförderten Wohnraums werden auch Belegungsrechte im Bestand erworben bzw. Belegungsbindungen verlängert. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sind hierbei wichtige Partnerinnen.
Es besteht eine Vereinbarung mit der ABG, rund 500 Wohnungen pro Jahr durch den Erwerb von Belegungsrechten als Sozialwohnung zu binden oder durch die Bindungsverlängerung in der Bindung zu halten. Für die Bindung aller "freiwerdenden Wohnungen dauerhaft" gibt es aktuell keinen politischen Auftrag und bisher auch keine Vereinbarung mit der ABG. Mit dem Nachtrag zum Haushalt 2026 wurde allerdings von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Mittel für den Erwerb von Belegungsrechten zu erhöhen, um damit explizit mehr Bestandswohnungen der ABG in die Bindung nehmen zu können.
Zu 2.:
Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Anregungen des Ortsbeirats und teilt diese auch aus fachlicher Perspektive.
In Frankfurt am Main gibt es bereits ein ausdifferenziertes und umfangreiches System der Wohnungsnotfallhilfen. Zum Beispiel gibt es in Frankfurt am Main Housing-First-Projekte wie das der MainWeg gGmbH sowie das der Diakonie Frankfurt Offenbach in Zusammenarbeit mit der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen. Darüber hinaus wird in verschiedenen Runden in enger Kooperation zwischen dem Amt für Wohnungswesen, dem Jugend- und Sozialamt, dem Dezernat Planen und Wohnen sowie dem Dezernat Soziales und Gesundheit intensiv an Optionen für den Zugang wohnungs- und obdachloser Personen zu eigenem Wohnraum gearbeitet.
Trotz dieser Bemühungen ist die Unterbringung von Haushalten bei Obdach- oder Wohnungslosigkeit aktuell nicht nur eine akute temporäre Hilfestellung in eine eigene Wohnung, sondern wird vermehrt zum Dauerzustand für die Haushalte. In der Realität verbleiben viele Klient:innen deutlich länger in den Unterkünften, da der Übergang in eine eigene Wohnung nicht gelingt. Dies ist auch bei Personen der Fall, die eine Miete durch Arbeitseinkommen oder durch eine Kostenübernahme im Zuge existenzsichernder Leistungen zuverlässig bezahlen könnten. Aktuell liegt die durchschnittliche Dauer der Unterbringung in den Unterkünften der Wohnungsnotfallhilfe bei 122 Wochen, also deutlich über zwei Jahren.
Es wäre sowohl im Interesse der Klient:innen als auch eine Entlastung für die Stadt Frankfurt am Main, wenn es gelänge, obdach- und wohnungslosen Klient:innen schnell und verlässlich einen Zugang zu eigenem Wohnraum zu eröffnen. Da die Erfahrung zeigt, dass viele Vermieter:innen Hemmungen haben, an obdach- und wohnungslose Personen mit hohen Hilfebedarfen zu vermieten, muss der Zugang dieses Personenkreises zu Mietwohnungen anders als über den Wohnungsmarkt organisiert werden. Deshalb ist es aus der Sicht des Magistrats richtig, dass darauf hingewirkt wird, dass obdach- und wohnungslosen Personen in Frankfurt am Main ausreichend geeigneter Wohnraum im Sinne von Housing First zur Verfügung gestellt wird.
Ebenso richtig ist es, die Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen auszubauen. Die Stadt Frankfurt am Main hat zur Verhinderung von Zwangsräumungen eine Fachstelle für Hilfen zur Wohnungssicherung (HzW). Diese arbeitet sehr erfolgreich und konnte im Jahr 2024 in 2.361 Fällen in Zusammenarbeit mit ihren Klient:innen einen Wohnraumverlust verhindern. Das Team der HzW schätzt, dass es 2024 zu etwa 75 % der mit Räumungsklagen beklagten Haushalte Kontakt hatte. Um den Anteil der verhinderten Zwangsräumungen zu erhöhen, bräuchte es möglichst früh im Räumungsprozess Kontakte zu bisher nicht erreichten beklagten Haushalten sowie einen Ausbau der Kapazitäten bei der Nachsorge nach einer verhinderten Zwangsräumung, um in den Folgejahren der Gefahr einer möglichen erneuten Räumungsklage vorsorglich zu begegnen.
Ein weiteres Instrument um das Angebot an Wohnraum in Frankfurt am Main zu erhöhen, ist die Vermeidung von Leerstand. Zurzeit befindet sich ein erster Entwurf für eine Leerstandssatzung für die Stadt Frankfurt am Main in der Abstimmung. Erklärtes Ziel ist unter den von der Landesregierung beschlossenen rechtlichen Rahmenbedingungen die Aktivierung leerstehenden Wohnraums. Die Satzung soll nach der fachlichen Abstimmung im Laufe des 2. oder 3. Quartals 2026 in den Beschlussgang durch die politischen Gremien gegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2026OFOF 1359/2Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 19. Januar 2026OMOM 8011Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffenDirektanregung
- 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 803Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen – Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab