Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, dass der Magistrat die Zeit- und Bauplanung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach öffentlich präsentiert. Dies ist aufgrund verbesserter arbeits- und gesundheitsschutzrechtlicher Vorgaben notwendig.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Zeit- und Bauplanung für die mit der Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 244, zugesagte Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach öffentlich, z. B. im Ortsbeirat, vorzustellen.
Begründung
Die Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach ist aufgrund verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben erforderlich geworden, was durch die Stadt Frankfurt mit der ST 244 auch bestätigt wurde. Ein Baubeginn wurde für das Jahr 2027 in Aussicht gestellt, aber seitdem wurde kein Planungsstand vorgestellt. Die Anlage 1 der Magistratsvorlage vom 13.02.2026, M 34, listet das Feuerwehrhaus Kalbach zwar noch als offenes Projekt auf, zeigt aber nicht, mit welcher Priorisierung dies tatsächlich geschehen soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023STST 244Zeitgemäße Umkleiden für die Freiwillige Feuerwehr KalbachStellungnahme
- 13. Februar 2026MM 34Feuerwehrhäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Fortschreibung der Prioritätenliste für Neu- und UmbauvorhabenMagistratsvortrag
- 27. April 2026OFOF 9/12Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2026Sie sind hierOMOM 73Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenDirektanregung
- 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 1125Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats