Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Öffentlichkeit über die Zeit- und Bauplanung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach zu informieren. Dies ist notwendig, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern, und es besteht Unklarheit über den aktuellen Planungsstand. Der Baubeginn wird für 2027 angepeilt.
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Der Magistrat wird gebeten, die Zeit- und Bauplanung für die mit ST 244 (23.1.2023) zugesagte Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach öffentlich, z. B. im Ortsbeirat, vorzustellen.
Begründung
Die Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach ist aufgrund verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben erforderlich geworden, was durch die Stadt Frankfurt mit ST 244 von 2023 auch bestätigt wurde. Ein Baubeginn wurde für das Jahr 2027 in Aussicht gestellt, aber seitdem wurde kein Planungsstand vorgestellt. Die Anlage 1 der Magistratsvorlage M 34 vo, 13.2.2026 listet das Feuerwehrhaus Kalbach zwar noch als offenes Projekt auf, zeigt aber nicht auf, mit welcher Priorisierung dies tatsächlich geschehen soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023STST 244Zeitgemäße Umkleiden für die Freiwillige Feuerwehr KalbachStellungnahme
- 13. Februar 2026MM 34Feuerwehrhäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Fortschreibung der Prioritätenliste für Neu- und UmbauvorhabenMagistratsvortrag
- 27. April 2026Sie sind hierOFOF 9/12Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2026OMOM 73Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenDirektanregung
- 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 1125Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme