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  • Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays
    STOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 834 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein Dialog-Display temporär mit Bodenhülse im Hainer Weg in Höhe der Hausnummer 136 in Fahrtrichtung Süd installiert wird. Eine Einrichtung im Unterster Zwerchweg ist nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219

  • Neue Urnenwand- Anlage auf dem Friedhof Heddernheim
    STOB 8
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 835 Betreff: Neue Urnenwand- Anlage auf dem Friedhof Heddernheim Zu 1: Trotz sinkender Bestattungszahlen innerhalb der letzten fünf Jahre für den Friedhof Heddernheim gibt es eine steigende Nachfrage nach Urnenkammern. Da derzeit keine freien Nischen zur Verfügung stehen und auch andere Bestattungsmöglichkeiten aufgrund der vielen alten Bäume und deren ausgebreiteten Wurzelraums nur sehr eingeschränkt vorhanden sind, wurde eine Ausnahme zur Erweiterung der bestehenden Urnenwände umgesetzt. Die Erfahrung auf dem Friedhof Heddernheim hat in der Vergangenheit gezeigt, dass ein Großteil der Nischen bereits über den Vorauserwerb - ohne Anlass einer Bestattung - erworben wurde. Zu 2: Die an der Nordmauer befindlichen Leerflächen werden aktuell in eine Friedhofsentwicklungsplanung aufgenommen und schrittweise im Laufe der nächsten zwei Jahre in diesem Rahmen als Flächen zur Belegung mit unterschiedlichen Grabarten wieder zur Verfügung gestellt. Um welches Angebot es sich dabei handeln wird, ist noch nicht entschieden. Zu 3: Die Schäden an der Nordmauer wurden erfasst und es wurde eine Bewertung über eine mögliche wirtschaftliche und sinnvolle Vorgehensweise erstellt. Derzeit geht noch keine akute Gefahr von den Schäden an der Mauer aus. Sollte sich der Zustand verschlechtern, würden die betreffenden Bereiche abgestützt oder abgesperrt werden. Die Instandsetzung der Mauer kann aufgrund des angespannten finanziellen Gebührenhaushalts derzeit nicht umgesetzt werden. Eine Entscheidung des Magistrats zum weiteren Verfahren steht daher noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1379

  • Änderung des Strukturkonzepts
    STOB 8
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 836 Betreff: Änderung des Strukturkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 29.01.2026 (§7170) dem Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 922 ohne Änderung zugestimmt und den Magistrat beauftragt, den Bebauungsplanentwurf auf dieser Grundlage zu erarbeiten. Die einzelnen Änderungsvorschläge bewertet der Magistrat folgendermaßen: Zu 1.: Der an die Olof-Palme-Straße angrenzende Fußgängerbereich hat eine ausreichende Breite, um die an dieser Stelle bestehenden Anforderungen an Wegeverbindung, Bereitstellung öffentlicher Flächen, Freiraumqualität genauso zu berücksichtigen wie solche an Klimaanpassung, Belüftung und Belichtung. Zwischen den angrenzenden Gebäuden soll der Abstand mindestens 20,0m betragen. Die Olof-Palme-Straße ist im Bestand einschließlich Fußweg 8,5m breit. Die im Strukturkonzept dargestellte "Öffentliche Grünfläche" ist breiter vorgesehen. Der Straßenraum der Olof-Palme-Straße soll insgesamt in das Plangebiet hinein verbreitert werden durch die Neuanlage eines beidseitigen Radweges sowie eines breiten Fußweges entlang der Baufelder C und D. Die "Öffentliche Grünfläche" entspricht ferner überwiegend der vorhandenen Böschung, ermöglicht den Erhalt vorhandener Gehölze und schafft einen Abstand zwischen Neubebauung und Straße bzw. Stadtbahntrasse. Deren Breite erachtet der Magistrat als ausreichend. Zu 2.: Die vorgeschlagene Änderung der Gebäudehöhen ist aus städtebaulicher Sicht unangemessen. Das Quartier soll in sich eine homogene Höhenentwicklung aufweisen und die Umgebungsbebauung nicht überragen. Darüber hinaus würde eine Reduzierung der Gebäudehöhen entlang der Olof-Palme-Straße zu keiner zusätzlichen thermischen Entlastung des Neubauquartiers führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8081

  • Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg
    STOB 8
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 837 Betreff: Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg 1.Der Kleintierzuchtverein (KTZV) Heddernheim hat letztmalig im Jahr 2016 einen projektbezogenen Zuschuss für die Anschaffung eines Pumpensets sowie die Anschaffung einer neuen Eingangstür für das Vereinsheim erhalten. 2. Die Vereinsanlage befindet sich auf Flächen der Stadt Frankfurt am Main und des Pflegeamts des allgemeinen Almosenkastens. Der Pachtvertrag verlängert sich nach Jahresablauf automatisch nach einem Jahr, Kündigungen sind mit einer halbjährlichen Frist zum Jahresende möglich. 3. Da sich die Anlage im Überschwemmungsgebiet befindet, ist nach Aufgabe der Nutzung durch den Kleintierzuchtverein nur eine Nutzung denkbar, die sich mit den Voraussetzungen des Überschwemmungsgebietes verträgt. Die Fläche ist daher für eine Wohnbebauung nicht geeignet. Die weitere Nutzung als Grünfläche ist sinnvoll. Welche baulichen Anlagen für Spielplätze im Überschwemmungsgebiet zulässig sind, ist im Rahmen einer Entwurfsplanung vom Magistrat zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1338

  • Aufstellungsbeschluss-Änderung Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee
    STOB 8
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 838 Betreff: Aufstellungsbeschluss-Änderung Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 29.01.2026 (§ 7170) dem Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 922 ohne Änderung zugestimmt und den Magistrat beauftragt, den Bebauungsplanentwurf auf dieser Grundlage zu erarbeiten. Die einzelnen Änderungsvorschläge bewertet der Magistrat folgendermaßen: Zu 1.: Die vorgeschlagene Änderung der Gebäudehöhen ist aus städtebaulicher Sicht unangemessen. Das Quartier soll in sich eine homogene Höhenentwicklung aufweisen und die Umgebungsbebauung nicht überragen. Darüber hinaus würde eine Reduzierung der Gebäudehöhen entlang der Olof-Palme-Straße zu keiner zusätzlichen thermischen Entlastung des Neubauquartiers führen. Zu 2. Und 3.: Die Anregung bzgl. einer angemessenen und qualitätvollen Begrünung der geplanten Fußgängerbereiche und des Quartiersplatzes wird ohnehin im Zuge der nachfolgenden Erschließungsplanung beachtet. Der Magistrat wird darauf hinwirken. Ob ein Brunnen auf dem Quartiersplatz oder ggf. im Bereich der Grünen Mitte installiert werden kann, wird sich erst im Zuge weiterer Abstimmungen ergeben. Infowagen oder kleinere Veranstaltungen sollen auf dem Quartiersplatz möglich sein. Zu 4.: Auf die ausreichende Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bzw. der Hauptverkehrsstraßen wird ohnehin im Zuge der nachfolgenden Erschließungsplanung geachtet. Dabei werden neben der Neuanlage von Radwegen z. B. die leistungsfähige Abwicklung der Ab-/Einbiegebeziehungen oder der Erhalt wertvoller Bäume in den Randbereichen berücksichtigt. Darüber hinaus wird auch überprüft, ob die Herstellung einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung Lurgiallee/Olof-Palme-Straße verkehrstechnisch sinnvoll ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8082

  • Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53
    STOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 839 Betreff: Absicherung der rückwärtigen, durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53 An privaten Ein- und Ausfahrten kann eine Grenzmarkierung grundsätzlich angeordnet werden. Die Kosten hierfür sind jedoch von den jeweiligen Eigentümer:innen selbst zu tragen, da die Maßnahme nicht zwingend erforderlich ist und ausschließlich einem begrenzten Personenkreis und nicht der Allgemeinheit zugutekommt. Daher wird eine diesbezügliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung ohne entsprechende Kostenübernahmeerklärung ggü. dem Straßenbaulastträger nicht erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8048

  • Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
    STOB 7
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 840 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Die Vollsperrung in der Au wurde kurzzeitig aufgelöst. Die Siedlung bietet keinen Durchgang oder eine Abkürzung - lediglich Anlieger:innen fahren in die Siedlung, da die Siedlung durch die Nidda und den Westerbach begrenzt wird. Auf der westlichen Seite befindet sich eine Brücke, die nur für Fahrzeuge bis 12 Tonnen erlaubt ist. Im weiteren Verlauf führt dieser Weg zum Sportplatz und die Westerbachstraße. Die Westerbachstraße kann direkt über die Breitlacherstraße erreicht werden. Auch der Weg über In der Au ist ein Umweg. Einen täglichen Stau, der diese Umwege attraktiv macht, ist nicht bekannt. Nach Überprüfung der Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" sind die VZ am Eingang im Biedenkopfer Weg, Breidensteiner Weg (von beiden Zugängen), Langer Weg und Strubbergstraße gut und deutlich sichtbar, am rechten Fahrbahnrand angebracht. Zusätzlich wurde die Beschilderung im Biedenkopfer Weg, Breidensteiner Weg (von beiden Zugängen) und Langer Weg beidseitig, also auch am linken Fahrbahnrand, angebracht. Bodenschwellen stellen leider auch immer eine Behinderung dar. Zudem werden sie beispielsweise im Verlauf von Rettungswegen nicht angebracht, da sie Einsatzfahrzeuge behindern können. Weiterhin gibt es erfahrungsgemäß häufig Beschwerden wegen Lärms, da Fahrzeuge abrupt abbremsen und wieder beschleunigen oder größere Fahrzeuge (zum Beispiel Getränkelieferanten) und auch Fahrräder mehr Lärm bei der Überquerung verursachen als gewohnt. Weiterhin bergen Bodenschwellen auch ein Gefahrenpotential für Radfahrer:innen, wenn diese zum Beispiel ausweichen und ggf. gegen eine Fahrzeugtür fahren oder mit dünnen Reifen an der Kante der Bodenschwelle wegrutschen. Um die unübersichtliche Stelle in der Krümmung der Breitlacherstraße neben Strubbergstraße 1 und Breitlacherstraße 55 zu beseitigen und das Halt- und Parkverbot nach §12 StVO für alle Verkehrsteilnehmer:innen sichtbar zu machen, ist in diesem Abschnitt der Breitlacherstraße ein absolutes Halteverbot VZ 283-10 StVO eingerichtet worden. Durch die Anordnung der Beschilderung ist der Eingang in die Tempo-30-Zone in der Breitlacher Straße an Ecke Westerbachstraße schlecht sichtbar. Durch die versetzte Lage steht das Verkehrszeichen 274.1 StVO "Beginn einer Tempo 30-Zone" nicht am rechten Fahrbahn-, sondern am Gehwegrand. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr wird das VZ versetzt. Fahrzeuge, die gerade in die Breitlacherstraße einfahren, könnten das VZ 274.1 StVO auf der rechten Fahrbahnseite, ggf. abgelenkt durch den fließenden Verkehr, übersehen. Daher wird das VZ 274.1 StVO beidseitig angebracht. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei nimmt Kontrollen des ruhenden Verkehrs in beiden Straßen vor. Insbesondere die Haltverbotsbereiche in der Breitlacher Straße bilden einen Überwachungsschwerpunkt. Die Straßen des verkehrsberuhigten Bereichs befinden sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, so dass dort immer wieder Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Örtlichkeiten vorgenommen werden. Der Magistrat wird zusätzlich prüfen, ob die Voraussetzungen für mobile Geschwindigkeitskontrollen in der Breitlacher Straße im Abschnitt zwischen Arthur-Stern-Platz und der Nidda vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527

  • Rechtswidriges Halten und Parken von Pkw in der Heidestraße
    STOB 4
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 841 Betreff: Rechtswidriges Halten und Parken von Pkw in der Heidestraße Bereits vor einigen Jahren wurden hier mehrere Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "absolutes Haltverbot" in Fahrtrichtung Fünffingerplätzchen installiert. Die aktuelle Beschilderung im Straßenraum entspricht den gültigen rechtlichen Vorgaben und wurde korrekt und gut sichtbar angebracht. Es handelt sich hierbei um das vorsätzliche Fehlverhalten Einzelner, welches nicht durch die bauliche oder verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Straßenabschnitts verursacht wird, sondern durch mangelnde Regelbefolgung. Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln kann dem nicht abgeholfen werden. Es besteht dennoch die Möglichkeit, an der betroffenen Örtlichkeit eine Andienungszone einzurichten. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass hierdurch auch wieder Parkflächen entfallen würden und die Andienungszonen erfahrungsgemäß häufig durch Falschparker:innen blockiert werden. Die Heidestraße wird bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte (mehrmals wöchentlich) vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Repressive Maßnahmen sind vor allem dann wirksam, wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützten. Sofern der Parkraum jedoch ausgelastet ist, werden Sanktionen von vielen billigend in Kauf genommen. Durch die Verkehrsüberwachung können somit die Probleme eingedämmt, aber nicht gänzlich unterbunden werden. Sofern Andienungszonen eingerichtet werden, erfolgen anfangs Sonderkontrollen zur Durchsetzung. Die weiteren Kontrollen erfolgen sodann im Rahmen der Streifen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7618

  • Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
    STOB 2
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 842 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Es wird auf die Stellungnahme ST 1539 des Magistrats vom 12.09.2025 verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Absicherungen, für die keine Markierungs-arbeiten erforderlich waren, im zweiten Quartal 2025 angebracht wurden. Die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten (zu den Punkten 3. und 6.) sind ausgeführt. Die noch ausstehenden Markierungs- und Beschilderungsarbeiten verzögern sich aufgrund kapazitiver Engpässe der ausführenden Firma sowie der derzeit nicht gegebenen witterungsbedingten Voraussetzungen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 ausgeführt. Nach Fertigmeldung der restlichen Markierungsarbeiten werden die noch ausstehenden baulichen Absicherungen zeitnah umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716

  • Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen
    STOB 2
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 843 Betreff: Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen Zu 1.: In der Rohmerstraße: hier gibt es bereits ein Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haltverbot" am Lichtmast vor der Liegenschaft Am Weingarten 1. Für die Bereiche Juliusstraße, Marburger Straße, Mühlgasse wird der Anregung entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wird nach Anbringung der Beschilderung Sonderkontrollen durchführen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8025

  • Tag der Bornheimer Vereine 2026
    STOB 4
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 844 Betreff: Tag der Bornheimer Vereine 2026 Der Magistrat stellt dem Vereinsring Bornheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für die Bereitstellung der Präsentationsbühne, der Technik und für weitere organisatorische Maßnahmen bei der Ausrichtung des Tages der Bornheimer Vereine 2026 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 479

  • Volkslauf der Bernemer Bürger am 03.05.2026
    STOB 4
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 845 Betreff: Volkslauf der Bernemer Bürger am 03.05.2026 Der Magistrat stellt dem Vereinsring Bornheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 100,00 Euro für die Pokalspende für den 1. Platz anlässlich des Volkslaufs der Bernemer Bürger am 03.05.2026 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 477

  • Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes
    STOB 4
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 846 Betreff: Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes Der Magistrat stellt dem Vereinsring Bornheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro für die Bereitstellung von Bühne und Technik während des Bornheimer Nikolausmarktes 2025 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.10.2025, OIB 438

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14
    STOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 847 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14 Der Magistrat stellt der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt "Break 14" finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro für die Gestaltung des Kunstraumes im Break 14 zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an den Trägerverein "Junularo Frankfurt e. V.". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.10.2025, OIB 437

  • Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 848 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim Der Magistrat stellt der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main Griesheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro für die Ausrichtung der Feierlichkeiten rund um die Eröffnung des neuen Feuerwehrgerätehauses und die 135-Jahr-Feier zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 460

  • Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der RobertSchumannSchule
    STOB 8
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 849 Betreff: Projektzuschuss für den Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der Robert-Schumann-Schule Der Magistrat stellt dem Verein "Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule e. V." finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.500,00 Euro für die Ausrichtung des Workshops "Gewaltfreie Kommunikation" der zweiten Klassen der Robert-Schumann-Schule zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.09.2025, OIB 424

  • Ersatzneubau Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74)
    STOB 8
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 850 Betreff: Ersatzneubau Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) Zu den Anregungen des Ortsbeirats wird wie folgt Stellung genommen: Zu Punkt 1. Maßvolle bauliche Ausgestaltung: Die städtebauliche und nachbarschaftliche Verträglichkeit wird durch einen 2-geschossigen Ersatzneubau sichergestellt. Die umgebende Bebauung ist bis zu 9 Geschosse hoch. Die geneigte Dachfläche wird als ‚Naturdach' ausgeführt und bietet neben den positiven Effekten für Biodiversität und Mikroklima eine ansprechende Dachaufsicht. Zu Punkt 2 Erhalt des Baumbestandes: Die Planung des Ersatzneubaus und der Freiflächen sieht minimale Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand vor. Baubegleitende, schützende und erhaltende Maßnahmen für Bestandsbäume wurden mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt. Der dauerhafte Erhalt vorhandener Infrastruktur (Fernwärmetrassen) wird bei der Beurteilung der Erhaltungsfähigkeit von Bestandsbäumen ergänzend berücksichtig. Für Bestandsbäume, die nicht erhalten werden können, erfolgen Ersatzpflanzungen. Die Anzahl der geplanten Ausgleichspflanzungen übersteigt die Anzahl der Bäume, die nicht erhalten werden können. Zu Punkt 3 Zeitplan: Der Zeitplan des Ersatzneubaus Kinderzentrums Bernadottestraße (KiZ 074) wird maßgeblich durch die Fertigstellung des Kinderzentrums In der Römerstadt (KiZ 037) bestimmt. Das Kinderzentrum Bernadottestraße kann nach Rückzug des Kinderzentrums In der Römerstadt die Auslagerungsstätte Am Forum 60 beziehen. Für die Auslagerungsstätte Am Forum 60 wird in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde fristgerecht eine Verlängerung der bestehenden befristeten Baugenehmigung erwirkt werden. Die Auslagerungsstätte wurde als Holzmodulbau für eine langfristige Nutzung konzipiert und errichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2026, OA 591

  • Regenunterstand für den Berkersheimer Friedhof
    STOB 10
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 851 Betreff: Regenunterstand für den Berkersheimer Friedhof Der Magistrat stellt dem Bürgerverein Berkersheim e. V. finanzielle Mittel bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 23.000,00 Euro, inklusive der bereits 2015 zur Verfügung gestellten 11.000,00 Euro, für die Errichtung eines Regenunterstandes für den Berkersheimer Friedhof zur Verfügung. In diese Maßnahme werden die OIB 385/15 OBR 10 und OIB 343/24 OBR 10 einbezogen. Nach Vorlage des Gestattungsvertrages und umfangreicher Unterlagen zum Bauvorhaben kann dieses als investive Maßnahme eingestuft werden. Es erfolgt eine Auszahlung aus den investiven Mitteln im Budget des Ortsbeirates 10. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 487

  • Ortsbeiratmittel für die unterschiedlichen Jubiläen der Berkersheimer Feuerwehr
    STOB 10
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 852 Betreff: Ortsbeiratmittel für die unterschiedlichen Jubiläen der Berkersheimer Feuerwehr Der Magistrat stellt dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berkersheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.000,00 Euro als Unterstützung für die Feierlichkeiten anlässlich der drei im August 2026 anstehenden Jubiläen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 483

  • Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark
    STOB 2
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 853 Betreff: Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark Der Magistrat wird der Forderung des Ortsbeirat 2, eine eingezäunte Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark einzurichten, nachkommen. Die Umsetzung der Maßnahme kann allerdings erst dann erfolgen, wenn der städtische Haushalt 2026 mit Rechtskraft nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, und der anschließenden Veröffentlichung in Kraft tritt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2025, OIB 453

  • Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße
    STOB 1
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 854 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße Die Idsteiner Straße befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Im aktuellen Jahr wurden bereits vier Kontrollen an verschiedenen Punkten im Umfeld der Hellerhofschule durchgeführt. Die Übertretungsquote liegt hierbei durchschnittlich bei 11,5 %. Es werden auch weiterhin Kontrollen durchgeführt werden. Die Anregung wird bezüglich weiterer möglicher Standorte an den Fachbereich für Geschwindigkeitskontrollen zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7946

  • Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied Süd - Anpassung der Parkregelung
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 855 Betreff: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied Süd - Anpassung der Parkregelung Der Anregung wird gemäß beigefügten Planungen entsprochen. Die Dürkheimer Straße wird in diesem Abschnitt zur Einbahnstraße und die Kurvenbereiche werden gesichert. Anlage 1 (ca. 2,4 MB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Anlage 3 (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7898

  • Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 856 Betreff: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern Zu 1.: Der Anregung wird in diesem Punkt entsprochen. Zu 2.: Parallel zum Parkstreifen befindet sich ein Schutzsteifen für den Radverkehr. Das gezielte Fördern des Parkens von LKW in diesem Bereich stellt ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Radfahrer:innen dar. Weiterhin ist der Parkstreifen für LKW ohnehin zu schmal, um dort ein reines LKW-Parken auszuschildern. Der Anregung wird daher in diesem Punkt nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7894

  • Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 857 Betreff: Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen Es gibt keinen "Wegfall der Parkplätze", da ein Beparken von Gehwegen grundsätzlich immer ordnungswidrig ist, sofern nicht durch Verkehrszeichen erlaubt. Für den ruhenden Verkehr vorgesehene Flächen im öffentlichen Verkehrsraum unterliegen dem Gemeingebrauchsgrundsatz, die Deckung eines gefühlten oder tatsächlichen Bedarfs zum regelmäßigen Abstellen privater Kraftfahrzeuge am Wohnort ist kein Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Dies liegt in der Verantwortung der Fahrzeughalter:innen beziehungsweise -führer:innen. Ansonsten verweist der Magistrat auf die Begründung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 5. November 2025, die der Ortsbeirat in Kopie erhalten hat (Rechtschreibfehler korrigiert): "In der Kolpingstraße ist im gesamten Verlauf ein absolutes Haltverbot auf der in Fahrtrichtung rechten Seite eingerichtet. Lediglich im Bereich der Hausnummern 4-6 fehlt ein solches. Dies führt dazu, dass dort beidseitig Illegal halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird. Die Restfahrbahnbreite ist dabei teilweise so eng, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen. Zwar sind die Regelungen nach § 12 StVO hier eindeutig und ausreichend, da diese aber nicht beachtet werden und dadurch eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung vorliegt, ist ein Eingreifen der Verkehrsbehörde hier dennoch angemessen und erforderlich. Die Verlängerung des bestehenden Haltverbots wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer deutlich verbesserten Parksituation, analog der restlichen Straße, führen. Es ist daher die angemessene, erforderliche und notwendige Maßnahme zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es ist kein milderes Mittel erkennbar, insbesondere wäre ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286) nicht zielführend, da auch haltende Fahrzeuge hier ein Problem darstellen und die Regelung dadurch auch aufgeweicht werden würde. Verstöße wäre dann wesentlich wahrscheinlicher." Die Kriterien für das Handeln der Straßenverkehrsbehörde sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, einschlägige Erlasse, technische Regelwerke und Richtlinien sowie die jeweils aktuelle Rechtsprechung. Diese gelten bundesweit und bedürfen zu ihrer Anwendung keiner besonderen "Strategie". Der Adressat straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen ist dem Gemeingebrauchsgrundsatz die Allgemeinheit aller Verkehrsteilnehmer:innen. Über ordnungswidriges Verhalten informieren Landespolizei und Städtische Verkehrspolizei regelmäßig und - von Bürger:innen wie Ortsbeiräten regelmäßig eingefordert - mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Wenn die Straßenverkehrsbehörde aus vorstehend genannten Gründen als Gefahrenabwehrbehörde tätig wird, um - von Bürger:innen wie Ortsbeiräten regelmäßig eingefordert - die Freihaltung von Rettungs-, Ver- und Entsorgungswegen sicherzustellen und hierzu eine Verkehrsregelung auf einer Länge von 23 Metern klarstellt, ist es absolut verhältnismäßig, in Form des allgemeinverfügenden Realaktes (Aufstellen von Verkehrszeichen, die drei Werktage danach Geltung haben) über den Verwaltungsakt zu informieren. Über weitergehende Informationstätigkeit entscheidet sie in eigenem Ermessen, in der Regel bei großräumigeren Änderungen von Verkehrsführung und -regelung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7896

  • Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 858 Betreff: Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern Grundsätzlich ist der 5-Meter-Bereich vor Fußgängerüberwegen (FGÜ) frei zu halten. Da auch abgestellte Fahrräder die Sicht auf querende Fußgänger:innen behindern, werden im Abstand von 5 Metern zum FGÜ keine Fahrradbügel montiert. Zugleich besteht hier keine Möglichkeit, eine Sperrfläche zu markieren und sie durch Stahlpfosten (Verkehrszeichen (VZ) 600-60 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) baulich vor irregulärem Parken zu schützen. Grund dafür ist der dort befindliche Linienverkehr. Die Fahrbahnbreite misst an dieser Stelle etwa 6,50 m, was der Regelbreite für den Begegnungsfall zweier Busse entspricht. Eine Einengung der Fahrbahn kommt deshalb nicht in Frage. Die markierte "Zickzack-Linie" (VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote") ist hier korrekt platziert. Die Städtische Verkehrspolizei wurde informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7886

  • Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 859 Betreff: Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich Der Magistrat weist erneut darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Lärmschutz in jedem Fall bei der Autobahn GmbH liegt, die spätestens bei einem Ausbau der A66 tätig werden muss. Dieser Ausbau ist im Fernstraßenausbaugesetz vorgesehen, wird allerdings von der Stadt Frankfurt am Main abgelehnt. Zur Frage des Lärmschutzes an der Trasse der Regionaltangente West (RTW) verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme ST 547/2023, die sachlich grundsätzlich unverändert gilt. Eine Konkretisierung hat sich jedoch dahingehend ergeben, dass die Lärmschutzwände im Bereich der Dunantsiedlung Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses für den Planfeststellungsabschnitt geworden und somit auch vorgesehener Teil der Bauausführungen in diesem Bereich sind. Nach Aussage der RTW-Planungsgesellschaft werden die Maßnahmen voraussichtlich im Zeitraum von 09/2026 bis 11/2027 umgesetzt - zeitlich deutlich vorab der Wiederaufnahme des Fahrbetriebs auf der Schienentrasse. Die RTW-Planungsgesellschaft weist zudem darauf hin, dass die Höhe von drei Metern sich nicht auf die Wand selbst bezieht, sondern auf die Lärmquelle, hier die Schienenoberkante. Daher kann die Wand selbst - je nach spezifischer örtlicher Gegebenheit - eine andere Höhe aufweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7885

  • Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 860 Betreff: Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil Die Anregung, wonach nicht zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich binnen maximal zwei Wochen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden sollen, lässt sich aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen. Für die Beseitigung nicht zugelassener Fahrzeuge ist für das gesamte Stadtgebiet einzig zuständige Behörde die beim Straßenverkehrsamt angesiedelte Städtische Verkehrspolizei. Als Rechtsgrundlage dient ihr die StVO, die in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) unter Beachtung einschlägiger Verwaltungsverfahrensvorschriften eine sehr gute Ermächtigungsgrundlage für die behördlichen Maßnahmen darstellen und auch gegenüber anderen Rechtsgrundlagen, welche identischen Verwaltungsverfahrensvorschriften unterliegen, keine Nachteile hat. 1. Juristische Rationalität - Frage der Legalität Behördliche Maßnahmen erfolgen rein nach objektvierbaren Kriterien und müssen zudem gerichtsfest sein. Konkret ist nicht jedes Schrottfahrzeug ein wertloser Gegenstand, so dass es grundsätzlich eines Verwaltungsverfahrens bedarf, wobei der zu ermittelten berechtigen Person eine angemessene Frist zur Entfernung zu geben ist. 2. Ökonomische Rationalität - Frage der Wirtschaftlichkeit Bei den Maßnahmen müssen die der Allgemeinheit entstehenden Kosten Berücksichtigung finden. Oftmals lassen sich diese aus verschiedenen Gründen nicht an Verantwortliche weiterreichen, weshalb vor Entfernung nicht zugelassener Fahrzeuge Ermittlungen nach einer rechtlich verantwortlichen Person durchzuführen sind und dieser sodann ein Schreiben mit Fristsetzung zuzustellen ist. Zur Steigerung der Effektivität für diesen Aufgabenbereich wurden aber vor kurzem einige Maßnahmen zur Straffung bzw. Optimierung der Abläufe umgesetzt. In Nied und somit auch in der Alzeyer Straße und der Dürkheimer Straße ist die Städtische Verkehrspolizei mit hohem Zeitaufwand präsent und nimmt sich der Probleme an. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt diesen Hotspot weiterhin sehr ernst. Aufgrund der Vielzahl gemeldeter Fälle aus dem gesamten Stadtgebiet, die der Aufmerksamkeit bedürfen, ist jedoch weder eine permanente Präsenz noch eine umgehende Beseitigung von Störungen möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7897

  • Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof „Sossenheim“
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 861 Betreff: Unterliederbach: Sicherer Fahrradweg am Sossenheimer Weg bis Bahnhof "Sossenheim" Bestandsanalyse Entlang des Sossenheimer Weges führt eine stadtteilverbindende Hauptroute des Frankfurter Radnetzes, vgl. Abbildung 1. Am Sossenheimer Weg liegt die Walter-Kolb-Schule - eine Grund-, Haupt- und Realschule. Das Einzugsgebiet der Schule geht also über die Grundschulbezirke hinaus. Haupt- und Realschüler:innen kommen üblicherweise häufiger mit dem Fahrrad zur Schule als Grundschüler:innen.Die Straße ist überwiegend als sicherer Schulweg sowie als Schulradweg ausgewiesen. Lediglich der Abschnitt auf Höhe des Sossenheimer Weges 162 bis 170 ist derzeit nicht gekennzeichnet, da er an der Grenze eines Schulbezirks liegt und von den Schulen nicht als Schulweg eingezeichnet wurde. Der Sossenheimer Weg ist Grundnetzstraße und es verkehren dort die Buslinien 50 und 58 (beide viertelstündlich in der Hauptverkehrszeit). Es gilt Tempo 50, im Bereich der Schule bis hin zu den Überwegen vor dem Friedhof ist im Jahr 2025 Tempo 30 angeordnet worden. Die Regionaltangente West quert den Sossenheimer Weg an einem beschrankten Bahnübergang. Der Fahrbahnquerschnitt am Bahnübergang wird sich mit der Umsetzung der 2-Gleisigkeit auf dieser Strecke nicht wesentlich verändern. Das Radverkehrsangebot ist entlang der Straße unterschiedlich zu bewerten. Abschnittsweise sind Schutzstreifen, Radfahrstreifen und bauliche Radwege vorhanden. Die baulichen Radwege sowie der Radfahrstreifen sind als sichere Führungsform zu bewerten. An dafür notwendigen Stellen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz vorhanden. Abbildung 1: Kartenausschnitt Sossenheimer Weg Kritisch sind Abschnitte, auf denen Tempo 50 und Mischverkehr herrscht. Tempo 30 und Mischverkehr mit Linienbussen ist bei einer solch wichtigen (Schul-)Radroute ebenfalls zu vermeiden. Des Weiteren ist es kritisch zu sehen, dass bestehende Radverkehrsangebote ohne geregelten Übergang in den Mischverkehr enden. Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur Abbildung 2: Kartenausschnitt Sossenheimer Weg mit möglichen Verbesserungen Abschnitt A Für den Abschnitt zwischen dem Kreisel und dem Bahnübergang wurde im Rahmen des Radverkehrskonzepts West folgender Vorschlag entwickelt: Verbreiterung des Straßenraums auf der Nordseite um einen 2,00 m breiten Grünstreifen. Die zusätzliche Fläche kann genutzt werden, um die Fahrbahn so zu verbreitern, dass beidseitig Schutzstreifen (Breite 1,85 m) angelegt werden können (Fläche ist städtisches Eigentum). Das Schrägparken sollte in Längsparken umgewandelt werden, um einen Sicherheitstrennstreifen zwischen Schutzstreifen und Parken zu ermöglichen. Das Parken am Fahrbahnrand ist nur noch eingeschränkt möglich. Alternativ kann die Option eines Radweges / gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Nordseite geprüft werden. Abschnitt B Für den Abschnitt westlich des Bahnübergangs kann dann ein Radverkehrsangebot eingerichtet werden, wenn ebenfalls Grünflächen beansprucht werden. Die dem ASE zugeordnete Verkehrsfläche ist breiter als die heute baulich hergestellte Fahrbahn. Abschnitt C Im Abschnitt zwischen Ludwig-Jost-Allee und Zugang zum Emil-Siering-Park ist baulich ein Seitenstreifen angelegt, der ohne weiteren Umbau als Radweg nutzbar wäre. Heute parken dort Kfz. Es gibt im westlichen Teil keine unmittelbar angrenzenden Wohn- oder Geschäftsgebäude. Im östlichen Bereich haben die fünf betroffenen Wohngebäude Stellplätze oder Garagen auf dem eigenen Grundstück. Der Seitenstreifen mündet an der Ludwig-Jost-Allee in den benutzungspflichtigen Radweg. Alternativ könnte dort das Parken beibehalten werden. Dann sollten ein Sicherheitstrennstreifen zum Parken und Radpiktogramme auf die Fahrbahn markiert sowie die Mittelmarkierung entfernt werden. Für einen Schulweg ist die Führung auf Grundnetzstraßen mit Linienbusverkehr im Mischverkehr jedoch ausdrücklich nicht zu empfehlen. Der Sicherheitstrennstreifen und die Entfernung der Mittelmarkierung zählen immerhin zu den geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen. Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich sollten aus unserer Sicht die jüngste Einführung von Tempo 30 flankieren. Abschnitt D Im Bereich zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kann beidseitig ein Schutzstreifen angelegt werden, wenn das Kfz-Parken auf der nördlichen Fahrbahn entfällt. Die Übergänge in den Mischverkehr müssen je nach gewählter Variante sicher gestaltet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7881

  • Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 862 Betreff: Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda Der Magistrat sieht von einer baulichen Absicherung des Bereichs am Sossenheimer Wehr ab. Die Wege zählen teilweise zum Fuß- und Radwegenetz, so dass Poller eine vermeidbare Einschränkung darstellen. Gegen abschließbare Poller sprechen zudem der enorme Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand und die Erfahrung, dass es sich in der Praxis nicht bewährt hat, öffentliche Flächen zu verschließen. Die abschließbaren Anlagen wurden in vergleichbaren Fällen häufig geöffnet und nicht wieder verschlossen. Wiederholt wurden Absicherungen auch massiv beschädigt oder entwendet, die Durchfahrt unberechtigter Fahrzeuge oder illegale Müllablagerungen konnten nicht unterbunden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6504

  • Höchst: Weitere Fahrradbügel vor der Kirche St. Josef installieren
    STOB 6
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 863 Betreff: Höchst: Weitere Fahrradbügel vor der Kirche St. Josef installieren Der Anregung wird damit entsprochen, dass 4 Bestandspfosten entfernt und dafür 6 zusätzliche Radbügel montiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7890

  • Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren
    STOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 864 Betreff: Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren Dem Magistrat ist bewusst, dass der Schutz der Anwohnenden vor extremen Verkehrsbelastungen während Großveranstaltungen im Stadion ein wichtiges Thema darstellt. Im Zuge der Planung und Umsetzung der Multifunktionsarena in unmittelbarer Nähe zum Waldstadion wird daher ein gesamthaftes Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet. Dabei werden die angesprochenen verkehrlichen Auswirkungen auf angrenzende Wohngebiete, insbesondere auf Niederrad, mitbetrachtet. In diesem Zusammenhang werden auch Maßnahmen zum Schutz der Quartiere vor Parksuchverkehr geprüft. Grundsätzlich können hierzu auch technische Zufahrtsbeschränkungen wie versenkbare Polleranlagen zählen. Zur Bearbeitung des Verkehrs- und Mobilitätskonzepts ist ein Projektteam vorgesehen, das seine Arbeit im zweiten Quartal 2026 aufnehmen wird. Aktuell gilt es allerdings auch, den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen. So sollten die bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordnungspersonal des Veranstalters besetzt werden, gegebenenfalls sollten weitere Schranken im Gebiet aufgebaut und besetzt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen, um die die Städtische Verkehrspolizei von diesen Aufgaben zu entlasten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7809

  • Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße
    STOB 3
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 865 Betreff: Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Die Ampelanlage ist erforderlich, da diese mit Blindensignalen ausgestattet ist und somit für sehbehinderte Menschen die Möglichkeit zur Querung der Glauburgstraße beziehungsweise des Oeder Weges bietet. Zudem handelt es sich bei der Querung des Oeder Weges um einen Schulweg. Ein Abschalten ohne entsprechende bauliche Ersatzmaßnahmen wird daher nicht befürwortet. Zu 2.: Eine Bedarfsampel ist grundsätzlich bei T-Kreuzungen nicht zulässig. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) alleine, beinhaltet keine Ersatzmaßnahmen für sehbehinderte Menschen. Zudem muss bei Fußgängerüberwegen die entsprechende Beleuchtung sichergestellt werden. Zu 3.: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 abgegeben werden. Zum Einsatz von Grünpfeilen: Das Verkehrszeichen (VZ) 720 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grünpfeil für Kfz- und Radverkehr) wird in Frankfurt am Main aufgrund der damit verbundenen Unfalllagen generell nicht mehr angeordnet. Hinsichtlich des VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) wird der Einsatz an dieser Kreuzung kritisch gesehen. Grund ist, dass dem Fußverkehr an allen Überwegen aus Sicherheitsgründen eine eigene Phase vorbehalten ist. Durch die Anwendung des VZ 721 StVO ist diese gesicherte Phase nicht mehr gewährleistet, vor allem bei der abgesetzten Fußgängerfurt in der Glauburgstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7860

  • Tempo 30 in der Voltastraße
    STOB 2
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 866 Betreff: Tempo 30 in der Voltastraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8024

  • Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz
    VOB 15
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2026, V 15 entstanden aus Vorlage: OF 6/15 vom 22.04.2026 Betreff: Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz Der Magistrat wird bezüglich eines von Amts wegen angebrachten Messgeräts, erst an der Liegenschaft Heinrich-Becker-Straße 20, dann 19, gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz, wie folgt um Auskunft gebeten: 1. Zu welchem konkreten Zweck wurde das Messgerät an dieser Stelle installiert? 2. Welche Zielsetzung verfolgt die Messung (z. B. Lärmschutzmaßnahmen, wissenschaftliche Erhebung etc.)? 3. Über welchen Zeitraum sollen die Messungen durchgeführt werden? 4. Welche Behörde ist für die Installation und Auswertung verantwortlich? 5. Werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht? 6. Werden der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Konsequenzen informiert? Begründung: Konkret befand sich das Messgerät zuletzt - vom Hauseingang aus betrachtet - im Erdgeschoss auf der rechten Seite, an einem Fenster der betreffenden Wohnung. Laut einem Aushang im Hauseingang handelt es sich um ein "behördliches Messgerät, dass von Amts wegen zur Ermittlung vorhandener Lärmpegel, installiert wurde". Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von dieser Maßnahme nicht unterrichtet worden. Da sich das Messgerät an einem privaten Fenster befindet, besteht ein berechtigtes Interesse der Anwohnerschaft an Transparenz und Information über Art, Umfang und Ziel der Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1136

  • Versickerungsmulde nordwestlich des Kätcheslachweihers
    VOB 12
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2026, V 16 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 27.04.2026 Betreff: Versickerungsmulde nordwestlich des Kätcheslachweihers Vorgang: OM 5295/24 OBR 12; ST 741/25 Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wann und wo genau die in Aussicht gestellte Versickerungsmulde parallel des Weges nordwestlich des Kätcheslachweihers auf städtischem Gelände (neben dem vorhandenen Gehölzstreifen) angelegt wird. X: häufige Wasserstauung, ?: Unklare Lage der künftigen Versickerungsmulde. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Anregung OM 5295 (April 2024) zur Drainage der Rückstauung am Feldrand ("X" im Luftbild) hin zum Kätcheslachweiher wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741, mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Fläche nicht in städtischem, sondern in Privatbesitz befindet. Zwischenzeitlich wurde informell mitgeteilt, dass stattdessen eine Versickerungsmulde parallel des Weges nordwestlich des Kätcheslachweihers auf städtischem Gelände angelegt werden soll, doch weder die genaue Lage noch der Zeitplan zur Umsetzung sind bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Liegenschaft Dreieichstraße 34
    VOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2026, V 17 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 24.04.2026 Betreff: Liegenschaft Dreieichstraße 34 Der Magistrat wird gebeten, den Sachstand hinsichtlich der Sanierung und Nutzung der Immobilie in der Dreieichstraße 34 mitzuteilen. Begründung: Die obige Liegenschaft befindet sich seit Jahren in einem verwahrlosten und baufälligen Zustand. Es ist nicht recht ersichtlich, ob dort Sanierungsaktivitäten vonstattengehen und wie das Grundstück grundsätzlich genutzt werden soll. Insoweit wird vom Magistrat Auskunft begehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1100

  • Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5
    VOB 5
    08.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2026, V 18 entstanden aus Vorlage: OF 12/5 vom 19.04.2026 Betreff: Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 1589/24 Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: 1. Wieviele E-Ladestationen für Elektroautos, die öffentlich zugänglich sind, gibt es aktuell in den einzelnen Stadtteilen des Ortsbezirks? 2. Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Versorgungssituation und den aktuellen und zukünftigen Bedarf? 3. Zu welchem Ergebnis führte die Auswertung der Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur, die in der Stellungnahme ST 1589 vom 26.08.2024 erwähnt ist? 4. In welcher Form wird der Ortsbeirat 5, wie dort angekündigt, "eingebunden"? Begründung: Die Stadtteile im Ortsbezirk 5 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind. In der Stellungnahme ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Die Information des Ortsbeirats und der interessierten Öffentlichkeit ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1197

  • Zusätzlicher Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße / Wiesenau
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 111/2 Betreff: Zusätzlicher Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße / Wiesenau Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat sowie der FES/Remondis mögliche Standorte in der Nähe des Glascontainers Eppsteiner Straße / Wiesenau für einen zusätzlichen Glascontainer oder eventuell einen Ersatzstandort für diesen mit zwei Glascontainern zu suchen, und diesen Ort so herzurichten, dass dieser als Standort für Glascontainer auch tatsächlich geeignet ist. 2. zu prüfen und berichten, wie hoch die zusätzlichen Kosten bei einer Umstellung von einer wöchentlichen Leerung auf eine Leerung zweimal pro Woche im betroffenen Bereich wären. Begründung: Der Glascontainer am Standort Eppsteiner Straße / Wiesenau ist oft überfüllt, sodass Flaschen neben den Containern abgestellt werden. Aufgrund damit zusammenhängender Scherben und der Nähe zum Kinderspielplatz ergibt sich hier ein Gefahrenpotential. Der Antragsteller hat bereits mit der FES und der für die Leerung beauftragten Firma Remondis Kontakt aufgenommen. Es wurde bereits nach einem Ersatzstandort gesucht, da die Leerung des Containers am aktuellen Standort enorm schwierig und aufwändig ist. Im Umfeld gibt es jedoch keinen Standort, der den geforderten Anforderungen entspricht. Daher muss ein Standort entsprechend hergerichtet werden. Hierfür soll bei einem Ortstermin gemeinsam geprüft werden, welche Standorte sich ggf. so anpassen ließen, dass sie als Ersatz oder Zusatz in Frage kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 671 2026 Die Vorlage OF 111/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke und Volt gegen SPD (= Ablehnung); FDP und AfD (= Enthaltung)

  • Planungen für den Schulhof der Georg-Büchner-Schule veröffentlichen
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 23/2 Betreff: Planungen für den Schulhof der Georg-Büchner-Schule veröffentlichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die Planungen zur Schulhofgestaltung sowie der künftigen Zugänge und Zufahrten der Grundschule an der Schlossstraße, in der derzeit die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule untergebracht ist, zu berichten und auch den Gestaltungsentwurf des Außenbereichs zu veröffentlichen. Da es sich im Wesentlichen um die Veröffentlichung einer auf als Darstellung eistierenden Planung handelt, bittet der Ortsbeirat um eine zügige Beantwortung deutlich vor Fertigstellung des Schulhofs. Begründung: Derzeit wird der Außenbereich, der der Schlossstraße zugewandt ist provisorisch als Schulhof genutzt. Die Bauarbeiten für den eigentlichen Schulhof im hinteren Bereich sind aber noch im Gange. Hier ist von Interesse, wie dieser gestaltet werden soll. Der konkrete Entwurfsplan für den Schulhof, aus dem Zugänge und die Gestaltung der einzelnen Bereiche hervorgeht existiert bereits und wurde punktuell vorgestellt. Der Ortsbeirat kennt die aber bisher noch nicht. Allgemein veröffentlicht wurde die Planung nicht. Der Antrag bietet dem Magistrat daher die Möglichkeit die Planungen im Rahmen einer Stellungnahme zu veröffentlichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.04.2026, OF 1/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 23/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

  • Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Teil 2
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 25/2 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Gemäß OM 1401 (2022) sowie der Entsprechung in ST 1413 (2022) die Wurzelbereiche der Bäume im Randbereich des Kurfürstenplatzes zu schützen, sobald der Neubau der Feuerwache an der Schwälmer Straße abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat darum nicht weiter darauf zu verweisen, dass Längsparken in der Großen Seestraße entlang des Platzes nicht möglich ist, ohne den Schutz der Wurzelbereiche zu adressieren (ST 141/26 auf OM 7390), sondern sich auf den Schutz der Wurzelbereiche zu fokussieren. 2. Zu prüfen und berichten, a) ob sich die Stellplätze am Kurfürstenplatz zumindest teilweise durch neue Stellplätze an der Großen Seestraße kompensieren lassen, wenn für Teilstücke der Großen Seestraße ein Einbahnstraßenverkehr in Betracht käme und b) ob Stellplätze, ggfs. verschwenkt, auf Höhe des Kurfürstenplatzes, nicht auch das bekannte Problem der überhöhten Geschwindigkeiten an der Großen Seestraße reduzieren könnte. 3. weiterhin gemäß ST 1413 (2022) die Ausweitung der Grünflächen zu den Randzonen bei der geplanten Grundsanierung in den nächsten Jahren unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu prüfen und, wenn möglich, bei der Planung zu berücksichtigen. Begründung: Die Umsetzung der bereits befürworteten Anregung wurde aufgrund der genannten Baumaßnahme zurückgestellt, da durch letztere bereits zahlreiche Parkplätze temporär entfielen. Sobald der Neubau in Kürze fertiggestellt ist, und damit die regulären - im Gegensatz zum absoluten Halteverbot zwischen den Bäumen - Parkplätze wieder nutzbar sind, können die Bereiche zwischen den Bäumen gegen widerrechtliches Parken gesichert werden. Gleichzeitig sollen nochmals Alternativen zu den Bereichen zwischen den Bäumen noch einmal ausgelotet werden. In der Vergangenheit war zudem das Problem überhöhter Geschwindigkeiten auf der Großen Seestraße immer wieder Grund für Anfragen aus dem Ortsbeirat (OF 825/2 aus 2023) und entsprechender Antwort des Magistrats (ST 1091 aus 2024). Es wäre daher wünschenswert, dass auch die Situation an der Großen Seestraße im Zuge der Umgestaltung des Kurfürstenplatzes neu geregelt wird. Der Ortsbeirat regt an, ggfs. eine Einbahnregelung zu prüfen, da gemäß ST 1413/2022 die Restfahrbahnbreite bei Einführen des Längsparkens an der Seite des Kurfürstenplatzes nicht mehr eingehalten werden kann. Ein Ortstermin wäre begrüßenswert. Abbildung 1: nördliche Ecke des Platzes Abbildung 2: an der Großen Seestraße Abbildung 3: nordwestliche Seite (Quelle: eigene Aufnahmen des Antragsstellers) Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2026, OF 5/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 152 2026 1. Die Vorlage OF 5/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 24/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/2 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 25/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/2 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 33/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung)

  • Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 27/2 Betreff: Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Im Grüneburgweg, im Bereich vor "Dominion Food Revolution" einen Parkplatz für E-Roller und Leihfahrräder einzurichten, sodass diese im Bereich von 100m darum nicht abgestellt werden dürfen. 2. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen über den Reuterweg sowie der Zugang zur Bushaltestelle Kronberger Straße dauerhaft freigehalten werden und jederzeit barrierefrei nutzbar sind. Begründung: An der Ecke Grüneburgweg/Reuterweg, im Bereich vor "Dominion Food Revolution", versperren Leihfahrräder und E-Scooter regelmäßig den Gehweg, sodass zwischen Fahrbahn und Baum kein Durchkommen mehr ist. Der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen zur Überquerung des Reuterwegs ist für mobilitätseingeschränkte Menschen, ältere Personen mit Rollator sowie Eltern mit Kinderwagen teilweise nicht mehr erreichbar. Zu Fuß Gehende sind dadurch gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und eine sichere Überquerung der Straße beeinträchtigt. Auch die Erreichbarkeit der Bushaltestelle Kronberger Straße am Reuterweg leidet hierdurch. Die wirksamste Maßnahme ist eine Parkzone für E-Roller und Leihfahrräder, weil damit direkt verbunden ist, dass diese um Umkreis von 100m nirgendwo sonst abgestellt bzw. zurückgegeben werden können. Im Grüneburgweg in der Nähe der Eschersheimer Landstraße gibt es bereits eine solche Parkzone, die wirksam abgestellte Roller auf dem Gehweg verhindert. So wäre dann ein großer Bereich des Gehwegs am Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße rollerfrei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2026, OF 13/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 84 2026 1. Die Vorlage OF 13/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 27/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD, 1 Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme); 1 Linke und Volt (= Enthaltung)

  • Zusätzlicher Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße/Wiesenau
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 28/2 Betreff: Zusätzlicher Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße/Wiesenau Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat sowie der FES/Remondis mögliche Standorte in der Nähe des Glascontainers Eppsteiner Straße / Wiesenau für einen zusätzlichen Glascontainer oder eventuell als Ersatzstandort für diesen mit zwei Glascontainern zu suchen, und diesen so herzurichten/anzupassen, dass dieser als Standort für Glascontainer auch tatsächlich geeignet ist 2. Zu prüfen und berichten, wie hoch die zusätzlichen Kosten bei einer Umstellung von einer Leerung 1/Woche auf 2/Woche im betroffenen Bereich wären 3. kurzfristig dies Leerung im betroffenen Bereich von 1/Woche auf 2/Woche zu erhöhen. Begründung: Der Glascontainer am Standort Eppsteiner Straße / Wiesenau ist oft überfüllt, sodass Flaschen neben den Containern abgestellt abgestellt werden. Aufgrund damit zusammenhängender Scherben und der Nähe zum Kinderspielplatz ergibt sich hier ein Gefahrenpotential. Hier müsste eigentlich ein weiterer Container gestellt werden. Der Antragsteller hat bereits mit der FES und der für die Leerung beauftragten Firma Remondis Kontakt aufgenommen. Es wurde bereits nach einem Ersatzstandort gesucht, da die Leerung des aktuellen Containers am aktuellen Standort enorm schwierig und aufwändig ist. Im Umfeld gibt es jedoch keinen Standort, der den geforderten Anforderungen entspricht. Daher muss ein Standort entsprechend hergerichtet werden. Hierfür soll bei einem Ortstermin gemeinsam geprüft werden, welche Standorte sich ggf. so anpassen ließen, dass sie als Ersatz oder Zusatz in Frage kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2026, OF 17/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 28/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 17/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 28/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 34/2 wurde zurückgezogen.

  • Lärm reduzieren - Flaschen leise entsorgen
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 29/2 Betreff: Lärm reduzieren - Flaschen leise entsorgen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an welchen Standorten im Ortsbezirk lärmarme Container entsprechend des Umweltzeichens (DE-UZ 21) stehen, 2. an welchen Standorten im Ortsbezirk herkömmliche Glascontainer stehen, 3. wie hoch die Kosten eines neuen lärmarmen Glascontainer sind. Begründung: An einzelnen Standorten (zuletzt an der Körnerwiese) gibt es Beschwerden über die erhöhte Lärmbelästigung durch Einwurf von Glas in die entsprechenden Container, auch zu Nachtzeiten und am Wochenende. Auch wenn gegen Missachtung der auf den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten nur gegenseitige Rücksichtnahme hilft, gibt es doch Möglichkeiten die Laustärke des Einwurfs durch lärmarme/lärmgeminderte Glascontainer zu reduzieren. Hierfür soll zunächst geprüft werden, wo konventionelle und wo lärmarme Glascontainer im Ortsbezirk stehen. Anhand dessen, kann der Ortsbeirat anhand der Kosten abwägen, ob und welche Standorte prioritär durch Lärmarme Container ersetzt werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.04.2026, OF 21/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 21/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 29/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 21/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 29/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 35/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 352 2026 Auskunftsersuchen V 78 2026 1. Die Vorlage OF 21/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 29/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 35/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 1 Linke und FDP gegen GRÜNE und 1 Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Bäume an der Hamburger Allee erhalten
    OFOB 2
    07.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2026, OF 30/2 Betreff: Bäume an der Hamburger Allee erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratvortrag M64 (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2027) wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Maßnahme "Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Straßenbahnlinie 17 (Hamburger Allee)" auf Seite 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage zur M64) so geplant und umgesetzt wird, dass der Baumbestand entlang der Hamburger Allee nicht beeinträchtigt wird und vollständig erhalten bleibt. Begründung: Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit und ist seit Jahren Beschlusslage des Ortsbeirates. Der Baumbestand ist ausgesprochen wertvoll für die Aufenthalts- und Wohnqualität vor Ort und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas im Quartier. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die geplanten Verbesserungen im ÖPNV-Angebot, von denen einige schon seit Jahren zugesagt und beschlossen sind. Es soll mit dieser Maßgabe ausdrücklich nicht unterstellt werden, dass der Baumbestand in Frage gestellt würde. Der Ortsbeirat möchte nur vorsichtshalber mit der Maßgabe auf diesen Aspekt hinweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Unterstützung des Nachbarschaftsprojekts „Sommergarten am Wasserturm“
    OIBOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2026, OIB 4 entstanden aus Vorlage: OF 2/9 vom 16.04.2026 Betreff: Unterstützung des Nachbarschaftsprojekts "Sommergarten am Wasserturm" Der Ortsbeirat unterstützt den Verein Tortuga Eschersheim e. V. bei der Durchführung des Nachbarschaftsprojekts "Sommergarten am Wasserturm" mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Das Geld soll unter anderem für eine temporäre, mobile Toilettenanlage (Handycap-Toilette) verwendet werden, die während der Betriebszeiten des Sommergartens ein sauberes und hygienisches Umfeld gewährleistet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im Jahr 2025 veranstaltete der Verein Tortuga Eschersheim e. V. einen mehrtägigen "Sommergarten am Wasserturm", der vom Ortsbeirat 9 mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gefördert wurde. Mit diesen Mitteln konnten unter anderem die notwendigen Toilettenanlagen finanziert werden. Die Veranstaltung wurde von der Nachbarschaft sehr gut angenommen und hat zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Stadtteil beigetragen. Aufgrund des großen Erfolgs ist geplant, den Sommergarten in diesem Jahr erneut durchzuführen. Um die Durchführung auch in diesem Jahr zu gewährleisten, wird erneut um finanzielle Unterstützung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 29 entstanden aus Vorlage: OF 1/9 vom 16.04.2026 Betreff: Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren Vorgang: NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 3418; OM 7685/25 OBR 9; ST 7/26 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise er gegenüber der Mainova AG bisher Ziffer 8. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023, § 3418 (NR 660) zur Vergabe von Flächen städtischer Beteiligungsgesellschaften angewendet hat. Nach Ziffer 8 des oben genannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, "nachhaltig darauf [zu] dringen", dass die Grundsätze der Erbbaurechtsvergabe und der Konzeptvergabe (Ziffern 1 bis 7 des Beschlusses) auch bei der Vergabe von Flächen dieser Gesellschaften berücksichtigt werden. Da die Mainova AG plant, das Gelände des Wasserturms Eschersheim (Flurstück mit Wasserturm, ca. 1.400 Quadratmeter, zwischen Eschersheimer Landstraße und Maßbornstraße) zu veräußern, ist diese Regelung einschlägig; 2. sofern er bisher nicht bzw. nicht mit hinreichendem Nachdruck im Sinne des Beschlusses unter Ziffer 8, § 3418 aus 2023 auf die Mainova AG eingewirkt hat, dies nun mit Nachdruck zu tun. Insbesondere das Ziel einer Konzeptvergabe mit sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien sowie eine öffentlich zugängliche Nutzung des Denkmals sollten dabei im Vordergrund stehen. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand dieser Gespräche regelmäßig zu berichten; 3. in dieser Angelegenheit grundsätzlich vermittelnd tätig zu werden und zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms Eschersheim und seines Umfelds einzuberufen, an den neben der Mainova die maßgeblichen Akteur*innen der Verwaltung und Vertreter*innen der Politik und Zivilgesellschaft eingeladen werden; 4. eine mögliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich des Wasserturms nur nach Vorstellung im Ortsbeirat zu erteilen. Zwar ist die mögliche Befreiung ein Vorgang der Verwaltung, doch die Auswirkungen auf den Stadtteil sollten mit den lokalen Vertreter*innen diskutiert werden, bevor Tatsachen geschaffen werden. Begründung: Laut Medienberichten beabsichtigt die Mainova AG, den unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm Eschersheim samt 1.400 Quadratmeter umgebender Fläche an einen Investor zu verkaufen. Genau für solche Fälle hat die Stadtverordnetenversammlung mit Ziffer 8 ihres Beschlusses zur Vorlage NR 660 aus 2023 eine klare Vorgabe geschaffen: Bei städtischen Beteiligungsgesellschaften - und dazu zählt die Mainova AG, an der Stadt Frankfurt eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung von mehr als 75 Prozent hält - soll der Magistrat darauf hinwirken, dass Flächen nach den Grundsätzen der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht vergeben werden. Der Ortsbeirat sieht hier einen konkreten Anwendungsfall und möchte wissen, ob und wie der Magistrat dieser Verpflichtung gegenüber der Mainova AG bisher nachgekommen ist. Hinzu kommt, dass das Gelände nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan NW 81c Nr 1 als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist (siehe Stellungnahme vom 05.01.2026, ST 7). Jede bauliche Entwicklung setzt eine Befreiung von den Festsetzungen voraus. Eine solche Befreiung sollte nicht ohne einen strukturierten Dialog mit dem Stadtteil erfolgen. Die Bürger*inneninitiative Wasserturm fordert bereits seit 2021 einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden. Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für die Instandsetzung und eine öffentliche Nutzung des Turms eingesetzt (zuletzt mit der Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685). Mit dem nun angestrebten Verkauf droht ohne vermittelndes Eingreifen der Stadt, dass öffentliche Belange und die langjährigen Bemühungen der Initiativen übergangen werden. Das Stadtplanungsamt hat in der Stellungnahme ST 7 selbst festgehalten, dass seine Einbindung in den weiteren Planungsprozess erforderlich ist - es läge daher nahe, ihm auch die Moderation eines Runden Tisches zu übertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 7 Antrag vom 09.08.2026, OF 90/9 Anregung an den Magistrat vom 20.08.2026, OM 547 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1290

  • Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 30 entstanden aus Vorlage: OF 5/9 vom 22.04.2026 Betreff: Sachstand Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Vorgang: OM 7183/25 OBR 9; ST 1853/25; OM 7798/25 OBR 9; ST 17/26 Der Magistrat wird nachdrücklich gebeten, die bislang unbeantworteten Fragen aus der Anregung vom 26.06.2025, OM 7183, zu beantworten. Es wird festgestellt, dass sich am Zustand der in mehreren Abschnitten dauerhaft mit Wasser gefüllten Gräben trotz der bereits vorgebrachten Hinweise und Anfragen keinerlei Verbesserung ergeben hat. Dieser fortdauernde Zustand ist weder sachlich nachvollziehbar noch hinnehmbar. Der Magistrat wird daher weiterhin gebeten darzulegen, - aus welchen Gründen bislang keine Abhilfe geschaffen wurde; - welche konkreten Maßnahmen zur Behebung des Missstands vorgesehen sind; - innerhalb welchen verbindlichen Zeitrahmens mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7798 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erinnerung und Konkretisierung: Nachweis der Installation besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 31 entstanden aus Vorlage: OF 6/9 vom 22.04.2026 Betreff: Erinnerung und Konkretisierung: Nachweis der Installation besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25; OM 7182/25 OBR 9, ST 1724/25; ST 611/26 Mit der Anregung vom 26.06.2025, OM 7182, hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, den Sachverhalt hinsichtlich der Installation besohlter Schwellen im oben genannten Streckenabschnitt unverzüglich mit der DB Netz AG zu klären und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dieser Bericht trotz zwischenzeitlicher Entwicklungen nicht erfolgt. Dem Ortsbeirat wurde vielmehr bekannt, dass seitens der Deutschen Bahn erneute Erschütterungsmessungen im Bereich der Niedwiesenstraße veranlasst wurden. Eine Beantwortung der offenen Fragen steht weiterhin aus. In seiner Stellungnahme vom Oktober hatte der Magistrat selbst eingeräumt, noch keine abschließende Auskunft geben zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, unverzüglich und vollständig über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Installation besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 zu berichten sowie die Veranlassung, Zielsetzung, Methodik und Ergebnisse der durchgeführten Erschütterungsmessungen in der Niedwiesenstraße darzulegen. Hierbei ist insbesondere darzulegen, - ob und in welchem Umfang besohlte Schwellen tatsächlich eingebaut wurden; - auf welcher Datengrundlage die Erschütterungsmessungen erfolgt sind; - welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden bzw. gezogen werden sollen; - welche weiteren Maßnahmen seitens der Deutschen Bahn bzw. des Magistrats beabsichtigt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1724 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Platensiedlung: Illegale Ablagerungen von Sperr- und Gewerbemüll beenden
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 32 entstanden aus Vorlage: OF 7/9 vom 16.04.2026 Betreff: Platensiedlung: Illegale Ablagerungen von Sperr- und Gewerbemüll beenden Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG umgehend geeignete Maßnahmen zu finden und zu ergreifen, um die illegale Ablagerung von Sperr- und Gewerbemüll im Bereich der Sperrmüll-Sammelboxen in der der Platensiedlung dauerhaft zu unterbinden und dem Ortsbeirat dazu zu berichten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - in wessen Zuständigkeit die Bekämpfung dieser Ablagerungen fällt und welche Kontaktadressen Anwohnerinnen und Anwohner für Meldungen nutzen können; - welche Schritte bereits unternommen wurden, um das seit Jahren bekannte Problem zu lösen, und welche weiteren Maßnahmen Magistrat und ABG nun vorschlagen; - ob geprüft wurde, die Sammelboxen der ABG außer Betrieb zu nehmen, sodass Sperrmüll individuell angemeldet werden muss. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Platensiedlung berichten über das weiter anhaltende Problem der illegalen Ablagerungen von Sperr- und Gewerbemüll. Es werden vermehrt Fahrzeuge beobachtet, die vorfahren, um Müll im Quartier abzuladen. Missbräuchlich genutzt werden dabei sowohl die Sperrmüllsammelstellen der ABG als auch die eingezäunten Bereiche, in denen Hausmülltonnen gelagert werden. Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt; die Anwohnerinnen und Anwohner bitten dringend um Abhilfe. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1104 Aktenzeichen: 79-4

  • Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 33 entstanden aus Vorlage: OF 9/9 vom 16.04.2026 Betreff: Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen Der neu errichtete Spielplatz im grünen Y erfreut sich großer Beliebtheit bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen aller Generationen. Er ist zu einem Magneten für die Menschen in Ginnheim und Umgebung geworden. Einige Jugendliche wünschen sich ergänzend eine Stelle, um dort auch Fußball spielen zu können. Gleichzeitig werden viele der Wiesen auch als Picknick- und Liegewiesen genutzt. Der Magistrat wird gebeten, einen möglichen Standort für ein Fußballfeld vorzuschlagen, und nach Zustimmung des Ortsbeirats zwei Tore aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1261

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