Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat betont die Notwendigkeit der Ampelanlage an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße, um sehbehinderten Menschen sowie Schülern die sichere Querung zu ermöglichen. Ein Abschalten wird nicht unterstützt, es sind jedoch bauliche Maßnahmen erforderlich. Weitere Klarheit und eine endgültige Stellungnahme werden im dritten Quartal 2026 erwartet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Oeder Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Zu 1.: Die Ampelanlage ist erforderlich, da diese mit Blindensignalen ausgestattet ist und somit für sehbehinderte Menschen die Möglichkeit zur Querung der Glauburgstraße beziehungsweise des Oeder Weges bietet. Zudem handelt es sich bei der Querung des Oeder Weges um einen Schulweg. Ein Abschalten ohne entsprechende bauliche Ersatzmaßnahmen wird daher nicht befürwortet.
Zu 2.: Eine Bedarfsampel ist grundsätzlich bei T-Kreuzungen nicht zulässig. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) alleine, beinhaltet keine Ersatzmaßnahmen für sehbehinderte Menschen. Zudem muss bei Fußgängerüberwegen die entsprechende Beleuchtung sichergestellt werden.
Zu 3.: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 abgegeben werden. Zum Einsatz von Grünpfeilen: Das Verkehrszeichen (VZ) 720 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grünpfeil für Kfz- und Radverkehr) wird in Frankfurt am Main aufgrund der damit verbundenen Unfalllagen generell nicht mehr angeordnet. Hinsichtlich des VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) wird der Einsatz an dieser Kreuzung kritisch gesehen. Grund ist, dass dem Fußverkehr an allen Überwegen aus Sicherheitsgründen eine eigene Phase vorbehalten ist. Durch die Anwendung des VZ 721 StVO ist diese gesicherte Phase nicht mehr gewährleistet, vor allem bei der abgesetzten Fußgängerfurt in der Glauburgstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2025OFOF 944/3Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Dezember 2025OMOM 7860Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/GlauburgstraßeDirektanregung
- 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 865Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/GlauburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab