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Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird die Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz für Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend vorgeschlagen, um den erhöhten Nutzungsdruck und die steigenden Verschmutzungsprobleme besser zu bewältigen. Zukünftig soll die Reinigungsklasse von RKL II auf RKL V erhöht werden, was eine Verbesserung der Sauberkeit zur Folge haben soll.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), reinigt die genannten Straßenbereiche derzeit entsprechend der jeweils festgelegten Reinigungsklasse (RKL):

- Matthias-Beltz-Platz (RKL II) - Luisenplatz (RKL II) - Friedberger Platz (RKL II) - Maria-Ward-Platz (RKL II) - Oeder Weg (RKL III) - Eckenheimer Landstraße (RKL II) - Glauburgstraße (RKL III)

Bei RKL II finden zwei Reinigungen pro Woche statt, bei RKL III sind es fünf Reinigungen in der Woche.

Im Rahmen der Reinigung werden sämtliche losen Verunreinigungen sowie wilde Ablagerungen bis zu einem Volumen von einem Kubikmeter aufgenommen und entsorgt. Darüber hinaus werden die erforderlichen Papierkorbleerungen durchgeführt.

Aufgrund des gestiegenen Nutzungsdrucks ist für die o. g. Plätze mit der kommenden Änderung der Straßenreinigungssatzung bereits eine Anhebung der Reinigungsklasse von RKL II auf RKL V (2 Reinigungen in der Woche und eine Wochenendreinigung) vorgesehen. Diese steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Eine temporäre Erhöhung der Reinigungsklassen, z. B. in den Sommermonaten, ist nicht umsetzbar, da eine solche Änderung nur durch eine durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Satzungsänderung erfolgen kann. Dieses Instrument ist daher nicht geeignet, um kurzfristig auf sich ändernde Zustände und Anforderungen reagieren zu können.

Die Festlegung einer Reinigungsklasse für einen jeweiligen Straßenabschnitt richtet sich stets nach dem dauerhaft zu erwartenden Reinigungsbedürfnis. Dieses hat sich erfahrungsgemäß in den zurückliegenden Betrachtungsjahren, insbesondere auf den vielzähligen Plätzen mit entsprechender Aufenthaltsqualität, enorm erhöht. Bedarfsgerechte Papierkorbtouren und Zusatzreinigungen wirken zeitweiligen Beschwerdelagen und Vermüllungssituationen zwar aktuell stadtweit entgegen, jene Leistungen sind aber nicht durch Gebühren gedeckt. Es handelte sich in den vergangenen Jahren stets um zeitweilige, bedarfsorientierte Maßnahmenpakete. Insofern stellen wir die notwendigen Reinigungstouren zukünftig durch die erforderliche Anpassung, d.h. Erhöhung in die jeweils nächsthöhere Reinigungsklasse, sicher (hier von RKL II auf RKL V, siehe Satzung).

Der Oeder Weg, die Eckenheimer Landstraße und die Glauburgstraße sind bislang hinsichtlich der Sauberkeit nicht negativ in Erscheinung getreten. Für diese Bereiche werden wir aufgrund der vorliegenden Anregung des Ortsbeirats prüfen, ob eine Anpassung der Reinigungsfrequenz erforderlich ist.

Alle Papierkörbe der FES werden sukzessive auf Modelle mit größerem Einwurfschacht für Pizzakartons umgestellt. Trotz täglicher Reinigung, zusätzlicher Einsätze und erweiterter Entsorgungsangebote kann eine dauerhafte Sauberkeit im öffentlichen Raum nicht gewährleistet werden. Sie hängt in erheblichem Maße auch vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer ab.

Bei konkreten Papierkorbanregungen oder auffälligen Bereichen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2026OFOF 26/3Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten LeerungsfrequenzOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 18. Juni 2026OMOM 231Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten LeerungsfrequenzDirektanregung
  3. 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1524Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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