Reinigung Maria-Ward-Platz
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine Erhöhung der Reinigungsklasse des Maria-Ward-Platzes von II auf V ab dem 1. Januar 2027, um der erhöhten Nutzung und dem damit verbundenen Müllaufkommen gerecht zu werden. Dies soll insbesondere an den häufig besuchten Wochenenden eine bessere Sauberkeit gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Maria-Ward-Platz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.08.2026.
- Entsiegelung von Teilen des Maria-WardPlatzes30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Reinigung MariaWardPlatz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Defekte Bank auf dem Maria-Ward-Platz reparieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Maria-Ward-Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt den Maria-Ward-Platz entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse (RKL II) zweimal wöchentlich. Die Reinigungen erfolgen immer dienstags und freitags. Dabei werden alle losen Verunreinigungen und wilden Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter im Sinne der Verkehrssicherheit und Stadthygiene aufgenommen und entsorgt.
Der Platz wurde zwischenzeitlich mit den neuesten, krähensicheren Papierkorbmodellen ausgestattet. Hierbei handelt es sich um Behältnisse mit großem Einwurfschacht. Auf dem Platz befinden sich nun insgesamt drei Papierkörbe und eine sogenannte Müllgarage mit 120 Litern Fassungsvermögen. Da der Platz als gern genutzter Aufenthaltsbereich mit einem erhöhten Müllaufkommen bekannt ist, erfolgen die Leerungen bereits über die tatsächliche Leistung der Reinigungsklasse hinaus. Insofern werden die Papierkörbe bereits täglich (von Montag bis Freitag) geleert. Mit derartigen, zusätzlichen Papierkorbtouren durch das cleanffm-Express-Team begegnet der Magistrat im gesamten Stadtgebiet saisonbedingten, zeitweiligen Überfüllungen.
Aufgrund des gestiegenen und dauerhaften Nutzungsdrucks auf diesem Platz wird zum
- Januar 2027 eine Erhöhung der Reinigungsklasse von II auf V angestrebt. Damit stellt der Magistrat die Reinigung und Papierkorbleerung insbesondere an den nutzungsintensiven Wochenenden sicher. Eine temporäre Erhöhung der Reinigungsklassen, z. B. in den Sommermonaten, ist nicht umsetzbar, da eine solche Anpassung nur durch eine Satzungsänderung erfolgen kann. Der Beschluss muss durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Dieses Instrument ist daher nicht geeignet, um kurzfristig auf sich ändernde Zustände und Anforderungen reagieren zu können. Die Festlegung einer Reinigungsklasse für einen jeweiligen Straßenabschnitt richtet sich stets nach dem dauerhaft zu erwartenden Reinigungsbedürfnis. Diese Bedürfnisse haben sich erfahrungsgemäß in den zurückliegenden Betrachtungsjahren, insbesondere auf den vielzähligen Plätzen mit entsprechender Aufenthaltsqualität, enorm erhöht. Bedarfsgerechte Papierkorbtouren und Zusatzreinigungen wirken zeitweiligen Beschwerdelagen und Vermüllungssituationen zwar aktuell stadtweit entgegen, jene Leistungen sind aber nicht durch Gebühren gedeckt. Es handelte sich in den vergangenen Jahren stets um zeitweilige, bedarfsorientierte Maßnahmenpakete. Insofern stellt der Magistrat die notwendigen Reinigungstouren zukünftig durch die erforderliche Anpassung, d.h. Erhöhung in die jeweils nächsthöhere Reinigungsklasse, sicher (hier von RKL II auf RKL V, siehe Satzung). Bei konkreten Papierkorbanregungen oder Auffälligkeiten können sich die Ortsbeiräte zukünftig gerne auch direkt an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), wenden. Die Reinigung der Schalt- und Verteilerkästen ist grundsätzlich nicht Leistungsbestandteil der satzungsgemäßen Straßenreinigung, da es sich bei diesen Kästen um eigenständige, technische Einrichtungen von unterschiedlichen Betreiber:innen handelt. Die Instandhaltung und Reinigung der Schaltkästen erfolgt durch die entsprechenden Betreiber:innen und deren befugte Dienstleister:innen. Nach einer aktuellen Überprüfung, wurden die beiden Kästen bereits gereinigt und weisen aktuell keine Verunreinigungen auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 230 — Direktanregung vom 18. Juni 2026.