Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen fordert Informationen über die E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5. Es wird argumentiert, dass die Stadtteile mehr öffentlich zugängliche E-Ladestationen benötigen, um den Bedarf zu decken.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
- Wieviele E-Ladestationen für Elektroautos, die öffentlich zugänglich sind, gibt es aktuell in den einzelnen Stadtteilen des Ortsbezirks?
- Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Versorgungssituation und den aktuellen und zukünftigen Bedarf?
- Zu welchem Ergebnis führte die Auswertung der Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur, die in der Stellungnahme ST 1589 vom 26.08.2024 erwähnt ist?
- In welcher Form wird der Ortsbeirat 5, wie dort angekündigt, "eingebunden"?
Begründung
Die Stadtteile im Ortsbezirk 5 benötigen mehr E-Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind. In der Stellungnahme ST 1589 wurde auf die Bedarfsanalyse E-Ladeinfrastruktur hingewiesen und dass die Ortsbeiräte einbezogen werden. Die Information des Ortsbeirats und der interessierten Öffentlichkeit ist geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2024STST 1589E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer FriedhofesStellungnahme
- 19. April 2026OFOF 12/5Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · Linke
- 8. Mai 2026Sie sind hierVV 18Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5Anfrage
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 1197Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen