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  • Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 34 entstanden aus Vorlage: OF 10/9 vom 16.04.2026 Betreff: Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, bei der künftigen Entwicklung des Bundesbank-Geländes an der Wilhelm-Epstein-Straße sicherzustellen, dass auch die Belange des Ortsbezirks 9 und insbesondere der angrenzenden Platensiedlung berücksichtigt werden, indem 1. die räumliche Nähe zur Platensiedlung sowie die Planung des U4-Lückenschlusses bis Ginnheim von Beginn an gemeinsam mit der Weiterentwicklung des Bundesbank-Areals gedacht werden - insbesondere im Rahmen der laufenden städtebaulichen Begleitplanung zur Verlängerung der U4 für dieses Gebiet; 2. geprüft wird, ob auf dem Gelände auch die für die Platensiedlung benötigte weitere Grundschule untergebracht werden kann oder inwiefern die Europäische Schule einen Beitrag zur Abdeckung dieses Bedarfs leisten kann; 3. die Öffnung des Geländes und der darauf entstehenden Bildungsinfrastruktur in die angrenzenden Wohnquartiere - insbesondere die Platensiedlung - als Planungsziel verfolgt und mit der Europäischen Schule vereinbart wird; 4. eine solide Grundlage für alle weiteren Planungsentscheidungen durch einen Beteiligungsprozess mit der Nachbarschaft gelegt wird. Begründung: Zu 1.: Das ehemalige Bundesbank-Gelände liegt in direkter Nachbarschaft zur Platensiedlung im Ortsbezirk 9 und in unmittelbarer Nähe zur geplanten U4-Verlängerung nach Ginnheim. Beide Entwicklungen sollten planerisch aufeinander abgestimmt erfolgen und daher aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander und der Wechselwirkungen der Projekte aufeinander gemeinsam betrachtet werden. Zu 2.: In unmittelbarer Nähe zur Platensiedlung besteht ein Bedarf an Grundschulplätzen, für eine neue Grundschule sucht die Stadt bereits seit geraumer Zeit einen neuen Standort. Das Gelände könnte hier eine Lösung bieten. Zu 3.: Bereits im Zuge der Debatte um eine Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg wurde immer wieder betont, dass Synergieeffekte genutzt werden könnten und dass die Schule nicht abgeschottet entstehen soll, sondern sich dem Stadtteil öffnen möchte. Zu 4.: Eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden verhindert, dass an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeigeplant wird und entspricht dem mit der "Richtlinie Beteiligung" formulierten Anspruch der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1229

  • Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße)
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 35 entstanden aus Vorlage: OF 11/9 vom 21.04.2026 Betreff: Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße) Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Beschilderung der Haltverbots- und Parkregelungen im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch in der Carl-Goerdeler-Straße so anzupassen, dass die Nutzung der Flächen an Markttagen (dienstags) eindeutig, rechtssicher und ausschließlich den Marktbeschickern vorbehalten ist. Dabei ist sicherzustellen, dass die betreffenden Bereiche, einschließlich der derzeit ausgewiesenen Be- und Entladezonen, an Markttagen ausschließlich durch Marktstände genutzt werden dürfen und eine anderweitige Nutzung - insbesondere Halten und Parken - in diesem Zeitraum ausgeschlossen ist; 2. eine optimierte, weiterhin vollständig StVO-konforme Beschilderung zu entwickeln und umzusetzen, die auch den Anforderungen an Eindeutigkeit und Verständlichkeit gemäß § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht. Dabei ist insbesondere zu prüfen, - ob die derzeitige Beschilderung mit mehreren Zeitangaben und Ausnahmeregelungen eindeutig und ohne Interpretationsspielraum verständlich ist; - ob die Sonderregelung für Marktbeschicker am Dienstag ausreichend klar und rechtssicher erkennbar ist; - ob durch eine strukturelle Anpassung der Beschilderung (z. B. klare Trennung von Regel- und Ausnahmezeiten) eine bessere Verständlichkeit erreicht werden kann. Begründung: Der Wochenmarkt am Dornbusch findet jeden Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr in der Carl-Goerdeler-Straße statt und ist ein etablierter Bestandteil der lokalen Nahversorgung. Die hierfür genutzten Flächen werden seit Jahren faktisch durch Marktstände in Anspruch genommen. Aus dem Kreis der Marktbeschicker wurde wiederholt rückgemeldet, dass die derzeitige Beschilderung vor Ort nicht eindeutig ist und zu Missverständnissen führt. Insbesondere die Kombination mehrerer Zeiträume und Ausnahmeregelungen erschwert es den Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Regelungen schnell und zweifelsfrei zu erfassen. Dies kann sowohl zu Fehlverhalten im ruhenden Verkehr als auch zu unnötigen Konflikten führen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der Beschilderung sinnvoll, um eine klare, rechtssichere und für alle Beteiligten verständliche Regelung sicherzustellen. Ziel sollte dabei nicht nur eine formale Verbesserung der Verständlichkeit sein, sondern insbesondere die dauerhafte Sicherung der Flächen für den Wochenmarktbetrieb. Dabei sollte insbesondere eine klare, abschnittsbezogene Beschilderung mit einheitlicher Regelung am Beginn und Ende der Strecke sowie eine optisch und inhaltlich nachvollziehbare Trennung zwischen Regelzeiten und Ausnahmeregelungen (Marktbeschicker am Dienstag) berücksichtigt werden. Aktuelle Beschilderung 1 Aktuelle Beschilderung 2 Vorschlag: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1232

  • Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M34
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 36 entstanden aus Vorlage: OF 13/9 vom 16.04.2026 Betreff: Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M34 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das regelmäßige Halten von Bussen der Linie M34 an der Haltestelle "Kaiser-Sigmund-Straße" im Bereich der Fußgänger*innenfurt der Ampelanlage abgestellt wird, da dies die verkehrssichere Überquerung der Fahrbahn im Bereich der Lichtzeichenanlage verhindert. Begründung: Die Halteposition des Busses führt immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die ein Risiko für die Fußgänger*innen darstellen oder zu erheblichen Wartezeiten führen. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1299

  • Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk
    OMOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 14/9 vom 21.04.2026 Betreff: Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk Vorgang: OM 7342/25 OBR 9; ST 2065/25 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Straßen im Ortsbezirk 9 dem Magistrat bekannt sind, die durch den Ausbau beziehungsweise Bauarbeiten der Deutschen Bahn, insbesondere durch Schwerlastverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecken, beschädigt wurden oder weiterhin Schäden an der Fahrbahndecke aufweisen; 2. für welche dieser Straßen bereits Vereinbarungen, Zusagen oder konkrete Zeitpläne zur Instandsetzung durch die Deutsche Bahn bestehen; 3. wann jeweils mit einer Sanierung der betroffenen Straßen zu rechnen ist; 4. welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um eine zeitnahe Beseitigung der Schäden sicherzustellen. Begründung: In mehreren Straßen des Ortsbezirks, unter anderem in Alt-Eschersheim, der Bonameser Straße sowie weiteren betroffenen Bereichen, bestehen seit Jahren erhebliche Schäden an den Fahrbahndecken, die mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke und dem damit verbundenen Schwerlastverkehr der Deutschen Bahn in Verbindung stehen. Diese werden von Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig beanstandet. Für die Höllbergstraße wurde dem Ortsbeirat 9 in der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2065, eine Sanierung im ersten Quartal 2026 in Aussicht gestellt, die augenscheinlich bisher nicht erfolgt ist. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine dauerhafte Belastung durch schlechten Straßenzustand. Es ist daher erforderlich, einen vollständigen Überblick über alle betroffenen Straßen, die Verantwortlichkeiten sowie verbindliche Sanierungszeiträume zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2065 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1230

  • Nutzung der Räume Oranienstraße 16
    OMOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 38 entstanden aus Vorlage: OF 1/8 vom 22.04.2026 Betreff: Nutzung der Räume Oranienstraße 16 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche soziale Nutzung in den Räumlichkeiten des früheren Postamtes 506 in der Oranienstraße 16 möglich ist, welche Ziele ggf. der Magistrat dazu verfolgt oder von welchen er Kenntnis hat und mit welchen Alternativen der aktuelle Eigentümer ggf. für eine sinnvolle Verwendung der zentral gelegenen Räumlichkeiten plant, zum Beispiel zur Schaffung von Wohnraum. Begründung: Die Räumlichkeiten der früheren Heddernheimer Post (seit 1994 geschlossen) mit Garten wurden über viele Jahre als Kinderbetreuungseinrichtung genutzt. Sie stehen jetzt seit einigen Jahren sichtbar leer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Müllabfuhr im Gerhart-Hauptmann-Ring 135 bis 139 sicherstellen
    OMOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 39 entstanden aus Vorlage: OF 3/8 vom 22.04.2026 Betreff: Müllabfuhr im Gerhart-Hauptmann-Ring 135 bis 139 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, vor dem Müllkäfig, der zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 135 bis 139 gehört, eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299 StVO, "Zickzacklinie") anzubringen und das ausgeschilderte absolute Halteverbot von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Sperrpfosten, durchzusetzen. Begründung: Anwohner der genannten Adresse beklagen seit Längerem, dass die Tonnenanlage zu den Abfuhrzeiten sehr oft nicht erreichbar ist, weil vor ihr unzulässig geparkt wird. Dadurch kann der Müll dieser Liegenschaften nicht abtransportiert werden. Bild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1184 Aktenzeichen: 32-1

  • ÖPNV stärken: Fußweg zur U-Bahn-Haltestelle „Niederursel“ sicher gestalten
    OMOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 40 entstanden aus Vorlage: OF 4/8 vom 20.04.2026 Betreff: ÖPNV stärken: Fußweg zur U-Bahn-Haltestelle "Niederursel" sicher gestalten Auf dem Weg von und zur U-Bahn-Haltestelle "Niederursel" kommt es für Fußgänger:innen wegen der zu schmalen Gehwege immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Seibertsgasse sicher zu gestalten. Hierzu soll die Fahrbahn- und Gehwegfläche neu aufgeteilt werden. Gewünscht ist eine langfristige bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche mit einem breiten Gehweg nur auf einer Seite. Kurzfristig ist die Neuorganisation der Verkehrsfläche auch ohne größere bauliche Veränderung möglich. Ab der Urselbachbrücke bis zur Ecke Krautgartenweg wird auf der nördlichen Seite Gehwegparken angeordnet, da auf dieser Seite eher selten jemand geht. Dadurch werden ein bis eineinhalb Meter gewonnen, die Fahrbahn hat dennoch die für die Feuerwehr nötige Breite von 3,05 Metern. Somit kann der Gehbereich auf der gegenüberliegenden (südlichen) Seite breiter angelegt werden, sodass er halb auf der heutigen Fahrbahn und halb auf dem baulich angelegten Gehweg verläuft. Dieser neue Gehwegbereich wird durch niedrige Leitelemente markiert. Die Leitelemente sollten jeweils einen Meter lange Lücken haben, um Menschen den Zugang vom geparkten Kfz zum neuen sicheren Fußweg zu ermöglichen. Im Bereich zwischen Hausnummer 11 und Urselbachbrücke wird der südliche Gehweg mit Leitelementen verbreitert; alle Zufahrten bleiben unverändert anfahrbar. Den Anwohnenden entstehen keinerlei Nachteile. Die Leitgitter auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Seibertgasse sollen entfernt werden. Nach der Markierung der Sperrfläche und der Poller in diesem Bereich sind sie nicht mehr nötig. Begründung: Die Seibertsgasse wird von sehr vielen Menschen begangen, die die U-Bahn an der Haltestelle "Niederursel" nutzen. Die Gehwege zwischen Hausnummer 11 und der Kreuzung Krautgartenweg sind teilweise nur 0,5 Meter breit. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Menschen, die mit Kinderwagen oder Kindern an der Hand unterwegs sind, gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Auch alle anderen weichen auf die Straße aus, wenn ihnen jemand entgegenkommt. Viele Autos fahren schneller als die dort erlaubten 30 km/h. Nach aktuellen Regelwerken (EFA, RASt) beträgt das Standardmaß für Gehwege 2,50 Meter, um Begegnungsverkehr und Barrierefreiheit zu ermöglichen. Die Fahrbahn ist überall mindestens fünf Meter breit, wobei 3,50 Meter ausreichend sind. Die Umnutzung des ebenfalls zu schmalen und selten genutzten Gehwegs auf der einen Seite könnte einen breiteren Gehweg auf der anderen ermöglichen. Die Zahl der Parkplätze bliebe so erhalten. Die Nutzung von niedrigen Leitelementen zur Markierung des Gehbereichs ist im Verhältnis zu einer baulichen Neuanlage des Gehwegs preiswert. Durch die Lücken in den Leitelementen besteht auch kein Problem für die Entwässerung der Fahrbahn. Quelle: Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. Schnappschuss an einem Wochentag in den Osterferien gegen 18 Uhr Quelle: eigene Aufnahme Preiswerte Verbreiterung ohne große Bauarbeiten mittels Leitbord (etwa von Lüft): Quelle: Webseite Firma Lüft Quelle: Eigene Illustration mit Streetmix. CC BY-SA 4.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1181

  • Radbügel im Wenzelweg bei Gaststätte „Zum Clubhaus“
    OMOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 5/8 vom 20.04.2026 Betreff: Radbügel im Wenzelweg bei Gaststätte "Zum Clubhaus" Der Magistrat wird gebeten, mehrere Radbügel auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber der Gaststätte "Zum Clubhaus" bzw. dem Vereinshaus der Fidelen Nassauer im Wenzelweg anzubringen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Parkplätze wegfallen und es keine Probleme bei der Zuwegung mit der Klaa Pariser Fastnacht/des Clubhauses gibt. Begründung: Die Gaststätte "Zum Clubhaus" und das Vereinshaus der Fidelen Nassauer werden regelmäßig von Menschen aus dem Stadtteil per Rad angefahren. Leider gibt es dort keine Möglichkeit, die Räder sicher anzuschließen. Das Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt befürwortet es, an der im Screenshot markierten Stelle Radbügel anzubringen. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass der Gehweg in ausreichender Breite nutzbar bleibt. Des Weiteren werden die notwendigen Sichtdreiecke freigehalten. Das Radfahrbüro hätte dazu gern einen Ortsbeiratsbeschluss. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zugang zur Station „Wiesenau“ aufrechterhalten
    OMOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 6/8 vom 20.04.2026 Betreff: Zugang zur Station "Wiesenau" aufrechterhalten Vorgang: OM 8041/26 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, für den Neubau der Brücke zur Haltestelle "Wiesenau" Alternativen zu finden, die einen Zugang zur Haltestelle "Wiesenau" trotz Neubau der Brücke sicherstellt. Die Anregung soll im Rahmen der Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8041, geprüft werden. Der Ortsbeirat kann sich folgende Alternative vorstellen: Neben der Hohemarkstraße 28 befindet sich ein nicht mehr genutzter ehemaliger Spielplatz. Über diesen Spielplatz (Flurstück 186/49) könnte ein Weg angelegt werden. Am Ende des Flurstückes sollte ein provisorischer Steg über den Urselbach (z. B. durch das Technische Hilfswerk) gelegt werden, der auf das Flurstück 18 führt. Über das Flurstück 18 sollte der Weg bis zum zweiten Teil des Urselbachs weitergeführt werden und dieser durch eine zweite Behelfsbrücke überquerbar gemacht werden (siehe Abbildung Auszug aus dem Geoportal Frankfurt). Sollten die Flurstücke nicht im Besitz der Stadt Frankfurt sein, wird der Magistrat gebeten, mit den betreffenden Eigentümern Gespräche zu führen. Begründung: Viele Bürger sind beim Ortsbeirat vorstellig geworden und sind mit der ca. einjährigen Sperre der Verbindung von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station "Wiesenau" nicht einverstanden. Gerade für ältere Bürger ist der Weg zu den angrenzenden Haltestellen der U-Bahn zu weit entfernt. Auch Schulkinder nutzen diese Brücke häufig. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8041 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entwässerungsgraben verlängerter Dorfwiesenweg
    OMOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 43 entstanden aus Vorlage: OF 7/8 vom 20.04.2026 Betreff: Entwässerungsgraben verlängerter Dorfwiesenweg Der Magistrat wird gebeten, die Instandhaltung des Entwässerungsgrabens (rechte Seite des verlängerten Dorfwiesenwegs Richtung Niederursel) zu veranlassen. Der Entwässerungsgraben ist nach unseren Informationen zur Hälfte in der Verantwortung des Grünflächenamtes und zur anderen Hälfte in der Verantwortung der Stadtentwässerung Frankfurt. Es wird angeregt, diese Aufteilung zu überdenken. Da dieser Entwässerungsgraben immer wieder stark zuwächst und verwildert, sollten Überlegungen angestellt werden, ob er anders befestigt werden kann, zum Beispiel durch eine entsprechende Verrohrung. Dabei sollte der Einlauf mit einem Rechen versehen werden und der Einlauf in das Kanalsystem entsprechend befestigt werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Entwässerungsgraben ist häufig in seiner Funktion eingeschränkt. Nur durch eine ständige Pflege kann er seiner Funktion nachkommen. Um zukünftig Arbeitsstunden einzusparen, sollte der Graben so gestaltet werden, dass er nicht ständig gewartet werden muss. Da zwei Ämter beteiligt sind, kommt es zu Situationen, in denen ein Teil gewartet ist, der andere Teil nicht, und umgekehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 49 entstanden aus Vorlage: OF 1/3 vom 22.04.2026 Betreff: Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche an der Wetteraustraße vollständig nach dem Vorbild der Hundeauslauffläche in der Habsburgerallee (im Bereich der Hausnummern 24 bis 30) einzuzäunen. Der Zaun möge sich in das Landschaftsbild einfügen. Begründung: Da die Hunde auf dieser Fläche abgeleint sein dürfen, sorgt eine Einzäunung dieser zum einen dafür, dass Hundehalter*innen die Sicherheit haben, dass ihr Hund nicht davonläuft. Zum anderen erhöht sich dadurch die Sicherheit jener, die um diese Fläche herum unterwegs sind, da sie keine Sorge haben müssen, frei laufenden Hunden zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1119

  • Fußgängerüberweg obere Martin-Luther-Straße - Sperrfläche entsiegeln und begrünen
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 50 entstanden aus Vorlage: OF 2/3 vom 22.04.2026 Betreff: Fußgängerüberweg obere Martin-Luther-Straße - Sperrfläche entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 7862/25 OBR 3; ST 565/23 Der Magistrat wird gebeten, die abgepollerte Sperrfläche - wie auf der Planskizze zur verkehrsrechtlichen Anordnung vermerkt - zu entsiegeln und mit niedrigwachsenden Pflanzen (Sichtschutz) zu begrünen. Sollte die Entsiegelung kurzfristig nicht möglich sein, soll zeitnah zunächst die Markierungslösung umgesetzt und die Entsiegelung in einem weiteren Schritt verfolgt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 3 unterstützt ausdrücklich Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen für einen besseren Klima- und Artenschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 565 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7862 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entsiegelung Hallgartenstraße
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 51 entstanden aus Vorlage: OF 4/3 vom 18.04.2026 Betreff: Entsiegelung Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Hallgartenstraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Rotlintstraße auf der nördlichen Seite den Bereich zwischen den Bäumen, von der Bordsteinkante bis zum Radstreifen in der Art und Weise zu entsiegeln, dass ein Durchkommen für Zufußgehende in regelmäßigen Abständen möglich ist. Begründung: Der Bereich bietet sich für eine Entsiegelung an, eventuell auch mit Pflanzpatenschaften der Anwohnenden für die so entstehenden Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1420 Beratung im Ortsbeirat: 3

  • Schotterfläche soll blühen
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 52 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 20.04.2026 Betreff: Schotterfläche soll blühen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das brachliegende Gelände der ehemaligen Aral-Tankstelle Ecke Adickesallee/Eckenheimer Landstraße gesäubert und so aufbereitet werden kann, dass bis zu einer Entscheidung über die vorläufige bzw. finale Bebauung eine attraktive blühende Wiese als Nahrungsquelle für Insekten und ein attraktiver Erholungsraum für Bürgerinnen und Bürger entsteht. An den beiden ruhigeren, straßenabseits liegenden Rändern der Wiese in Richtung REWE-Markt und an dem kleinen Weg zur Feldgerichtstraße könnten Bänke aufgestellt werden. Begründung: Grünflächen für Insekten und Erholungsräume sind in der Innenstadt rar. Derzeit sieht die mit Bauzäunen umrahmte Brachfläche unwirtlich und abweisend aus. Das Grundstück liegt an einer sehr stark frequentierten Kreuzung und wirkt auf Besucher und Bewohner der Stadt verwahrlost und unattraktiv. Eine Umgestaltung zur Insektenwiese sowie ein Abbau der Zäune und der Bau von Bänken würden mit verhältnismäßig geringen Mitteln den Standort aufwerten und die spätere Bebauung nicht verteuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2026, OF 56/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 244 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1107

  • Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 53 entstanden aus Vorlage: OF 6/3 vom 12.04.2026 Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg Vorgang: OM 6074/24 OBR 3; ST 734/25 Der Magistrat wird gebeten, die vor dem Haus Bornwiesenweg 4 installierten Geländer durch entsprechende Absperrpfosten zu ersetzen. Für Radfahrende sollten als Ausgleich im Bereich der Straßenkreuzung zusätzliche Abstellflächen geschaffen werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 734, zur Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6074, wird ausgeführt, dass aufgrund des hohen Parkdrucks im Bereich Bornwiesenweg 4 die dort installierten Geländer notwendig seien, um die Gehwege freizuhalten. Eine Entfernung sei daher nicht möglich. Weiterhin wird dargelegt, dass eine Reduzierung der Außengastronomiefläche des Cafés "Kaffeemacherei" nicht in Betracht komme, da es sich um eine privat genutzte Fläche handele. Der Ortsbeirat nimmt zwar wohlwollend zur Kenntnis, dass auf den zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 nunmehr zusätzliche Fahrradbügel installiert wurden. Allerdings lösen diese Maßnahmen das bestehende Problem der regelmäßig an den Geländern abgestellten Fahrräder nicht. Der Durchgang bleibt weiterhin stark beeinträchtigt. Besonders Menschen mit Behinderungen, insbesondere Personen im Rollstuhl, sowie Eltern mit Kinderwagen, können den Gehweg häufig nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten nutzen und müssen auf die Straße ausweichen. Ein Austausch der Geländer durch geeignete Absperrpfosten würde das Abstellen von Fahrrädern an dieser Stelle verhindern und dennoch das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg unterbinden. Für Fahrradfahrende sollte als Ausgleich im Bereich der Straßenkreuzung zusätzliche Abstellflächen geschaffen werden. Foto: Privat Ist-Zustand Foto: Privat Alternativvorschlag Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6074 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 734 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 54 entstanden aus Vorlage: OF 7/3 vom 22.04.2026 Betreff: Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße überflüssigen Straßenbereich zurückzubauen und die hierdurch gewonnene Fläche als Gehweg und als Abstellfläche für Fahrräder umzugestalten. Begründung: Das bestehende Einbahnstraßensystem im Bereich Bornwiesenweg/Finkenhofstraße macht die weit ausgezogene Kurve an dieser Stelle verkehrlich überflüssig. Der Straßenraum erfüllt aktuell keinerlei funktionalen Zweck für den motorisierten Verkehr. Fahrzeuge können den Abschnitt ausschließlich aus nordwestlicher Richtung über den Bornwiesenweg oder aus südwestlicher Richtung über die Finkenhofstraße erreichen. Damit ist klar: Die Fläche wird derzeit ineffizient genutzt und steht einer zeitgemäßen, stadtverträglichen Gestaltung im Weg. Quelle: (c) Geoportal Hessen Der für den motorisierten Verkehr funktionslose Bereich sollte daher als zusätzlicher Gehweg sowie als Abstellfläche für Fahrräder umgewidmet werden: Quelle: (c) 2022 Google Street View Ist-Zustand Quelle: (c) 2022 Google Street View Möglicher Zustand nach Umgestaltung Eine solche Umgestaltung schafft dringend benötigte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, entlastet die Gehwege und ermöglicht Fußgängerinnen und Fußgängern einen sicheren und barrierefreien Seitenwechsel. Gleichzeitig bleibt der Bestand an Pkw‑Parkplätzen vollständig erhalten - ein wichtiges Signal, dass eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität nicht im Widerspruch zu den Interessen der Anwohnenden steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1272

  • Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 55 entstanden aus Vorlage: OF 11/3 vom 27.03.2026 Betreff: Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Ergänzung der Plattenreihe, zu verhindern, dass der Bereich an der Tischtennisplatte am Adlerflychtplatz zur Adlerflychtstraße hin zwischen Zaun und Tischtennisplatte nach Regenfällen im Matsch versinkt. Begründung: Offensichtlich sammelt sich dort das Regenwasser und führt dazu, dass der Boden tagelang unter Wasser steht und dadurch matschig und rutschig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1108

  • Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machen
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 56 entstanden aus Vorlage: OF 12/3 vom 17.04.2026 Betreff: Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machen Vorgang: V 1049/24 OBR 3; ST 288/25; OM 6765/25 OBR 3 Seit mehr als zehn Jahren steht die Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss der Musterschule leer. Gleichzeitig leidet die Schule seit Jahren unter großem Raummangel, die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule sind dadurch stark eingeschränkt. Deshalb bemüht sich die Schule seit langem um den Umbau der Wohnung für schulische Zwecke. Dazu gab es bereits mehrere Begehungen, auch in der jüngsten Vergangenheit. Der Ortsbeirat 3 hat sich in der Vergangenheit ebenfalls dafür eingesetzt. Der in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288, erwähnte Grundsatzbeschluss betrifft nicht die im Schulgebäude befindliche Hausmeisterwohnung der Musterschule. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Pläne zur Nutzung der leer stehenden Hausmeisterwohnung im Dachgeschoß der Musterschule für schulische Zwecke nach wie vor weiterverfolgt werden und wenn ja, wann die Schule mit einer Nutzung des Raumes planen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • E-Ladesäule Bäckerweg
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 57 entstanden aus Vorlage: OF 13/3 vom 22.04.2026 Betreff: E-Ladesäule Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, jeweils einen Parkplatz zu beiden Seiten der Ladesäule für Elektroautos im Bäckerweg (vor der Hausnummer 30) exklusiv für Elektrofahrzeuge auszuschreiben. Dies soll sowohl durch ein Schild als auch durch Bodenmarkierungen auf der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: Aktuell stehen auf den Parkplätzen zu beiden Seiten der Ladesäule meist Verbrennerfahrzeuge, da die Flächen nicht als Parkplätze für Elektrofahrzeuge gekennzeichnet sind. Dies führt dazu, dass die Ladesäule nur selten zum Laden benutzt wird und somit ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1189

  • Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 14/3 vom 22.04.2026 Betreff: Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welcher Form die Ladeplätze in der Luisenstraße auf Höhe der Hausnummer 32 durch ergänzende Maßnahmen eindeutig als Stellflächen für Elektrofahrzeuge kenntlich gemacht werden können, insbesondere durch klarere oder zusätzliche Beschilderung, Piktogramme oder andere geeignete Markierungsformen, die auch auf dem vorhandenen Pflasterbelag umsetzbar sind; 2. wie die Sichtbarkeit und Durchsetzung der Zweckbindung dieser Ladeplätze verbessert werden kann, um die regelmäßige Blockierung durch Verbrennerfahrzeuge zu reduzieren. Begründung: Die Ladeplätze in der Luisenstraße 32 sind zwar beschildert (Parken, Elektrofahrzeuge während des Lagegangs, drei Stunden, 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr), jedoch fehlt eine ergänzende, gut sichtbare Kennzeichnung, die die Reservierung für Elektrofahrzeuge eindeutig macht. In der Praxis führt die unzureichende Sichtbarkeit dazu, dass die Stellflächen regelmäßig von Verbrennerfahrzeugen blockiert werden. Eine klarere Beschilderung oder alternative Markierungsformen können die Erkennbarkeit verbessern und die bestimmungsgemäße Nutzung der Ladeinfrastruktur sicherstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1194

  • Neugestaltung Grünfläche Berger Straße/Musikantenweg und Baumscheibenblühbeete
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 59 entstanden aus Vorlage: OF 16/3 vom 18.04.2026 Betreff: Neugestaltung Grünfläche Berger Straße/Musikantenweg und Baumscheibenblühbeete Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wann die Grünfläche an der Berger Straße/Musikantenweg, die nach Fertigstellung des Neubaus wieder zur Verfügung steht, mit neuen Blühpflanzen begrünt wird? b) ob die Bäume auf der unteren Berger Straße mit Hochbeeten eingefasst und dann bepflanzt werden können? Begründung: Die angesprochene Grünfläche bietet aktuell ein trauriges Bild. Bereits vor Jahren hatte sich der Ortsbeirat 3 bemüht, diesen Bereich mit Blühpflanzen ansprechender zu gestalten. Die Neubaumaßnahme in unmittelbarer Nähe hat die Grünfläche durch abgelagerte Baumaterialien stark in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt sollte sie schnellstmöglich wieder ansprechend gestaltet werden. Die früheren Metallgitter auf den Baumscheiben wurden bereits zum Großteil entfernt, weil sie im Lauf der Zeit zu gefährlichen Stolperfallen wurden. Die jetzige Gestaltung wirkt eher lieblos. Eine Gestaltung mit Hochbeeten würde die Möglichkeit der Bepflanzung mit Blühpflanzen ergeben und die Attraktivität der Einkaufsstraße erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1279

  • Beleuchtung untere Berger Straße
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 60 entstanden aus Vorlage: OF 17/3 vom 18.04.2026 Betreff: Beleuchtung untere Berger Straße Vorgang: OM 7867/25 OBR 3; ST 566/26 Der Magistrat wird gebeten, bei Austausch der alten Kugelleuchten in LED-Leuchten in der unteren Berger Straße zu berücksichtigen, dass a) beide Gehwegseiten bis zu den Hauseingängen beleuchtet sind; b) die Leuchten niedriger sind als die bisherigen Leuchten, um die Anwohnenden in den angrenzenden Wohnungen nicht unnötig zu belasten und c) zielgerichtetes Licht, anstatt Streulicht zu berücksichtigen ist. Begründung: Die aktuellen Lampen leuchten bis in die Wohnungen im dritten Stock auf der unteren Berger Straße. Wenn die Leuchtkraft lediglich erhöht wird, wird dadurch die Belastung der Anwohnenden noch größer. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Lampen, trotz der Bäume auf der östlichen Gehwegseite auch wenn diese belaubt sind, bis zu den Hauseingängen reicht. Das ist aktuell nicht der Fall, da die Lampen über den Bäumen leuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7867 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 566 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgängerüberweg Kreuzung Berger Straße/Herderstraße schützen
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 61 entstanden aus Vorlage: OF 18/3 vom 22.04.2026 Betreff: Fußgängerüberweg Kreuzung Berger Straße/Herderstraße schützen Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Zebrastreifen auf der Seite der Berger Straße 30 mittels Sicherheitspfosten vor illegal parkenden Autos zu schützen. Begründung: Aufgrund des hohen Parkdrucks in der Berger Straße wird regelmäßig die freie Fläche zwischen der Hausnummer 30 und dem anliegenden Zebrastreifen auf der Berger Straße von parkenden Autos und Lieferverkehr versperrt: Hierdurch wird auch das auf dem Boden installierte Bodenleitsystem bzw. Blindenleitsystem unbenutzbar. Für Passanten mit Sehbeeinträchtigungen, die auf das Bodenleitsystem angewiesen sind, wird die Querung der Berger Straße durch parkende Fahrzeuge erheblich beeinträchtigt. Das Anbringen von Sicherheitspfosten an dieser Stelle könnte den Überweg vor rechtswidrig parkenden Fahrzeugen dauerhaft schützen: Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1227

  • Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße
    OMOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 62 entstanden aus Vorlage: OF 23/3 vom 06.05.2026 Betreff: Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße Seit kurzem ist das Abbiegen von der Adickesallee in die Bertramstraße nicht mehr erlaubt und durch eine Absperrung physisch unterbunden. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme weder informiert noch wurde er in den Entscheidungsprozess einbezogen. Der Verkehr wird nun über die Eschersheimer Landstraße und die Polizeimeister-Kaspar-Straße in die Bertramstraße und das angrenzende Wohngebiet geleitet. Infolge dieser Umleitung wird zusätzlicher Kraftfahrzeugverkehr auch über weitere kleinere Nebenstraßen geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten, - aus welchen Gründen das Abbiegeverbot angeordnet wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgte; - sofern die Sperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde: Ob vor dieser Entscheidung alternative Lösungsansätze geprüft und bewertet wurden (etwa bauliche Anpassungen, Markierungen, Schutzstreifen oder eine veränderte Ampelschaltung), die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ermöglicht hätten; - warum darüber nicht im Vorfeld der zuständige Ortsbeirat 3 informiert und eingebunden wurde. Begründung: Die Sperrung der Einfahrt in die Bertramstraße bedeutet für die aus Osten kommenden Anwohnenden künftig einen Umweg über die Adickesallee, Eschersheimer Landstraße und Polizeimeister-Kaspar-Straße bis sie zu ihren Häusern gelangen. Es ist mehr als verwunderlich, dass eine solch drastische Maßnahme nicht im Vorfeld mit dem zuständigen Ortsbeirat kommuniziert wurde und darüber aus Bürgermails erfuhr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1195

  • Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße
    VOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 10 entstanden aus Vorlage: OF 4/9 vom 22.04.2026 Betreff: Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße Vorgang: V 1306/25 OBR 9; ST 170/26 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand der geplanten Retentionsmaßnahme (Rückhaltebecken) im Bereich der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten: - zum aktuellen Stand der Bauarbeiten, - zum weiteren vorgesehenen Bauablauf, - zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme, - sowie dazu, wann mit der Beantwortung der Anfrage des Ortsbeirats 9 vom 19.10.2025, V 1603, zu rechnen ist. Begründung: Auf die Anfrage des Ortsbeirats 9 vom 19.10.2025, V 1306, liegt bislang noch keine Beantwortung vor. Nach Informationen der Deutschen Bahn wurden auf deren Webseite Bauarbeiten für ein Rückhaltebecken an der genannten Unterführung angekündigt. Als Ausführungszeitraum wurde der Zeitraum vom 22.10.2025 bis Mitte November genannt. Aus der veröffentlichten Information geht jedoch nicht eindeutig hervor, auf welches Jahr sich die Angabe "Mitte November" bezieht. Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Bauarbeiten weiterhin andauern. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Berichterstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1233

  • Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße: Aktueller Sachstand und Gründe für die Verzögerung
    VOB 9
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 11 entstanden aus Vorlage: OF 8/9 vom 16.04.2026 Betreff: Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße: Aktueller Sachstand und Gründe für die Verzögerung Vorgang: V 1130/25 OBR 9; ST 870/25 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand des Bauvorhabens Spenerstraße/Ecke Mechtildstraße (Mechtildstraße 38) zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten: 1. Aus welchen Gründen die Arbeiten derzeit weitgehend ruhen? 2. Ob die Fertigstellung - insbesondere des in der Stellungnahme vom 02.06.2025, ST 870, angekündigten Mansarddachs - weiterhin wie genehmigt zu erwarten ist? 3. Wann mit der Fortsetzung und Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen ist? 4. Ob und inwieweit die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima für das Vorhaben Anwendung findet, nachdem die ursprüngliche Baugenehmigung nach Inkrafttreten der Satzung noch einmal angepasst wurde oder ob auch unabhängig davon noch mit klimaanpassenden Maßnahmen bei diesem Bauvorhaben gerechnet werden kann? Begründung: Seit geraumer Zeit ruhen die Bauarbeiten am Gebäude Ecke Spenerstraße/Mechtildstraße weitgehend. Das Haus ist dem Anschein nach noch nicht bewohnt, Arbeiten finden nur gelegentlich statt. Anwohnerinnen und Anwohner wenden sich an den Ortsbeirat mit der Frage, wie lange diese Situation noch andauern soll. In der Stellungnahme vom 02.06.2025, ST 870, hatte der Magistrat ausgeführt, dass sich das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes durch die Fertigstellung des Mansarddachs deutlich verändern und dem genehmigten Entwurf entsprechen werde. Vor dem Hintergrund der andauernden Bauunterbrechung bittet der Ortsbeirat um eine aktuelle Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1150

  • „Postsiedlung“ und Bauprojekt Am Alten Schloß 38
    VOB 8
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 12 entstanden aus Vorlage: OF 2/8 vom 22.04.2026 Betreff: "Postsiedlung" und Bauprojekt Am Alten Schloß 38 Im oberen Teil der Straßen Im Weimel und Am Alten Schloß entstanden 1927/28 unter der Bauherrschaft des Frankfurter Postsiedlungsvereins zwei moderne Wohnhausgruppen im Stil der Neuen Sachlichkeit. Architekt dieser sogenannten "Postsiedlung" war Ludwig Bernoully (1873 bis 1928), der sich in seinem Spätwerk dem Neuen Frankfurt zuwandte. Die ursprünglich 16 Einfamilienhäuser hatten regelhaft ein Erdgeschoss mit markantem Anbau ("Waschküche") sowie ein erstes Obergeschoss mit flach geneigtem Satteldach. In den vergangenen 100 Jahren gab es an diesen Häusern verschiedene Umbauten (z. B. seitliche Anbauten, Dachgauben). Das zuletzt noch erkennbar im bauzeitlichen Zustand erhaltene Gebäude Am Alten Schloß 38 ist kürzlich durch einen tief in den Garten reichenden Neubau mit faktisch einem dritten, nur leicht zurückgesetzten Vollgeschoss ersetzt worden. Das prägende Bild der Umgebung ist straßennahe Bebauung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei den Häusern Am Alten Schloß 30 bis 40, Im Weimel 13 bis 23 und 20 bis 26 um Bauten des Neuen Frankfurt handelt? 2. Weshalb gibt es keinen Ensembleschutz? 3. Der Bebauungsplan nennt als Obergrenze zwei Vollgeschosse: Weshalb sind für das o. a. Bauvorhaben drei Vollgeschosse genehmigt worden? 4. Wie verhält sich die Grundfläche des Neubaus zu der hier zulässigen maximale Grundflächenzahl von 0,4? 5. Falls der Magistrat nach § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit hat, was waren die Gründe? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1167 Aktenzeichen: 63-0

  • Raumnot an der Schwarzburgschule endlich lösen!
    VOB 3
    07.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.05.2026, V 14 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 17.04.2026 Betreff: Raumnot an der Schwarzburgschule endlich lösen! Vorgang: V 1049/24 OBR 3; ST 288/25; OM 6765/25 OBR 3 Die Schwarzburgschule ist seit diesem Schuljahr eine Ganztagsschule, bedingt dadurch gibt es einen erhöhten Raumbedarf. Dieser könnte z. B. über den seit Jahren geplanten Dachausbau gedeckt werden. Das Dach ist bereits verstärkt, mit Fenstern versehen und könnte nach abgeschlossenem Ausbau nutzbar sein. Die Machbarkeitsstudie, als Grundlage für die weiteren Ausbaumaßnahmen, verzögert sich allerdings mittlerweile seit Jahren. Die Situation in der Mensa mit einem Raum, der mit einer Küchenzeile ausgestattet ist und morgens für die Frühbetreuung genutzt wird, bedingt, dass das Mittagessen in Schichten erfolgen muss. Diese Situation muss ebenfalls verbessert werden. Direkt angrenzend an die Schule befindet sich eine städtische Immobilie, in der seit Jahren die vorhandenen drei Wohnungen leer stehen. Hier gäbe es ebenfalls dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeiten, eine Ausnahme vom Grundsatzbeschluss der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288, wäre hier aus Sicht des Ortsbeirates 3 sinnvoll, weil der Raummangel der Schule nur so gelöst werden könnte. Im Zuge der Ganztagsschulentwicklung wird auch der Schulhof künftig noch stärker genutzt werden, dort sind auf dem vorhandenen "roten Feld" Risse und Unebenheiten entstanden, die die Nutzung stark einschränken und gefährliche Stolperfallen darstellen. Es gab deshalb in der Vergangenheit auch Unfälle. Die Sanierung wird der Schule seit Jahren versprochen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: Wann wird die Machbarkeitsstudie zum Dachausbau der Schwarzburgschule fertiggestellt? Wann kann mit den Umbaumaßnahmen gerechnet werden? Sind dafür bereits Mittel eingestellt? a) Wie soll zukünftig die Mittagessenversorgung des Ganztags organisiert werden? b) Stehen aktuell immer noch alle drei Wohnungen in der an das Schulgelände angrenzenden städtischen Immobilie leer? Besteht die Möglichkeit einer kurzfristig umsetzbaren Zwischennutzung für schulische Zwecke (z. B. für die Nachmittagsbetreuung)? c) Wäre es möglich, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu nutzen, um die Immobilie künftig ganz oder zumindest teilweise (z. B. im EG) für schulische Zwecke zu nutzen? d) Besteht die Möglichkeit einen Aufzug an das Schulgebäude zu bauen, damit die Schule im Zuge der Inklusion barrierefrei wird? e) Wann wird das "rote Feld" auf dem Schulhof saniert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssituation im „Rudererdorf“
    OFOB 5
    06.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2026, OF 13/5 Betreff: Verkehrssituation im "Rudererdorf" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat im Bereich des Rudererdorfs, insbesondere im Mainwasenweg, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Hierzu soll insbesondere geprüft werden: - die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h, - die Installation geeigneter baulicher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z. B. Tempostopper/Bodenschwellen), - die Prüfung weiterer verkehrslenkender Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum umgesetzt werden können. Begründung: Im Bereich des Rudererdorfs, insbesondere entlang des Mainwasenwegs, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Trotz der besonderen örtlichen Gegebenheiten (schmale Straßen, hohe Frequentierung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Nutzung durch Sportvereine und Gastronomiebetriebe) wird die zulässige Geschwindigkeit häufig überschritten. Die aktuelle Verkehrssituation führt zu erheblichen Gefährdungen, insbesondere für Kinder, Sporttreibende sowie Gäste der ansässigen Einrichtungen. Der Bereich wird zudem verstärkt als Durchfahrtsstrecke genutzt, was die Problematik weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 10 km/h sowie die Ergänzung durch bauliche Maßnahmen wie Tempostopper sachgerecht und erforderlich. Diese Maßnahmen können kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 81 2026 Die Vorlage OF 13/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hallenzeiten für „Die Stichlinge“ e. V.
    OFOB 5
    06.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2026, OF 14/5 Betreff: Hallenzeiten für "Die Stichlinge" e. V. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dem Karnevalverein Die Stichlinge e.V. weiterhin Hallenzeiten in Niederrad zur Verfügung zu stellen. Zudem wird um eine Darstellung der Entscheidungsgrundlage für die jüngste Vergabe der Hallenzeiten in Niederrad gebeten sowie um die Prüfung, ob bei der Zuteilung künftig auch die lokale Verankerung, die Kinder- und Jugendarbeit sowie das ehrenamtliche Engagement stärker berücksichtigt werden können. Begründung: Der Karnevalsverein Stichlinge von 1897 e. V. nutzt seit vielen Jahren Hallenzeiten in der Frauenhofschule und ist fest im Stadtteil Niederrad verankert. Nach aktuellem Stand sollen dem Verein ab dem kommenden Schuljahr keine Trainingszeiten mehr zur Verfügung gestellt werden, da die Kapazitäten vollständig an einen anderen Sportverein vergeben wurden, der nicht im Stadtteil Niederrad ansässig ist. Dieser Verein hat nach aktuellem Kenntnisstand Hallenzeiten an allen drei Schulen in Niederrad und nutzt diese von Montag bis Samstag nahezu vollständig. Als Begründung für die Vergabe wird ein Magistratsbeschluss angeführt, der Sportvereine bei der Zuteilung priorisiert. Der KV Stichlinge ist zwar formal kein klassischer Sportverein, verfügt jedoch bereits über lizenzierte Trainerinnen, ist Mitglied im Deutscher Verband für Garde- und Showtanzsport und steht kurz vor der Gründung einer eigenen Tanzsportabteilung. Der Verein leistet seit vielen Jahren kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit, fördert Bewegung und Integration und ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen und kulturellen Lebens in Niederrad. Für den Trainingsbetrieb werden derzeit Hallenzeiten mittwochs von 19:00 bis 20:30 Uhr sowie donnerstags von 16:00 bis 22:00 Uhr genutzt. Aufgrund der Gruppengrößen, insbesondere im Erwachsenenbereich mit derzeit rund 35 Tänzerinnen, ist zudem eine ausreichend große Halle notwendig. Eine Verlagerung in andere Stadtteile wie Fechenheim oder Griesheim ist aus Sicht des Ortsbeirats kritisch zu bewerten, da sie die Teilnahme insbesondere für Kinder und Jugendliche erheblich erschwert und gewachsene Strukturen im Stadtteil schwächt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 82 2026 Die Vorlage OF 14/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen
    OFOB 5
    06.05.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2026, OF 16/5 Betreff: Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, die in der Anlage zur M 64 unter Punkt 3.1 vorgesehene Zusammenlegung der Haltestellen Schwarzwaldstraße und Odenwaldstraße zur neuen Haltestelle Kniebisstraße abzulehnen und den Magistrat aufzufordern, beide Haltestellen in der Planung zu erhalten, gegebenenfalls an leicht versetzten Positionen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der Vergangenheit gegen die Zusammenlegung der beiden Haltestellen ausgesprochen, da damit die Aufgabe der Haltestelle Odenwaldstraße verbunden wäre. Im Umkreis der Haltestelle sind mehrere Einzelhandelsgeschäfte, eine Apotheke und mehrere Kindereinrichtungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 5 2026 1. Der Vorlage M 64 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 5 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

  • Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße
    OFOB 3
    06.05.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2026, OF 23/3 Betreff: Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit kurzem ist das Abbiegen von der Adickesallee in die Bertramstraße nicht mehr erlaubt und durch eine Absperrung physisch unterbunden. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme weder informiert noch wurde er in den Entscheidungsprozess einbezogen. Der Verkehr wird nun über die Eschersheimer Landstraße und die Polizeimeister-Kaspar-Straße in die Bertramstraße und das angrenzende Wohngebiet geleitet. Infolge dieser Umleitung wird zusätzlicher Kraftfahrzeugverkehr auch über weitere kleinere Nebenstraßen geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten: - aus welchen Gründen das Abbiegeverbot angeordnet wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgte; - sofern die Sperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde: Ob vor dieser Entscheidung alternative Lösungsansätze geprüft und bewertet wurden (etwa bauliche Anpassungen, Markierungen, Schutzstreifen oder eine veränderte Ampelschaltung), die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ermöglicht hätten. - warum darüber nicht im Vorfeld der zuständige Ortsbeirat 3 informiert und eingebunden wurde. Begründung: Die Sperrung der Einfahrt in die Bertramstraße bedeutet für die aus Osten kommenden Anwohnenden künftig einen Umweg über die Adickesallee, Eschersheimer Landstraße und Polizeimeister-Kasper-Straße bis sie zu ihren Häusern gelangen. Es ist mehr als verwunderlich, dass eine solch drastische Maßnahme nicht im Vorfeld mit dem zuständigen Ortsbeirat kommuniziert wurde und darüber aus Bürgermails erfuhr. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2026, OF 9/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 62 2026 1. Die Vorlage OF 9/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 23/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 23/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Volt

  • Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfen
    OAOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2026, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 16.04.2026 Betreff: Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die technische, rechtliche, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit des Einsatzes schwimmender Strömungskraftwerke nach dem Prinzip "Energyfish" des Herstellers Energyminer im Main auf Frankfurter Stadtgebiet zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - welche Mainabschnitte oder welche Fließgewässer auf Frankfurter Stadtgebiet grundsätzlich für ein Pilotprojekt in Betracht kommen; - welche Auswirkungen auf Fischfauna, Gewässerökologie und Lärmsituation zu erwarten wären und - welche Betreiber- und Netzanschlusskonzepte für ein mögliches Pilotprojekt in Betracht kommen. Begründung: Frankfurt braucht neben Photovoltaik und Wärmewende auch Offenheit für innovative Formen erneuerbarer Energiegewinnung. Schwimmende Strömungskraftwerke wie die unter dem Namen "Energyfish" entwickelten Anlagen haben zuletzt Aufmerksamkeit erhalten, weil für einen ersten Einsatz im Rhein eine Genehmigung erteilt wurde. Ob ein solcher Ansatz auch für Frankfurt geeignet ist, lässt sich wegen der besonderen Bedingungen des Mains nicht pauschal beantworten. Gerade deshalb braucht es eine seriöse Machbarkeitsprüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 291 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 1 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BSW gegen Linke, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 251, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026

  • Griesheim: Änderung der Verkehrsführung in der Fabriciusstraße
    OAOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2026, OA 2 entstanden aus Vorlage: OF 10/6 vom 15.04.2026 Betreff: Griesheim: Änderung der Verkehrsführung in der Fabriciusstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird - entgegen seiner ablehnenden Ansicht - aufgefordert, die Drehung der Fabriciusstraße zurückzunehmen und diese wieder von der Elektronstraße aus zu führen. Dazu müssen Straßenführungen angepasst werden, die der Änderung im Gesamtkonzept Rechnung tragen. Begründung: Sämtliche Straßen auf die Elektronstraße zuzuführen ist nicht optimal und verführt Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Das Argument des Magistrats, dass die Autos in der Jungmannstraße an der Grundschule und Feuerwehr alle vorbeifahren würden, ist an dieser Stelle nicht tragend, da bereits früher die Verkehrsführung so war und es dadurch zu keinen großen Problemen für Schule und Feuerwehr kam. Es wurde verhindert, dass Autofahrerinnen und Autofahrer verkehrswidrig von der Straße Alt-Griesheim in die Jungmannstraße fuhren. Es würde außerdem zu einer Entlastung des Kreuzungsbereichs Elektronstraße/Stroofstraße/Alt-Griesheim führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 89 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 2 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke, AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 2 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 252, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026

  • Griesheim: Service geht anders – funktionstüchtige Aufzüge am Bahnhof
    OAOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2026, OA 3 entstanden aus Vorlage: OF 16/6 vom 05.05.2026 Betreff: Griesheim: Service geht anders - funktionstüchtige Aufzüge am Bahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die DB Services als beauftragtes Wartungsunternehmen der Aufzüge am Griesheimer Bahnhof auf ihren Auftrag und die damit eingegangene Verpflichtung hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass a) defekte Aufzüge zeitnah repariert werden; b) gut sichtbar die zuständige Servicestelle mit korrekter, die Aufzüge betreffender Service-Telefonnummer angegeben wird; c) ihr Störungsprogramm störungsfrei und korrekt funktioniert, damit keine Falschmeldungen im Servicebereich ankommen. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die DB Services oder DB InfraGO oder das Unternehmen Deutsche Bahn - je nachdem, wer zuständig ist - aufzufordern, sämtliche Aufzüge untereinander zu verbinden und mit entsprechender Signaltafel auszustatten, um die störungsfreie Nutzung der Aufzüge den Nutzern und Nutzerinnen sichtbar bis zum letzten Aufzug zu gewährleisten. Begründung: Wie berichtet wurde, war ein Aufzug zehn Tage lang außer Betrieb, bis durch engagierte Bürgerinnen und Bürger das Mobilitätsdezernat darauf hingewiesen wurde. Dies ist seit Inbetriebnahme nicht das erste Mal, dass einer der Aufzüge ausgefallen ist. Die Aufzüge werden jedoch nicht von der Stadt gewartet oder die Schäden behoben, sondern es wurde die DB Services beauftragt. Dies soll gewährleisten, dass bei Inbetriebnahme aller vier Aufzüge (zwei an der Fußgängerunterführung Ost - Alte Falterstraße/Waldschulstraße - und zwei an der Fußgängerunterführung West - Gleisverbindungstunnel) für die Wartung und Reparatur nur ein Unternehmen zuständig ist. Das Unternehmen DB Services ist aber auch beauftragt, für eine weitestgehend störungsfreie Nutzung zu sorgen. Dazu muss aber auch sichergestellt sein, dass ihr internes Störungsmeldesystem nicht einfach Grün anzeigt, wenn dem nicht so ist. Durch die Beauftragung eines zuständigen Unternehmens für die Serviceleistung kann dem Wunsch aus der Bürgerschaft bei den diversen Veranstaltungen der DB und des Magistrats entsprochen werden, dass die vier Aufzüge miteinander kommunizieren und an jedem Aufzug angezeigt wird, ob ein jeder von ihnen funktionstüchtig ist oder nicht. Die Person, die auf die Nutzung angewiesen ist, kann dann entsprechend ihren Weg zum bzw. vom Bahnsteig, bzw. den Weg durch die Unterführungen, planen. Eine Ablehnung mit dem Wortlaut "das haben wir noch nie gemacht" oder den Verweis auf Apps ist kein Grund, es nicht zum ersten Mal zu etablieren, denn nicht jeder hat ein Smartphone oder nutzt in jeder Lebenslage eine App für gewisse Fälle. Genügend Menschen sind analog unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 253, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026

  • Griesheim: Service geht anders - Funktionstüchtige Aufzüge am Bahnhof
    OFOB 6
    05.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2026, OF 16/6 Betreff: Griesheim: Service geht anders - Funktionstüchtige Aufzüge am Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die DB Services als beauftragtes Wartungsunternehmen der Aufzüge auf ihren Auftrag und damit eingegangene Verpflichtung hinzuweisen und dafür zu sorgen, 1. dass defekte Aufzüge zeitnah repariert werden, 2. gut sichtbar die zuständige Servicestelle mit richtiger die Aufzüge betreffende Service-Telefonnummer angegeben wird, 3. dass ihr Störungsprogramm störungsfrei und korrekt funktioniert, damit keine Falschmeldungen im Servicebereich ankommen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die DB Services oder DB InfraGO oder das Unternehmen Deutsche Bahn - je nachdem, wer zuständig ist - aufzufordern, sämtliche Aufzüge untereinander zu verbinden und mit entsprechender Signaltafel auszustatten, um die störungsfreie Nutzung der Aufzüge den Nutzern und Nutzerinnen sichtbar bis zum letzten Aufzug zu gewährleisten. Begründung: Wie berichtet wurde, war ein Aufzug 10 Tage lang außer Betrieb, bis durch engagierte Bürger und Bürgerinnen das Verkehrsdezernat darauf hingewiesen wurde. Dies ist seit Inbetriebnahme nicht das erste Mal, dass einer der Aufzüge ausgefallen ist. Die Aufzüge werden jedoch nicht von der Stadt gewartet oder die Schäden behoben, sondern es wurde die DB Services beauftragt. Dies soll gewährleisten, dass bei Inbetriebnahme aller vier Aufzüge (2 Fußgängerunterführung Ost - Alte Falterstraße/Waldschulstraße - und 2 Fußgängerunterführung West - Gleisverbindungs-tunnel -) für die Wartung und Reparatur nur ein Unternehmen zuständig ist. Mit diesem Auftrag ist das Unternehmen DB Services aber auch beauftragt, für eine weitestgehend störungsfreie Nutzung zu sorgen. Dazu muss aber auch sichergestellt sein, dass ihr internes Störungsmeldesystem nicht einfach "grün" anzeigt, wenn dem nicht so ist. Durch die Beauftragung eines zuständigen Unternehmens für die Serviceleistung kann jetzt dem Wunsch aus der Bürgerschaft bei den diversen Veranstaltungen der DB und des Magistrats entsprochen werden, dass die 4 Aufzüge miteinander kommunizieren und an jedem Aufzug angezeigt wird, ob ein jeder von ihnen funktionstüchtig ist oder nicht. Diejenige Person, die auf die Nutzung angewiesen ist, kann dann entsprechend ihren Weg zum bzw. vom Bahnsteig bzw. den Weg durch die Unterführungen planen. Eine Ablehnung mit "das haben wir noch nie gemacht" oder den Verweis auf "apps" ist kein Grund, es hier nicht doch zum ersten Mal zu etablieren, denn nicht jeder hat ein Smartphone oder nutzt in jeder Lebenslage eine App für gewisse Fälle. Genügend Menschen sind analog unterwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 3 2026 Die Vorlage OF 16/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Waldbrandgefahrenstufe 4, ALLE Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen: Nichts!
    OFOB 6
    05.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2026, OF 17/6 Betreff: Waldbrandgefahrenstufe 4, ALLE Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen: Nichts! Es wird beantragt, der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: sicherzustellen, dass das Grillen im Wald rund um den Grillplatz unterbleibt, bei einer erhöhten Waldbrandgefahr das Grillen auch auf dem Grillplatz untersagt wird, wenn ein hohes Waldbrandrisiko besteht; die Polizei und das Ordnungsamt auch und insbesondere am Wochenende so ausgestattet sind, dass wenigstens gegen solche Ordnungswidrigkeiten vorgegangen wird, deren Begehen zu einer konkreten Gefahr führen (Waldbrandgefahr, massive Vermüllung und nächtliche Ruhestörungen durch - auch am Tage verbotene Beschallungsanlagen); Anrainer (reines Wohngebiet) vor der erheblichen von dem Grillplatz ausgehenden Lärm und Luftverschmutzungen geschützt werden können; der Grillplatz in Schwanheim ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Brandgefahr) geschlossen wird und geschlossen bleibt, auch wenn kurzfristig diese Waldbrandgefahrenstufe unterschritten werden sollte; Beschwerden der Anrainer:innen ernst genommen werden und diese von dem diensthabenden Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes wenigstens nicht beschimpft werden und in der Nähe der anrainenden Wohnbebauung Luft- und Lärmmessungen durchgeführt werden. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, warum der Grillplatz beim Vorliegen einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 nicht gesperrt war und welches Konzept künftig für den Grillplatz in Schwanheim verfolgt werden soll, wenn dieser weiter betrieben werden soll, wobei der Ortsbeirat 6 darauf hinweist, dass eine dauerhafte Schließung desselben nicht von einem entsprechenden Antrag des Ortsbeirats abhängig ist. Der Ortsbeirat 6 unterstreicht, dass ihm an dem Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim grundsätzlich gelegen ist. Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass das Grünflächenamt durch seine weitgehende Untätigkeit hinsichtlich der Verbesserung der baulichen Situation und der Neukonzeptionierung eine Situation herbeiführen möchte, die dem Ortsbeirat 6 keine andere Wahl lässt, als die Schließung des Waldspielplatzes zu beantragen, so wie es in der Vergangenheit an Vertreter:innen des Ortsbeirates 6 seitens des Grünflächenamtes herangetragen worden ist. Das Ordnungs- und das Grünflächenamt werden aufgefordert, die Situation rund um den Grillplatz Schwanheim mit den Ortsbeirat lösungsorientiert zu erörtern und dabei Perspektiven für die Betrieb des Grillplatzes aufzuzeigen, wobei eine Verlegung des Grillplatzes beispielsweise in der Nähe des Fußballstadions in Betracht zu ziehen ist. Begründung: Die Situation rund um den Grillplatz ist außer Kontrolle geraten und die Ordnungs- und Polizeibehörden wollen oder können nicht eingreifen, wodurch es zu einer konkreten Waldbrandgefahr kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der vollkommenen Überfrequentierung des Grillplatzes alle Feuerwehrzufahrten versperrt sind. Der Ortsbeirat 6 mahnt seit Jahren die untragbare Situation rund um den Grillplatz an. Ungeachtet der Vielzahl der von Ortsbeirat 6 unterbreiteten, konstruktiven Vorschläge. Das fast vollständige Untätigbleiben des Grünflächen- und Ordnungsamtes hat zu einer Eskalation der Situation geführt, weil alle Verstöße der Vergangenheit ohne Konsequenzen geblieben sind. Inzwischen ist die Liegewiese, auf der eigentlich das Grillen verboten ist, fester Bestandteil des Grillplatzes. Gleiches gilt für den umliegenden Wald, in dem das Grillen aus naheliegenden Gründen erst recht verboten ist. Über den von dem Grillplatz ausgehenden Lärm ist an dieser Stelle schon vielfach berichtet worden, weshalb insoweit auf die anderen Anträge des Ortsbeirates verwiesen werden kann. An dieser Stelle soll nur noch einmal auf die erhebliche Luftverschmutzung eingegangen werden, die von dem Grillplatz ausgeht und die dazu führt, dass die Anrainer nicht mehr die Fenster öffnen können, wenn der Wind aus südlicher Richtung weht. Die von dem Grillplatz ausgehende Luftverschmutzung ist nicht mehr zumutbar und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Die von dem Grillplatz ausgehende Luftverschmutzung ist besonders stark, weil beim Grillen nicht nur Holzkohle verbrannt wird, sondern (feuchtes) Material aus dem umliegenden Wald und mitunter die Grills mit Plastikflaschen angezündet werden. Die Anrainer:innen können mitunter nicht mehr ihre Gärten nutzen geschweige denn Lüften. An feucht-heißen Tagen ist die Belastung mitunter unerträglich. Auch was die Belastung der Umgebung mit Ausscheidungen aufgrund der mangelnden sanitären Anlagen rund um den Grillplatz angeht, hat sich der Ortsbeirat 6 schon umfänglich geäußert, ohne dass dies zu einer erkennbaren Reaktion geführt hätte. Angesichts der untragbaren Zustände ist es empörend, wenn Anrainer:innen die sich mit dem Ordnungsamt über die Notfallnummer in Verbindung setzen, von den Mitarbeitenden des Ordnungsamts angeschimpft und auf ihre privilegierte Situation hingewiesen werden, um danach einfach aufzulegen, wie dem Antragsteller glaubhaft versichert wurde. Später war unter dieser Nummer niemand mehr erreichbar. Am 1. Mai 2026 verfügte das - an sich nicht zuständige, aber in der Vergangenheit immer sehr hilfreiche - Polizeirevier 11 nach eigenen Angaben über vier Streifenbeamten und zwei Streifenwagen, sodass die Polizei gegen die geschilderten massiven Verstöße nicht vorgehen konnte. Gleiches gilt für das Ordnungsamt, das mitteilte, dass für ganz Frankfurt (!) am 1. Mai 2026 (!) genauso wie an anderen Sonn- und Feiertagen nur zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen, sodass auch das Ordnungsamt nicht eingreifen konnte. Angesichts der Waldbrandgefahr und der zugeparkten Feuerwehrzufahren eine untragbare Situation. Was soll geschehen, wenn es wirklich brennen sollte?! Wenn eine Verbesserung der Situation am gegebenen Standort und eine Kontingentierung der Nutzung des Grillplatzes nicht sichergestellt werden kann, ist eine (vorübergehende) Schließung und/oder eine Verlegung des Grillplatzes in Betracht zu ziehen. Der Ortsbeirat 6 hat bereits in der Vergangenheit auf Alternativflächen hingewiesen. Jedenfalls ist der Grillplatz zu schließen, wenn die zweithöchste Waldbrandgefahr herrscht! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 28 2026 Die Vorlage OF 17/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • Unterstützung einer Veranstaltung mit Nachfahren der Familie Hammel
    OFOB 7
    05.05.2026 · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2026, OF 18/7 Betreff: Unterstützung einer Veranstaltung mit Nachfahren der Familie Hammel Im Mai/Juni werden in Rödelheim weitere Stolpersteine verlegt, darunter auch für Heinrich und Lina Hammel. Nach der Pogromnacht wurde Heinrich Hammel als Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde gezwungen, die Synagoge und das Gemeindehaus zu "verkaufen". Mitte/Ende Juni reisen nun 12 Nachfahren der Familie Hammel aus den USA an, um in Rödelheim zu ihrer Familiengeschichte zu recherchieren. Für sie soll am Mittwoch, 24. Juni 2026 ein Empfang in der Stadtteilbibliothek stattfinden. An diesem Abend wird u.a. der Film gezeigt, der im Rahmen der virtuellen 3D-Rekonstruktion der Rödelheimer Synagoge entstanden ist. Veranstaltet wird der Abend durch die Initiative Stolpersteine Rödelheim mit Unterstützung des Fördervereins der Stadtteilbibliothek Rödelheim e.V. (Förster). Es wird mit 60 bis 80 Gästen gerechnet, für deren Bewirtung mit Getränken und Häppchen mit Kosten in Höhe von bis zu 600 Euro kalkuliert wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, diese Veranstaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat übernimmt die Schirmherrschaft der Veranstaltung mit einem Grußwort durch die neue Ortsvorsteher:in oder eine/n Stellvertreter:in, sowie durch einen finanziellen Beitrag in Höhe von 500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Anlage 1 (ca. 201 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.04.2026, OF 13/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 3 2026 1. Die Vorlage OF 13/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 18/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 18/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, AfD und BFF

  • Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost - Ausschluss der Varianten 1 und 2
    OFOB 16
    05.05.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2026, OF 2/16 Betreff: Klare Positionierung des Magistrats zur Regionaltangente Ost - Ausschluss der Varianten 1 und 2 die Vorlage B103, zeigt, dass der Magistrat den Schienenring politisch will - also muss er auch umgehend sagen, wie er ihn ohne massive Naturzerstörung realisieren will. Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, unmissverständlich klarzustellen, dass die im Rahmen des Projekts Schiene 35+ geprüften Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost (RTO), die eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet Enkheimer Ried sowie über das Riedbad vorsehen, nicht weiterverfolgt werden. Wir fordern den Magistrat auf, klar zu sagen, was er ausschließt - nicht nur "ergebnisoffen zu prüfen". Begründung: 1. Die Varianten 1 und 2 würden zu massiven Eingriffen in das Enkheimer Ried und den Frankfurter Grüngürtel führen, darunter eine bis zu 22 m hohe Brücke über dem Riedbad. 2. Die Bürgerinitiative Bergen-Enkheim hat 6649 Unterschriften gegen diese Varianten gesammelt, was den deutlichen Bürgerwillen dokumentiert. 3. Der Magistrat verweist in Vorlagen (u. a. B103) auf den Ausbau des ÖPNV und den Schienenring, ohne die naturschutzfachlich problematischen Varianten klar auszuschließen. 4. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass die Stadt Frankfurt ihre eigenen Naturschutz- und Grüngürtelziele ernst nimmt und frühzeitig Planungssicherheit schafft. 5. Die Stadt Frankfurt ist nicht verpflichtet, alle Varianten der RTO zu akzeptieren; politische Vorgaben sind zulässig und üblich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 6 2026 1. Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 2/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Sitzbänke in der Schäfflestraße – Nachfrage
    OFOB 11
    05.05.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2026, OF 5/11 Betreff: Sitzbänke in der Schäfflestraße - Nachfrage Vorgang: OM 3822/23 OBR 11; ST 1522/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Sachstand bezüglich der Aufstellung von Sitzbänken in der Schäfflestraße, die vor drei Jahren zugesagt wurde. Nachrichtlich Text der OM 3822: Der Ortsbeirat bedankt sich für die gelungene Erneuerung der Schäfflestraße und bittet den Magistrat, auf der Ostseite (wo keine Autos parken) drei Sitzbänke im Abschnitt zwischen Torbogen und Raiffeisenstraße aufzustellen. Text der ST 1557: Der Anregung wird entsprochen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3822 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1522 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 30 2026 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einladung einer Vertretung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach: RP startet Modellierung
    OFOB 14
    05.05.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2026, OF 7/14 Betreff: Einladung einer Vertretung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach: RP startet Modellierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, eine Vertretung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach: RP startet Modellierung, in die Bürgerfragestunde einzuladen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Maßnahme zu erläutern, insbesondere auch, da die Bevölkerung um Mithilfe gebeten wird. Begründung: Die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 24.02.2026 lautet auszugsweise wie folgt: "Mit dem Ziel, das aktuelle Abflussgeschehen im Hochwasserfall unter den örtlichen Gegebenheiten abzubilden, startet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt die hydraulische Modellierung, um das Überschwemmungsgebiet am Eschbach zu überarbeiten. . . Um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, bittet das RP Darmstadt die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Gesucht werden insbesondere Pegeldaten, Hochwassermarken, Fotos und Luftbilder vergangener Hochwasserereignisse, Karten mit Überflutungs-Ausbreitungslinien sowie historische Berichte und Zeitungsartikel. Alle eingereichten Informationen müssen georeferenziert, also örtlich genau verortbar, sein. Nur dann können sie für die weitere Modellierung verwendet werden. Besonders hilfreich sind ergänzende Angaben, die das Ereignis spezifizieren, etwa das Jahr oder die Abflussmenge." Eine Erläuterung der Maßnahme und der möglichen Mitwirkung der Bevölkerung wäre von großem Interesse für den Ortbeirat wie auch die Bürgerinnen und Bürger Harheims. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.04.2026, OF 6/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2026 1. Die Vorlage OF 6/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 7/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Unterstützung des 10-jährigen Jubiläums des Gallus Gartens
    OIBOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2026, OIB 2 entstanden aus Vorlage: OF 16/1 vom 03.05.2026 Betreff: Unterstützung des 10-jährigen Jubiläums des Gallus Gartens Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, die Durchführung des Jubiläumsfestes "10 Jahre Gallus Garten" am 29. Mai 2026 im Gallus Garten in der Schneidhainer Straße zu unterstützen. Der Ortsbeirat stellt hierfür aus seinem Budget einen Betrag von bis zu 1.300 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Durchführung eines vielfältigen Programms anlässlich des Tages der Nachbarschaft und des Jubiläums einzusetzen. Die Abrechnung erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen gegen Vorlage entsprechender Belege. Ansprechpartnerin ist: Jessica Wiegand Kinder im Zentrum Gallus e.V. / Mehrgenerationenhaus Frankfurt Idsteiner Straße 91, 60326 Frankfurt am Main jessica.wiegand@kiz-gallus.org Begründung: Der Gallus Garten wurde am 4. Juni 2016 mit Unterstützung des Ortsbeirats eröffnet. Seitdem hat sich der Gallus Garten stetig weiterentwickelt und ist zu einem Ort für unterschiedlichste Menschen aller Altersgruppen und kultureller Hintergründe, eine Oase in der Stadt, ein Ort der Mitgestaltung, Nachhaltigkeit und des Lernens geworden. Im Gallus Garten werden Menschen an nachhaltigen Nahrungsmittelanbau und Ernährung, Übernahme von Verantwortung für den Stadtteil, gemeinschaftliches Handeln, Begegnung auf Augenhöhe herangeführt und zu Klimaschutz und -anpassung angeleitet. Der Gallus Garten ist seit seiner Eröffnung im Jahr 2016 ein zentraler Ort für Begegnung, Teilhabe und gemeinschaftliches Engagement im Stadtteil. Er bringt Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und kultureller Hintergründe zusammen und stärkt den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Als grüne Oase im dicht bebauten Gallus vermittelt der Garten praxisnah Wissen zu nachhaltigem Anbau, Ernährung und Klimaschutz. Gleichzeitig fördert er Eigenverantwortung, Mitgestaltung und nachbarschaftliches Miteinander. Das 10-jährige Jubiläum bietet die Gelegenheit, dieses erfolgreiche Projekt sichtbar zu würdigen und weiter zu stärken. Ein öffentliches Fest im Rahmen des Tages der Nachbarschaft schafft zusätzliche Aufmerksamkeit, lädt neue Besucherinnen und Besucher ein und festigt die Rolle des Gallus Gartens als lebendigen Treffpunkt im Stadtteil. Die Unterstützung durch den Ortsbeirat unterstreicht die Bedeutung dieses Engagements für das Gallus und ganz Frankfurt am Main. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 11.08.2026 mit 1.197,61 Euro abgerechnet. Anlage 1_Tischvorlage (ca. 817 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1116

  • Unterstützung einer Veranstaltung mit Nachfahren der Familie Hammel
    OIBOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2026, OIB 3 entstanden aus Vorlage: OF 18/7 vom 05.05.2026 Betreff: Unterstützung einer Veranstaltung mit Nachfahren der Familie Hammel Im Mai/Juni werden in Rödelheim weitere Stolpersteine verlegt, darunter auch für Heinrich und Lina Hammel. Nach der Pogromnacht wurde Heinrich Hammel als Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde gezwungen, die Synagoge und das Gemeindehaus zu "verkaufen". Mitte/Ende Juni reisen nun zwölf Nachfahren der Familie Hammel aus den USA an, um in Rödelheim zu ihrer Familiengeschichte zu recherchieren. Für sie soll am Mittwoch, 24. Juni 2026, ein Empfang in der Stadtteilbibliothek stattfinden. An diesem Abend wird u. a. der Film gezeigt, der im Rahmen der virtuellen 3D-Rekonstruktion der Rödelheimer Synagoge entstanden ist. Veranstaltet wird der Abend durch die Initiative Stolpersteine Rödelheim mit Unterstützung des Fördervereins der Stadtteilbibliothek Rödelheim e. V. (Förster). Es wird mit 60 bis 80 Gästen gerechnet, für deren Bewirtung mit Getränken und Häppchen mit Kosten in Höhe von bis zu 600 Euro kalkuliert wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, diese Veranstaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat übernimmt die Schirmherrschaft der Veranstaltung mit einem Grußwort durch die neue Ortsvorsteher:in oder eine/n Stellvertreter:in sowie durch einen finanziellen Beitrag in Höhe von 500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 23.09.2026 mit 241,50 Euro abgerechnet. Anlage 1 (ca. 201 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1255 Aktenzeichen: 00-34-260

  • Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 20.06.2026 unterstu¨tzen
    OIOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.05.2026, OI 1 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 17.04.2026 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 20.06.2026 unterstu¨tzen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 20. Juni 2026 zum fünften Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgen über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Mit den Kioskpächtern von "Bellas Stübbche" besteht eine Anlaufstelle für diese ehrenamtliche Koordination. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben dem Angebot an Speisen und Getränken auch Kreativangebote sowie ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator:innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von rund 6.000 Euro aus, die als Zuschuss beantragt wurden. Bereits in 2024 und 2025 wurde die Unterstützung des Festes durch den Ortsbeirat befürwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 13.05.2026

  • Schwanheim: Finanzielle Unterstützung des Schrimpegassenfests
    OIOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.05.2026, OI 3 entstanden aus Vorlage: OF 7/6 vom 19.04.2026 Betreff: Schwanheim: Finanzielle Unterstützung des Schrimpegassenfests Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Das in 2025 erfolgreich reaktivierte Vereins- und Nachbarschaftsfest in Schwanheim findet am 22. und 23. August 2026 erneut in den Höfen und in der Schrimpegasse statt. Die Veranstaltung wird ehrenamtlich unter Federführung des Vereinsrings Schwanheim e. V. organisiert und von lokalen Vereinen sowie Anwohner:innen getragen. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Zur finanziellen Absicherung der Durchführung, insbesondere im Hinblick auf behördliche Auflagen zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, wird eine Unterstützung aus Mitteln des Kulturamts in Höhe von 5.000 Euro befürwortet. Die einschlägigen Förderrichtlinien werden eingehalten. Die Antragsunterlagen sowie der Nachweis des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs werden dem Kulturamt durch den Vereinsring Schwanheim e. V. vorgelegt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, den genannten Betrag aus den dafür vorgesehenen Fördermitteln bereitzustellen. Die Auszahlung soll auf Grundlage der vorzulegenden Rechnungen in entsprechender Höhe erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 13.05.2026

  • Unterliederbach: Unterstützung eines inklusiven Festes
    OIOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.05.2026, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 9/6 vom 17.04.2026 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung eines inklusiven Festes Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, den Verein Doppelpunkt Unterliederbach e. V. (:ULIBA) bei der Durchführung eines inklusiven nachbarschaftlichen Festes im Stadtteil Unterliederbach mit maximal 2.500 Euro zu unterstützen. Der Verein Doppelpunkt Unterliederbach e. V. möchte mit dieser Veranstaltung ein inklusives nachbarschaftliches Angebot im Stadtteil etablieren und Gelegenheit schaffen für die Begegnung von Menschen mit und ohne Lernschwierigkeiten oder anderen Beeinträchtigungen. Ein Ziel ist auch, eine Vernetzung der fünf Bewohner:innen aus der inklusiven Wohngemeinschaft der Lebenshilfe Frankfurt e. V. mit Menschen aus dem Stadtteil zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 13.05.2026

  • Finanzielle Unterstützung des Vereinsrings Griesheim - Durchführung Mainuferfest
    OIOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.05.2026, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 12/6 vom 13.04.2026 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Vereinsrings Griesheim - Durchführung Mainuferfest Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, den Vereinsring Griesheim e. V. bei der Durchführung des im Betreff genannten Stadtteilfests finanziell mit maximal 6.000 Euro zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 13.05.2026

  • ST 667 endlich umsetzen: Krähensichere Mülleimer für den Tel-Aviv-Platz
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 10 entstanden aus Vorlage: OF 9/1 vom 16.04.2026 Betreff: ST 667 endlich umsetzen: Krähensichere Mülleimer für den Tel-Aviv-Platz Vorgang: OM 6363/25 OBR 1; ST 667/25 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 22.04.2025, ST 667, angekündigte Ausstattung der Mülleimer am Tel-Aviv-Platz mit krähensicheren Deckeln beziehungsweise entsprechend gesicherten Abfallbehältern unverzüglich umzusetzen. Dem Ortsbeirat soll mitgeteilt werden, bis wann die Maßnahme vollständig abgeschlossen sein wird. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz bietet immer wieder ein durch Müll verschandeltes Bild. Ein wesentlicher Grund ist, dass Krähen Abfälle aus den vorhandenen Mülleimern herausziehen und über den Platz verteilen. Das Problem ist seit Langem bekannt, und die Lösung wurde bereits angekündigt. Umso wichtiger ist es, dass die zugesagte Maßnahme nun endlich umgesetzt wird. Für Anwohnende, Nutzende des Platzes und das Erscheinungsbild des Quartiers ist der aktuelle Zustand nicht länger hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6363 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1109

  • Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 11 entstanden aus Vorlage: OF 10/1 vom 17.04.2026 Betreff: Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle "Europaviertel West" planen und umsetzen Vorgang: V 1321/25 OBR 1; ST 549/26 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 23.03.2026, ST 549, beschriebene Interimslösung für eine vorzeitige Inbetriebnahme der U5 in das Europaviertel zu planen, umzusetzen und die Inbetriebnahme nicht von der Entwicklung des Baugebiets Römerhof abhängig zu machen. Begründung: Die Interimslösung lässt einen Betrieb der U5 bis in das Europaviertel zu und ersetzt vorläufig die geplante Wendeanlage am Römerhof. Bei den Bebauungsplänen für den Römerhof sind immer noch viele Themen unklar (z. B. Umzug des Omnibusbetriebs und des Feldbahnmuseums). Diese Unklarheiten könnten die zeitnahe Inbetriebnahme der U5 gefährden. Den Bürger*innen im Europaviertel ist es aber nicht mehr zuzumuten, noch länger auf die U5 zu warten. Daher soll der Magistrat die beschriebene Interimslösung planen und umsetzen, damit wenigstens bis in das westliche Europaviertel die U5 bald rollen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1321 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 549 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Endlich eine dauerhafte Lösung gegen Taubenkot an der Galluswarte finden
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 12 entstanden aus Vorlage: OF 12/1 vom 16.04.2026 Betreff: Endlich eine dauerhafte Lösung gegen Taubenkot an der Galluswarte finden Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin an der Bushaltestelle "Haus Gallus" an der Frankenallee unter der Galluswarte mit den zuständigen Ämtern und Stellen, vor allem dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V., zu veranlassen, um gemeinsam eine dauerhafte bauliche Lösung gegen die massive Belastung durch Taubenkot zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere erörtert werden, - welche baulichen Maßnahmen geeignet sind, um den Haltestellenbereich und wartende Fahrgäste wirksam vor herabfallendem Taubenkot zu schützen; - wie die vorhandenen Konstruktionen unter der Brücke so gesichert oder ergänzt werden können, dass Tauben sich dort nicht weiter ungehindert aufhalten; - welcher geeignete Standort für ein Taubenhaus im Umfeld in Betracht kommt, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Lösung zu unterstützen. Dem Ortsbeirat ist im Anschluss an den Ortstermin über die besprochenen Lösungsansätze und das weitere Vorgehen zu berichten. Begründung: Die Bushaltestelle an der Frankenallee unter der Galluswarte ist seit Langem massiv durch Taubenkot belastet. Für wartende Fahrgäste ist der Zustand unzumutbar. Zahlreiche frühere Anträge und Initiativen haben das Problem bereits benannt, ohne dass bislang eine dauerhafte Lösung erreicht wurde. Gerade deshalb ist nun ein zeitnaher Ortstermin mit den zuständigen Stellen sinnvoll, damit die offenen Fragen unmittelbar vor Ort geklärt und endlich konkrete bauliche Maßnahmen abgestimmt werden können. Dabei sollte auch ein geeigneter Standort für ein Taubenhaus in den Blick genommen werden, um über reine Symptombekämpfung hinauszukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1397 Beratung im Ortsbeirat: 1

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