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Waldbrandgefahrenstufe 4, ALLE

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Die Antragsteller fordern die Schließung des Grillplatzes in Schwanheim ab einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 und die Einhaltung von Regeln zum Grillen im Wald. Die Ordnungs- und Polizeibehörden sollen besser ausgestattet werden, um gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen. Ziel ist die Vermeidung von Waldbrandgefahren und der Schutz der Anwohner vor Lärm und Luftverschmutzung.

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Antrag

Es wird beantragt, der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: sicherzustellen, dass das Grillen im Wald rund um den Grillplatz unterbleibt, bei einer erhöhten Waldbrandgefahr das Grillen auch auf dem Grillplatz untersagt wird, wenn ein hohes Waldbrandrisiko besteht; die Polizei und das Ordnungsamt auch und insbesondere am Wochenende so ausgestattet sind, dass wenigstens gegen solche Ordnungswidrigkeiten vorgegangen wird, deren Begehen zu einer konkreten Gefahr führen (Waldbrandgefahr, massive Vermüllung und nächtliche Ruhestörungen durch - auch am Tage verbotene Beschallungsanlagen); Anrainer (reines Wohngebiet) vor der erheblichen von dem Grillplatz ausgehenden Lärm und Luftverschmutzungen geschützt werden können; der Grillplatz in Schwanheim ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Brandgefahr) geschlossen wird und geschlossen bleibt, auch wenn kurzfristig diese Waldbrandgefahrenstufe unterschritten werden sollte; Beschwerden der Anrainer:innen ernst genommen werden und diese von dem diensthabenden Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes wenigstens nicht beschimpft werden und in der Nähe der anrainenden Wohnbebauung Luft- und Lärmmessungen durchgeführt werden. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, warum der Grillplatz beim Vorliegen einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 nicht gesperrt war und welches Konzept künftig für den Grillplatz in Schwanheim verfolgt werden soll, wenn dieser weiter betrieben werden soll, wobei der Ortsbeirat 6 darauf hinweist, dass eine dauerhafte Schließung desselben nicht von einem entsprechenden Antrag des Ortsbeirats abhängig ist. Der Ortsbeirat 6 unterstreicht, dass ihm an dem Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim grundsätzlich gelegen ist. Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass das Grünflächenamt durch seine weitgehende Untätigkeit hinsichtlich der Verbesserung der baulichen Situation und der Neukonzeptionierung eine Situation herbeiführen möchte, die dem Ortsbeirat 6 keine andere Wahl lässt, als die Schließung des Waldspielplatzes zu beantragen, so wie es in der Vergangenheit an Vertreter:innen des Ortsbeirates 6 seitens des Grünflächenamtes herangetragen worden ist. Das Ordnungs- und das Grünflächenamt werden aufgefordert, die Situation rund um den Grillplatz Schwanheim mit den Ortsbeirat lösungsorientiert zu erörtern und dabei Perspektiven für die Betrieb des Grillplatzes aufzuzeigen, wobei eine Verlegung des Grillplatzes beispielsweise in der Nähe des Fußballstadions in Betracht zu ziehen ist.

Begründung

Die Situation rund um den Grillplatz ist außer Kontrolle geraten und die Ordnungs- und Polizeibehörden wollen oder können nicht eingreifen, wodurch es zu einer konkreten Waldbrandgefahr kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der vollkommenen Überfrequentierung des Grillplatzes alle Feuerwehrzufahrten versperrt sind. Der Ortsbeirat 6 mahnt seit Jahren die untragbare Situation rund um den Grillplatz an. Ungeachtet der Vielzahl der von Ortsbeirat 6 unterbreiteten, konstruktiven Vorschläge. Das fast vollständige Untätigbleiben des Grünflächen- und Ordnungsamtes hat zu einer Eskalation der Situation geführt, weil alle Verstöße der Vergangenheit ohne Konsequenzen geblieben sind. Inzwischen ist die Liegewiese, auf der eigentlich das Grillen verboten ist, fester Bestandteil des Grillplatzes. Gleiches gilt für den umliegenden Wald, in dem das Grillen aus naheliegenden Gründen erst recht verboten ist. Über den von dem Grillplatz ausgehenden Lärm ist an dieser Stelle schon vielfach berichtet worden, weshalb insoweit auf die anderen Anträge des Ortsbeirates verwiesen werden kann. An dieser Stelle soll nur noch einmal auf die erhebliche Luftverschmutzung eingegangen werden, die von dem Grillplatz ausgeht und die dazu führt, dass die Anrainer nicht mehr die Fenster öffnen können, wenn der Wind aus südlicher Richtung weht. Die von dem Grillplatz ausgehende Luftverschmutzung ist nicht mehr zumutbar und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Die von dem Grillplatz ausgehende Luftverschmutzung ist besonders stark, weil beim Grillen nicht nur Holzkohle verbrannt wird, sondern (feuchtes) Material aus dem umliegenden Wald und mitunter die Grills mit Plastikflaschen angezündet werden. Die Anrainer:innen können mitunter nicht mehr ihre Gärten nutzen geschweige denn Lüften. An feucht-heißen Tagen ist die Belastung mitunter unerträglich. Auch was die Belastung der Umgebung mit Ausscheidungen aufgrund der mangelnden sanitären Anlagen rund um den Grillplatz angeht, hat sich der Ortsbeirat 6 schon umfänglich geäußert, ohne dass dies zu einer erkennbaren Reaktion geführt hätte. Angesichts der untragbaren Zustände ist es empörend, wenn Anrainer:innen die sich mit dem Ordnungsamt über die Notfallnummer in Verbindung setzen, von den Mitarbeitenden des Ordnungsamts anschimpft und auf ihre privilegierte Situation hingewiesen werden, um danach einfach aufzulegen, wie dem Antragsteller glaubhaft versichert wurde. Später war unter dieser Nummer niemand mehr erreichbar. Am

  1. Mai 2026 verfügte das - an sich nicht zuständige, aber in der Vergangenheit immer sehr hilfreiche - Polizeirevier 11 nach eigenen Angaben über vier Streifenbeamten und zwei Streifenwagen, sodass die Polizei gegen die geschilderten massiven Verstöße nicht vorgehen konnte. Gleiches gilt für das Ordnungsamt, das mitteilte, dass für ganz Frankfurt (!)- am
  2. Mai 2026 (!) genauso wie an anderen Sonn- und Feiertagen nur zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen, sodass auch das Ordnungsamt nicht eingreifen konnte. Angesichts der Waldbrandgefahr und der zugeparkten Feuerwehrzufahren eine untragbare Situation. Was soll geschehen, wenn es wirklich brennen sollte?! Wenn eine Verbesserung der Situation am gegebenen Standort und eine Kontingentierung der Nutzung des Grillplatzes nicht sichergestellt werden kann, ist eine (vorübergehende) Schließung und/oder eine Verlegung des Grillplatzes in Betracht zu ziehen. Der Ortsbeirat 6 hat bereits in der Vergangenheit auf Alternativflächen hingewiesen. Jedenfalls ist der Grillplatz zu schließen, wenn die zweithöchste Waldbrandgefahr herrscht!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2026OMOM 28Waldbrandgefahrenstufe 4: Alle Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen nichtsDirektanregung
  2. 5. Mai 2026Sie sind hier
    OFOF 17/6Waldbrandgefahrenstufe 4, ALLE Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen: Nichts!
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 50
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 28 2026 Die Vorlage OF 17/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDAfDFDPVolt
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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