Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße
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Zusammenfassung
Das Abbiegeverbot von der Adickesallee in die Bertramstraße wurde ohne Information des Ortsbeirates 3 angeordnet und führt zu erheblichen Umleitungen für die Anwohner. Der Ortsbeirat fordert vom Magistrat eine Klärung der rechtlichen Grundlagen und eine Prüfung alternativer Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bertramstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bertramstraße per E-MailAnregung
Seit kurzem ist das Abbiegen von der Adickesallee in die Bertramstraße nicht mehr erlaubt und durch eine Absperrung physisch unterbunden. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme weder informiert noch wurde er in den Entscheidungsprozess einbezogen. Der Verkehr wird nun über die Eschersheimer Landstraße und die Polizeimeister-Kaspar-Straße in die Bertramstraße und das angrenzende Wohngebiet geleitet. Infolge dieser Umleitung wird zusätzlicher Kraftfahrzeugverkehr auch über weitere kleinere Nebenstraßen geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten, - aus welchen Gründen das Abbiegeverbot angeordnet wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgte; - sofern die Sperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde: Ob vor dieser Entscheidung alternative Lösungsansätze geprüft und bewertet wurden (etwa bauliche Anpassungen, Markierungen, Schutzstreifen oder eine veränderte Ampelschaltung), die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ermöglicht hätten; - warum darüber nicht im Vorfeld der zuständigen Ortsbeirat 3 informiert und eingebunden wurde.
Begründung
Die Sperrung der Einfahrt in die Bertramstraße bedeutet für die aus Osten kommenden Anwohnenden künftig einen Umweg über die Adickesallee, Eschersheimer Landstraße und Polizeimeister-Kaspar-Straße bis sie zu ihren Häusern gelangen. Es ist mehr als verwunderlich, dass eine solch drastische Maßnahme nicht im Vorfeld mit dem zuständigen Ortsbeirat kommuniziert wurde und darüber aus Bürgermails erfuhr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2026OFOF 9/3Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Mai 2026OFOF 23/3Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 7. Mai 2026Sie sind hierOMOM 62Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1195Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats