Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat von Frankfurt am Main fordert den Magistrat auf, die Gründe für das Abbiegeverbot von der Adickesallee in die Bertramstraße zu klären. Das Verbot wurde ohne vorherige Information oder Beteiligung des Ortsbeirats umgesetzt, was zusätzliche Verkehrslasten in angrenzenden Wohngebieten zur Folge hat.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bertramstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Bertramstraße auf Höhe Eduard-Rüppell-Straße: Tempo 30 durchsetzen15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bertramstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit kurzem ist das Abbiegen von der Adickesallee in die Bertramstraße nicht mehr erlaubt und durch eine Absperrung physisch unterbunden. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme weder informiert noch wurde er in den Entscheidungsprozess einbezogen. Der Verkehr wird nun über die Eschersheimer Landstraße und die Polizeimeister-Kaspar-Straße in die Bertramstraße und das angrenzende Wohngebiet geleitet. Infolge dieser Umleitung wird zusätzlicher Kraftfahrzeugverkehr auch über weitere kleinere Nebenstraßen geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten: - aus welchen Gründen das Abbiegeverbot angeordnet wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgte; - sofern die Sperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde: Ob vor dieser Entscheidung alternative Lösungsansätze geprüft und bewertet wurden (etwa bauliche Anpassungen, Markierungen, Schutzstreifen oder eine veränderte Ampelschaltung), die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ermöglicht hätten. Antragsteller: FDP
Begründung
Adickesallee/Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit kurzem ist das Abbiegen von der Adickesallee in die Bertramstraße nicht mehr erlaubt und durch eine Absperrung physisch unterbunden. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme weder informiert noch wurde er in den Entscheidungsprozess einbezogen. Der Verkehr wird nun über die Eschersheimer Landstraße und die Polizeimeister-Kaspar-Straße in die Bertramstraße und das angrenzende Wohngebiet geleitet. Infolge dieser Umleitung wird zusätzlicher Kraftfahrzeugverkehr auch über weitere kleinere Nebenstraßen geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten: - aus welchen Gründen das Abbiegeverbot angeordnet wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgte; - sofern die Sperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wurde: Ob vor dieser Entscheidung alternative Lösungsansätze geprüft und bewertet wurden (etwa bauliche Anpassungen, Markierungen, Schutzstreifen oder eine veränderte Ampelschaltung), die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ermöglicht hätten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2026Sie sind hierOFOF 9/3Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Mai 2026OFOF 23/3Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 7. Mai 2026OMOM 62Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1195Abbiegeverbot Adickesallee/BertramstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Volt