Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, bei der Entwicklung des Bundesbank-Geländes die Bedürfnisse des Ortsbezirks 9 zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Platensiedlung und die Grundschulversorgung. Zudem wird vorgeschlagen, eine frühzeitige Beteiligung der Anwohner sicherzustellen und die Planung von U4 sowie anderer Infrastruktur miteinander zu koordinieren.
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Wilhelm-Epstein-Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Fahrradbügel in der Wilhelm-Epstein-Straße vor dem neuen MakkabiCampus24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wilhelm-Epstein-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der künftigen Entwicklung des Bundesbank-Geländes an der Wilhelm-Epstein-Straße sicherzustellen, dass auch die Belange des Ortsbezirks 9 und insbesondere der angrenzenden Platensiedlung berücksichtigt werden, indem 1. die räumliche Nähe zur Platensiedlung sowie die Planung des U4-Lückenschlusses bis Ginnheim von Beginn an gemeinsam mit der Weiterentwicklung des Bundesbank-Areals gedacht werden - insbesondere im Rahmen der laufenden städtebaulichen Begleitplanung zur Verlängerung der U4 für dieses Gebiet; 2. geprüft wird, ob auf dem Gelände auch die für die Platensiedlung benötigte weitere Grundschule untergebracht werden kann oder inwiefern die Europäische Schule einen Beitrag zur Abdeckung dieses Bedarfs leisten kann; 3. die Öffnung des Geländes und der darauf entstehenden Bildungsinfrastruktur in die angrenzenden Wohnquartiere - insbesondere die Platensiedlung - als Planungsziel verfolgt und mit der Europäischen Schule vereinbart wird; 4. eine solide Grundlage für alle weiteren Planungsentscheidungen durch einen Beteiligungsprozess mit der Nachbarschaft gelegt wird.
Begründung
Zu 1.: Das ehemalige Bundesbank-Gelände liegt in direkter Nachbarschaft zur Platensiedlung im Ortsbezirk 9 und in unmittelbarer Nähe zur geplanten U4-Verlängerung nach Ginnheim. Beide Entwicklungen sollten planerisch aufeinander abgestimmt erfolgen und daher aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander und der Wechselwirkungen der Projekte aufeinander gemeinsam betrachtet werden.
Zu 2.: In unmittelbarer Nähe zur Platensiedlung besteht ein Bedarf an Grundschulplätzen, für eine neue Grundschule sucht die Stadt bereits seit geraumer Zeit einen neuen Standort. Das Gelände könnte hier eine Lösung bieten.
Zu 3.: Bereits im Zuge der Debatte um eine Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg wurde immer wieder betont, dass Synergieeffekte genutzt werden könnten und dass die Schule nicht abgeschottet entstehen soll, sondern sich dem Stadtteil öffnen möchte.
Zu 4.: Eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden verhindert, dass an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeigeplant wird und entspricht dem mit der "Richtlinie Beteiligung" formulierten Anspruch der Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2026OFOF 10/9Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2026Sie sind hierOMOM 34Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9Direktanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1229Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats