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Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch so zu gestalten, dass sie den Marktbesuchern klare und rechtssichere Informationen bietet. Dies soll helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Nutzung der Flächen während der Markttage sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Dornbusch — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Beschilderung der Haltverbots- und Parkregelungen im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch in der Carl-Goerdeler-Straße so anzupassen, dass die Nutzung der Flächen an Markttagen (dienstags) eindeutig, rechtssicher und ausschließlich den Marktbeschickern vorbehalten ist. Dabei ist sicherzustellen, dass die betreffenden Bereiche, einschließlich der derzeit ausgewiesenen Be- und Entladezonen, an Markttagen ausschließlich durch Marktstände genutzt werden dürfen und eine anderweitige Nutzung - insbesondere Halten und Parken - in diesem Zeitraum ausgeschlossen ist; 2. eine optimierte, weiterhin vollständig StVO-konforme Beschilderung zu entwickeln und umzusetzen, die auch den Anforderungen an Eindeutigkeit und Verständlichkeit gemäß § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht. Dabei ist insbesondere zu prüfen, - ob die derzeitige Beschilderung mit mehreren Zeitangaben und Ausnahmeregelungen eindeutig und ohne Interpretationsspielraum verständlich ist; - ob die Sonderregelung für Marktbeschicker am Dienstag ausreichend klar und rechtssicher erkennbar ist; - ob durch eine strukturelle Anpassung der Beschilderung (z. B. klare Trennung von Regel- und Ausnahmezeiten) eine bessere Verständlichkeit erreicht werden kann.

Begründung

Der Wochenmarkt am Dornbusch findet jeden Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr in der Carl-Goerdeler-Straße statt und ist ein etablierter Bestandteil der lokalen Nahversorgung. Die hierfür genutzten Flächen werden seit Jahren faktisch durch Marktstände in Anspruch genommen. Aus dem Kreis der Marktbeschicker wurde wiederholt rückgemeldet, dass die derzeitige Beschilderung vor Ort nicht eindeutig ist und zu Missverständnissen führt. Insbesondere die Kombination mehrerer Zeiträume und Ausnahmeregelungen erschwert es den Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Regelungen schnell und zweifelsfrei zu erfassen. Dies kann sowohl zu Fehlverhalten im ruhenden Verkehr als auch zu unnötigen Konflikten führen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der Beschilderung sinnvoll, um eine klare, rechtssichere und für alle Beteiligten verständliche Regelung sicherzustellen. Ziel sollte dabei nicht nur eine formale Verbesserung der Verständlichkeit sein, sondern insbesondere die dauerhafte Sicherung der Flächen für den Wochenmarktbetrieb. Dabei sollte insbesondere eine klare, abschnittsbezogene Beschilderung mit einheitlicher Regelung am Beginn und Ende der Strecke sowie eine optisch und inhaltlich nachvollziehbare Trennung zwischen Regelzeiten und Ausnahmeregelungen (Marktbeschicker am Dienstag) berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2026OFOF 11/9Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Mai 2026Sie sind hier
    OMOM 35Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße)
    Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1232Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl Goerdeler Straße)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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