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Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl Goerdeler Straße)

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats zur Beschilderung am Wochenmarkt Dornbusch schlägt vor, die bestehende Regelung zu belassen und die Beschilderung im orangemarkierten Bereich zu klären. Dies soll die Andienung des Blumengeschäfts sicherstellen und zusätzliche Lieferbedarfe abdecken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Aus der Anregung geht hervor, dass es insbesondere Unsicherheit bezüglich der neu eingerichteten Ladezone (orange markiert) gibt.

Im gelb markierten Bereich ist die Regelung durch das Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (absolutes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen "Di. 5:45 - 19:30 h Marktbeschicker frei" - aufgestellt mit Anfangs-, Mittel- und Endzeichen - klar erkennbar und rechtssicher.

Im grün markierten Bereich ist die Beschilderung analog zum gelben Bereich klar geregelt. Hier wird lediglich die Ergänzung des Zusatzzeichens VZ 1060-31 StVO ("auch auf dem Seitenstreifen") empfohlen, um das Parken auf dem Seitenstreifen rechtssicher verbieten zu können.

Bei dem orangemarkierten Bereich handelt es sich um eine Ladezone für das Geschäft "Blumen Dornröschen am Dornbusch". Das Parkverbot auf dem Seitenstreifen beschränkt sich auf werktags in der Zeit von 5:00 bis 17:00 Uhr. Das Verbot gilt auch für die Marktbeschicker:innen.

Die Ladezone wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat eingerichtet und ist erforderlich, um die Andienung des Blumengeschäftes in der Eschersheimer Landstraße 250 aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus werden damit auch weitere Lieferbedarfe vor Ort bedient.

Die abschnittsbezogene Beschilderung mit Beginn und Ende einer Halteverbotsstrecke sind vorhanden.

Die vorgeschlagene Beschilderung widerspricht der in Punkt 2 geforderten Eindeutigkeit und Verständlichkeit. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist sie weitaus unübersichtlicher als die aktuell vor Ort vorhandene Regelung.

Gegen die bestehende Beschilderung bestehen grundsätzlich keine Einwände. Das Zusatzzeichen VZ 1060-31 StVO (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) wird lediglich an den entsprechenden Stellen ergänzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2026OFOF 11/9Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Mai 2026OMOM 35Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl-Goerdeler-Straße)Direktanregung
  3. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1232Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl Goerdeler Straße)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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