Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machen
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die seit vielen Jahren leer stehende Hausmeisterwohnung an der Musterschule für schulische Zwecke nutzbar zu machen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht über die weiteren Schritte zur Nutzung des Raums.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 30.07.2026 antworten müssen. Seit 73 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Seit mehr als zehn Jahren steht die Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss der Musterschule leer. Gleichzeitig leidet die Schule seit Jahren unter großem Raummangel, die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule sind dadurch stark eingeschränkt. Deshalb bemüht sich die Schule seit langem um den Umbau der Wohnung für schulische Zwecke. Dazu gab es bereits mehrere Begehungen, auch in der jüngsten Vergangenheit. Der Ortsbeirat 3 hat sich in der Vergangenheit ebenfalls dafür eingesetzt. Der in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288, erwähnte Grundsatzbeschluss betrifft nicht die im Schulgebäude befindliche Hausmeisterwohnung der Musterschule.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Pläne zur Nutzung der leer stehenden Hausmeisterwohnung im Dachgeschoß der Musterschule für schulische Zwecke nach wie vor weiterverfolgt werden und wenn ja, wann die Schule mit einer Nutzung des Raumes planen kann.
Begründung
Schule nutzbar machen Vorgang: V 1049/24 OBR 3; ST 288/25; OM 6765/25 OBR 3 Seit mehr als zehn Jahren steht die Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss der Musterschule leer. Gleichzeitig leidet die Schule seit Jahren unter großem Raummangel, die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule sind dadurch stark eingeschränkt. Deshalb bemüht sich die Schule seit langem um den Umbau der Wohnung für schulische Zwecke. Dazu gab es bereits mehrere Begehungen, auch in der jüngsten Vergangenheit. Der Ortsbeirat 3 hat sich in der Vergangenheit ebenfalls dafür eingesetzt. Der in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288, erwähnte Grundsatzbeschluss betrifft nicht die im Schulgebäude befindliche Hausmeisterwohnung der Musterschule.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2024OMOM 5915Jahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79Direktanregung
- 9. Oktober 2024OFOF 774/3Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2024VV 1049Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessernAnfrage
- 21. Februar 2025STST 288Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessernStellungnahme
- 11. März 2025OFOF 847/3Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermietenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. März 2025OMOM 6765Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermietenDirektanregung
- 10. Juni 2025STST 916Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermietenStellungnahme
- 17. April 2026OFOF 10/3Raumnot an der Schwarzburgschule endlich lösen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2026OFOF 12/3Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2026VV 14Raumnot an der Schwarzburgschule endlich lösen!Anfrage
- 7. Mai 2026Sie sind hierOMOM 56Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats