Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessern
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1) Die Musterschule verfügt über eine Cook- & Chill-Küche. Daher wird die Musterschule im Cook & Hold Verfahren (Warmanlieferung) mit Frischkostergänzung bewirtschaftet. Die bestellten Essen werden in der Mischküche der Münzenbergerschule zubereitet und an die Musterschule warm angeliefert. Zur Verbesserung der ernährungsphysiologischen Qualität werden frische Salate, Rohkost und frisches Obst als Ergänzung zu den gelieferten Speisen mit angeboten. Das Portionieren und die Ausgabe erfolgen in der Musterschule. Die Schwarzburgschule hat derzeit über den Träger der ESB eine Warmanlieferung. Alle anderen Schulen im Ortsbezirk 3, welche eine Essensversorgung haben, besitzen eine Mischküche. Zu 2) Zur Produktion des Schulessens wird grundsätzlich eine Mischküche benötigt. Diese hat sowohl räumliche als auch bauliche Voraussetzungen, welche nicht an allen Bestandsstandorten erfüllt werden können. Auch eine bloße Ertüchtigung der "Küche" schafft in der Regel nicht den benötigten Raum für eine Mischküche inkl. Lagerräumen, Kühlräumen, Sozialräume inkl. WC. Sofern größere bauliche Maßnahmen an einzelnen Standorten geplant werden, wird eine Erweiterung der Essensversorgung in der Regel ebenfalls geprüft. Auf die Qualitätsstandards hat dies allerdings keinen Einfluss, da diese an allen Standorten gleichermaßen angesetzt und eingefordert werden. Zu 3) Folgende Hausmeisterwohnungen stehen aktuell leer: - Hans-Böckler-Schule, Martin-Luther-Straße 55; zwei Wohnungen - IGS Nordend, Hartmann-Ibach-Straße 54; zwei Wohnungen - Schwarzburgschule, Lenaustraße 79; drei Wohnungen. Zu 4) Die freien Hausmeisterwohnungen können den Schulen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es gibt eine Grundsatzentscheidung, Wohn- und Schulflächen nicht miteinander zu vermischen. Dies gilt insbesondere in Mehrfamilienhäusern wie an der Schwarzburgschule oder der Hans-Böckler-Schule. Ausnahmen können im Einzelfall nur für Wohnungen direkt im Schulgebäude gemacht werden. Auch wenn das Wohngebäude an der IGS Nordend in den Schulbau eingebettet ist, handelt es sich um ein eigenständiges Gebäude mit alleiniger Wohnnutzung. Die Ausnahmeregelung gilt hier nicht. Hinzu kommt, dass alle Wohnungen in einem sanierungsbedürftigen Zustand sind. Eine kurzfristige Herrichtung ist nicht möglich.