Schwanheim: Finanzielle Unterstützung des Schrimpegassenfests
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Zusammenfassung
Die Initiative zielt darauf ab, die finanzielle Unterstützung für das Schrimpegassenfest zur Sicherstellung der Durchführung und Einhaltung von Vorschriften zu beantragen. Mit einem beantragten Betrag von 5.000 Euro soll die ehrenamtliche Organisation des Festes gefördert werden.
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Thema Kultur verfolgenInitiative
V. vorgelegt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, den genannten Betrag aus den dafür vorgesehenen Fördermitteln bereitzustellen. Die Auszahlung soll auf Grundlage der vorzulegenden Rechnungen in entsprechender Höhe erfolgen.
Begründung
Schrimpegassenfests Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Das in 2025 erfolgreich reaktivierte Vereins- und Nachbarschaftsfest in Schwanheim findet am 22. und 23. August 2026 erneut in den Höfen und in der Schrimpegasse statt. Die Veranstaltung wird ehrenamtlich unter Federführung des Vereinsrings Schwanheim e. V. organisiert und von lokalen Vereinen sowie Anwohner:innen getragen. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Zur finanziellen Absicherung der Durchführung, insbesondere im Hinblick auf behördliche Auflagen zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, wird eine Unterstützung aus Mitteln des Kulturamts in Höhe von 5.000 Euro befürwortet. Die einschlägigen Förderrichtlinien werden eingehalten. Die Antragsunterlagen sowie der Nachweis des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs werden dem Kulturamt durch den Vereinsring Schwanheim e. V. vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2026OFOF 7/6Schwanheim: Finanzielle Unterstützung des SchrimpegassenfestsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Mai 2026Sie sind hierOIOI 3Schwanheim: Finanzielle Unterstützung des SchrimpegassenfestsInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet