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  • Ergänzung: Geschichtsort Adlerwerke
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 13 entstanden aus Vorlage: OF 15/1 vom 30.04.2026 Betreff: Ergänzung: Geschichtsort Adlerwerke Vorgang: B 152/26 Der Magistrat zählt in seinem Bericht vom 17.04.2026, B 152, unter Punkt 4. Lernorte auf, die von der Stadt Frankfurt eine institutionelle Förderung erhalten. Der "Geschichtsort Adlerwerke", ein Gedenk- und Lernort in den ehemaligen Adlerwerken im Gallus, in welchen sich das Außenlager des KZ Katzbach befand, wird von der Stadt Frankfurt gefördert. Deshalb sollte er im Bericht mit aufgenommen werden. Begründung: Im Kulturportal der Stadt Frankfurt steht: "Das Projekt wird jährlich mit 126.000 Euro vom Dezernat für Kultur und Wissenschaft gefördert. Darin enthalten ist ein Betriebskostenzuschuss inklusive Personalkosten sowie die Miet- und Nebenkosten für den Raum in der Kleyerstraße 17. Dieser bildet den Grundstock der dauerhaften Finanzierung und personellen Ausstattung des Geschichtsortes." Quelle: KulturPortal Frankfurt: Geschichtsort Adlerwerke. Fabrik, Zwangsarbeit, Konzentrationslager (www.kultur-frankfurt.de/portal/de/Stadtgeschichte/Frankfurt1933-1945/81/2738/0/ 0/10.aspx) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 152 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1096

  • Einfahrt in das Ärztezentrum der Radilostraße frei halten
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 14 entstanden aus Vorlage: OF 1/7 vom 20.04.2026 Betreff: Einfahrt in das Ärztezentrum der Radilostraße frei halten In der Radilostraße 17 befindet sich neben der Stadtteilbibliothek auch ein Ärztezentrum mit verschiedenen Praxen der Allgemeinmedizin, Zahnmedizin usw. Leider macht auch das wilde Halten auf der Radilostraße nicht vor der Einfahrt in den Hof des Ärztehauses halt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, in geeigneter Weise auf die Einfahrt hinzuweisen und Autos davon abzuhalten, vor der Einfahrt in den Hof des Ärztehauses in der Radilostraße 17 zu halten. Dafür geeignet sind auch stärkere Kontrollen, die die ganze Radilostraße sowie gefährdete Punkte im Ortsbezirk betreffen sollten. Anhang: Quelle privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Sauberkeit im Bahnsteigbereich und der Unterführung am Rödelheimer Bahnhof - regelmäßige Wartung und Reinigung der Aufzüge
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 2/7 vom 19.04.2026 Betreff: Sauberkeit im Bahnsteigbereich und der Unterführung am Rödelheimer Bahnhof - regelmäßige Wartung und Reinigung der Aufzüge Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn dazu aufzufordern, Unterführung, Bahnsteige und Aufzüge des Rödelheimer Bahnhofs regelmäßig zu reinigen und insbesondere die Aufzüge in engerem Zeittakt zu warten oder diese zu erneuern. Sinnvollerweise soll dies im Rahmen des von der Bahn initiierten Sofortprogramms für sichere und saubere Bahnhöfe geschehen. Begründung: Die Deutsche Bahn hat am 20.01.2026 ein Sofortprogramm für Bahnhöfe gestartet. Durch mehr Personal und Geld für zusätzliche Stationsreinigung und Reparaturen und gezielte Frühjahrsputzaktionen sollen Verbesserungen im Bereich Sicherheit und Sauberkeit schnell sichtbar werden. Am Rödelheimer Bahnhof ist davon nichts zu merken. Der Rödelheimer Bahnhof ist werktags Ein- und Umsteigebahnhof für Tausende von Pendlern, die hier sechs Buslinien und drei S-Bahnlinien nutzen. Während die Bahn früher sehr regelmäßig für eine Reinigung ihres Zuständigkeitsbereichs mit Personal und Material (Entfernung von Kaugummis mit Dampfreinigern, Entfernung von Laub, Säuberung der Böschung) sorgte, geschieht dies mittlerweile nahezu gar nicht mehr. Bahnsteige, Treppen und Unterführung verwahrlosen immer weiter. Besonders schlimm ist der Zustand der Aufzüge: Sie sind völlig verdreckt und ständig außer Betrieb. Eine Erneuerung wäre vermutlich turnusmäßig bei einem derart hohen Passagieraufkommen nötig. Die gerade mit Zustimmung der Bahn und Unterstützung der Stadt von Schülern und Schülerinnen der Liebigschule neu gestaltete Unterführungsseite verschärft den Kontrast zwischen Verwahrlosung auf der einen und Gestaltung auf der anderen Seite. Der Zustand des Bahnhofs steht in scharfem Widerspruch zu dem o. g. Vorhaben, Bahnhöfe sicherer (also auch behindertengerecht) und sauberer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1113

  • Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im unteren Abschnitt des Rödelheimer Parkwegs durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 16 entstanden aus Vorlage: OF 3/7 vom 19.04.2026 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im unteren Abschnitt des Rödelheimer Parkwegs durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradstraße im unteren Abschnitt des Rödelheimer Parkwegs durch zusätzliche Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn deutlicher als Fahrradstraße auszuweisen. Außerdem sollten während der Badesaison und bei Großereignissen im Stadion am Brentanobad verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Begründung: Der Rödelheimer Parkweg ist insbesondere in der Badesaison und durch die mittlerweile häufigen Großveranstaltungen im Stadion stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. Der Gehweg zwischen Ludwig-Landmann-Straße und dem Ende der Fahrradstraße ist so schmal, dass Fußgänger/Kinderwägen in Stoßzeiten zwangsläufig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Es kommt hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrer sich nicht an die Tempo-30-Regelung halten oder die Beschilderung "Fahrradstraße" ignorieren, zu dicht auf Radfahrer auffahren, diese zu überholen versuchen oder zu nah und zu schnell an den schmalen Gehweg fahren und damit Fußgänger gefährden. Zusätzliche Fahrradpiktogramme könnten als niederschwellige und kostengünstige Lösung hier noch einmal deutliche Hinweise geben. Wünschenswert ist auch eine regelmäßige Verkehrskontrolle, insbesondere vor und nach Großveranstaltungen im Stadion, wenn große Menschenmassen vom Brentanopark durch das Nadelöhr des unteren Rödelheimer Parkwegs zum Stadion drängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1169 Aktenzeichen: 66-2

  • Spielstraße am Schönhofpark
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 4/7 vom 20.04.2026 Betreff: Spielstraße am Schönhofpark Der Magistrat wird beauftragt, die derzeit im Schönhofviertel an der Längsseite des zentralen Parks entstehende Straße mit Tempo-30-Regelung (Karoline-Veith-Straße) von Beginn an als verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") auszuweisen und entsprechend baulich zu gestalten. Begründung: Der zentrale Park im Schönhofviertel sowie der darin gelegene Spielplatz werden von vielen Kindern und Familien genutzt werden. Eine direkte anliegende Straße birgt insbesondere für spielende Kinder ein erhöhtes Unfallrisiko. Daneben erleichtert die Spielstraße den sicheren Zugang zum Park vom hinter der Straße liegenden Wohngebiet aus. Die betreffende Straße dient überwiegend der Zufahrt zu Tiefgaragen und hat keine übergeordnete Verkehrs- oder Durchgangsfunktion. Für den motorisierten Verkehr entstehen daher keine relevanten Nachteile, während der Sicherheitsgewinn für Kinder und Anwohnende erheblich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1479 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Umbenennung des Neuen Gymnasiums Frankfurt in „Margot-Friedländer-Gymnasium“
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 18 entstanden aus Vorlage: OF 5/7 vom 21.04.2026 Betreff: Umbenennung des Neuen Gymnasiums Frankfurt in "Margot-Friedländer-Gymnasium" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass das Neue Gymnasium Frankfurt im Ortsbezirk 7 zeitnah - möglichst bereits zum Beginn des kommenden Schuljahres - den Namen "Margot-Friedländer-Gymnasium" erhält. Ziel ist es, die Namensgebung frühzeitig festzulegen, um der Schule von Beginn des Schuljahres 2026/2027 an eine klare werteorientierte Identität zu geben. Begründung: Die Benennung von Schulen ist weit mehr als ein formaler Akt - sie ist ein bewusstes Bekenntnis zu Werten, historischer Verantwortung und gesellschaftlicher Orientierung. Mit der Wahl des Namens "Margot Friedländer" würde das Neue Gymnasium Frankfurt ein starkes und zeitloses Zeichen setzen. Margot Friedländer steht wie kaum eine andere Persönlichkeit für Erinnerung, Versöhnung und die unermüdliche Mahnung, die Lehren aus der deutschen Geschichte wachzuhalten. Als Überlebende des Holocaust hat sie ihr Leben der Aufklärung insbesondere junger Menschen gewidmet. Ihr eindringlicher Appell "Seid Menschen" ist von zeitloser Aktualität und besitzt gerade für eine Schule eine außergewöhnliche pädagogische Strahlkraft. Ein Gymnasium, das ihren Namen trägt, verbindet Bildung nicht nur mit Wissensvermittlung, sondern auch mit Werteerziehung im besten Sinne: Toleranz, Menschlichkeit, Verantwortung und Zivilcourage. Gerade vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen gewinnt eine solche Namensgebung besondere Bedeutung. Antisemitismus, Extremismus und demokratiefeindliche Tendenzen nehmen wieder sichtbar zu. Umso wichtiger ist es, jungen Menschen Orientierung zu geben und Orte zu schaffen, an denen demokratische Grundwerte nicht nur vermittelt, sondern sichtbar gelebt werden. Die Benennung nach Margot Friedländer würde: - ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit setzen, - die Erinnerungskultur aktiv in den Schulalltag integrieren, - Schülerinnen und Schüler dazu ermutigen, Verantwortung für unsere demokratische Gesellschaft zu übernehmen, - und dem Neuen Gymnasium Frankfurt von Beginn an ein starkes, identitätsstiftendes Profil verleihen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Schulgemeinde dem Namensvorschlag positiv gegenübersteht und sich mit der Person Margot Friedländer identifizieren kann. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine tragfähige und nachhaltige Namensgebung erfüllt. Hinzu kommt, dass eine frühzeitige Namensfestlegung - idealerweise bereits zum Schuljahresbeginn - organisatorische Vorteile bietet und der Schulgemeinde ermöglicht, sich von Anfang an mit "ihrer" Schule und deren Leitbild zu identifizieren. Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass mit der Wahl des Namens "Margot-Friedländer-Gymnasium" ein würdiger, inhaltlich substantieller und zugleich zukunftsweisender Name gefunden wird, der weit über den Ortsbezirk hinaus Strahlkraft entfaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

  • Parksituation Hausener Friedhof
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 19 entstanden aus Vorlage: OF 7/7 vom 19.04.2026 Betreff: Parksituation Hausener Friedhof Auf dem Areal vor dem Hausener Friedhof sind "Kurzzeitparkplätze" ausgewiesen, die sicherstellen sollen, dass Friedhofsbesuchern, die aufgrund einer eingeschränkten Mobilität auf das Auto angewiesen sind, und auch Beerdigungsteilnehmern ein problemloses Parken vor dem Friedhof möglich ist. Aktuell ist jedoch zu beobachten, dass diese Parkplätze vermehrt von Langzeitparkern genutzt werden und somit Friedhofsbesucher keinen Parkplatz finden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine häufigere Kontrolle der Nutzung der "Kurzzeitparkplätze" zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1093 Aktenzeichen: 32-3

  • Endgültige Gestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-Praunheim
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 20 entstanden aus Vorlage: OF 8/7 vom 21.04.2026 Betreff: Endgültige Gestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-Praunheim Vorgang: EA 17/25; F 3806/26; OM 8260/26 OBR 7 Die Neugestaltung des Kreuzungsbereichs in Alt-Praunheim war schon Teil des Rahmenplans Praunheim 2017 mit dem Ziel der Entschleunigung, Begrünung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Im März 2025 begann eine einjährige Testphase nach Änderung der Verkehrsführung im Kreuzungsbereich. Diese ist jetzt abgeschlossen. Die ehrenamtlich betreuten Pflanzkübel wurden in der Zwischenzeit abtransportiert. In der Antwort des Magistrats auf die Frage an das Verkehrsdezernat (F 3806), ob die Auswirkungen der Neugestaltung auch überprüft werden, wurde dargelegt, dass sich die Unfallsituation bisher objektiv verbessert habe und keine negativen Auswirkungen auf den Busverkehr nachweisbar waren. Aus intensiven Diskussionen mit Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort und im Rahmen der Bürgersprechstunden in den Sitzungen des Ortsbeirates ergeben sich trotzdem Optimierungsmöglichkeiten, die sich auch in einer Anregung (OM 8260) und einem Etatantrag (EA 17) niedergeschlagen haben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat noch in diesem Jahr aufgefordert, 1. die aktuelle Verkehrsführung zu verstetigen, unter Berücksichtigung - einer geringen Reduzierung des Kurvenradius, um Bus- und Lkw-Verkehr etwas mehr Platz einzuräumen, - einer sicheren Radwegeführung in die Straße In der Römerstadt und - einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger; 2. die entstandene Fläche zu begrünen und, wenn möglich, zu entsiegeln, ggf. eine vorübergehende Gestaltung der Fläche umzusetzen; 3. zwei Anlieferparkplätze in Alt-Praunheim einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.11.2025, EA 17 Frage vom 22.01.2026, F 3806 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8260 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1168

  • Anhaltende Probleme in der Unterkunft für geflüchtete und wohnsitzlose Menschen ap2 in Praunheim
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 21 entstanden aus Vorlage: OF 10/7 vom 19.04.2026 Betreff: Anhaltende Probleme in der Unterkunft für geflüchtete und wohnsitzlose Menschen ap2 in Praunheim Nachdem es viele Jahre ein gutes und weitestgehend problemloses Miteinander zwischen den Anwohner:innen und der Unterkunft ap2 in Praunheim gab, hat sich die Situation in den letzten zwei Jahren erheblich verschlechtert. Anwohnende berichten u. a. von nachhaltigen Ruhestörungen. Zudem sollen von den dort wohnenden Menschen immer wieder Autos vor der Unterkunft abgestellt werden, die nicht verkehrstüchtig sind und u. a. Ölverluste aufweisen. Am 18.03.2026 soll es nun zu einer Bedrohung von Anwohnenden durch einen Bewohner der Unterkunft gekommen sein, die nur durch den Einsatz der Polizei beendet werden konnte. Viele Bürger:innen, die sich mit großem ehrenamtlichem Einsatz für die geflüchteten Menschen in der Unterkunft eingesetzt haben, bedauern diese negative Entwicklung sehr und erwarten Gegenmaßnahmen des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten als Betreiber der Unterkunft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in Absprache mit dem Betreiber der Unterkunft Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation für die Anwohnenden nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1072 Aktenzeichen: 51

  • Radongehalt im Praunheimer Trinkwasser
    OMOB 7
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 22 entstanden aus Vorlage: OF 11/7 vom 19.04.2026 Betreff: Radongehalt im Praunheimer Trinkwasser Vorgang: V 1070/18 OBR 8; ST 553/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie hoch der Radongehalt des im Wasserwerk Praunheim II geförderten Trinkwassers aktuell ist und ob weiterhin die Zumischung von Trinkwasser aus anderen Versorgungsgebieten nötig ist, um das Wasser ohne Gesundheitsgefahren nutzen zu können. Begründung: Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 553/19 über den Radongehalt berichtet. Hier heißt es: Das aus dem Wasserwerk Praunheim II geförderte Rohmischwasser enthält im Mittel etwa 12 μg/L (Mikrogramm pro Liter) Uran. Um den vom Umweltbundesamt festgesetzten Leitwert für Uran im Trinkwasser von 10 μg/L sicher zu unterschreiten, wird das Trinkwasser vor der Abgabe an die Verbraucher im Wasserbehälter Praunheim mit Trinkwasser aus den Gewinnungsanlagen der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG gemischt. Der Urangehalt des ins Netz abgegebenen Trinkwassers (Versorgungsgebiet Praunheim, Frankfurt-Nordweststadt) beträgt im Mittel 2,6 ug/l. Nun berichten besorgte Büger:innen über eine neue Studie zum Radongehalt aus 2025, die aber trotz Recherche nicht gefunden werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 553

  • Baustellenparkplatz – Am Försterpfad
    OMOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 24 entstanden aus Vorlage: OF 1/6 vom 13.04.2026 Betreff: Baustellenparkplatz - Am Försterpfad Der Magistrat wird gebeten, 1. von der beabsichtigten Einrichtung eines Baustellenparkplatzes in der Straße Am Försterpfad parallel zur Straßenbahnstrecke Abstand zu nehmen und 2. stattdessen die Freiflächen rund um die Einmündung des Tannenkopfwegs auf die Straßburger Straße oder beim Parkplatz südlich der Carl-von-Weinberg-Schule für den Baustellenparkplatz zu verwenden, um a) eine übermäßige Belastung des an der Straße Am Förderpfad gelegenen Gartenbetriebes zu vermeiden; b) den einzigen gegenwärtigen barrierefreien Zugang zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" nicht zu gefährden; c) die Herstellung der barrierefreien Rampe zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein", die der Magistrat in Aussicht gestellt hat, nicht zu gefährden. Begründung: Die Straße Am Försterpfad ist in südlicher Richtung ein Fußweg und in westlicher Richtung eine Straße, die am südlichen Rand als Parkplatz genutzt wird. Dort verläuft sie parallel zur Bahnstrecke der Straßenbahnlinie 12 bzw. der Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein". Der Parkplatz wird nur tagsüber von Friedhofbesucher:innen und am östlichen Ende von den Kund:innen eines Gartenbaubetriebes genutzt. Die Ausfahrt des Gartenbaubetriebes mündet ebenfalls auf der Straße Am Försterpfad. Zwar verfügt der Gartenbaubetrieb noch über eine zweite Zufahrt zur Straße Zum Eiskeller, allerdings ist der Erhalt beider Aus- bzw. Zufahrten erforderlich, weil auf dem Betriebsgelänge nicht gewendet werden kann. Die Einrichtung des Baustellenparkplatzes würde den Gewerbebetrieb unmittelbar und mittelbar beeinträchtigen. Eine unmittelbare Beeinträchtigung ist gegeben, da der Baustellenparkplatz die Zufahrt zum Betriebsgrundstück versperren oder zumindest wesentlich erschweren würde und von den Kunden genutzte Parkplätze wegfielen. Mittelbar würde der Baustellenparkplatz den Gewerbebetrieb beeinträchtigen, weil die häufig betagte Kundschaft den Gewerbebetrieb im Rahmen eines Friedhofbesuches aufsucht. Der zusätzliche Weg vom weiter entfernten Friedhofsparkplatz über den Bahndamm zum Gewerbebetrieb würde von der Kundschaft vermutlich gescheut werden. Zudem würde der Friedhofsbetrieb insbesondere bei Trauerfeiern beeinträchtigt werden, weil der Friedhofsparkplatz nicht ausreichend Kapazität bietet, um die Fahrzeuge der Trauergäste aufzunehmen. Nicht absehbar sind die Auswirkungen des Baustellenparkplatzes auf die bereits zugesagte Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Haltstelle "Waldfriedhof Goldstein", die seit Jahrzehnten von der Bevölkerung gefordert wird. Eine erneute Verschiebung des zugesagten Ausbaus, der nach Aussage des Magistrats bereits 2025 ausgeschrieben worden sein soll, würde erheblichen Unmut bei der Bevölkerung hervorrufen. Die oben beschriebenen Konflikte entstehen nicht, wenn der Baustellenparkplatz an einer aus der Anregung genannten Stellen eingerichtet werden würde. Wenn mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen, hat der Staat diejenige Alternative zu wählen, die mit dem geringeren Eingriff in die Rechte der Bürger verbunden ist. Das gilt auch für die Stadtverwaltung Frankfurt, insbesondere in Bezug auf die Interessen des Gewerbebetriebes, aber auch im Hinblick auf die Fortbewegungsmöglichkeiten behinderter Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und Zollamt
    OMOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 25 entstanden aus Vorlage: OF 2/6 vom 19.04.2026 Betreff: Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und Zollamt Vorgang: OM 3832/23 OBR 6; ST 1896/23; V 1119/25 OBR 6; ST 1917/25 In der Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1896, führt der Magistrat aus, dass sich die Liegenschaft des alten Zollamts im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindet. Der Magistrat hatte bei der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verkaufs der Liegenschaft angefragt. Diese hatte jedoch erklärt, dass die Liegenschaft für einen Verkauf nicht zur Verfügung stehe. Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude mit den Anschriften Michael-Stumpf-Straße 1 und 3, die aktuell nicht genutzt werden. In der Stellungnahme vom 14.11.2025, ST 1917, führt der Magistrat aus, dass sowohl das Gebäude des Amtsgerichts Höchst (Zuckschwerdtstraße) als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamts Höchst (Hospitalstraße 16) vom Land Hessen verwaltet werden und dem Magistrat nicht bekannt ist, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant sei. Eine kleine Anfrage im Hessischen Landtag vom 23.01.2025 zum Amtsgericht Höchst beantwortete das Hessische Justizministerium am 07.03.2025 damit, dass zum damaligen Zeitpunkt die Frage einer eventuellen Nachnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes noch nicht beantwortet werden konnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, mit den zuständigen Ministerien von Land und Bund Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, wie der jeweilige Planungsstand ist und ob die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Grundstücke in das Eigentum bzw. in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main zu überführen. Ziel soll es sein, die Gebäude bzw. Grundstücke einer Nutzung zuzuführen, die dem öffentlichen Interesse dient und damit einer aktiven Liegenschaftspolitik entspricht - wie etwa Wohnheime für Studierende oder eine Nutzung durch Dezernate der Stadt Frankfurt. Dabei soll dem Prinzip "Sanierung vor Abriss" gefolgt und entsprechend geprüft werden, ob die weitere Nutzung der vorhandenen Gebäude von Zollamt und Finanzamt möglich ist. Begründung: Die Liegenschaften des ehemaligen Zollamts (Michael-Stumpf-Straße 1 und 3), des Amtsgerichts Höchst (Zuckschwerdtstraße) und des ehemaligen Finanzamts (Hospitalstraße 16) bieten ein erhebliches Potenzial für die Stadtentwicklung in Frankfurt-Höchst. Besonders das ehemalige Zollamt liegt direkt am Höchster Bahnhof in einer verkehrsgünstigen und zentralen Lage, die eine ideale Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Nachnutzung darstellt. Die Gebäude und Flächen könnten durch eine gezielte Umnutzung - etwa als Wohnheime für Studierende, soziale Einrichtungen, Hausprojekte wie "Gündi West" oder für die Nutzung durch städtische Dezernate - einen wichtigen Beitrag zur Belebung des Stadtteils leisten. Gleichzeitig würde eine solche Nutzung dem Prinzip der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung gerecht, indem bestehende Bausubstanz erhalten und Leerstand vermieden wird. Das denkmalgeschützte Gebäude des Amtsgerichts bietet zudem die Chance, historisches Erbe mit moderner Nutzung zu verbinden. Durch die Übernahme der Liegenschaften in städtisches Eigentum/Besitz könnte die Stadt Frankfurt am Main aktiv eine Liegenschaftspolitik gestalten, die dem öffentlichen Interesse dient und langfristig die Lebensqualität im Stadtteil Höchst erhöht. Die Sanierung und Nachnutzung dieser Gebäude wäre ein wichtiger Schritt, um Leerstandskosten zu vermeiden und gleichzeitig dringend benötigten Wohn- und Nutzraum zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3832 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1896 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Überprüfung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“
    OMOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 26 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 20.04.2026 Betreff: Nied: Überprüfung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" zu überprüfen sowie geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und ggf. umzusetzen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, das Fahrverhalten der Kraftfahrzeuge im Bereich der Lichtsignalanlage zu beobachten und auszuwerten, ob Rotlichtverstöße in relevantem Umfang auftreten. Begründung: Eltern berichten, dass Kraftfahrzeugfahrer die Lichtsignalanlage an dieser Stelle teilweise nicht beachten und auch bei Rot über die Ampel fahren. Dies führe zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn Kinder oder andere Fußgänger die Mainzer Landstraße im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" überqueren. Die Situation sollte daher vor Ort überprüft werden. Sofern sich ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bestätigt, sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1323 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort
    OMOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 27 entstanden aus Vorlage: OF 6/6 vom 20.04.2026 Betreff: Erhalt der Grillstation "Nied Kirche" und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, aus welchen konkreten rechtlichen Gründen die bisherige Duldung der Grillstation "Nied Kirche" (Alt-Nied 39) beendet werden soll; 2. zu prüfen, ob für den bestehenden Standort eine dauerhafte Genehmigung oder zumindest eine langfristige Duldung erteilt werden kann; 3. darzustellen, welche konkreten Planungen dem derzeitigen Standort scheinbar nun plötzlich entgegenstehen und in welchem zeitlichen Horizont diese umgesetzt werden sollen; 4. im Rahmen einer Ermessensentscheidung die besondere örtliche Bedeutung der Grillstation für den Stadtteil Nied angemessen zu berücksichtigen und ihn an Ort und Stelle zu belassen. Begründung: Die Grillstation "Nied Kirche" besteht seit über 40 Jahren am heutigen Standort und ist damit ein fester Bestandteil des Stadtteillebens in Nied. Sie genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und erfüllt auch eine soziale Funktion als Treffpunkt im Quartier. Nach Angaben vor Ort soll die bisherige Duldung durch die Stadt nicht verlängert werden, obwohl der Betrieb über Jahrzehnte hinweg offenbar ohne Beanstandungen - auch im Rahmen von Lebensmittelkontrollen - geführt wurde. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb nach so langer Zeit plötzlich ein Einschreiten erfolgt. Gerade vor dem Hintergrund dieser langjährigen Praxis stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit sowie des Vertrauens- und Bestandsschutzes. Der Umgang mit gewachsenen Strukturen im Stadtteil sollte von Augenmaß und Pragmatismus geprägt sein. Es ist zu klären, ob nicht Möglichkeiten bestehen, den Betrieb in eine rechtlich gesicherte Form zu überführen, anstatt ihn vollständig aufzugeben. Zudem bestehen Hinweise, dass der Standort möglicherweise für andere Nutzungen, etwa als Grünfläche oder im Zusammenhang mit einem möglichen Neubau eines Supermarkts, vorgesehen ist. Auch dazu bedarf es transparenter Informationen. Der Ortsbeirat hält es für wichtig, eine Lösung zu finden, die sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1149

  • Waldbrandgefahrenstufe 4: Alle Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen nichts
    OMOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 28 entstanden aus Vorlage: OF 17/6 vom 05.05.2026 Betreff: Waldbrandgefahrenstufe 4: Alle Feuerwehrzufahrten versperrt und Polizei und Ordnungsamt unternehmen nichts 1. Der Magistrat wird gebeten, a) sicherzustellen, dass i. Grillen im Wald rund um den Grillplatz unterbleibt; ii. bei einer erhöhten Waldbrandgefahr das Grillen auch auf dem Grillplatz untersagt wird; iii. die Polizei und das Ordnungsamt auch und insbesondere am Wochenende so ausgestattet sind, dass wenigstens gegen solche Ordnungswidrigkeiten vorgegangen wird, deren Begehen zu einer konkreten Gefahr führen (Waldbrandgefahr, massive Vermüllung und nächtliche Ruhestörungen durch - auch am Tage - verbotene Beschallungsanlagen); iv. Anrainer (reines Wohngebiet) vor dem erheblichen, von dem Grillplatz ausgehenden, Lärm und der Luftverschmutzungen geschützt werden können; v. der Grillplatz in Schwanheim ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Brandgefahr) geschlossen wird und geschlossen bleibt, auch wenn kurzfristig diese Waldbrandgefahrenstufe unterschritten werden sollte; vi. Beschwerden der Anrainer:innen ernst genommen werden und diese von dem diensthabenden Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes wenigstens nicht beschimpft werden; vii. in der Nähe der anrainenden Wohnbebauung Luft- und Lärmmessungen durchgeführt werden. b) dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, i. warum der Grillplatz beim Vorliegen einer Waldbrandgefahrenstufe 4 nicht gesperrt war; ii. welches Konzept künftig für den Grillplatz in Schwanheim verfolgt werden soll, wenn dieser weiter betrieben werden soll, wobei der Ortsbeirat 6 darauf hinweist, dass eine dauerhafte Schließung desselben nicht von einer entsprechenden Anregung des Ortsbeirats abhängig ist. 2. Der Ortsbeirat 6 unterstreicht, dass ihm an dem Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim grundsätzlich gelegen ist. Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass das Grünflächenamt durch seine weitgehende Untätigkeit hinsichtlich der Verbesserung der baulichen Situation und der Neukonzeptionierung eine Situation herbeiführen möchte, die dem Ortsbeirat 6 keine andere Wahl lässt, als die Schließung des Waldspielplatzes zu beantragen, so wie es in der Vergangenheit an Vertreter:innen des Ortsbeirates 6 seitens des Grünflächenamtes herangetragen worden ist. 3. Der Magistrat (in Form des Ordnungsamtes und des Grünflächenamtes) wird gebeten, die Situation rund um den Grillplatz Schwanheim mit dem Ortsbeirat lösungsorientiert zu erörtern und dabei Perspektiven für die Betrieb des Grillplatzes aufzuzeigen, wobei eine Verlegung des Grillplatzes beispielsweise in der Nähe des Fußballstadions in Betracht zu ziehen ist. Begründung: Die Situation rund um den Grillplatz ist außer Kontrolle geraten und die Ordnungs- und Polizeibehörden wollen oder können nicht eingreifen, wodurch es zu einer konkreten Waldbrandgefahr kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Überfrequentierung des Grillplatzes alle Feuerwehrzufahrten versperrt sind. Der Ortsbeirat 6 mahnt seit Jahren die untragbare Situation rund um den Grillplatz an. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat 6 unterbreiteten und konstruktiven Vorschläge bleiben ungeachtet. Das fast vollständige Untätigbleiben des Grünflächen- und Ordnungsamtes hat zu einer Eskalation der Situation geführt, weil alle Verstöße der Vergangenheit ohne Konsequenzen geblieben sind. Inzwischen ist die Liegewiese, auf der eigentlich das Grillen verboten ist, fester Bestandteil des Grillplatzes. Gleiches gilt für den umliegenden Wald, in dem das Grillen aus nahe liegenden Gründen erst recht verboten ist. Über den von dem Grillplatz ausgehenden Lärm ist an dieser Stelle schon vielfach berichtet worden, weshalb insoweit auf die anderen Anregungen des Ortsbeirates verwiesen werden kann. An dieser Stelle soll nur noch einmal auf die erhebliche Luftverschmutzung eingegangen werden, die von dem Grillplatz ausgeht und die dazu führt, dass die Anrainer nicht mehr die Fenster öffnen können, wenn der Wind aus südlicher Richtung weht. Die von dem Grillplatz ausgehende Luftverschmutzung ist nicht mehr zumutbar und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Die von dem Grillplatz ausgehende Luftverschmutzung ist besonders stark, weil beim Grillen nicht nur Holzkohle verbrannt wird, sondern (feuchtes) Material aus dem umliegenden Wald und mitunter die Grills mit Plastikflaschen angezündet werden. Die Anrainer:innen können mitunter nicht mehr ihre Gärten nutzen geschweige denn Lüften. An feucht-heißen Tagen ist die Belastung mitunter unerträglich. Auch was die Belastung der Umgebung mit Ausscheidungen aufgrund der mangelnden sanitären Anlagen rund um den Grillplatz angeht, hat sich der Ortsbeirat 6 schon umfänglich geäußert, ohne dass dies zu einer erkennbaren Reaktion geführt hätte. Angesichts der untragbaren Zustände ist es empörend, wenn Anrainer:innen die sich mit dem Ordnungsamt über die Notfallnummer in Verbindung setzen, von den Mitarbeitenden des Ordnungsamts angeschimpft und auf ihre privilegierte Situation hingewiesen werden, um danach einfach aufzulegen, wie dem Ortsbeirat glaubhaft versichert wurde. Später war unter dieser Nummer niemand mehr erreichbar. Am 1. Mai 2026 verfügte das - an sich nicht zuständige, aber in der Vergangenheit immer sehr hilfreiche - Polizeirevier 11 nach eigenen Angaben über vier Streifenbeamten und zwei Streifenwagen, sodass die Polizei gegen die geschilderten massiven Verstöße nicht vorgehen konnte. Gleiches gilt für das Ordnungsamt, das mitteilte, dass für ganz Frankfurt am 1. Mai 2026 genauso wie an anderen Sonn- und Feiertagen nur zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen, sodass auch das Ordnungsamt nicht eingreifen konnte. Angesichts der Waldbrandgefahr und der zugeparkten Feuerwehrzufahren eine untragbare Situation. Was soll geschehen, wenn es wirklich brennen sollte? Wenn eine Verbesserung der Situation am gegebenen Standort und eine Kontingentierung der Nutzung des Grillplatzes nicht sichergestellt werden kann, ist eine (vorübergehende) Schließung und/oder eine Verlegung des Grillplatzes in Betracht zu ziehen. Der Ortsbeirat 6 hat bereits in der Vergangenheit auf Alternativflächen hingewiesen. Jedenfalls ist der Grillplatz zu schließen, wenn die zweithöchste Waldbrandgefahr herrscht! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1476 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen
    OMOB 10
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 44 entstanden aus Vorlage: OF 3/10 vom 19.04.2026 Betreff: Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie eine Verkehrsberuhigung entlang der Eckenheimer Landstraße zwischen Gummersbergstraße und Eckenheimer Schulstraße erreicht werden kann, gerne durch Anbringen von mehr Tempo-30-Schildern, entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn, eine Tempoüberwachung oder andere Methoden, die in einem Ortstermin besprochen werden können. Begründung: Trotz Hinweis auf Tempo 30 und beidseitigem Befahren der Straße wird, auch mit versetztem Parken, mehr als Tempo 30 gefahren. Dies gefährdet alle Zufußgehenden, da durch die enge Straße bei Gegenverkehr auf den Bürgersteig ausgewichen wird. Autofahrende sind hier zu ungeduldig. "Tempo 30" auf der Fahrbahn könnte Abhilfe schaffen. Im Verlauf der Eckenheimer Landstraße zwischen Gummersbergstraße und Eckenheimer Schulstraße entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Einbahnstraßenregelungen und Tempobeschränkungen, die nicht eingehalten werden - verstärkt morgens früh und abends durch die Kunden der Fitness Company. (Quelle: Google Maps am 18.04.2026) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1235 Aktenzeichen: 66-2

  • Radbügel o. Ä. in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 306
    OMOB 10
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 45 entstanden aus Vorlage: OF 4/10 vom 19.04.2026 Betreff: Radbügel o. Ä. in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 306 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob man beidseitig neben der Einfahrt in das Ensemble Eckenheimer Landstraße Hausnummern 306 bis 310 Radbügel installieren kann oder alternativ andere geeignete Maßnahmen findet, um die Einfahrt und den Schwenkbereich für den Lieferverkehr freizuhalten. Begründung: Trotz Markierung auf der Straße parken immer wieder Fahrzeughalter außerhalb der eingezeichneten Parkzone. Dies erschwert den anliefernden Lkws die Einfahrt zu Rossmann bzw. Penny, da der Schwenkbereich dadurch zu eng wird. Auch wird dadurch die Einfahrt in den und Ausfahrt aus dem Hof zu o. g. Hausnummern erheblich erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1236 Aktenzeichen: 66-2

  • Austausch der Abfallbehälter – Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)
    OMOB 10
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 46 entstanden aus Vorlage: OF 5/10 vom 20.04.2026 Betreff: Austausch der Abfallbehälter - Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718) Vorgang: OM 3887/23 OBR 10; ST 1617/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Grünanlage Petunienweg vorhandenen, offenen Abfallbehälter durch eine "geschlossene" Variante auszutauschen, welche das Entleeren, beispielsweise durch Krähen, erschwert bzw. verhindert. Begründung: Anwohner und Grünanlagennutzer berichten, dass auch aufgrund der am Frankfurter Berg stetig wachsenden Population der besonders geschützten Saatkrähen die dortigen Abfallbehälter durch nahrungssuchende Tiere geleert werden. Trotz der erfreulicherweise guten Nutzung der Abfallbehälter geben die verteilten Inhalte ein schlechtes Bild ab und sind auch nicht förderlich für das Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1617 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1105 Aktenzeichen: 67-0

  • Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim
    OMOB 10
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 47 entstanden aus Vorlage: OF 8/10 vom 19.04.2026 Betreff: Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim Vorgang: OM 4029/15 OBR 10; ST 162/16 Der Magistrat wird gebeten, die bisher fehlenden Ortseingangsschilder "Berkersheim" sowie "Frankfurter Berg" gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 162, an dem leeren Verkehrsschildpfahl am nordwestlichen Ende der Berkersheimer Grundschule in der Straße In den Gräben (in östlicher Verlängerung des Berkersheimer Weges), nahe des Prämäckerweges aufzuhängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4029 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer Hohl
    OMOB 10
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 9/10 vom 19.04.2026 Betreff: Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie das bestehende, wichtige Halteverbot in der Straße Am Honigberg, nahe der Straße Berkersheimer Hohl besser durchgesetzt werden kann, zum Beispiel durch das Aufstellen von Pollern auf dem an der südlichen Straßenseite gelegenen Bürgersteig im Bereich der Kurve; 2. ob für die Verkehrssicherheit hier ein Verkehrsspiegel für die aus der Tiefgarage kommenden Fahrzeuge aufgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • DLRG-Gebäude am Mainufer - Planungsstand der Sanierung und Modernisierung
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 4 entstanden aus Vorlage: OF 2/1 vom 20.04.2026 Betreff: DLRG-Gebäude am Mainufer - Planungsstand der Sanierung und Modernisierung Vorgang: V 416/22 OBR 1; ST 692/23; NR 483/22 GRÜNE/SPD/FDP Volt Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand der geplanten Sanierung und Modernisierung beziehungsweise möglichen Aufstockung des DLRG-Gebäudes am Mainufer zu informieren. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, welche Planungs- und Umsetzungsschritte bereits erfolgt sind, welche Maßnahmen noch ausstehen und mit welchem zeitlichen Ablauf gerechnet wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die dringend erforderliche Sanierung zeitnah umzusetzen und die hierfür notwendigen weiteren Schritte mit Nachdruck voranzutreiben. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt dafür eingesetzt, dass das DLRG-Gebäude am Mainufer in der Innenstadt dringend saniert und modernisiert wird. Es geht dabei um angemessene Arbeitsbedingungen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der DLRG sowie die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich am Mainufer aufhalten. Mit dem Antrag vom 20.09.2022, NR 483, hat bereits die damalige Regierungskoalition die Sanierung des Gebäudes gefordert. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Seitdem sind weder neue Informationen zum Planungsstand noch erkennbare Fortschritte bei der Umsetzung bekannt geworden. In der Stellungnahme vom 20.03.2023, ST 692, hatte der Magistrat zugesagt, dass er zu gegebener Zeit über die Sanierung berichten würde. Dies ist nun drei Jahre her. Da sich die unzureichenden baulichen Zustände des Gebäudes weiterhin nicht verbessert haben, ist ein zügiges Handeln dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 416 Antrag vom 20.09.2022, NR 483 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Betonklötze vor der Paulskirche - Ein Dauerzustand?
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 5 entstanden aus Vorlage: OF 3/1 vom 20.04.2026 Betreff: Betonklötze vor der Paulskirche - Ein Dauerzustand? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die beiden Betonhalterungen für die Oberleitung im Bereich des Paulsplatzes vor der Paulskirche entfernt werden können. Sofern die dortigen Masten dauerhaft als Träger der Oberleitung benötigt werden, wird der Magistrat gebeten, diese fachgerecht und dauerhaft im Boden zu verankern, wie es im weiteren Verlauf der Straße bereits vorzufinden ist. Provisorische Betonfundamente an dieser Stelle dürfen kein Dauerzustand bleiben. Begründung: Derzeit befinden sich unmittelbar vor der Paulskirche, auf dem südlichen Bereich des Paulsplatzes, zwei großdimensionierte Betonhalterungen als Standfüße für die Oberleitungsmasten. Diese beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Platzes erheblich und verdecken teilweise die Sicht auf die Paulskirche. Gerade vor einem der bedeutendsten historischen Gebäude sowie einem zentralen Wahrzeichen der Stadt Frankfurt ist eine derart provisorische Gestaltung städtebaulich nicht angemessen. Im weiteren Verlauf der Straße sind vergleichbare Masten bereits dauerhaft und platzsparend im Boden verankert, sodass dort keine massiven Betonfundamente erforderlich sind. Sollten die Halterungen nicht nur vorübergehend benötigt werden, ist zeitnah eine dauerhafte und optisch verträgliche Lösung durch feste Verankerung im Boden zu schaffen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1417 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Schluss mit Falschparken am Fußgängerüberweg in der Heilbronner Straße
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 5/1 vom 16.04.2026 Betreff: Schluss mit Falschparken am Fußgängerüberweg in der Heilbronner Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Gutleutstraße/Ecke Heilbronner Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs in der Heilbronner Straße geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das wiederkehrende verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg und im unmittelbaren Querungsbereich nachhaltig zu unterbinden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie der Gehweg- und Aufstellbereich vor dem Fußgängerüberweg durch dauerhafte bauliche oder verkehrsordnende Maßnahmen, etwa Poller, oder andere geeignete Sperrelemente, wirksam frei gehalten werden kann. Begründung: Am Fußgängerüberweg in der Heilbronner Straße, unmittelbar an der Kreuzung zur Gutleutstraße, werden immer wieder Fahrzeuge rücksichtslos auf dem Gehweg und direkt am Querungsbereich abgestellt. Dadurch wird der Zugang zum Fußgängerüberweg beeinträchtigt und die sichere Querung erschwert. Da das Problem offenkundig wiederkehrend auftritt, ist eine dauerhafte Sicherung der Fläche erforderlich, damit der Fußgängerüberweg tatsächlich frei und sicher nutzbar bleibt. Bildquelle: Apple Maps Bildquelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1144

  • Wer mit dem Rad kommt, braucht geeignete Abstellplätze
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 7 entstanden aus Vorlage: OF 6/1 vom 16.04.2026 Betreff: Wer mit dem Rad kommt, braucht geeignete Abstellplätze Vorgang: OM 5840/24 OBR 1; ST 281/25 Der Magistrat wird gebeten, die bereits mit der in der Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5840, beantragte Installation zusätzlicher Fahrradbügel vor dem Supermarkt und dem Fitnessstudio an der Europa-Allee 94 zeitnah umzusetzen und dem Ortsbeirat einen konkreten Realisierungszeitplan mitzuteilen. Begründung: Vor dem Supermarkt und dem angrenzenden Fitnessstudio besteht ein erkennbar hoher Bedarf an sicheren und geordneten Fahrradabstellmöglichkeiten. Mangels ausreichender Fahrradbügel werden Fahrräder dort inzwischen an Baumschutzgittern, Laternen und anderen ungeeigneten Stellen angeschlossen. Der Bedarf wurde bereits benannt. Umso wichtiger ist es, dass die angekündigte Umsetzung nun nicht weiter aufgeschoben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5840 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 281 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1095

  • Ausblick statt Bauzaun - Außengastronomie im Europagarten erhalten
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 8 entstanden aus Vorlage: OF 7/1 vom 16.04.2026 Betreff: Ausblick statt Bauzaun - Außengastronomie im Europagarten erhalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Zaunsituation im Bereich der Außengastronomie des Franky's im Europagarten zu entschärfen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - ob der Zaun in dem Abschnitt vor der Außengastronomie abgesenkt, transparenter gestaltet oder zurückversetzt werden kann; - ob dort, wo das bestehende Geländer des Gastronomiebereichs den Zugang bereits verhindert, eine niedrigere oder gestalterisch verträglichere Lösung möglich ist; - welche alternativen Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern, ohne notwendige Sicherungsanforderungen zu beeinträchtigen. Begründung: Die Außengastronomie des Franky's ist ein wichtiger belebender Ort im Europaviertel. Durch die derzeitige Einzäunung des Europagartens sitzen Gäste dort jedoch unmittelbar vor einem hohen Zaun, der die Aufenthaltsqualität massiv beeinträchtigt. Gerade in einer Phase, in der das Europaviertel durch zahlreiche Umbaumaßnahmen ohnehin stark belastet ist, sollte funktionierende Außengastronomie nicht zusätzlich geschwächt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tel-Aviv-Platz beleben: Marktangebot auf den Weg bringen
    OMOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 9 entstanden aus Vorlage: OF 8/1 vom 16.04.2026 Betreff: Tel-Aviv-Platz beleben: Marktangebot auf den Weg bringen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Hafen- und Marktgesellschaft Frankfurt am Main mbH (HfM) ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für ein regelmäßiges Marktangebot auf dem Tel-Aviv-Platz zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - ob auf dem Tel-Aviv-Platz zunächst ein Wochen-, Feierabend- oder Weinstand im Pilotbetrieb eingerichtet werden kann; - welche infrastrukturellen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind beziehungsweise bereits vorliegen; - ob ergänzend lokale Gewerbetreibende aus dem Gallus und dem Europaviertel eingebunden werden können. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist ein zentraler Ort im Europaviertel, bleibt bislang aber deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück. Ein regelmäßiges Marktangebot könnte den Platz beleben, die Aufenthaltsqualität verbessern und das Quartier sozial wie wirtschaftlich stärken. Da ein klassischer Wochenmarkt nach bisherigem Stand offenbar nicht ohne Weiteres umsetzbar ist, soll der Magistrat gemeinsam mit der HFM ein tragfähiges Format entwickeln. Ein kleineres oder zeitlich anders gelagertes Marktangebot wäre ein pragmatischer Weg, um den Platz endlich sinnvoll zu aktivieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg
    VOB 10
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 13 entstanden aus Vorlage: OF 11/10 vom 20.04.2026 Betreff: Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. wann mit dem Beginn der Bauarbeiten am Neubau Berkersheimer Weg / Prämäckerweg zu rechnen ist; 2. mit welchen Maßnahmen die Sicherheit des Schulwegs zur Berkersheim Schule gewährleistet wird; 3. ob eine Verlegung der Bushaltestelle "Heinrich-Plett-Straße" geplant ist, und wenn ja, wohin; 4. wie die Zuverlässigkeit des Busverkehrs gesichert wird; 5. wo der Parkraum für die zukünftigen Bewohner des Mehrfamilienhauses entstehen soll. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Begründung: Dem Vernehmen nach soll auf dem Grundstück an der Ecke Berkersheimer Weg / Prämäckerweg ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Der Baubereich ist gerade frisch mit Markierungspfählen abgesteckt. Angeblich sind 48 Wohneinheiten geplant. Dieses Bauvorhaben führt zu erheblicher Unruhe unter den Anwohnenden, die sich nicht ausreichend informiert fühlen und sich über den Wegfall von Grünflächen ärgern. Vor allem tangiert die Baustelle die Sicherheit des Schulwegs der aus Richtung Frankfurter Berg kommenden Schüler:innen der Berkersheimer Schule, da alle Kinder, die aus Richtung Frankfurter Berg kommen an der Baustelle vorbei müssen. Ein Ausweichen auf die andere Straßenseite ist nicht möglich; dort gibt es keinen Fußweg. Aufgrund der ohnehin schmalen Fahrbahn des Berkersheimer Wegs ist zu erwarten, dass der Verkehr mit schweren Baufahrzeugen und -maschinen zu Behinderungen der Buslinien 27 und 66 führt. Es stellt sich daher die Frage, wie deren Zuverlässigkeit gesichert wird. Da unklar ist, wie die Baustelle angefahren werden soll, ist außerdem eine Beeinträchtigung der Bushaltestelle "Heinrich-Plett-Straße" zu besorgen. Die zusätzlichen Wohneinheiten werden zu zusätzlichem Stellplatzbedarf führen. Schon jetzt leidet die Gegend unter zu vielen parkenden Fahrzeugen. Daher ist zu fragen, wo die Stellplätze für die neuen Wohneinheiten vorgesehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1258 Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke
    VOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 3 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 20.04.2026 Betreff: Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Planungsstand der Sanierungsarbeiten am Mainuferweg zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke auf Höhe der Abwasserreinigungsanlage zu berichten. Dabei sollen die Fragen beantwortet werden, wie lange, welche Abschnitte des Gehweges gesperrt bleiben und wann diese fertig saniert werden. Begründung: Seit mehreren Monaten sind Teilabschnitte des Mainuferwegs gesperrt, ohne dass für die Öffentlichkeit ein erkennbarer Baufortschritt sichtbar ist. Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des weiteren Planungs- und Umsetzungsstands der Sanierungsmaßnahmen sowie des vorgesehenen Zeitrahmens für deren Durchführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1223

  • Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen
    VOB 1
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 4 entstanden aus Vorlage: OF 11/1 vom 16.04.2026 Betreff: Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen: - Welche Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 bereits identifiziert, vorgeprüft oder konkret geplant sind? - Welche dieser Standorte sich bereits in Vergabe, Vorbereitung oder Umsetzung befinden? - Welche Art von Ladeinfrastruktur dort jeweils vorgesehen ist? - Wann mit einer Realisierung zu rechnen ist? Begründung: Die vorhandene Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 wird zunehmend genutzt. Vor diesem Hintergrund ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie der aktuelle und absehbare Stand der Planung und Umsetzung zusätzlicher öffentlicher Ladeinfrastruktur im Quartier ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1350 Beratung im Ortsbeirat: 1

  • Nied: Schulverband Fridtjof-Nansen-Schule und IGS 15 – wie ist der aktuelle Stand?
    VOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 5 entstanden aus Vorlage: OF 5/6 vom 16.04.2026 Betreff: Nied: Schulverband Fridtjof-Nansen-Schule und IGS 15 - wie ist der aktuelle Stand? Der Magistrat wird gebeten, umgehend den aktuellen Sachstand betreffend der im Betreff genannten Grundschule und Gesamtschule mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Vorhaben an der EdithSteinSchule
    VOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 6 entstanden aus Vorlage: OF 8/6 vom 16.04.2026 Betreff: Sossenheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Vorhaben an der Edith-Stein-Schule Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand bei der Umwandlung der Edith-Stein-Schule in eine Kooperative Gesamtschule und die Bauvorhaben für einen Erweiterungsbau schriftlich mitzuteilen. Begründung: Für die Edith-Stein-Schule steht die Umwandlung in eine vierzügige Kooperative Gesamtschule und ein geplanter Erweiterungsbau an. Die Schule leidet seit Jahren an Platznot und dem schlechten Zustand ihrer Infrastruktur. Die Eltern wenden sich inzwischen an den Ortsbeirat, um zielführende Antworten zu erhalten, mit denen gearbeitet werden kann und die eine nachvollziehbare Perspektive darlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sachstand zur Behebung der Verkehrsprobleme in Griesheim
    VOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 7 entstanden aus Vorlage: OF 11/6 vom 13.04.2026 Betreff: Sachstand zur Behebung der Verkehrsprobleme in Griesheim 1. Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zu sämtlichen Bauvorhaben im Straßenraum, einschließlich der Neuplanung der Überführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für den Individualverkehr mitzuteilen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: a) Welche Lösungen wurden gefunden, die den Verkehr während der Bauzeiten bestmöglich regeln? b) Welche Abhilfe wurde geschaffen, damit die Unternehmen weiterhin möglichst unbeeinträchtigt ihren Geschäften nachkommen können? 2. Der Magistrat wird gebeten, den Sachstand bezüglich der Neuplanung des Übergangs der sogenannten Omegabrücke mitzuteilen. Dabei wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob eine Verkürzung der Planungs- und Bauzeiten aus dringlichen Gründen möglich ist. 3. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie sichergestellt wird, dass die Informationen und die Kommunikation der vielen an den Baustellen beteiligten Firmen mit den Bürgern und Bürgerinnen sowie ansässigen Geschäftsleuten und Unternehmern rechtzeitig vor Baumaßnahmen erfolgen. Hinweise, die in der Presse oder mainziel.de veröffentlicht werden, sind bei dem Umfang und Menge der Maßnahmen nicht ausreichend. Begründung: Griesheim verfällt immer mehr in ein Verkehrschaos. Verkehrsführungsänderungen erschweren die Situation. Die Bürgerinnen und Bürger und sind genervt und halten sich nicht an die vorgegebenen Wegeführungen. Geschäftsleute leiden massiv unter den Einschränkungen, fremde Transportunternehmen verfahren sich in den Gassen und die Busse haben Probleme, aneinander vorbeizukommen. Dies führt ferner zu unnötigen Rückstaus und behindert Rettungsfahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: FIATGelände - wie ist der aktuelle Stand?
    VOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 8 entstanden aus Vorlage: OF 13/6 vom 13.04.2026 Betreff: Griesheim: FIAT-Gelände - wie ist der aktuelle Stand? Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand zum Bau des Bildungscampus mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Bauvorhaben an der Boehleschule und Eichendorffschule
    VOB 6
    05.05.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 9 entstanden aus Vorlage: OF 14/6 vom 13.04.2026 Betreff: Griesheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Bauvorhaben an der Boehleschule und Eichendorffschule Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand bei sämtlichen Bauvorhaben der beiden im Betreff genannten Grundschulen schriftlich mitzuteilen. Begründung: An beiden Grundschulen stehen diverse Bauvorhaben oder Erweiterungen schon seit langem auf dem Plan, sei es u. a. die Sanierung einer Turnhalle, der Bau von Mensen oder zusätzlichen Klassenräumen. Die Eltern wenden sich inzwischen an den Ortsbeirat, um an dieser Stelle zielführende Antworten zu erhalten, mit denen gearbeitet werden kann und die eine nachvollziehbare Perspektive darlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer
    B
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 153 Betreff: Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer Vorgang: A 391/26 AfD Zu Frage 1.) In der Stadtverwaltung sind für die Auszahlung von Sozialleistungen das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main in geteilter Trägerschaft zuständig. Es werden Maßnahmen für den Sozialleistungsbetrug für alle Personenkreise durchgeführt. Eine spezialisierte Maßnahme für EU-Ausländer ist nicht vorgesehen. Zur Sensibilisierung für diese Thematik wurde zunächst den Führungskräften die Ermittlungsgruppe Sozialkriminalität des Polizeipräsidiums Frankfurt (EG Sokri) in Leitungsrunden vorgestellt. In der Folge fanden fachübergreifende Vortragsreihen für Mitarbeitende in allen Sozialrathäusern, den Besonderen Diensten 3 und 4 sowie an verschiedenen Standorten des Jobcenters statt. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ein jährliches Schulungsformat einzurichten, um die Zusammenarbeit zwischen der EG Sokri und dem operativen Bereich weiter zu stärken. Zu Frage 2.) Die Zusammenarbeit zwischen den städtischen Behörden, dem Jobcenter Frankfurt am Main sowie den zuständigen Landesbehörden bei der Aufdeckung von Sozialleistungsbetrug erfolgt strukturiert und kontinuierlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main beteiligen sich an verschiedenen behördenübergreifenden Austauschformaten zum Thema Sozialleistungsbetrug bzw. -missbrauch. Diese dienen dem Informationsaustausch, der Abstimmung von Vorgehensweisen sowie der Identifizierung möglicher Missbrauchsstrukturen. Die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug stellt ein wesentliches Handlungsfeld dar. Verdachtsfällen wird konsequent nachgegangen - sowohl auf Grundlage interner Prüfmechanismen als auch aufgrund externer Hinweise. Unabhängig von bestehenden Austauschformaten wird jeder Anzeige bzw. Mitteilung nachgegangen. Dies umfasst Hinweise anderer Behörden ebenso wie konkrete, überprüfbare Hinweise von Bürger:innen, einschließlich anonym eingehender Meldungen. Entsprechende Sachverhalte werden geprüft und sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiterverfolgt. Darüber hinaus geht die Meldebehörde allen Anhaltspunkten nach, die darauf hindeuten, dass Meldedaten nicht mehr richtig oder vollständig sind. Auch unzustellbare Anschreiben - sowohl in Einzelfällen als auch bei größeren Empfängerkreisen (z. B. Wahlbenachrichtigungen) - werden systematisch ausgewertet. Behörden, die Meldedaten nutzen, sind verpflichtet, der Meldebehörde Unrichtigkeiten mitzuteilen (§ 6 Abs. 2 BMG). Dazu zählen auch entsprechende Hinweise von Schulen. Zu Frage 3.) Eine statistische Auswertung darüber, wie vielen Personen aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen entzogen wurden, ist dem Jugend- und Sozialamt sowie dem Jobcenter Frankfurt am Main nicht möglich. Zu Frage 4.) Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben finden regelmäßige sowie anlassbezogene Datenabgleiche statt, um die Anspruchsvoraussetzungen aller Leistungsbeziehenden zu überprüfen und mögliche Unstimmigkeiten festzustellen. Ein regelmäßiger Abgleich anderer Register mit dem Melderegister erfolgt mangels gesetzlicher Grundlage nicht. Die Nutzung von Meldedaten durch das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main erfolgt vielmehr anlassbezogen im Einzelfall Zu Frage 5.) Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind grundsätzlich sozialleistungsberechtigt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Leistungsberechtigung besteht insbesondere dann, wenn die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt wurde. Die Prüfung und Feststellung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit. Das Jobcenter Frankfurt am Main ist an diese Feststellung gebunden und kann eine anerkannte Arbeitnehmereigenschaft nicht eigenständig in Frage stellen. Sofern im Einzelfall Zweifel bestehen, werden diese an die zuständige Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls an das Frankfurt Immigration Office weitergeleitet. Die weitere Prüfung erfolgt dort im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Es ist zu beachten, dass die Auslegung des Freizügigkeitsrechts und ein daraus resultierender Sozialleistungsanspruch nicht pauschal allein an die Höhe des Einkommens geknüpft ist. Ebenso kann eine etwaige Ausreisepflicht, wie in der politischen Anfrage dargestellt, nicht pauschal begründet werden. Zudem bleibt offen, ob die betreffenden Personen tatsächlich ausgereist sind oder sich diese weiterhin im Bundesgebiet aufhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.02.2026, A 391 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 153 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 195, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41

  • Neues Dach für das Papageno Musiktheater
    B
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 154 Betreff: Neues Dach für das Papageno Musiktheater Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6871 - NR 1243/25 CDU, B 323/25 - Am Gebäude des Papageno Musiktheaters besteht weiterhin ein dringender Sanierungsbedarf am Zeltdach. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen stellen nach bereits erfolgten Investitionen, insbesondere in die Erneuerung der Klimaanlage, eine weitere erhebliche finanzielle Belastung für die Papageno Musiktheater gGmbH dar, die aus eigenen Mitteln nicht in vollem Umfang gedeckt werden kann. Zur Sicherung des erfolgreichen Weiterbetriebs des Hauses hat der Magistrat Gespräche mit dem Papageno Musiktheater geführt und verschiedene Unterstützungsoptionen auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2026, § 7310 (NR 1539) kann die Unterstützung für das Theater nunmehr in Form eines einmaligen zusätzlichen nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 260.000 € gewährt werden. Der Magistrat steht durch das Kulturamt als zuständiges Fachamt im direkten Austausch mit dem Papageno Musiktheater, damit die Förderung rechtzeitig zum Zahlungszeitpunkt der Rechnung für die in Kürze stattfindende Dachsanierung erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.05.2025, NR 1243 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 273, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 41

  • Merianplatz: Bäume nachpflanzen und Baumschutz verbessern
    B
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 155 Betreff: Merianplatz: Bäume nachpflanzen und Baumschutz verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6606 - NR 1323/25 CDU - Zu I.: Für Baumpflanzungen müssen Trassenfreiheit und ausreichend Platz an Ort und Stelle gegeben sein bzw. hergestellt werden. Aus diesem Grunde wurde zunächst ein Trassenplan beauftragt. Trotz Tunnelbauwerk, Trassensituation, Verkehrsführung und der unterschiedlichen Nutzungsbedürfnisse können glücklicherweise aktuell insgesamt acht neue Bäume mit Pflanzbeeten auf dem Merianplatz gepflanzt werden. Alle Bäume bekommen unterirdisch großzügig erweiterte Baumgruben, damit die Wurzeln mehr Raum haben. Die Auswahl der Bäume erfolgte entsprechend den klimatischen Anforderungen auf dem Merianplatz und mit Fokus auf Biodiversität. Der Magistrat nutzt die durch den Baumfrevel entstandene Situation, um den Platz ökologisch aufzuwerten, zu entsiegeln und zu begrünen. Zu I. a): Grundsätzlich werden alle (Umwelt-)Straftaten in Deutschland umfassend gesammelt und sind in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst und nachlesbar. Zu I. b): Bäume im öffentlichen Raum Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet regelmäßig u.a. zu Grünanlagen und Spielplätzen mit Bäumen in der Presse und den sozialen Medien. Auf der Homepage der Stadt steht die Frankfurter Baumliste mit zahlreichen Informationen zur Wertigkeit der Bäume zur Verfügung. Naturdenkmale werden dort ebenfalls beschrieben. Der Baumschutz auf Baustellen ist mit dem gerade überarbeiteten Merkblatt zum Baumschutz im öffentlichen Raum auf der Homepage repräsentiert. Die Bedeutung der Bäume für die Stadt Frankfurt als Reaktion auf den Klimawandel wird beispielsweise im Rahmen der klimaangepassten Platzgestaltung sowie der Umsetzung des Beschlusses 10.000 Bäume für Frankfurt bis 2030 regelmäßig erläutert. Die rechtlichen Konsequenzen bei (Sach-)Beschädigung von öffentlichem (und privatem) Eigentum sollten den Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main hinreichend bekannt sein. Geschützte Bäume auf Privatgrundstücken Auf Privatgrundstücken können geschützte Bäume bei Baumaßnahmen leicht beschädigt werden, z. B. durch Abgrabungen von Wurzeln oder Bodenverdichtungen, was ihre Stabilität und Verkehrssicherheit gefährdet. Viele Schäden ließen sich durch Beratung von Bauherren und Baufirmen, Baustellenkontrollen und Anordnung von Baumschutzmaßnahmen vermeiden. Unter anderem deshalb wird aktuell eine Überarbeitung der Baumschutzsatzung vorbereitet. Zu I. c): Unter dem Motto "Stadtgrün sucht dich" können Einwohner:innen der Stadt Frankfurt bereits jetzt eine Patenschaft für einen Stadtbaum (Gießpatenschaft), ein Pflanzbeet oder einen Blumenkübel übernehmen. Das Angebot wird gut angenommen: Aktuell gibt es ca. 700 solcher Pflegepatenschaften. Neue Anfragen kommen wöchentlich. Umfassende Bildungsprojekte zum Thema Baumschutz bzw. zur Wichtigkeit und Funktion von Stadtbäumen generell sieht der Magistrat als sinnvolle Ergänzung zu den unter "Zu I. b)" beschriebenen, bereits bestehenden Kommunikationswegen. Der Magistrat sieht es als seine Pflicht, der Bevölkerung den Wert der Bäume immer wieder zu verdeutlichen. Die Kampagne GrünWert Frankfurt, die im vergangenen Jahr im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen gestartet wurde, soll ebenso einen Beitrag hierzu leisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 274, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 79-0

  • Regelmäßiger Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren
    B
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 156 Betreff: Regelmäßiger Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6292 - OA 77/21 OBR 11, B 145/25 - Entwicklungen zu Rechenzentren im gesamten Stadtgebiet (Stand 03.11.2025) Im Jahr 2025 (Betrachtungszeitraum 01.12.2024 - 03.11.2025) wurden sechs Rechenzentren innerhalb des Stadtgebiets in Betrieb genommen. Sechs Rechenzentren wurden genehmigt oder befinden sich im Bau. Über die o.g. Bauvorhaben hinaus sind dem Magistrat weitere zwei Vorhaben in frühen Planungsphasen innerhalb des Stadtgebiets bekannt, für die noch kein Bauantrag eingereicht wurde. In der Summe sind 14 Rechenzentren im gesamten Stadtgebiet in der Entwicklung / im Bau. Schwerpunkt der aktuellen Entwicklungsaktivitäten sind die von der Stadt Frankfurt definierten Eignungsgebiete der Stadt Frankfurt am Main (Dataparks sowie Industrieparks). Diese Entwicklung führt auch dazu, dass im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main die Stromkapazitäten knapp sind. In Frankfurt sollen im Wärmesektor zukünftig die Potenziale von Wärmequellen mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen, wie zum Beispiel unvermeidbare Abwärme aus Rechenzentren, verstärkt genutzt werden. Diese kontinuierlich anfallende Abwärme kann mithilfe von Großwärmepumpen nutzbar gemacht werden. Allerdings hängt die Realisierbarkeit einer Versorgung mit Abwärme aus Rechenzentren stark von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Entfernung vom Rechenzentrums-Standort zu Wärmesenken und vorhandenen Stromkapazitäten für Großwärmepumpen. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung werden unter anderem auch Potenziale zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren untersucht. Zudem wird aktuell ein gesamtstädtisches Konzept zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren in Frankfurt erarbeitet. Studie zur regionalökonomischen Bedeutung der Rechenzentren-Branche für die Region Frankfurt RheinMain Im Dezember 2025 wurde eine Studie zur regionalökonomischen Bedeutung der Rechenzentren-Branche für die Region Frankfurt RheinMain veröffentlicht, die vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult und Detecon International im Auftrag eines Projektkonsortiums aus Hessen Trade and Invest (HTAI), Regionalverband FrankfurtRheinMain, Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main und Wirtschaftsförderung Frankfurt erarbeitet wurde. Folgende zentrale Ergebnisse lieferte die Studie: Mit aktuell 55 von insgesamt 76 Standorten in Frankfurt RheinMain und einer Flächeninanspruchnahme von rund 63 Hektar konzentriert sich fast ein Drittel aller deutschen Rechenzentren in Frankfurt. Während die Zahl der Rechenzentrumsstandorte nahezu linear zunimmt, geht der Trend zu größeren und leistungsstärkeren Anlagen. So ist seit 2020 zu beobachten, dass pro Fläche deutlich mehr Energie benötigt wird als zuvor. Bis 2030 soll die Zahl der Standorte in der Region um 47 Prozent auf 112 steigen - besonders in den Landkreisen Offenbach, Main-Taunus, Groß-Gerau und Main-Kinzig, wo sich neue Cluster entwickeln. Während im Frankfurter Stadtgebiet auch kleinere Flächen genutzt werden, beanspruchen Standorte in der Region oft größere Grundstücke. Aus wirtschaftlicher Perspektive ist die Rechenzentrumsbranche klein und zugleich produktiv. Im Jahr 2023 waren etwa 2900 Menschen in der Region dort beschäftigt und erwirtschafteten einen sogenannten Produktionswert von 2,04 Milliarden Euro. Daraus resultierte ein Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1,25 Milliarden Euro. Damit hat die Rechenzentrumsbranche einen Anteil an der regionalen Wirtschaft von 0,1 Prozent (gemessen an den Arbeitsplätzen), 0,4 Prozent (gemessen am Produktionswert) bzw. 0,5 Prozent (gemessen am BIP-Beitrag). Mit einer Produktivität von rund 430.000 Euro je Erwerbstätigen liegt die Branche deutlich über dem regionalen Durchschnitt von 95.000 Euro. In Summe hängen etwa 4000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt an der Rechenzentrumsbranche. Neben den direkten Effekten sind die Hebelwirkungen entlang der Wertschöpfungsketten bedeutsam. Für jeden Euro, den Rechenzentren in Frankfurt RheinMain erwirtschaften, werden durch Vorleistungsbezüge im laufenden Betrieb weitere 51 Cent an wirtschaftlicher Leistung angestoßen - davon allein 24 Cent in der Region. Hinzu kommen auch Investitionseffekte: Neue Rechenzentren und Modernisierungen lösen zusätzliche Nachfrage, insbesondere in der Bauwirtschaft, der technischen Gebäudeausstattung und im Dienstleistungssektor, aus. Durchschnittlich führt jeder Euro Produktionswert über Investitionen zu weiteren 31 Cent - davon jedoch nur 1 Cent in der Region. Die Gesamtbranche zeichnete sich im Jahr 2023 für ein Steueraufkommen von 405 Millionen Euro verantwortlich. Davon entfielen 287 Millionen Euro direkt auf die Branche und weitere 117 Millionen Euro auf Zulieferer. Besonders ins Gewicht fällt die Umsatzsteuer, die mit 239 Millionen Euro knapp 59 Prozent des Steueraufkommens der Branche ausmacht. Die Lohnsteuer trägt 19 Prozent bei, während die Gewerbesteuer mit 41 Millionen Euro rund 10 Prozent beisteuert. Körperschaftsteuer (30 Millionen Euro; 7 Prozent) und Einkommensteuer auf Personengesellschaften (19 Millionen Euro; 5 Prozent) runden das Bild ab. Bei den Standortkommunen der Rechenzentren in der Region verbleiben dem Schätzmodell zufolge etwa zehn Prozent des verursachten Steueraufkommens. Der Großteil hiervon ist auf die Gewerbesteuer zurückzuführen. Die Studie zeigt, dass die Rechenzentrumsbranche in der Metropolregion Frankfurt RheinMain im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft klein ist, aber wichtige Spillover-Effekte auslöst. Auf Kreisebene sind keine signifikanten Auswirkungen auf Produktivität oder BIP messbar, da der Sektor im Vergleich zu anderen Branchen klein ist. Es deutet sich jedoch eine Verschiebung der Wirtschaftsstruktur zugunsten dienstleistungsorientierter Branchen sowie eine erhöhte Gründungsdynamik an, insbesondere bei High-Tech-Startups im digitalen Ökosystem der Region. Relevante Effekte zeigen sich im Innovationsumfeld: Rund 20 Prozent der befragten Unternehmen sehen das digitale Ökosystem in Frankfurt als entscheidenden Standortfaktor, 12 Prozent bewerten die Nähe zu Rechenzentren als erfolgsrelevant. Diese Unternehmen weisen überdurchschnittlich hohe Innovationsleistungen in Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen auf. Rechenzentren tragen zudem zum positiven Digitalimage der Mainmetropole bei und fördern die Ansiedlung technologieorientierter Unternehmen. Rechenzentren wirken auch indirekt auf die regionale Infrastruktur: Sie treiben den Ausbau von Energie- und Netzinfrastruktur voran, erzeugen aber gleichzeitig Flächen- und Ressourcenkonkurrenzen. Eine differenzierte Betrachtung ist wichtig, zumal solche Konkurrenzen nicht nur in Frankfurt, sondern auch in weiteren Teilräumen der Region auftreten. Potenzielle Vorteile einer Rechenzentrumsansiedlung kommen vor allem dort stärker zum Tragen, wo Flächenkonkurrenzen weniger ausgeprägt sind. Solche Ansiedlungen können für Kommunen unter verschiedenen Gesichtspunkten attraktiv sein - etwa durch regelmäßige Gewerbesteuereinnahmen und eine geringe Verkehrsbelastung. Sie stärken die lokale Wirtschaftsstruktur und die Rolle Deutschlands als Rechenzentrumsstandort. In den letzten fünf Jahren ist die Rechenzentrumsbranche deutlich stärker gewachsen als die Gesamtwirtschaft. Das Branchen-BIP in Frankfurt RheinMain hat sich seit 2019 etwa verdoppelt, in Frankfurt am Main stieg es um knapp 90 Prozent. Die Gesamtwirtschaft der Region und der Stadt legte jeweils um rund 16 Prozent zu. Bis 2029 wird ein Anstieg des Branchen-BIP um 175 Prozent in der gesamten Region erwartet, davon etwa 53 Prozent in Frankfurt. Die Wachstumspotenziale unterscheiden sich innerhalb der Region: Die Zahl der Rechenzentren in Frankfurt am Main wird bis 2030 zwar auf 68 Standorte steigen, doch ist der weitere Ausbau durch hohen Flächenverbrauch und begrenzte Stromkapazitäten stark eingeschränkt. Im hessischen Teil der Metropolregion Frankfurt RheinMain verläuft das Wachstum dynamischer: Bis 2030 wird die beanspruchte Fläche für Rechenzentren in der Region um 137 Prozent auf rund 268 Hektar anwachsen. Es zeichnet sich eine Verschiebung ab: Während Frankfurt am Main mit dem Internetknoten DE-CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange) weiterhin das Zentrum der Branche bleibt, werden die Umlandkreise an Bedeutung gewinnen. Dort stehen weitere Flächen und Stromkapazitäten für den Bau neuer Rechenzentren zur Verfügung, sodass Rechenzentren vermehrt zu einem regionalen Thema werden. Die vollständige Studie "Rechenzentren in Frankfurt am Main und der Region: Standort- und regionalökonomische Wirkungszusammenhänge" sowie eine Kurzzusammenfassung sind unter Rechenzentren in Frankfurt am Main und der Region nachzulesen. Informationen zum Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach für 2025 Im Rahmen der Aktivitäten im Nachhaltigen Gewerbegebiet arbeiten das Klimamanagement vom städtischen Klimareferat und das Standortmanagement der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH im Standortbüro in der Orber Straße kooperativ mit relevanten Akteur:innen daran, den Standort im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Die Standortinitiative Frankfurter Osten Nachhaltig (FFN) e.V. war auch im Jahr 2025 ein wichtiger Kooperationspartner des Standortbüros bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte. Ende 2025 hatte die Standortinitiative 48 Mitglieder. Am 04.02.2025 führte das Standortbüro gemeinsam mit der Standortinitiative einen Standortworkshop unter dem Titel 'Nachhaltige und kooperative Weiterentwicklung unseres Gewerbegebiets' durch, an dem 31 Personen aus 20 Unternehmen teilnahmen. Um dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fand am 28.02.2025 die dritte Ausbildungsmesse im Nachhaltigen Gewerbegebiet statt, auf welcher sich 44 Unternehmen, Organisationen und Initiativen präsentierten. Die Messe besuchten über 800 Schüler:innen. Mit den beiden bisherigen Ausgaben der Messe konnten insgesamt 62 Ausbildungsplätze sowie 32 Praktikumsplätze vermittelt werden. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung von der Standortinitiative FFN e.V. in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Die Standortinitiative FFN e.V. sowie das gemeinsame Standortbüro veranstalteten am 19.08.2025 das jährliche Sommerfest, das auf der Dachterrasse des neuen Bürogebäudes von Equinix in der Friesstraße stattfand. Auf dem Sommerfest wurden Carl Friederichs, das Druck- und Verlagshaus Zarbock und der Getränkehändler Rach erneut als Demonstrationsprojekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Soziales vom Klimareferat ausgezeichnet. Damit wurden deren Anstrengungen gewürdigt, die Sichtbarkeit des Nachhaltigen Gewerbegebiets erhöht und die Identifikation der Unternehmerschaft mit dem Gebiet gestärkt. Das Nachhaltige Gewerbegebiet und die Standortinitiative haben sich beim ersten Frankfurter Rooftop Day am 23.08.2025 präsentiert. Sieben Unternehmen aus dem Gebiet haben ihre Interpretation des Begriffs 'Nachhaltigkeit' erläutert und an Beispielen aus dem jeweiligen Unternehmen gezeigt, wie sie diese umsetzen. Das Standortbüro hat sich und die Historie zum Nachhaltigen Gewerbegebiet vorgestellt. Bei sechs von der Standortinitiative organisierten Unternehmensstammtischen haben sich vier Unternehmen und das Standortbüro vorgestellt. Der Stammtisch wurde eingeführt, um die Synergien und Vernetzungen innerhalb des Gewerbegebiets zu erweitern. Um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben, fand am 09.10.2025 bei einem themenspezifischen Unternehmensstammtisch der Standortinitiative FFN e.V. eine Infoveranstaltung zu Solarenergie bei Unternehmen statt. Es nahmen 26 Personen aus 16 Unternehmen teil. Interessierte Unternehmen können über eine fortlaufend aktualisierte Fachbetriebsliste Solar des Klimareferats schnell herausfinden, welche Kompetenzen und Schwerpunkte Solar-Fachbetriebe haben, um so zielgerichtet Unterstützung zu erhalten. Zur Unterstützung von Unternehmen im Bereich Energieeffizienz gibt es eine Fachbetriebsliste Energieberatung (Nichtwohngebäude) des Klimareferats. Anhand dieser Liste können Unternehmen komfortabel herausfinden, welche Kompetenzen und Schwerpunkte Energieberater:innen haben. Zudem wurden auf der Standort-Homepage weiterführende Informationen, Energieeffizienztipps und Fördermöglichkeiten bereitgestellt. Der Ausbau klimafreundlicher Energieerzeugungsanlagen wurde fortlaufend in der Animation "Das Grüne Kraftwerk" veranschaulicht. Die Animation erhielt zudem eine eigene Webseite. Die Stadt Frankfurt fördert weiterhin mit dem Förderprogramm "Klimabonus" sowohl erneuerbare Energien (Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur) als auch Klimaanpassungsmaßnahmen (Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen, Entsiegelungen und Trinkbrunnen). Im Jahr 2025 hat das Team "Nachhaltiges Gewerbegebiet" erneut am STADTRADELN des Klima-Bündnis teilgenommen. Im Rahmen des Wirtschaftstages wurde aktiv durch die Unternehmen für eine Verbesserung der Straßenqualität in Seckbach argumentiert. Dies führte dazu, dass die Friesstraße in die Deckensanierungsoffensive 2025 aufgenommen wurde und im November das Kopfsteinpflaster eine Asphaltdecke erhielt. Die Standort-Homepage des Nachhaltigen Gewerbegebiets wurde auch 2025 kontinuierlich gepflegt. Die Unternehmenssteckbriefe wurden um neue Felder zur Beschreibung des Nachhaltigkeitsengagements erweitert. Die Erweiterung verfolgt das Ziel, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen am Standort und darüber hinaus zu fördern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 77 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 145 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6, 7, 11 Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 275, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 79-0

  • Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Ruder-Gesellschaft Oberrad 1879 e. V. b) Turngemeinde Höchst 1847 e. V.
    M
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.05.2026, M 68 Betreff: Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Ruder-Gesellschaft Oberrad 1879 e. V. b) Turngemeinde Höchst 1847 e. V. 1. Der vorgelegten Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 45.063,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. 3. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Bei der Wartung von zwei Rolltoren für das Bootshaus der Frankfurter Ruder-Gesellschaft Oberrad 1879 e.V. wurde festgestellt, dass die Antriebsmotoren stark ölen und die zukünftige Funktionsfähigkeit gefährdet ist. Da keine Ersatzteile bzw. Antriebsmotoren beschafft werden können, müssen die beiden Rolltore ersetzt werden. Die Fechtanlage in der Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen des Deutschen Fechtverbandes hinsichtlich der Trefferanzeige und soll daher erneuert werden. Weiterhin beabsichtigt der Verein die veraltete Photovoltaikanlage aus dem Jahre 2006 umzubauen. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Anschaffung von zwei neuen Rolltoren für das Bootshaus der Frankfurter Ruder-Gesellschaft Oberrad 1879 e.V. wird der reibungslose Transport der Boote in das bzw. aus dem Bootshaus gewährleistet. Bei der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. werden die alten elektrischen Komponenten der Fechtanlage ausgebaut und durch eine zentrale Meldeanlage in Steckmodul-Bauart ersetzt. An den Bahnenden werden Wandanzeigeleuchten für die Trefferanzeige montiert. Die Solarpaneele und Wechselrichter der Photovoltaikanlage werden ausgetauscht und zusätzlich ein Batteriespeicher eingebaut. Der hier erzeugte Strom wird für den Turnhallenbetrieb und die Warmwasseraufbereitung genutzt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 45.063,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der städtische Zuschuss für die Erneuerung der Rolltore bei der Frankfurter Ruder-Gesellschaft Oberrad 1879 e.V. beträgt 7.992,00 € bei zuwendungsfähigen Aufwendungen von 22.835,02 €, einem Jugendanteil von 25,40 % und einer Zuschusshöhe von 35%. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 74.141,82 € für die Erneuerung der Fechtanlage und den Umbau der Photovoltaikanlage bei der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 37.071,00 € bei einem Jugendanteil von 44,20 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 45.063,00 € nach erfolgter Rechtskraft des Haushalts 2026 verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (2,25 %) keine 2. Abschreibung (20 Jahre) keine 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW Beschlussausfertigung(en): § 237, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 52-0

  • Abgabe eines „stehenden Angebots“ für die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut
    M
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.05.2026, M 69 Betreff: Abgabe eines "stehenden Angebots" für die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut 1. Es dient zur Kenntnis, dass Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 26. März 2025 durch Unterzeichnung eines gemeinsamen Verwaltungsabkommens die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut in Kraft gesetzt haben (Anlagen 1 und 2). Die Schiedsgerichtsbarkeit wird ab dem 1. Dezember 2025 die bisherige Beratende Kommission ablösen und verbindliche Entscheidungen zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut treffen. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren, das den Empfehlungen der Beratenden Kommission keinen rechtsverbindlichen Charakter beimaß, werden die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als die eines privaten Gerichts im Sine der Zivilprozessordnung (ZPO) rechtlich bindend und juristisch überprüfbar sein. Damit sollen Nachfahren und Familien von Opfern einen leichteren Zugang zu Verfahren erhalten und faire und gerechte Lösungen schneller ermöglicht werden. 2. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass sich Bund und Länder verpflichtet haben, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens am 26. März 2025 ein "stehendes Angebot" zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung abzugeben, um die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihrerseits zu garantieren. Die Entscheidung über die Abgabe eines entsprechenden kommunalen Angebots liegt allein bei den Städten und Kommunen, die kommunalen Spitzenverbände wie der Hessische Städtetag haben aktiv dazu aufgerufen. In ganz Deutschland sind bereits zahlreiche Städte und Kommunen diesem Aufruf gefolgt. Das "stehende Angebot" ist verbindlich und richtet sich an alle nach dem Verwaltungsabkommen Antragsberechtigten. Es beinhaltete ihnen gegenüber die uneingeschränkte Zustimmung, ein Verfahren der gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit gemäß dem Verwaltungsabkommen zu führen und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen. Mit Annahme des Angebots wird auf der Basis der Musterschiedsvereinbarung zum Verwaltungsabkommen (Anlage 3) eine Schiedsvereinbarung herbeigeführt. 3. Die Stadt Frankfurt am Main gibt auf dieser Grundlage ein Angebot zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO ("stehendes Angebot") ab und stimmt der Veröffentlichung auf der Webseite der Schiedsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zu. Begründung: Noch immer befindet sich in zahlreichen öffentlichen Sammlungen Deutschlands Raubgut, das Jüdinnen und Juden während des Nationalsozialismus gestohlen oder unter Zwang und weit unter Wert abgekauft wurde. Das betrifft nicht nur Museen, sondern unter anderem auch Bibliotheken, Archive, Hochschulen oder Verwaltungseinrichtungen. In Frankfurt haben in den letzten Jahren verschiedene Provenienzforschungsprojekte Teile der hiesigen Sammlungen unter einer entsprechenden Fragestellung in den Blick genommen. Bereits 2017 zeichnete die große Verbundsausstellung "Gesammelt. Gekauft. Geraubt?" des Historischen Museums, des Museums der Weltkulturen, des Jüdischen Museums und des Museums Angewandte Kunst den "Weg der Dinge ins Museum" nach und lieferte einen umfangreichen Einblick in die eigene Sammlungsgeschichte. Sie verdeutlichte auch, dass noch großer Bedarf an weiteren Forschungsprojekten besteht und es nach wie vor Objekte in Frankfurter Sammlungen gibt, deren Herkunft unklar ist und bei denen eine unrechtmäßige Aneignung im Kontext des Nationalsozialismus nicht ausgeschlossen werden kann. A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt ermöglicht durch die Abgabe eines "stehenden Angebots" Opfern des NS-Regimes, denen in der Zeit des Nationalsozialismus Kulturgut widerrechtlich entzogen wurde, sowie deren Nachkommen, ihre Ansprüche der Stadt gegenüber vereinfacht geltend zu machen und erleichtert die Suche nach "fairen und gerechten Lösungen" im Sinne der Washingtoner Erklärung. Darüber hinaus verspricht die neue Schiedsgerichtsbarkeit vergleichsweise kurzfristige Verfahren sowie eindeutige Entscheidungen. B. Alternativen Keine Abgabe eines "stehenden Angebotes" und damit Nicht-Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit bzw. Entscheidung von Fall zu Fall. Angesichts der politischen und gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des gemeinsam von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeiteten Verwaltungsabkommens sowie der bereits erfolgten Abgabe "stehender Angebote" durch große deutsche Städte wie München, Köln oder Düsseldorf sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg ist eine Nichtbeteiligung Frankfurts an diesem neuen Verfahren schwer vorstellbar. C. Lösung Mit der Washingtoner Erklärung von 1998 hat sich die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie 43 weitere Staaten dazu bekannt, unabhängig von möglicher zivilrechtlicher Verjährung bei NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut bei berechtigten Restitutions- und Entschädigungsansprüchen nach "fairen und gerechten Lösungen" zu suchen. Auf dieser Grundlage haben sich die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände 1999 in der sogenannten "Gemeinsamen Erklärung" selbst und rechtlich unverbindlich dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückzugeben. Mit dem 2025 unterzeichneten Verwaltungsabkommen wird dieses Bekenntnis um eine rechtlich bindende Schiedsgerichtsbarkeit erweitert, die in ihren Kompetenzen über die beratende Funktion der Vorgängerorgans hinausweist. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen auf der Grundlage eines umfassenden, ausdifferenzierten und verbindlichen Bewertungsrahmens (Anlage 4), der wie die Schiedsordnung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitet und zusätzlich mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference inhaltlich abgestimmt wurde. Die im Bewertungsrahmen niedergelegten Grundsätze gehen noch über die Regelungen und Anforderungen der Washingtoner Prinzipien und der gemeinsamen Erklärung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände von 1999 hinaus. Dies hat für die Stadt Frankfurt eine nachteilige Rechtswirkung, da der neue Bewertungsrahmen beispielsweise entgegen den Washingtoner Prinzipien auch bei Vorliegen eines Privatvergleichs ein erneutes Verfahren nicht ausschließt. Auch verzichtet die Stadt auf die Möglichkeit, gegen entsprechende Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen, da sie die Schiedsgerichtsbarkeit damit als einzige und vor allem abschließende Gerichtsbarkeit anerkennt. Rechtliche Bedenken sind an dieser Stelle aber nur ein und nicht der entscheidende Aspekt. Die Abgabe eines "stehenden Angebots" durch die Stadt Frankfurt ist aus gesamtgesellschaftlichen und ethischen Gründen absolut geboten und die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zu begrüßen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine direkten Kosten. Für Antragsberechtigte und kulturgutbewahrende Einrichtungen ist das Verfahren vor dem Schiedsgericht kostenfrei, ausgenommen sind eigene Kosten, zum Beispiel für Anwälte. Wie bislang schon bei Verfahren vor der Beratenden Kommission trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Es besteht kein Anwaltszwang für das Schiedsgerichtsverfahren. Städte und Kommunen müssen sich vor dem Hintergrund dieser neuen Rechtslage und der Vereinfachung der Durchsetzung von Restitutionsansprüchen darauf einstellen, vermehrt finanzielle Kompensationen und Entschädigungen zu leisten oder restituierte Objekte erneut anzukaufen. Die Höhe der dafür ggf. benötigten Mittel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Wenn sich in der Folge erhebliche Mehrkosten für die Kommunen ergeben, sollten dafür auf Bundesebene Lösungen gesucht werden. Das Kulturdezernat wird nach Abschluss der Schiedsvereinbarung mit der Stadtkämmerei die Aufnahme einer geeigneten Formulierung für künftige Jahresabschlüsse (ab 2026) abstimmen, in welcher mögliche finanzielle Verpflichtungen geeignet beschrieben werden. Für zahlungsrelevante Vorgänge muss zudem eine Beordnung aus dem Budget des Dezernates VII erfolgen. Anlage 1_Verwaltungsabkommen (ca. 6 MB) Anlage 2.1_Auswahl_Schiedrichter (ca. 512 KB) Anlage 2.2_Honorarordnung (ca. 498 KB) Anlage 2_Schiedsordnung (ca. 586 KB) Anlage 3_Musterschiedsvereinbarung (ca. 795 KB) Anlage 4_Bewertungsrahmen (ca. 569 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 238, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 41

  • Umsetzung der Maßnahmen für Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße und Bahnhofsviertel vorlegen
    NR
    04.05.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2026, NR 4 Betreff: Umsetzung der Maßnahmen für Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße und Bahnhofsviertel vorlegen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.08.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll prüfen und berichten, 1. welchen konkreten Umsetzungsstand die bereits beschlossene Evaluierung von Maßnahmen zur Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs (§ 6107 zur NR 1167/25) in der Berliner Straße und der Eschersheimer Landstraße erreicht hat; 2. welcher Zeitplan für mögliche Verbesserungsmaßnahmen dort vorgesehen ist; 3. welche Verbesserungen bezüglich Lieferverkehr und der Erreichbarkeit von Parkplätzen für Gewerbetreibende an der Eschersheimer Landstraße geprüft, vorbereitet oder bereits umgesetzt wurden; 4. wie der aktuelle Umsetzungsstand des Beschlusses für ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept im Bahnhofsviertel ist (§ 6134 zur NR 1199/25); 5. wann mit den im Bericht B 31/26 genannten Untersuchungsergebnissen zu rechnen ist; 6. welche konkreten Maßnahmen aus Sicht des Magistrats erforderlich sind, um die zentralen Umfahrungsrouten für den Kfz-Verkehr für das Bahnhofsviertel und den Hauptbahnhof leistungsfähig zu halten und Ausweichverkehre in angrenzenden Quartieren zu vermeiden. Begründung: Mit den Beschlüssen § 6107 zur NR 1167/25 und § 6134 zur NR 1199/25 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat konkrete Prüf- und Arbeitsaufträge zur Evaluierung bisheriger verkehrlicher Eingriffe sowie zur Verbesserung leistungsfähiger Verkehrsadern erteilt. Entscheidend ist, dass verkehrspolitische Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern auch zügig und mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für neuralgische Punkte wie die Berliner Straße, die Eschersheimer Landstraße und das Bahnhofsviertel, wo Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr, Belastungen für Gewerbetreibende oder der Ausweichverkehr in angrenzende Quartiere die Lebens- und Wirtschaftsqualität spürbar beeinträchtigen. Zum Antrag NR 1199/25 liegen mit den Berichten B 285/25 sowie B 31/26 bislang nur Zwischenstände vor. In diesen wird eingeräumt, dass für die Leistungsfähigkeit der Verkehrsführung im Umfeld des Bahnhofsviertels sowie zur Erreichbarkeit an der Eschersheimer Landstraße noch kein aktualisierter Erkenntnisstand vorliegt. Obwohl Simulationen bereits für das 1. Quartal 2026 angekündigt waren, fehlt für die notwendigen Korrekturmaßnahmen in der Berliner Straße und den betroffenen Umgehungsrouten weiterhin ein belastbarer Zeitrahmen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass notwendige Entlastungen für Anwohner, Pendler und Gewerbe in einem administrativen Prüfungsstau verharren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1167 Antrag vom 08.04.2025, NR 1199 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 31 Antrag vom 06.10.2026, NR 84 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 4 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: CDU, AfD und FDP (= Annahme) GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) SPD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FREIE WÄHLER und DFRA (= Annahme) BSW (= Ablehnung) Tierschutzpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage NR 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Dr. Knacker, Luxen, Dr. Mehler-Würzbach, Nagel und Schnitzler sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER, DFRA und BIG gegen GRÜNE, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme); Tierschutzpartei (= Enthaltung) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 4 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 116, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 § 457, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 21.09.2026

  • Kein Sozialstaatsabbau in Frankfurt
    NR
    04.05.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2026, NR 5 Betreff: Kein Sozialstaatsabbau in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt, vertreten durch den Oberbürgermeister Mike Josef, positioniert sich im Deutschen Städtetag vehement gegen die durch Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände geplanten Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, die Mitte April geleakt wurden. 2. Der Magistrat garantiert, dass es in Frankfurt keine Kürzungen an sowohl Pflicht- als auch freiwilligen Leistungen geben wird. Begründung: Das Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" enthält über 100 Seiten mit Kürzungsvorschlägen in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe (SGB IX) mit einem Gesamtvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt noch erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind. Die Liste, die als "Entwurf" gekennzeichnet ist, zielt vor allem auf Leistungen für Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendliche ab. Der Paritätische sprach bei der Veröffentlichung von "drastischen Einschnitten in den Sozialstaat." Unter anderem sehen diese die Streichung individueller Rechtsansprüche auf Schulbegleitung und die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen vor. Zudem soll die Nachbetreuung von in Jugendhilfeeinrichtungen aufgewachsenen jungen Menschen nach deren 18. Geburtstag abgeschafft werden. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll rigide zusammengestrichen werden. Er soll an Personen, deren Ex-Ehepartner*innen den Unterhalt nicht zahlen, künftig nur noch bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Bisher wird er bis zur Volljährigkeit gewährt. Diese Kürzungen würden einen massiven Einschnitt in den Sozialstaat bedeuten. Die Stadt Frankfurt muss sich klar dagegen positionieren. Der Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) ist Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages und muss dort, stellvertretend für Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Stadtgesellschaft, gegen die geplanten Kürzungen protestieren. Darüber hinaus sind Kürzungen an sowohl Pflicht- als auch freiwilligen Leistungen, wie sie vom Arbeitspapier vorgeschlagen werden, verantwortungslos und für Betroffene existenzgefährdend. Sie stünden zudem in starkem Kontrast zu der guten wirtschaftlichen Lage der Stadt Frankfurt. Etwaige Möglichkeiten zu kürzen, die durchgesetzt werden, dürfen daher in Frankfurt nicht greifen. Die Stadt muss sicherstellen, dass am Sozialstaat und seinen Leistungen nicht gekürzt wird, da es hierfür keinerlei Anlässe gibt. Ein solches Versprechen bereits jetzt zu geben, gibt ein klares Signal an die Frankfurter*innen und sichert dementsprechend das Vertrauen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.05.2026, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage NR 5 wird zugestimmt. 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 5 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage NR 5 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Mehler-Würzbach, Busch, Fischer, Kauder, Klinger und Dalhoff sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, AfD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 115, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 51

  • Harheimer Kultursommer 2026 Open Air unterstützen
    OFOB 14
    04.05.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2026, OF 8/14 Betreff: Harheimer Kultursommer 2026 Open Air unterstützen Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Harheimer Kultursommer Open Air 2026", mit einem Beitrag von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Kulturverein Harheim e. V. überwiesen werden. Begründung: Der Kultursommer wird veranstaltet vom Kulturverein Harheim e. V. unter Mitwirkung einzelner weiterer Harheimer Vereine. Die Veranstaltung findet am 29. August 2026 statt. Vorangegangene sieben Kinder-Sommerfeste und Veranstaltungen des Harheimer Kultursommers 2024 und 2025 Open Air waren jeweils ein voller Erfolg, so dass der Wunsch aufkam, ihn auch 2026 stattfinden zu lassen. Erfreulicherweise wirkten und wirken weitere Harheimer Vereinewie der Katholische Jugendverein (KJV), die Sportgemeinschaft Harheim (SGH) und die Chorgruppe JOYICES & Young Voices der Ev. Kirche in Frankfurt-Harheim und -Nieder-Erlenbach mit. Alle Angebote 2026, Musik, Kinderzirkus mit clownesker Pantomime, Workshop mit Kindern, Gesang sowie die Theaterdarbietung werden am "Born" Open Air für alle kostenlos im Stadtteil angeboten. Erstrebt wird, allen Altersklassen die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen. Der Harheimer Kultursommer etabliert sich im Stadtteil zu einem sich wiederholenden Event mit dem Angebot kultureller Teilhabe. Erstrebt wird eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Harheimer Kultursommers vor Ort. Barrierefreiheit ist gegeben. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, das mit ca. 14.000 € kalkuliert wird. Der Platz der Veranstaltung "Am Born" liegt neben der bereits abgesperrten Spielstraße/Riedhalsstraße, so dass keine Straßensperrung erforderlich ist. Dort können auch Spiele mit Kindern durchgeführt werden Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 2 2026 Die Vorlage OF 8/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2026
    OIBOB 11
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.05.2026, OIB 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/11 vom 17.04.2026 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2026 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbrachten Leistungen bis Dezember 2026. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1134

  • Harheimer Kultursommer 2026 Open Air unterstützen
    OIOB 14
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 04.05.2026, OI 2 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 04.05.2026 Betreff: Harheimer Kultursommer 2026 Open Air unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V, § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Harheimer Kultursommer Open Air 2026" am 29.09.2026 mit einem Beitrag von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteile unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Kulturverein Harheim e. V. überwiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 13.05.2026

  • 9er-Feld Sportanlage Harheim
    OMOB 14
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 3/14 vom 16.04.2026 Betreff: 9er-Feld Sportanlage Harheim Der Magistrat wird gebeten, den zügigen Ausbau des an der Sportanlage Harheim bestehenden 9er-Felds zu einem Kunstrasenplatz zu veranlassen. Begründung: Als Begründung verweist der Ortsbeirat auf die Ausführungen der SG Harheim: "Hintergrund ist, dass unser Verein in den vergangenen Jahren erfreulicherweise stark gewachsen ist. Insbesondere im Mädchenfußball verzeichnen wir großen Zulauf. In der kommenden Saison werden wir ein B-Juniorinnen-Team, eine D-Juniorinnen-Mannschaft, zwei E-Juniorinnen-Teams sowie die F-Juniorinnen stellen. Diese zusätzlichen Teams benötigen sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für die Spiele an den Wochenenden ausreichend Platz. Der bestehende Rasenplatz ist insbesondere in den Wintermonaten nur eingeschränkt beziehungsweise teilweise gar nicht bespielbar. Dadurch stoßen wir schon heute an unsere Kapazitätsgrenzen. Ein Kunstrasenplatz würde die Voraussetzungen schaffen, damit wir dem wachsenden Bedarf gerecht werden und den Trainings- und Spielbetrieb nachhaltig sichern können. Wir haben als Verein viele Ideen, um den Kinder- und Jugendfußball in Harheim weiter auszubauen - gerade auch den Mädchenfußball. Ein Beispiel dafür ist unser Konzept "SGH Junior-Coach". Dabei sollen ältere Jungen und Mädchen gegen eine etwas höhere Aufwandsentschädigung erste Erfahrungen als Trainerin oder Trainer sammeln und schrittweise mehr Verantwortung übernehmen. Davon versprechen wir uns nicht nur eine stärkere Nachwuchsförderung im Verein, sondern auch einen besseren Zusammenhalt innerhalb des Vereins und im gesamten Stadtteil. Aus unserer Sicht wäre der Ausbau des 9er-Felds zu einem Kunstrasenplatz eine wichtige Investition in die sportliche und soziale Entwicklung in Harheim". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1123

  • Einladung einer Vertretung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zum Thema: Hochwasserschutz am Eschbach – RP startet Modellierung
    OMOB 14
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 7/14 vom 05.05.2026 Betreff: Einladung einer Vertretung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zum Thema: Hochwasserschutz am Eschbach - RP startet Modellierung Der Magistrat wird gebeten, eine Vertretung des RP Darmstadt zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach - RP startet Modellierung in die Bürgerfragestunde einzuladen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Maßnahme zu erläutern, insbesondere auch, da die Bevölkerung um Mithilfe gebeten wird. Begründung: Die Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 24.02.2026 lautet auszugsweise wie folgt: "Mit dem Ziel, das aktuelle Abflussgeschehen im Hochwasserfall unter den örtlichen Gegebenheiten abzubilden, startet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt die hydraulische Modellierung, um das Überschwemmungsgebiet am Eschbach zu überarbeiten. [. .] Um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, bittet das RP Darmstadt die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Gesucht werden insbesondere Pegeldaten, Hochwassermarken, Fotos und Luftbilder vergangener Hochwasserereignisse, Karten mit Überflutungs-Ausbreitungslinien sowie historische Berichte und Zeitungsartikel. Alle eingereichten Informationen müssen georeferenziert, also örtlich genau verortbar, sein. Nur dann können sie für die weitere Modellierung verwendet werden. Besonders hilfreich sind ergänzende Angaben, die das Ereignis spezifizieren, etwa das Jahr oder die Abflussmenge." Eine Erläuterung der Maßnahme und der möglichen Mitwirkung der Bevölkerung wäre von großem Interesse für den Ortbeirat wie auch für die Bürgerinnen und Bürger Harheims. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1156

  • Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzen
    OMOB 14
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 2 entstanden aus Vorlage: OF 4/14 vom 16.04.2026 Betreff: Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg hinter dem Bürgerhaus, zwischen Kapellchen und Eschbachbrücke, instand zu setzen sowie die dortige Gehwegbeleuchtung, die derzeit vom Bürgerhaus betrieben wird, künftig in die Unterhaltung und Zuständigkeit der Stadt Frankfurt zu übernehmen und entsprechend zu erneuern. Begründung: Der Gehweg hinter dem Bürgerhaus (siehe Markierung in der Karte) befindet sich in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Der Belag ist insbesondere durch Wurzeln angrenzender Bäume erheblich beschädigt, sodass Unfallgefahr besteht. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg zeitnah zu sanieren. Bild: Geoportal Hessen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1158

  • Sanierung Eschbachbrücke an der Grundschule Harheim
    OMOB 14
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2026, OM 3 entstanden aus Vorlage: OF 5/14 vom 16.04.2026 Betreff: Sanierung Eschbachbrücke an der Grundschule Harheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge einer Sanierung der über den Eschbach führenden Brücke zwischen Grundweg und Kinderzentrum/Grundschule Harheim, die Brücke zu verbreitern und für den Radverkehr zu ertüchtigen. Begründung: Über die Brücke führt ein ausgewiesener Schulweg. Das sichere Passieren auch per Fahrrad sollte ermöglicht werden. Bild: Stadt Frankfurt (bearbeitet) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1114

  • Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren
    STOB 8
    04.05.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 772 Betreff: Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren Der Magistrat stellt deutlich vorab heraus, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur im Stadtgebiet Frankfurt am Main - so auch im Ortsbezirk 8 - nicht vollumfänglich kompensieren können. Der Magistrat weist daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Die Branddirektion verfügt über ein Konzept für Schadenslagen, indem beispielsweise bei Stromausfällen Anlaufstellen für die Bevölkerung an geeigneten Gebäuden oder Straßenkreuzungen eingerichtet werden können. Diese werden dann in den vom Stromausfall betroffenen Gebieten über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert. Warnmeldungen und Hinweise erreichen weiterführend die Bevölkerung u. a. über Mobilfunknetze, Warn-Apps, Stadtwerbetafeln, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen. Auch über das neue Sirenennetz werden Warnungen im Stadtgebiet voraussichtlich ab 2029 möglich sein. Die Planungen hierzu sind bereits abgeschlossen, die Ausschreibung für Lieferung und Errichtung der Sirenen wird aktuell vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8089

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