Sossenheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Vorhaben an der Edith-Stein-Schule
Zusammenfassung
Die Umwandlung der Edith-Stein-Schule in eine Kooperative Gesamtschule wird beantragt, um der jahrzehntelangen Platznot und dem schlechten Zustand der Infrastruktur entgegenzuwirken. Es wird eine schriftliche Mitteilung des Magistrats über den aktuellen Sachstand erwartet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 28.07.2026 antworten müssen. Seit 78 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand bei der Umwandlung der Edith-Stein-Schule in eine Kooperative Gesamtschule und die Bauvorhaben für einen Erweiterungsbau schriftlich mitzuteilen.
Begründung
Für die Edith-Stein-Schule steht die Umwandlung in eine vierzügige Kooperative Gesamtschule und ein geplanter Erweiterungsbau an. Die Schule leidet seit Jahren an Platznot und dem schlechten Zustand ihrer Infrastruktur. Die Eltern wenden sich inzwischen an den Ortsbeirat, um zielführende Antworten zu erhalten, mit denen gearbeitet werden kann und die eine nachvollziehbare Perspektive darlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2026OFOF 8/6Sossenheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Vorhaben an der EdithSteinSchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2026Sie sind hierVV 6Sossenheim: Aktueller Sachstand bei sämtlichen Vorhaben an der EdithSteinSchuleAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen