Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer Hohl
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine Überprüfung und Berichterstattung über die Durchsetzbarkeit des Halteverbots in der Straße Am Honigberg sowie die Möglichkeit der Aufstellung eines Verkehrsspiegels zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Maßnahmen sollen durch Poller und einen Spiegel unterstützt werden, um die Verkehrssituation zu optimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 28.07.2026 antworten müssen. Seit 78 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie das bestehende, wichtige Halteverbot in der Straße Am Honigberg, nahe der Straße Berkersheimer Hohl besser durchgesetzt werden kann, zum Beispiel durch das Aufstellen von Pollern auf dem an der südlichen Straßenseite gelegenen Bürgersteig im Bereich der Kurve; 2. ob für die Verkehrssicherheit hier ein Verkehrsspiegel für die aus der Tiefgarage kommenden Fahrzeuge aufgestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2026OFOF 9/10Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer HohlOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2026Sie sind hierOMOM 48Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer HohlDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats