Radongehalt im Praunheimer Trinkwasser
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, Informationen über den Radongehalt im Praunheimer Trinkwasser zu erhalten. Dies ist relevant aufgrund von Bedenken der Bürger:innen und früheren Berichten des Magistrats.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie hoch der Radongehalt des im Wasserwerk Praunheim II geförderten Trinkwassers aktuell ist und ob weiterhin die Zumischung von Trinkwasser aus anderen Versorgungsgebieten nötig ist, um das Wasser ohne Gesundheitsgefahren nutzen zu können.
Begründung
Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 553/19 über den Radongehalt berichtet. Hier heißt es: Das aus dem Wasserwerk Praunheim II geförderte Rohmischwasser enthält im Mittel etwa 12 μg/L (Mikrogramm pro Liter) Uran. Um den vom Umweltbundesamt festgesetzten Leitwert für Uran im Trinkwasser von 10 μg/L sicher zu unterschreiten, wird das Trinkwasser vor der Abgabe an die Verbraucher im Wasserbehälter Praunheim mit Trinkwasser aus den Gewinnungsanlagen der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG gemischt. Der Urangehalt des ins Netz abgegebenen Trinkwassers (Versorgungsgebiet Praunheim, Frankfurt-Nordweststadt) beträgt im Mittel 2,6 ug/l. Nun berichten besorgte Büger:innen über eine neue Studie zum Radongehalt aus 2025, die aber trotz Recherche nicht gefunden werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2026OFOF 11/7Radon-Gehalt im Praunheimer TrinkwasserOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2026Sie sind hierOMOM 22Radongehalt im Praunheimer TrinkwasserDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1264Radongehalt im Praunheimer TrinkwasserStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats