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Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 553

Betreff: Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern Zu

  1. Die Zone III stellt flächenmäßig den größten Bereich eines Trinkwasserschutzgebietes dar und wird oftmals in Zone IIIA und IIIB unterteilt. In der Zone III (A und B) von Trinkwasserschutzgebieten ist i.d.R. eine Wohnbebauung nicht ausgeschlossen. Gemäß Hessischem Wassergesetz obliegt der Oberen Wasserbehörde die Durchführung des formellen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. Demgemäß können verbindliche Aussagen und Einschätzungen zum Verfahren nur vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Dezernat IV/F 41.1, getroffen werden. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für einen neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten wird auch untersucht werden, wie die wasserwirtschaftlichen Belange in einem zukünftigen Siedlungsgebiet berücksichtigt werden können. Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, unabhängig von den in Rede stehenden Konzepten zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. In Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden weitere Gutachten (u. a. eine bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung) und Pläne erstellt. Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Zu
  2. Teil 1 der Frage: Das aus dem Wasserwerk Praunheim II geförderte Rohmischwasser enthält im Mittel etwa 12 μg/L (Mikrogramm pro Liter) Uran. Um den vom Umweltbundesamt festgesetzten Leitwert für Uran im Trinkwasser von 10 μg/L sicher zu unterschreiten, wird das Trinkwasser vor der Abgabe an die Verbraucher im Wasserbehälter Praunheim mit Trinkwasser aus den Gewinnungsanlagen der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG gemischt. Der Urangehalt des ins Netz abgegebenen Trinkwassers (Versorgungsgebiet Praunheim, Frankfurt-Nordweststadt) beträgt im Mittel 2,6 ug/l. Teil 2 der Frage: Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter denen das Wasserwerk Praunheim II zukünftig genutzt werden kann, sind Gegenstand des Verfahrens zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets und der damit verbundenen Beauftragung entsprechender hydrogeologischer Fachgutachten. Das Verfahren zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes als Antragsverfahren der Hessenwasser beim Regierungspräsidium Darmstadt ist bisher noch nicht abgeschlossen. Zu
  3. Die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt stützt sich seit jeher auf die Nutzung ortsnaher Wasservorkommen. Die heutige Versorgungsstruktur, die sich seit mehr als 100 Jahren entwickelt hat, entspricht den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Der rechtliche Rahmen für die Gewinnung und die Bereitstellung von Trinkwasser (Wasserhaushaltsgesetz, Hessisches Wassergesetz) bietet die Möglichkeit von Entschädigungen im Rahmen des Verfahrens zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Grundlage für die in der Frage angesprochenen finanziellen Kompensationsleistungen. Im Rahmen des von Seiten des Hessischen Umweltministeriums angestoßenen Leitbildprozesses für ein integriertes Wasserressourcenmanagement werden die Fragen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wasserversorgung für den Raum Südhessen umfassend erörtert. Dabei ist auch das Zusammenspiel von Ballungsraum und Region in den Fragen der Wasserbeschaffung Gegenstand der Betrachtungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2018OFOF 343/8Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt und für Frankfurt langfristig sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. September 2018STST 1698Trinkwasserschutzgebiet Praunheim IIStellungnahme
  3. 15. November 2018OFOF 358/8Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 29. November 2018VV 1070Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichernAnfrage
  5. 8. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 553Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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