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Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

In der Stadtverwaltung sind für die Auszahlung von Sozialleistungen das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main in geteilter Trägerschaft zuständig. Es werden Maßnahmen für den Sozialleistungsbetrug für alle Personenkreise durchgeführt. Eine spezialisierte Maßnahme für EU-Ausländer ist nicht vorgesehen. Zur Sensibilisierung für diese Thematik wurde zunächst den Führungskräften die Ermittlungsgruppe Sozialkriminalität des Polizeipräsidiums Frankfurt (EG Sokri) in Leitungsrunden vorgestellt. In der Folge fanden fachübergreifende Vortragsreihen für Mitarbeitende in allen Sozialrathäusern, den Besonderen Diensten 3 und 4 sowie an verschiedenen Standorten des Jobcenters statt. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ein jährliches Schulungsformat einzurichten, um die Zusammenarbeit zwischen der EG Sokri und dem operativen Bereich weiter zu stärken. Die Zusammenarbeit zwischen den städtischen Behörden, dem Jobcenter Frankfurt am Main sowie den zuständigen Landesbehörden bei der Aufdeckung von Sozialleistungsbetrug erfolgt strukturiert und kontinuierlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main beteiligen sich an verschiedenen behördenübergreifenden Austauschformaten zum Thema Sozialleistungsbetrug bzw. -missbrauch. Diese dienen dem Informationsaustausch, der Abstimmung von Vorgehensweisen sowie der Identifizierung möglicher Missbrauchsstrukturen. Die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug stellt ein wesentliches Handlungsfeld dar. Verdachtsfällen wird konsequent nachgegangen - sowohl auf Grundlage interner Prüfmechanismen als auch aufgrund externer Hinweise. Unabhängig von bestehenden Austauschformaten wird jeder Anzeige bzw. Mitteilung nachgegangen. Dies umfasst Hinweise anderer Behörden ebenso wie konkrete, überprüfbare Hinweise von Bürger:innen, einschließlich anonym eingehender Meldungen. Entsprechende Sachverhalte werden geprüft und sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiterverfolgt. Darüber hinaus geht die Meldebehörde allen Anhaltspunkten nach, die darauf hindeuten, dass Meldedaten nicht mehr richtig oder vollständig sind. Auch unzustellbare Anschreiben - sowohl in Einzelfällen als auch bei größeren Empfängerkreisen (z. B. Wahlbenachrichtigungen) - werden systematisch ausgewertet. Behörden, die Meldedaten nutzen, sind verpflichtet, der Meldebehörde Unrichtigkeiten mitzuteilen (§ 6 Abs. 2 BMG). Dazu zählen auch entsprechende Hinweise von Schulen. Eine statistische Auswertung darüber, wie vielen Personen aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen entzogen wurden, ist dem Jugend- und Sozialamt sowie dem Jobcenter Frankfurt am Main nicht möglich. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben finden regelmäßige sowie anlassbezogene Datenabgleiche statt, um die Anspruchsvoraussetzungen aller Leistungsbeziehenden zu überprüfen und mögliche Unstimmigkeiten festzustellen. Ein regelmäßiger Abgleich anderer Register mit dem Melderegister erfolgt mangels gesetzlicher Grundlage nicht. Die Nutzung von Meldedaten durch das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main erfolgt vielmehr anlassbezogen im Einzelfall. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind grundsätzlich sozialleistungsberechtigt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Leistungsberechtigung besteht insbesondere dann, wenn die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt wurde. Die Prüfung und Feststellung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit. Das Jobcenter Frankfurt am Main ist an diese Feststellung gebunden und kann eine anerkannte Arbeitnehmereigenschaft nicht eigenständig in Frage stellen. Sofern im Einzelfall Zweifel bestehen, werden diese an die zuständige Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls an das Frankfurt Immigration Office weitergeleitet. Die weitere Prüfung erfolgt dort im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Es ist zu beachten, dass die Auslegung des Freizügigkeitsrechts und ein daraus resultierender Sozialleistungsanspruch nicht pauschal allein an die Höhe des Einkommens geknüpft ist. Ebenso kann eine etwaige Ausreisepflicht, wie in der politischen Anfrage dargestellt, nicht pauschal begründet werden. Zudem bleibt offen, ob die betreffenden Personen tatsächlich ausgereist sind oder sich diese weiterhin im Bundesgebiet aufhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2026AA 391Sozialleistungsbetrug durch EU-AusländerSTVV-Anfrage · AfD
  2. 4. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 153Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 153 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

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