Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer
Zusammenfassung
Die Anfrage bezieht sich auf Maßnahmen der Stadt Frankfurt zur Aufdeckung von Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer sowie auf die Zusammenarbeit der städtischen und Landesbehörden in diesem Kontext. Es werden spezifische Fragen zu den aktuellen Praktiken und Statistiken bezüglich Sozialleistungsbetrugs aufgeworfen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
Der WDR berichtete Ende Januar (https://www1.wdr.de/nachrichten/nrw-sozialbetrug-kommunen-100.html, aufgerufen am 14.02.2026): "Mehrere Städte im Ruhrgebiet sind gegen zugewanderte Menschen vorgegangen, weil diese sich Sozialleistungen erschlichen haben sollen. Nach WDR-Recherchen sind zuletzt bei mehr als 1.100 Menschen in Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen die Leistungen gestrichen worden, zudem müssen sie ausreisen." Hierbei arbeiteten laut WDR "Ordnungsämter, Bau- und Wohnungsaufsicht, Jobcenter, Familienkassen, Polizei, Zoll, Feuerwehr und Gesundheitsämter zusammen." Diese prüften unter anderem: - ob Menschen tatsächlich dort wohnen, wo sie gemeldet sind - ob Wohnraum überbelegt ist oder illegal genutzt wird - ob Beschäftigungen korrekt angemeldet sind - ob Leistungen wie Bürgergeld oder Kindergeld zu Unrecht bezogen werden Ein anderer Weg, um Sozialleistungsbetrügern auf die Schliche zu kommen, sei laut WDR der regelmäßige Datenabgleich von Jobcenter, Familienkassen und andere Sozialbehörden - etwa zu Wohnsitz, Einkommen, Beschäftigung und Bezug von Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag. Automatisierte Systeme suchten nach Unstimmigkeiten, zum Beispiel falsche Wohnsitzangaben oder nicht angegebenes Einkommen. Verdächtige Fälle würden dann schriftlich, telefonisch oder durch Mitarbeiter vor Ort geprüft. Kinder, welche nicht mehr in die Schule kommen, weil sie vielleicht zurück im Heimatland sind, könnten zum Beispiel ein Hinweis darauf sein, dass zu Unrecht Kindergeld kassiert werde. Im Oktober 2024 war der Kindergeldbetrug in einem Duisburger Hochhaus ("Weißer Riese") aufgeflogen. Bei einer Razzia war festgestellt worden, dass dort für genau 59 Kinder Kindergeld gezahlt wurde, die es gar nicht gab. Die Junge Freiheit (JF) berichtete hierzu am 28.01.2026 (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/nrw-staedte-entziehen-eu-auslaendern-die-sozialleistungen/), dass die Großstadt Gelsenkirchen EU-Ausländern, die weniger als ein Drittel ihres Lebensunterhalts selbst verdienen, ihren Arbeitnehmerstatus verlieren würden, dass die Stadt ist nicht mehr zu Sozialleistungen verpflichtet sei. Ein Teamleiter der Ausländerbehörde Gelsenkirchen habe gegenüber den WDR erklärt, dass diese Voraussetzungen dann nicht mehr ausreichten, "um die Arbeitnehmereigenschaft begründen zu können. Dann erlassen wir diese Verlustfeststellung für die Eltern und auch die Kinder, und im Ergebnis ist dieser Familienverband dann eben ausreisepflichtig." Gerichte hätten diese Praxis laut JF mehrfach bestätigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Was unternimmt die Stadt Frankfurt, um Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer aufzudecken?
- Wie sieht die Zusammenarbeit der einzelnen städtischen Behörden untereinander und mit den Landesbehörden zur Aufdeckung von Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer ggf. konkret aus?
- Wie vielen Personen aus anderen EU-Staaten wurden in der Stadt Frankfurt in den vergangen 5 Jahren die Sozialleistungen gestrichen?
- Gibt es auch in der Stadt Frankfurt einen regelmäßigen Datenabgleich zwischen Jobcenter, Familienkassen und andere Sozialbehörden um Unstimmigkeiten, zum Beispiel falsche Wohnsitzangaben oder nicht angegebenes Einkommen, zu erkennen?
- Geht die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt mit Personen aus anderen EU-Staaten, die weniger als ein Drittel ihres Lebensunterhalts selbst verdienen, ähnlich wie die Stadt Gelsenkirchen um und wenn nein, warum nicht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2026Sie sind hierAA 391Sozialleistungsbetrug durch EU-AusländerSTVV-Anfrage · AfD
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 153Sozialleistungsbetrug durch EU-AusländerMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate