Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und Zollamt
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die ungenutzten Liegenschaften des alten Zollamts, Amtsgerichts und ehemaligen Finanzamts in Frankfurt-Höchst durch eine aktive Liegenschaftspolitik einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Dies könnte mit einer Umnutzung zu Wohnheimen für Studierende oder sozialen Einrichtungen einhergehen und einen wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 28.07.2026 antworten müssen. Seit 68 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Hospitalstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut?26.11.2024 · V (Auskunftsersuchen)
- Höchst: Schulwegsicherung in der Gerlachstraße vor der Robert-Blum-Schule25.06.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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In der Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1896, führt der Magistrat aus, dass sich die Liegenschaft des alten Zollamts im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindet. Der Magistrat hatte bei der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verkaufs der Liegenschaft angefragt. Diese hatte jedoch erklärt, dass die Liegenschaft für einen Verkauf nicht zur Verfügung stehe. Auf dem Grundstück befinden sich Gebäude mit den Anschriften Michael-Stumpf-Straße 1 und 3, die aktuell nicht genutzt werden.
In der Stellungnahme vom 14.11.2025, ST 1917, führt der Magistrat aus, dass sowohl das Gebäude des Amtsgerichts Höchst (Zuckschwerdtstraße) als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamts Höchst (Hospitalstraße 16) vom Land Hessen verwaltet werden und dem Magistrat nicht bekannt ist, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant sei. Eine kleine Anfrage im Hessischen Landtag vom 23.01.2025 zum Amtsgericht Höchst beantwortete das Hessische Justizministerium am 07.03.2025 damit, dass zum damaligen Zeitpunkt die Frage einer eventuellen Nachnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes noch nicht beantwortet werden konnte.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, mit den zuständigen Ministerien von Land und Bund Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, wie der jeweilige Planungsstand ist und ob die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Grundstücke in das Eigentum bzw. in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main zu überführen. Ziel soll es sein, die Gebäude bzw. Grundstücke einer Nutzung zuzuführen, die dem öffentlichen Interesse dient und damit einer aktiven Liegenschaftspolitik entspricht - wie etwa Wohnheime für Studierende oder eine Nutzung durch Dezernate der Stadt Frankfurt. Dabei soll dem Prinzip "Sanierung vor Abriss" gefolgt und entsprechend geprüft werden, ob die weitere Nutzung der vorhandenen Gebäude von Zollamt und Finanzamt möglich ist.
Begründung
Die Liegenschaften des ehemaligen Zollamts (Michael-Stumpf-Straße 1 und 3), des Amtsgerichts Höchst (Zuckschwerdtstraße) und des ehemaligen Finanzamts (Hospitalstraße 16) bieten ein erhebliches Potenzial für die Stadtentwicklung in Frankfurt-Höchst. Besonders das ehemalige Zollamt liegt direkt am Höchster Bahnhof in einer verkehrsgünstigen und zentralen Lage, die eine ideale Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Nachnutzung darstellt. Die Gebäude und Flächen könnten durch eine gezielte Umnutzung - etwa als Wohnheime für Studierende, soziale Einrichtungen, Hausprojekte wie "Gündi West" oder für die Nutzung durch städtische Dezernate - einen wichtigen Beitrag zur Belebung des Stadtteils leisten. Gleichzeitig würde eine solche Nutzung dem Prinzip der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung gerecht, indem bestehende Bausubstanz erhalten und Leerstand vermieden wird. Das denkmalgeschützte Gebäude des Amtsgerichts bietet zudem die Chance, historisches Erbe mit moderner Nutzung zu verbinden. Durch die Übernahme der Liegenschaften in städtisches Eigentum/Besitz könnte die Stadt Frankfurt am Main aktiv eine Liegenschaftspolitik gestalten, die dem öffentlichen Interesse dient und langfristig die Lebensqualität im Stadtteil Höchst erhöht. Die Sanierung und Nachnutzung dieser Gebäude wäre ein wichtiger Schritt, um Leerstandskosten zu vermeiden und gleichzeitig dringend benötigten Wohn- und Nutzraum zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2023OFOF 740/6Höchst: Was passiert mit der Liegenschaft „altes Zollamt“ nahe des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2023OMOM 3832Was passiert mit der Liegenschaft „altes Zollamt“ nahe des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“?Direktanregung
- 18. September 2023STST 1896Was passiert mit der Liegenschaft "altes Zollamt" nahe des Bahnhofs "Frankfurt Höchst"?Stellungnahme
- 23. Januar 2025OFOF 1152/6Frankfurter Westen: Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025VV 1119Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsAnfrage
- 16. Mai 2025STST 802Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsStellungnahme
- 14. November 2025STST 1917Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts HöchstStellungnahme
- 19. April 2026OFOF 2/6Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und ZollamtOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, Linke, Volt
- 5. Mai 2026Sie sind hierOMOM 25Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und ZollamtDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats