Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und Zollamt
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert darüber, dass die Liegenschaften nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen und die zukünftige Nutzung in der Verantwortung der Eigentümer liegt. Für das ehemalige Finanzamt gibt es bereits eine verbindliche Nachnutzung durch die Experiminta, während für die anderen Gebäude noch keine Pläne vorliegen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die genannten Liegenschaften befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Für die weitere Nutzung und Entwicklung der Standorte sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich: beim ehemaligen Zollamt der Bund, beim ehemaligen Finanzamt und beim Amtsgericht Höchst das Land Hessen.
Für das ehemalige Finanzamt Höchst besteht inzwischen eine konkrete Nachnutzung. Ab Herbst 2027 soll das Gebäude von der Experiminta genutzt werden. Hierauf haben sich der Magistrat, das Land Hessen und die Experiminta verständigt.
Für das Amtsgericht Höchst und das alte Zollamt liegen dem Magistrat derzeit keine weitergehenden Erkenntnisse zur künftigen Nutzung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2023OMOM 3832Was passiert mit der Liegenschaft „altes Zollamt“ nahe des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“?Direktanregung
- 18. September 2023STST 1896Was passiert mit der Liegenschaft "altes Zollamt" nahe des Bahnhofs "Frankfurt Höchst"?Stellungnahme
- 23. Januar 2025OFOF 1152/6Frankfurter Westen: Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025VV 1119Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsAnfrage
- 16. Mai 2025STST 802Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsStellungnahme
- 14. November 2025STST 1917Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts HöchstStellungnahme
- 19. April 2026OFOF 2/6Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und ZollamtOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, Linke, Volt
- 5. Mai 2026OMOM 25Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und ZollamtDirektanregung
- 23. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 182 WochenSTST 1563Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und ZollamtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab