Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Instandsetzung des Gehwegs hinter dem Bürgerhaus sowie die Übernahme der Gehwegbeleuchtung durch die Stadt Frankfurt. Der Gehweg ist nicht mehr verkehrssicher, was eine potenzielle Unfallgefahr darstellt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg hinter dem Bürgerhaus, zwischen Kapellchen und Eschbachbrücke, instand zu setzen sowie die dortige Gehwegbeleuchtung, die derzeit vom Bürgerhaus betrieben wird, künftig in die Unterhaltung und Zuständigkeit der Stadt Frankfurt zu übernehmen und entsprechend zu erneuern.
Begründung
Der Gehweg hinter dem Bürgerhaus (siehe Markierung in der Karte) befindet sich in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Der Belag ist insbesondere durch Wurzeln angrenzender Bäume erheblich beschädigt, sodass Unfallgefahr besteht. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg zeitnah zu sanieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2026OFOF 4/14Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Mai 2026Sie sind hierOMOM 2Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzenDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1158Gehweg hinter dem Bürgerhaus instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats