Spielstraße am Schönhofpark
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Ausweisung der neuen Straße im Schönhofviertel als Spielstraße, um die Sicherheit von Kindern zu erhöhen. Die Maßnahmen sollen den Zugang zum Park verbessern, ohne den motorisierten Verkehr erheblich zu beeinträchtigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 28.07.2026 antworten müssen. Seit 78 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, die derzeit im Schönhofviertel an der Längsseite des zentralen Parks entstehende Straße mit Tempo-30-Regelung (Karoline-Veith-Straße) von Beginn an als verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") auszuweisen und entsprechend baulich zu gestalten.
Begründung
Der zentrale Park im Schönhofviertel sowie der darin gelegene Spielplatz werden von vielen Kindern und Familien genutzt werden. Eine direkte anliegende Straße birgt insbesondere für spielende Kinder ein erhöhtes Unfallrisiko. Daneben erleichtert die Spielstraße den sicheren Zugang zum Park vom hinter der Straße liegenden Wohngebiet aus. Die betreffende Straße dient überwiegend der Zufahrt zu Tiefgaragen und hat keine übergeordnete Verkehrs- oder Durchgangsfunktion. Für den motorisierten Verkehr entstehen daher keine relevanten Nachteile, während der Sicherheitsgewinn für Kinder und Anwohnende erheblich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2026OFOF 4/7Spielstraße am SchönhofparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Mai 2026Sie sind hierOMOM 17Spielstraße am SchönhofparkDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats