Spielstraße am Schönhofpark
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme behandelt die Anregung zur Einrichtung einer Spielstraße am Schönhofpark, die nicht realisiert werden kann, da die baulichen Gegebenheiten der Karoline-Veith-Straße einer Anliegerstraße nicht entsprechen. Es wird dargelegt, dass die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht erfüllt sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fahrgasse — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Fahrgasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Karoline-Veith-Straße ist baulich bereits vollständig hergestellt und entspricht im Straßenentwurf einer Anliegerstraße mit Trennung von Fahrgasse beziehungsweise Parkständen und Gehweg durch Bordsteine. Somit liegt kein niveaugleicher Ausbau vor. Auch eine überwiegende Aufenthaltsfunktion des Verkehrs war planerisch mit Blick auf die angrenzende Grünanlage nicht beabsichtigt. Damit sind die zentralen Anordnungsvoraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1/.2 der Straßenverkehrs-Ordnung) nicht erfüllt.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 17 — Direktanregung vom 5. Mai 2026.