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Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Verkehrssituation in der Ohmstraße wurde geprüft. Aufgrund des bestehenden Ausbaustandards und der Verkehrssicherheit kann der Vorschlag zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht umgesetzt werden. Somit wird die Anregung abgelehnt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ohmstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der betroffene Straßenabschnitt ist Teil einer Tempo-30-Zone und mit einer Fahrgassenbreite von ≥ 3,50 m anforderungsgerecht ausgebaut, auch für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung.

Aufgrund des nicht niveaugleichen Ausbauzustandes und vor allem der nicht im Vordergrund stehenden Aufenthaltsfunktion dieser Quartiererschließungsstraße ist die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich.

Eine objektive Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kann nicht erkannt werden, insbesondere ist der Bereich von 2016-2024 nahezu vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden (Ausnahme: ein Einbiegen / Kreuzen-Unfall PKW / Fahrrad mit leichtem Personenschaden im Jahr 2020).

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8213 — Direktanregung vom 23. Februar 2026.

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