Erhalt der Grillstation "Nied Kirche" und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen Gründe für das Ende der Duldung der Grillstation "Nied Kirche" darzulegen und die Möglichkeit einer dauerhaften Genehmigung zu prüfen. Die Grillstation hat eine lange Tradition und erfüllt eine soziale Funktion, weshalb die Bürger zahlreiche Fragen zu den aktuellen Planungen haben.
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Alt-Nied — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen22.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, aus welchen konkreten rechtlichen Gründen die bisherige Duldung der Grillstation "Nied Kirche" (Alt-Nied 39) beendet werden soll; 2. zu prüfen, ob für den bestehenden Standort eine dauerhafte Genehmigung oder zumindest eine langfristige Duldung erteilt werden kann; 3. darzustellen, welche konkreten Planungen dem derzeitigen Standort scheinbar nun plötzlich entgegenstehen und in welchem zeitlichen Horizont diese umgesetzt werden sollen; 4. im Rahmen einer Ermessensentscheidung die besondere örtliche Bedeutung der Grillstation für den Stadtteil Nied angemessen zu berücksichtigen und ihn an Ort und Stelle zu belassen.
Begründung
Die Grillstation "Nied Kirche" besteht seit über 40 Jahren am heutigen Standort und ist damit ein fester Bestandteil des Stadtteillebens in Nied. Sie genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und erfüllt auch eine soziale Funktion als Treffpunkt im Quartier. Nach Angaben vor Ort soll die bisherige Duldung durch die Stadt nicht verlängert werden, obwohl der Betrieb über Jahrzehnte hinweg offenbar ohne Beanstandungen - auch im Rahmen von Lebensmittelkontrollen - geführt wurde. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb nach so langer Zeit plötzlich ein Einschreiten erfolgt. Gerade vor dem Hintergrund dieser langjährigen Praxis stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit sowie des Vertrauens- und Bestandsschutzes. Der Umgang mit gewachsenen Strukturen im Stadtteil sollte von Augenmaß und Pragmatismus geprägt sein. Es ist zu klären, ob nicht Möglichkeiten bestehen, den Betrieb in eine rechtlich gesicherte Form zu überführen, anstatt ihn vollständig aufzugeben. Zudem bestehen Hinweise, dass der Standort möglicherweise für andere Nutzungen, etwa als Grünfläche oder im Zusammenhang mit einem möglichen Neubau eines Supermarkts, vorgesehen ist. Auch dazu bedarf es transparenter Informationen. Der Ortsbeirat hält es für wichtig, eine Lösung zu finden, die sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2026OFOF 6/6Nied: Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden StandortOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2026Sie sind hierOMOM 27Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden StandortDirektanregung
- 14. August 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1149Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden StandortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats