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- Prüfung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V.STOB 1204.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 773 Betreff: Prüfung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V. Es ist sehr erfreulich, dass es in Kalbach auch durch die Vereinstätigkeit des Kerbeverein Kalbach e. V. ein funktionierendes Stadtteilleben gibt und dadurch viele Aktivitäten und kulturelle Veranstaltungen stattfinden können. Eine regelmäßige allgemeine Vereinsförderung und eine in diesem Rahmen standardisiert erfolgende organisatorische oder infrastrukturelle Unterstützung besteht in Frankfurt am Main nicht. Gerne kann der Verein jedoch für kulturelle Veranstaltungen oder stadthistorische Projekte Anträge auf Förderung beim Kulturamt Frankfurt am Main stellen. Hierfür stehen Projektfördermittel zur Förderung der Stadtteilkultur in begrenztem Maß zur Verfügung. Das Kulturamt Frankfurt am Main steht mit seinem Fachbereich Kulturförderung administrativ gerne für allgemeine und spezifische Beratungen, auch vor Ort im Kulturamt, zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8280
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortsbezirk 9 nicht vergessen: Sirenen zum Bevölkerungsschutz installierenSTOB 904.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 774 Betreff: Ortsbezirk 9 nicht vergessen: Sirenen zum Bevölkerungsschutz installieren Die Planungsarbeiten für das neue Sirenennetz im Stadtgebiet Frankfurt sind weitgehend abgeschlossen. Die Ausschreibung für die Lieferung und Errichtung der Sirenen wird aktuell vorbereitet, die Umsetzungsarbeiten werden voraussichtlich 2029 abgeschlossen sein. Für den Ortsbezirk 9 sind acht Sirenenstandorte geplant. Über die einzelnen Standorte wird der Magistrat im weiteren Projektverlauf in geeigneter Weise informieren. Neben dem künftigen Sirenennetz besteht aktuell zur Aufrechterhaltung der Kommunikation im Katastrophenfall ein Konzept, indem beispielsweise bei Stromausfällen Anlaufstellen für die Bevölkerung an geeigneten Gebäuden oder Straßenkreuzungen eingerichtet werden können. Diese werden dann in den vom Stromausfall betroffenen Gebieten über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert. Warnmeldungen und Hinweise erreichen weiterführend die Bevölkerung u. a. über Mobilfunknetze, Warn-Apps, Stadtwerbetafeln, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen. Der Magistrat weist weiterhin auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1385
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in BerkersheimSTOB 1004.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 775 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 165 vom 03.02.2025, in der die Rettungspunkte für den Trassenverlauf der S-Bahn Rhein-Main zwischen Frankfurt am Main-West und Bad Vilbel aufgezeigt und erläutert werden. Der Inhalt der Stellungnahme ist weiterhin aktuell. Ein hiervon abweichendes weiteres Notfallkonzept ist dem Magistrat nicht bekannt und bedarf es zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auch nicht. Sollte der Ortsbeirat über die aufgezeigte Rettungsplanung hinaus zur Trasse weiterführenden Informationsbedarf sehen, empfiehlt der Magistrat, gegebenenfalls Vertreter der für die Betreibung der Trasse zuständigen DB Infrago AG oder des Eisenbahnbundesamtes als Aufsichtsbehörde zu einer Sitzung einzuladen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7923
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neue Windkraftanlagen im Frankfurter NordenSTOB 1004.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 776 Betreff: Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden Zu 1a) Der sich im Bau befindliche Windpark Schäferköppel der Mainova AG leistet einen wichtigen Beitrag zur lokalen Energiewende und wirkt sich damit positiv auf die anliegenden Ortsbezirke aus. Von jeder erzeugten Kilowattstunde Windstrom profitieren die betroffenen Gemein-den finanziell: Sie erhalten nach dem Paragraph 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Als von den Windenergieanlagen betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte befindet - die Höhe der Zahlung richtet sich danach, wie viel der Gemeindefläche in diesem Umkreis liegt. Für das Windprojekt Schäferköppel gehören dazu die Städte Frankfurt am Main, Bad Homburg vor der Höhe, Karben und Bad Vilbel sowie zu geringen Anteilen Friedrichsdorf und Rosbach vor der Höhe. Die Zahlungen nach Paragraph 6 des EEG werden jeweils an die gesamte betroffene Gemeinde geleistet. Das bedeutet für den auf Frankfurter Gebiet liegenden Anteil des Windparks, dass entsprechende Zahlungen an die Stadt Frankfurt am Main als Gesamtkommune gehen. Eine direkte Zuwendung an einzelne Ortsbezirke ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zu 1. (b): Im Rahmen des Windparks Schäferköppel schafft Mainova gemeinsam mit der Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft eG (FraBeG) die Möglichkeit einer Bürger:innenbeteiligung durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die FraBeG ist Partnerin der Mainova und ermöglicht die Bürger:innenbeteiligung in den drei Partnerkommunen Bad Homburg, Frankfurt am Main und Karben. Ab dem zweiten Quartal 2026 können im Zuge der Mitgliedschaft Anteile über die FraBeG gezeichnet werden. Der Erwerb solcher Anteile ist in drei Zeichnungsrunden organisiert: Zunächst erhalten die Menschen der direkt angrenzenden Ortsteile die Möglichkeit sich einzubringen. Die erste Zeichnungsrunde richtet sich deshalb ausschließlich an Bürger:innen der Ortsteile Kloppenheim, Nieder-Erlenbach, Ober-Erlenbach und Petterweil. In der darauffolgenden Runde können dann zunächst Menschen, die in einem Abstand von bis zu fünf Kilometern zum Windpark wohnen, Anteile kaufen. Abschließend steht in der dritten Runde der Verkauf der verbleibenden Anteile allen Bürger:innen aus Bad Homburg, Frankfurt und Karben offen. Bei Fragen zur Bürger:innenbeteiligung ist die FraBeG die zuständige Ansprechpartnerin. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Interessierte unter dem folgenden Link https://www.frabeg.de/index.php/windpark-schaeferkoeppel/. Zu 2.: Zum aktuellen Zeitpunkt ist kein neuer Windkraft-Ökotarif geplant. Im Dezember 2025 haben Mainova und FraBeG bereits eine gemeinsame Informationsveranstaltung im direkt betroffenen Ortsbeirat 13 durchgeführt. Aufgrund des Interesses aus der Bevölkerung und mit dem Ziel, weitere Teile der Öffentlichkeit umfassend über das Projekt zu informieren, plant die Mainova ein zentrales Bürger:innenfest im Windpark Schäferköppel. Dort soll den Bürger:innen die Möglichkeit gegeben werden, sich eingehend über das Vorhaben sowie über Beteiligungsoptionen zu informieren. Die Planungen für diese Veranstaltung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Mainova wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über weitere Details informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7914
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bänke in der WeilbrunnstraßeSTOB 1004.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 777 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat hat bereits eine Bank installiert und wird eine weitere in oranger Ausführung aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7916
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-StraßeSTOB 1004.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 778 Betreff: Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, hat die gewünschten Papierkörbe am Ende des Straßenbereiches Niederbornstraße Ecke Martin-Zahn-Straße bereits angebracht. Die Papierkorbleerungen erfolgen entsprechend der Reinigungsklasse einmal wöchentlich (dienstags). Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8116
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenSTOB 1104.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 779 Betreff: Förderprogramm "Klimabonus" - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten Die Mittel für die Förderung im Rahmen des Klimabonus sind im Investitionsprogramm verortet. Die Auszahlung von Fördermitteln für Mini-PV Anlagen müssen hingegen aus dem Ergebnishaushalt (Zuwendungen und Zuschüsse) erfolgen, da die Installation einer Mini-PV Anlage keine investive Maßnahme darstellt. Eine Umverteilung der Mittel aus dem investiven in den konsumtiven Bereich ist nicht möglich. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung vorwiegend über Etatanträge. Diese Gelder sind ausgeschöpft. Für eine weitere Mini-PV Förderung stehen aktuell keine Mittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Ob und wann die Förderung für Mini-PV-Anlagen wieder aufgenommen werden kann, kann erst nach Inkrafttreten des Haushalts festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7880
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufwertung des Elisabeth-Seibert-PlatzesSTOB 1204.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 780 Betreff: Aufwertung des Elisabeth-Seibert-Platzes Vorläufige Stellungnahme: Zur vorgenannten Anregung besteht weiterhin Abstimmungsbedarf hinsichtlich der notwendigen Baumaterialien. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, wird der Magistrat unaufgefordert antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7003
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ertüchtigung auf dem Friedhof KalbachSTOB 1204.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 781 Betreff: Ertüchtigung auf dem Friedhof Kalbach Die Wege auf dem Friedhof Kalbach wurden in den letzten Jahren an unsicheren Stellen ausgebessert. Daher ist die obere Wegedecke nicht ganz eben. Die Verkehrssicherheit ist jedoch gegeben. Eine komplette Erneuerung der Wege ist aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Aufgrund der knappen finanziellen Mittel kann eine Grunderneuerung leider auch nicht vorgezogen werden. Kleine Ausbesserungen werden natürlich, wie bisher auch, bei Bedarf durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7991
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-ErlenbachSTOB 1304.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 782 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach Der Anregung wird entsprochen - die Baumscheiben werden mit einer geeigneten Unterpflanzung versehen. Die Pflege der Baumscheiben kann im Rahmen einer Grünpatenschaft des Grünflächenamtes durch die Garten-AG der Anna-Schmidt-Schule übernommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7840
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhafttem Grün in Nieder-Erlenbach!STOB 1304.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 783 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhafttem Grün in Nieder-Erlenbach! Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirats 13 nach, in Nieder-Erlenbach keine Mobilen Grünen Zimmer aufzustellen. Die Mobilen Grünen Zimmer dienen der temporären Anschauung möglicher Klimaanpassungsmaßnahmen und ihrer Wirkung. Sie bieten beliebte, kühle und begrünte Aufenthaltsmöglichkeiten. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf eine dauerhafte Klimaanpassungsmaßnahme. Zu den vorgeschlagenen dauerhaften Maßnahmen des Ortsbeirates liegen bislang folgende Stadtverordnetenbeschlüsse vor: ein stadtweites Entsiegelungskonzept (§ 1837 vom 09.06.2022). Derzeit werden vom Magistrat die Rahmenbedingungen für ein Entsiegelungskonzept geprüft. Die Stadt Frankfurt wird die Karte zu den Entsiegelungspotenzialen demnächst vorlegen. Auf der Grundlage dieser Übersicht können diejenigen Flächen identifiziert werden, auf denen es an kühlenden Vegetationsflächen mangelt und die dadurch ein besonders hohes Entsiegelungspotential aufweisen. Die Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - 2.0 enthält die Schaffung von dauerhaften Grünflächen als eine wesentliche Maßnahme (§ 2211 vom 24.06.2022). Die Schaffung einer blau-grünen Infrastruktur ist bei vielen städtischen Bauprojekten vorgesehen. Beschrieben und umgesetzt ist diese unter anderem im Leitfaden zur "Klimaangepassten Gestaltung von Plätzen" (§ 3120 vom 30.03.2023) Neue Baumpflanzungen werden im Rahmen des stadtweiten Programms "10.000 neue Bäume bis 2030" vorgenommen (§ 3563 vom 20.07.2023). Um die aufwändigen Prüfungen neuer Baumstandorte zu beschleunigen, wurde über ergänzende Etat-Anträge eine zusätzliche Stelle im Grünflächenamt geschaffen. Diese Stelle ist für die zentrale Planung von Baumpflanzungen sowie für den Einsatz innovativer Technologien zur Identifizierung neuer Baumstandorte in Gebieten mit hoher Leitungsdichte im Untergrund zuständig (E 143/23 und E 49/23). Lokale Initiativen können für Entsiegelung, Begrünungsmaßnahmen und Wassermanagement eine Förderung aus den Mitteln des Klimabonus (ehemals Frankfurt frischt auf) beantragen Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main. Viele der vorgenannten Maßnahmen stellen neue Herausforderungen dar, welche komplex und nur in integrativer Arbeitsweise zu bewältigen sind. Die Personalkapazitäten wurden in 2024/2025 erhöht, dennoch sind längere Zeiträume bis zur Umsetzung zu erwarten, erforderliche Abstimmungen können nur bedingt beschleunigt werden. Erste Erfolge sind dennoch sichtbar, fünf Stadtplätze wurden bereits klimaangepasst gestaltet, weitere werden folgen. Der Ortsbeirat wird eingeladen, unter Beteiligung der Bürger:innen potenziell geeignete Standorte für die Pflanzung neuer Stadtbäume im Ortsbezirk zu nennen, die dann möglichst bis zur nächsten Pflanzperiode vom Grünflächenamt und vom Amt für Straßenbau und Erschließung geprüft werden. Eine zentrale Herausforderung für die Identifizierung neuer Baumstandorte und die Nachpflanzung von Bäumen an bisherigen Standorten bleiben allerdings die vielen Leitungen im Untergrund, die zu beachten sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7934
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Industriestraßen SeckbachSTOB 1104.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 784 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Plätzchen “Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenSTOB 1304.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 785 Betreff: Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" teilweise entsiegeln und bepflanzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5677
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beschleunigung von Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule, Vorlage Zeitplan, Maßnahmen zur Stabilisierung des HallendachesSTOB 1504.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 786 Betreff: Beschleunigung von Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule, Vorlage Zeitplan, Maßnahmen zur Stabilisierung des Hallendaches Zu 1.: Für die Maßnahme "Abriss und Neubau der Turnhalle an der Otto-Hahn-Schule" stehen - vorbehaltlich der Verabschiedung der Haushalte - für die Jahre 2026 bis 2029 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Bau- und Finanzierungsvorlage befindet sich bereits in der politischen Beschlussfassung. Die Aufstellung eines konkreten Zeitplans für den Abriss und Neubau steht in Abhängigkeit des entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und kann nach der Beschlussfassung erstellt werden. Grundsätzlich beträgt die Dauer der Baumaßnahme nach erfolgtem Abriss rund drei Jahre. Zu 2.: Die Planung des Neubaus ist abgeschlossen. Die Bau- und Finanzierungsvorlage befindet sich aktuell im Geschäftsgang, wurde vom Magistrat beschlossen und muss nun von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Nach Beschlussfassung können die weiteren erforderlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Zu 3.: Es werden derzeit verschiedene Optionen zur Anmietung geeigneter Ersatzflächen geprüft. Als Ziel soll eine möglichst bedarfsgerechte Übergangslösung bereitgestellt werden. Zu 4.: Im Rahmen der letzten statischen Untersuchung haben sich die bekannten Mängel am Dachtragwerk vergrößert. Ursächlich sind die Witterungsbedingungen mit vermehrtem Schneefall in diesem Winter. Aus Gründen der Sicherheit wurde der Betrieb der Turnhalle daher bereits eingestellt. Eine Behebung der Mängel im Rahmen von einfachen Bauunterhaltsmaßnahmen ist nicht mehr möglich. Für eine erneute Freigabe müssten große Teile des Daches abgebaut und komplett erneuert werden. Im Hinblick auf den anstehenden Abriss und Neubau ist die Sanierung des Daches zeitlich nicht mehr umsetzbar und wirtschaftlich nicht vertretbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8097
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Führungskräfte mit Migrationsgeschichte in der StadtverwaltungST04.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 787 Betreff: Führungskräfte mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung Das Thema "Chancengleichheit & Diversität" ist für den Magistrat von wesentlicher Bedeutung und ein Faktor, um die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zu gewährleisten. Daher wurde dies auch im Rahmen des Strategischen Personalmanagements (M119/23) als Handlungsfeld ausgewiesen und gilt als eine der Grundsäulen des Strategischen Personalmanagements. Um Mitarbeitende und Führungskräfte mit Migrationsgeschichte für die Stadtverwaltung auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu für das Thema zu sensibilisieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher in den Bereichen Personalwerbung, Personalentwicklung und Recruiting u.a. nachfolgende Punkte eingeleitet: Über die Karrierewebseite spricht die Stadt Frankfurt am Main Migrant:innen explizit an. So enthält die Karrierewebseite der Stadt Frankfurt am Main (www.StadtFrankfurtKarriere.de) für Fach- und Führungskräfte den Hinweis: "In unserem Stadt-Up Frankfurt gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt zum Alltag. Wir för-dern als diskriminierungsfreie Arbeitgeberin die Gleichstellung aller Mitarbeiter:innen und be-grüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultu-reller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Menschen stellen wir bei gleicher Eignung bevorzugt ein." Bereits im Header der Karriereseite wird deutlich, dass Frauen und Männer mit Migrationshintergrund gezielt angesprochen werden sollen. Auch auf der Unterseite, die sich an Fach- und Führungskräfte richtet, wird dies in der Bildsprache deutlich www.StadtFrankfurtKarriere/fach-und-fuehrungskraefte. Unter https://frankfurt.de/karriere/arbeitgeberin-stadt-frankfurt/was-uns-auszeichnet/ chancengleichheit wird zudem zu Beginn die Haltung der Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin verdeutlicht: "Wir begegnen uns mit Respekt - Chancengleichheit, Diversität und diskriminierungsfreie Teilhabe prägen unser Selbstverständnis. Dabei setzen wir uns als Arbeitgeberin entschieden dafür ein, dass unsere Beschäftigten weder aufgrund ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder sozialer Herkunft, Benachteiligung oder rassistische Diskriminierung erfahren. Die Stadtverwaltung braucht Vielfalt und Menschen, die sich nicht nur in den Ämtern und Institutionen täglich für die Bürger:innen der Stadt einsetzen, sondern sie auch repräsentieren." Seit 2018 werden regelmäßig Ausbildungsbotschafter:innen aus einzelnen Berufsbildern ge-schult, die anschließend die Mitarbeiter:innen des Personalmarketing auf Schulveranstaltun-gen und Messen unterstützen. Vorteil der Ausbildungsbotschafter:innen ist, dass sie mit den Schüler:innen auf Augenhöhe kommunizieren und authentisch für eine Ausbildung oder ein Duales Studium bei der Stadt Frankfurt am Main werben können. Viele der Ausbildungsbot-schafter:innen haben einen Migrationshintergrund. Seit August 2021 betreibt das Personal- und Organisationsamt im Bereich der Personalwer-bung einen Instagramkanal. Auch hier liegt ein besonderes Augenmerk darauf, dass sich auch Migrant:innen angesprochen fühlen. Insgesamt wird bei Fotos, die zum Zwecke der Personalwerbung angefertigt werden, stets besonders darauf geachtet, dass die Vielfalt in der Stadtverwaltung zur Geltung kommt. In Fortbildungen der Zentralen Personalentwicklung wird dies ebenfalls deutlich. In der Fort-bildung "Personalauswahl effektiv und rechtssicher gestalten" werden Führende bspw. für un-bewusste Auswahleffekte (z. B. "similar to me effect") sensibilisiert. Darüber hinaus wird im Rahmen des Fortbildungsangebotes die Diversitätsorientierung der Organisation Stadtverwaltung betont, entsprechende Beschlüsse vorgestellt und ein Bewusstsein für strukturelle Ungleichheiten und evtl. Hemmnisse betroffener Personen geschaffen. Letztlich wird auch in allen Stellenausschreibungen gezielt darauf hingewiesen, dass Bewer-bungen von Menschen aller Nationalitäten bei der Stadt Frankfurt am Main ausdrücklich er-wünscht sind. Zum Stand 31.12.2024 sind bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main 295 Mitarbeitende mit den Funktionen Amts-/Betriebsleitung und Abteilungsleitung betraut. Davon sind 134 (45 %) weiblich. 9 Mitarbeitende (3%) haben Migrationsgeschichte (davon fünf weiblich), d.h. sind im Ausland geboren oder verfügen über eine andere Nationalität. Von 2019 zu 2024 blieben die Zahl der Mitarbeitenden und der Anteil mit Migrationsgeschichte unverändert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Arbeitsverhältnis-ses aus datenschutzrechtlichen Gründen nur personenbezogene Daten erhoben werden dür-fen, die für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. Aus diesen vorhandenen Daten sind zur Bestimmung des Merkmals Migrationshintergrund lediglich die "Staatsangehörigkeit" sowie ein "Geburtsort im Ausland" vorhanden. Das bedeutet in Bezug auf die Frage der Migration, dass nur der persönliche "Migrationsgeschichte" erfasst wird (Geburt im Aus-land, andere Staatsangehörigkeit als die deutsche). Eine mögliche familiäre Migrationsgeschichte wird nicht erfasst. Dies bedeutet, dass ein familiärer Migrationshintergrund von städtischen Bediensteten nicht ausgewertet werden kann und daher mit den genannten Zahlen nur ein Anteil der Führungskräfte mit Migrationsgeschichte erfasst wird. Vertraulichkeit: Nein
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027STOB 1504.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 788 Betreff: Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 Die Michael-Grzimek-Schule verfügt aktuell über eine Kapazität von 120 Ganztagsplätzen an der Schule. Hinzu kommen ab dem 01.04.2026 30 Plätze in der angemieteten Liegenschaft der Kirchengemeinde Sankt Stephanus, als Erweiterung des Ganztagsangebotes der Schule. Diese werden zum Schuljahr 2026/27 nochmals um fünf Plätze aufgestockt. Damit sind die Kapazitäten der auf dem Schulgelände vorhandenen Mensa erschöpft. Darüber hinaus gibt es in dem Schulbezirk 130 Hortplätze. Um jedoch für alle Schülerinnen und Schüler der Schule einen Ganztagsplatz anbieten zu können, fehlen im Schulbezirk weitere Plätze. Der Magistrat sucht vor diesem Hintergrund nach potenziellen Liegenschaften, die sich für die Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler in fußläufiger Nähe zur Schule eignen. Ein abschließendes Ergebnis liegt aktuell noch nicht vor. Der Darmstädter Hof hat erklärt, dass eine Anmietung der dortigen Räumlichkeiten nicht möglich sei. Darüber hinaus wird der Magistrat eine Machbarkeitsstudie mit dem Zweck der Errichtung einer größeren Mensa erstellen. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen jedoch erst mit der Rechtskraft des Haushaltes 2026 zur Verfügung, also erst nach der Genehmigung durch den hessischen Innenminister. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8096
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kulturcampus: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) und die Bürger BockenheimsSTOB 204.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 789 Betreff: Kulturcampus: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) und die Bürger Bockenheims Die Dondorf-Druckerei wird seit September 2025 als Interimsstandort der SCHIRN KUNSTHALLE genutzt. Ebenso hat der Magistrat im 2. Obergeschoss der Dondorf-Druckerei mit dem "2og:dondorf" einen neuen Kulturort für freie Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen aus Kultur, Wissenschaft und den angrenzenden Stadtteilen geschaffen. Nach Abschluss der Sanierung des Stammsitzes wird die SCHIRN KUNSTHALLE wieder in die Innenstadt zurückziehen. Für die im Rahmen des Projektes "2.og:dondorf" entstandenen Nutzungen prüft der Magistrat für die Zeit nach dem Wegzug der SCHIRN KUNSTHALLE Möglichkeiten der Bereitstellung alternativer Räumlichkeiten auf dem Kulturcampus Bockenheim, damit diese für den entstehenden Kulturcampus wichtigen Pioniernutzungen fortgeführt werden können. Da sich die Dondorf Druckerei im Eigentum des Landes Hessen befindet, kann die Stadt Frankfurt zur zukünftigen Nutzung der Dondorf Druckerei grundsätzlich keine Aussage treffen. Gleichwohl verweist der Magistrat auf die Einigung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf dem Kulturcampus Bockenheim anzusiedeln. Die Dondorf-Druckerei wird dabei nach den Plänen des Landes Hessen zu einem Teilstandort der HfMDK werden, die zudem auf weiteren, im Eigentum des Landes Hessen befindlichen Flächen auf dem Kulturcampus Neubauten erhalten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8216
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung des Museumspark-BrunnensSTOB 504.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 790 Betreff: Sanierung des Museumspark-Brunnens Anfang 2025 hat der Magistrat mit der Planungsphase der Sanierung des Metzlerparkbrunnens begonnen. Aufgrund einer Platzänderung der Brunnenkammer und der technischen Anlage haben sich die vorangegangenen Planungen grundlegend verändert. Der Entwurf mit der entsprechenden Kostenschätzung ist zurzeit in der Überarbeitung. Sobald die endgültigen Pläne abgestimmt und entschieden sind, wird das Ausschreibungsverfahren aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8053
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler PlatzSTOB 104.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 791 Betreff: Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz Der Ortsbeirat für den Ortsbeiratsbezirk 1 fordert den Magistrat auf, einen Container auf dem Rottweiler Platz im Gutleutviertel aufzustellen, indem Materialien für Aktionen, Spiele und Feste auf dem Platz gelagert werden können und der gleichzeitig als "Nachbarschaftsbrett" dienen kann. Über die letzten Jahre hinweg hat sich der Rottweiler Platz zu einem durch die Nachbarschaft belebten Ort entwickelt. Unterschiedliche Akteur:innen nutzen den Platz für verschiedenste Aktivitäten, die Jung und Alt zusammenbringen, das Gemeinwesen und damit den sozialen Zusammenhalt fördern. Der Rottweiler-Platz bietet großes Potenzial für nachbarschaftliches Miteinander und Stadtteil-Angebote, was bei Stadtteilfesten wie dem Rottweiler Platz Fest, kleineren Aktionen wie "Rund um die Feuertonne" oder dem "Spieletonne-Angebot" der Koordinatorin Sozialräumliche Familienbildung ersichtlich wird. Mit dem Wegzug des Nachbarschaftsbüros aus diesem Teil des Viertels geht (Lager)Infrastruktur verloren, was durch einen fest installierten Container aufgefangen werden kann. Das Grünflächenamt sieht aufgrund der engen Platzverhältnisse keine Möglichkeit, einen Container mit den geplanten Maßen 4 x 2 Metern direkt auf dem Spielplatz aufzustellen. Das Grünflächenamt sieht potenzielle Flächen in der Rottweiler Str. vor Haus Nr. 2 oder gegenüber vor Haus Nr. 30-32. Diese Flächen sind vermögensrechtlich dem Amt für Straßenbau- und Erschließung (ASE) unterstellt. Das ASE kann nach einer positiven straßenrechtlichen Prüfung die Aufstellung des Containers in dem von ihnen verwalteten öffentlichen Verkehrsraum genehmigen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Planungsunterlagen vorliegen. Das Jugend- und Sozialamt und das Sozialrathaus Gallus befürworten das Aufstellen eines Containers am Rottweiler Platz ausdrücklich, um die beschriebenen Entwicklungen zu fördern und insbesondere das Quartiersmanagement und den Nachbarschaftsverein "Gude Leut e.V." bei der Organisation sozialräumlicher Aktivitäten auf dem Platz langfristig und nachhaltig zu unterstützen. Das Quartiersmanagement Gutleut hat die Aufstellung eines Containers vor dem Saalbau (Haus Nr. 30-32) in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 in der Jahresplanung als eines der Projekte für 2026 aufgeführt. Die Mittel für die Anschaffung des Containers sollen über den, durch den Förderfonds für das Frankfurter Bahnhofsviertel (FAMOS) verwalteten, Verfügungsfonds der Stiftungsallianz beantragt, oder alternativ gemeinschaftlich aus dem Budget des Ortsbeirats, dem "Gude Leut e.V" und dem Quartiersmanagement aufgebracht werden. Die Umsetzung des Vorhabens soll gemeinschaftlich von "Gude Leut e.V." und dem Quartiersmanagement erfolgen. Eine erste Marktsondierung hat stattgefunden, Fragen zur Beantragung und Unterhaltung des Containers werden derzeit geklärt, Kostenvoranschläge werden eingeholt. Sobald dies erfolgt ist, werden der "Gude Leut e.V." oder die Arbeitswohlfahrt (Quartiersmanagement) auf das ASE zugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7958
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Quartiersmanagement in OberradSTOB 504.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 792 Betreff: Quartiersmanagement in Oberrad Grundsätzlich möchte der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt mit dem Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft Quartiersmanagement möglichst flächendeckend in allen Frankfurter Stadtteilen verankern. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen hierfür allerdings keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Sollten zukünftig Mittel im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft für eine Ausweitung zur Verfügung stehen, wird die Situation in den Stadtteilen durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen des Jugend- und Sozialamtes vertieft in den Blick genommen. Zur Analyse der Stadtteile werden verschiedene quantitative und qualitative Daten genutzt, die in der Gesamtschau ein differenziertes Bild des Stadtteils geben. Die Daten aus dem Monitoring zur sozialen Benachteiligung und Segregation liefern die Basis für eine Einschätzung der Bedarfslage im Stadtteil, die beispielsweise durch Informationen aus den Sozialrathäusern und städtischen Gremien ergänzt werden. Im Fokus stehen stets vorrangig Menschen in jenen Sozialräumen, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und Segregation betroffen sind. Um den Unterstützungsbedarfen von Familien mit Kindern sowie von älteren Menschen in Oberrad zu begegnen, werden im Stadtteil selbst und in angrenzenden Stadtteilen verschiedene Angebote bereitgestellt. Durch die sozialräumliche Familienbildung in Oberrad werden kostenfreie Offene Treffs für Familien mit Kindern angeboten: der "Baby-Club" (für Eltern mit Kindern von 0-1 Jahr), der "Mini-Club" (für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren) und der "Maxi-Club" (für Eltern mit Kindern von 1 bis 3 Jahren). Zudem werden regelmäßige Termine zur Erziehungsberatung im Rahmen des "Maxi-Clubs" angeboten. Für die älteren Einwohner:innen gibt es den "Senioren-Club" der Evangelischen Erlösergemeinde. An alle Einwohner:innen von Oberrad richtet sich das ehrenamtliche Beratungsangebot der Sozialbezirksvorsteherin Frau Ursula Becker. Ihr Sozialberatungsangebot richtet sich an alle, die Rat und Unterstützung in Oberrad benötigen. Weitere Angebote der Beratung und Unterstützung können im benachbarten Stadtteil Sachsenhausen genutzt werden. Dies sind zum Beispiel die fachliche Sozialberatung des Sozialrathauses Sachsenhausen, die Erziehungsberatungsstelle der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und das Beratungsangebot des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e.V. in den Lotsenbüros. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8245
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 (II)STOB 504.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 793 Betreff: Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 (II) Bezüglich der Situation in der Offenbacher Landstraße 559-561 ergibt die Auswertung der Stadtpolizei folgendes Bild: Im Jahr 2025 gingen zwei Hinweise zu unzulässigen Sperrmüllablagerungen ein. In einem dieser Fälle konnten Beweismittel sichergestellt und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verursacher eingeleitet werden. Auch für das Umweltamt und die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) stellt dieser Bereich keinen "Hotspot" für wilde Ablagerungen dar. Zwischen Januar 2025 und März 2026 wurden insgesamt sechs illegale Ablagerungen gemeldet, denen 15 ordnungsgemäß angemeldete Abholtermine gegenüberstanden. Aufgrund dieser geringen Fallzahlen wird der Standort von der Stadtpolizei nicht als Schwerpunkt eingestuft und das Aufstellen von Hinweisschildern nicht für notwendig erachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8243
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anfrage zur Förderung von Mini-PV-AnlagenSTOB 104.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 794 Betreff: Anfrage zur Förderung von Mini-PV-Anlagen Über das Förderprogramm Klimabonus wurden im Ortsbezirk 1 insgesamt 38 Balkonkraftwerke bewilligt. 59 Anträge zu anderen Fördergegenständen wurden ebenfalls positiv beschieden. Anlagen, die in der Anschaffung und Errichtung unter 1.000 € kosten, wie dies bei den Mini-PV-Anlagen der Fall ist, können nicht aus Mitteln der investiven Klimaprogramme bezuschusst werden. Hierfür müssen Gelder im konsumtiven Haushalt bereitstehen. Ob und wann die Förderung für Mini-PV-Anlagen wieder aufgenommen werden kann, kann erst nach Inkrafttreten des Haushalts festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1414
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger PlatzSTOB 304.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 795 Betreff: Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Nachpflanzung wurde festgestellt, dass im Bereich der Baumgrube eine Stromtrasse vorhanden ist. Somit musste der Standort aufgegeben werden. Da der Friedberger Platz jedoch ausreichend Platz für die Schaffung von nachhaltigen Baumstandorten bietet, wurden 5 neue Bäume im Umfeld der Baumgrube gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1372
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit VogelschutzfolienSTOB 204.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 796 Betreff: Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit Vogelschutzfolien Die zuständigen Fachämter stehen bereits in engem Austausch bezüglich der Umsetzung geeigneter Vogelschutzmaßnahmen. Eine Umsetzung in allen städtischen Gebäuden wird derzeit als nicht als zielführend angesehen. Punktuelle Maßnahmen werden umgesetzt, sofern erforderlich. Unabhängig davon behält der Magistrat das Thema weiterhin im Blick und prüft perspektivisch eine punktuelle Umsetzung von einzelnen Maßnahmen, sofern die technischen, fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Als Beispiele kann der Magistrat hier nennen: Die Bäderbetriebe Frankfurt haben im Rahmen des Neubaus Rebstockbad Vogelschutzfolien an großen Fensterflächen bereits in der Planung berücksichtigt und als reflektierend gepunktete außenseitige Beklebung ausgeführt. Diese entsprechen der Kategorie A - hoch wirksam. Auch bei der neu geplanten Sporthalle für die Sportanlage Riedberg II sind Vogelschutzfolien bereits eingeplant und vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8009
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Erweiterungscontainer für die Helene-Lange-SchuleSTOB 604.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 797 Betreff: Höchst: Erweiterungscontainer für die Helene-Lange-Schule Im März 2026 hat das zuständige Fachdezernat im Rahmen eines Vor-Ort-Termins gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt mit der Schulleitung und Vertretungen des Kollegiums gesprochen, um sich persönlich einen Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen. Parallel findet an der Helene-Lange-Schule eine Bestandsprüfung statt. Das Ergebnis soll im Frühjahr 2026 vorliegen. Auf dieser Basis wird im Anschluss eine abschließende Bewertung stattfinden und die Möglichkeiten einer Sanierung oder eines Neubaus zur räumlichen Kapazitätserweiterung eruiert werden. Unabhängig davon findet ein enger Austausch mit der Schulleitung zur Prüfung von Übergangslösungen statt. Als Ergebnis hieraus wird aktuell die Option einer zusätzlichen und temporären Holzmodulbauanlage auf der Grünfläche nordöstlich der Schule durch das Amt für Bau und Immobilien geprüft. Der Modulbau soll zu einer Entlastung der Raumkapazitäten führen und einem Teil der Schülerinnen und Schüler bei eventuellen Sanierungsmaßnahmen als Auslagerungsort dienen und die Raumnot der Schule lindern. Detaillierte Angaben oder die Nennung eines Zeitplans können nach Abschluss der Prüfung und Vorliegen der Finanzierung erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8152
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichenSTOB 204.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 798 Betreff: Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8022
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Sachstand zur Rad- und Fußwegunterführung unter der A66 und Auswirkung auf die geplante VerbreiterungSTOB 604.05.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 799 Betreff: Sossenheim: Sachstand zur Rad- und Fußwegunterführung unter der A66 und Auswirkung auf die geplante Verbreiterung Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1402
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umspannwerk der Firma TenneT im Norden FrankfurtsVOB 1404.05.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.05.2026, V 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 19.04.2026 Betreff: Umspannwerk der Firma TenneT im Norden Frankfurts Aus der Presse ist zu entnehmen, dass TenneT eine Grünfläche von 30 Hektar nehmen möchte, um darauf ein Umspannwerk zu errichten. Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den nördlichen Stadtteilen zeitnah, transparent sowie vollumfänglich über den Sachstand zu informieren. Begründung: Der geplante Bau eines Umspannwerks in dieser Größenordnung würde erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile haben, insbesondere auch auf Harheim. Durch die Inanspruchnahme der Fläche sowie die baulichen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen entstehen. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Informationsbedürfnis seitens der Ortsbeiräte sowie der Anwohner. Der Ortsbeirat erwartet daher konkrete und verlässliche Informationen zu allen relevanten Aspekten sowie die Einbindung in die Planungs- und Entscheidungsprozesse. Zudem ist sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1126
VOB 14AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bushaltestelle am Bahnhof „Frankfurt Berkersheim“VOB 1404.05.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.05.2026, V 2 entstanden aus Vorlage: OF 2/14 vom 19.04.2026 Betreff: Bushaltestelle am Bahnhof "Frankfurt Berkersheim" Die provisorische Haltestelle für den Bus 25 am Berkersheimer Bahnhof ist im Grüngürtel und im Landschaftsschutzgebiet vermutlich aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses temporär eingerichtet worden und steht dort weiterhin nach den DB-Ausbauarbeiten. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: 1. Hätte die Deutsche Bahn nicht nur die Lagerfläche, sondern auch die provisorische Bushaltestelle zurückbauen müssen? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage steht die provisorische Haltestelle seit Abschluss der DB-Bauarbeiten im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel? Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2026, ST 84, gibt der Magistrat an, dass der "Lagerplatz" über den Planfeststellungsbeschluss temporär gesichert und zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn wieder in Ackerfläche zurückverwandelt wurde. Warum aber nicht auch die Bushaltestelle? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
VOB 14AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Unterstützung des 10-jährigen Jubiläums des Gallus GartensOFOB 103.05.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2026, OF 16/1 Betreff: Unterstützung des 10-jährigen Jubiläums des Gallus Gartens Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, die Durchführung des Jubiläumsfestes "10 Jahre Gallus Garten" am 29. Mai im Gallus Garten in der Schneidhainer Straße zu unterstützen. Der Ortsbeirat stellt hierfür aus seinem Budget einen Betrag von bis zu 1.300 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Durchführung eines vielfältigen Programms anlässlich des Tages der Nachbarschaft und des Jubiläums einzusetzen. Die Abrechnung erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen gegen Vorlage entsprechender Belege. Ansprechpartnerin ist: Jessica Wiegand Kinder im Zentrum Gallus e.V. / Mehrgenerationenhaus Frankfurt Idsteiner Straße 91, 60326 Frankfurt am Main jessica.wiegand@kiz-gallus.org Begründung: Der Gallus Garten wurde am 04. Juni 2016 mit Unterstützung des Ortsbeirats eröffnet. Seitdem hat sich der Gallus Garten stetig weiterentwickelt und ist zu einem Ort für unterschiedlichste Menschen aller Altersgruppen und kultureller Hintergründe, eine Oase in der Stadt, ein Ort der Mitgestaltung, Nachhaltigkeit und des Lernens geworden. Im Gallus Garten werden Menschen an nachhaltigen Nahrungsmittelanbau und Ernährung, Übernahme von Verantwortung für den Stadtteil, gemeinschaftliches Handeln, Begegnung auf Augenhöhe herangeführt und zu Klimaschutz und -anpassung angeleitet. Der Gallus Garten ist seit seiner Eröffnung im Jahr 2016 ein zentraler Ort für Begegnung, Teilhabe und gemeinschaftliches Engagement im Stadtteil. Er bringt Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und kultureller Hintergründe zusammen und stärkt den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Als grüne Oase im dicht bebauten Gallus vermittelt der Garten praxisnah Wissen zu nachhaltigem Anbau, Ernährung und Klimaschutz. Gleichzeitig fördert er Eigenverantwortung, Mitgestaltung und nachbarschaftliches Miteinander. Das 10-jährige Jubiläum bietet die Gelegenheit, dieses erfolgreiche Projekt sichtbar zu würdigen und weiter zu stärken. Ein öffentliches Fest im Rahmen des Tages der Nachbarschaft schafft zusätzliche Aufmerksamkeit, lädt neue Besucherinnen und Besucher ein und festigt die Rolle des Gallus Gartens als lebendigen Treffpunkt im Stadtteil. Die Unterstützung durch den Ortsbeirat unterstreicht die Bedeutung dieses Engagements für das Gallus und ganz Frankfurt am Main. Anlage 1_Tischvorlage (ca. 817 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 2 2026 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Car-Sharing Stellplatz in West-RödelheimOFOB 702.05.2026 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2026, OF 24/7 Betreff: Car-Sharing Stellplatz in West-Rödelheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den bereits eingerichteten Car-Sharing-Parkplatz in der Breitlacherstraße Ecke Westerbachstraße (postalisch Westerbachstraße 5) in den ursprünglich angedachten Bereich in die Kurzzeitparkplätze an der Mittelinsel des Busbahnhofs zu verlegen. Begründung: Dieser Standort wurde mit Bedacht ausgewählt und kommuniziert. Zum einen zeigt die Erfahrung, dass sich das Konzept der Kurzzeitparkplätze nicht bewährt hat, sie werden ausschließlich von Langzeitparkern verwendet und die Hol- und Bringefahrzeuge fahren auch bei nicht belegten Kurzzeitparkplätzen ungeachtet der Beschilderung direkt in den Busbahnhof. Damit sind diese in der ursprünglichen Intention nutzlos. Zum anderen besteht im südlichen Teil der Breitlacherstraße bereits ein derartig hoher Parkdruck, dass der Wegfall von weiteren drei Stellplätzen den Bürgern nicht mehr zu vermitteln ist. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 174 2026 Die Vorlage OF 24/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum die Car-Sharing-Parkplätze nicht in der Kiss-and-ride-Zone am Arthur-Stern-Platz eingerichtet werden. Sollten keine sachlichen Gründe vorliegen, sollen die Plätze wie ursprünglich vom Ortsbeirat vorgeschlagen dort eingerichtet werden." Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ergänzung: Geschichtsort AdlerwerkeOFOB 130.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2026, OF 15/1 Betreff: Ergänzung: Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat zählt in der Vorlage B 152 unter Punkt 4 Lernorte auf, die von der Stadt institutionelle Förderung erhalten. Der "Geschichtsort Adlerwerke", ein Gedenk- und Lernort in den ehemaligen Adlerwerken im Gallus, in welchen sich das Außenlager KZ Katzbach befand, wird von der Stadt Frankfurt gefördert. Deshalb sollte er im Bericht mit aufgenommen werden. Begründung: Im Kulturportal der Stadt Frankfurt steht: "Das Projekt wird jährlich mit 126.000 Euro vom Dezernat für Kultur und Wissenschaft gefördert. Darin enthalten ist ein Betriebskostenzuschuss inklusive Personalkosten sowie die Miet- und Nebenkosten für den Raum in der Kleyerstraße 17. Dieser bildet den Grundstock der dauerhaften Finanzierung und personellen Ausstattung des Geschichtsortes." Quelle: KulturPortal Frankfurt: Geschichtsort Adlerwerke. Fabrik, Zwangsarbeit, Konzentrationslager https://www.kultur-frankfurt.de/portal/de/Stadtgeschic hte/Frankfurt1933-1945/81/2738/0/0/10.aspx Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 152 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 13 2026 1. a) Die Vorlage B 152 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf die OM zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 15/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung in GremienNR29.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2026, NR 3 Betreff: Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung in Gremien Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der XX. Wahlperiode werden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung in gesetzlichen und freiwilligen Kommissionen, Verwaltungsräten, Kuratorien, Stiftungen, Verbände, Vereinsvorständen und sonstigen Gremien im Wege des Benennungsverfahrens entsandt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 06.05.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ältestenausschusses am 21.05.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 118, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 00-34-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Bebauungsplan Nr. 931 – Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße – hier: Beschluss der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs – § 3 (2) BauGBM27.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.04.2026, M 66 Betreff: Bebauungsplan Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße - hier: Beschluss der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2019, § 187 I. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach §13 (a) Nr. 1 BauGB angewendet wird. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 24.05.2023 bis zum 26.06.2023 durchgeführt worden ist. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu I.: Der Bebauungsplan hat die Konversion eines monostrukturellen Unternehmensstandortes in eine Gemeinbedarfsfläche - Schule und Kita - sowie eine Parkanlage zum Ziel und verfolgt somit zweckgerichtet die Umsetzung von Maßnahmen der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 931 soll daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies ist möglich, weil die nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB auf bis zu 20.000 m² limitierte Größe der zulässigen Grundfläche nicht überschritten wird. Darüber hinaus werden mit dem Bebauungsplan keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangiert. Auch kann ausgeschlossen werden, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Ein Verfahren nach § 13a BauGB ist nicht durchführbar, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Die durch den Magistrat durchzuführende Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch die im Bebauungsplan zulässigen und gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) prüfpflichtigen Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen hervorrufen. Damit sind alle Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB auf den Bebauungsplan Nr. 931 erfüllt. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Zu III.: Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anlage 1a_BPlan_Nr_931_Textteil (ca. 228 KB) Anlage 1_BPlan_Nr_931 (ca. 4,7 MB) Anlage 2_BPlan_Nr_931_Begruendung (ca. 8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 187 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.04.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW Beschlussausfertigung(en): § 235, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich TätigenM27.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.04.2026, M 67 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4326 (M 219) I. Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, insbesondere die Veröffentlichung der Änderungssatzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen ist aufgrund einer Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen sowie der Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr notwendig: Nach § 11 Absatz 9 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) haben ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger. Seitens des Magistrats ist daher vorgesehen, künftig Aufwandsentschädigungen in nachfolgenden Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren zu zahlen bzw. zu erhöhen, um den nachweislichen Mehraufwand der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu honorieren. 1. Fachgruppe Information- und Kommunikation Auf Grund des erheblichen Zeitaufwandes für die Leitung der Fachgruppe Information- und Kommunikation (IuK) der Feuerwehr Frankfurt am Main, welche von den Funktionsträgern neben dem regulären Dienst in einer örtlichen Freiwilligen Feuerwehr geleistet wird, ist vorgesehen, der Fachgruppenleitung IuK sowie deren Stellvertretung analog der Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren eine monatliche Aufwandsentschädigung zu gewähren. Dies begründet sich darin, dass die Fachgruppenleitung Personalführungsaufgaben analog einer örtlichen Wehrführung übernehmen muss und für die Einhaltung und Umsetzung aller für die IuK-Gruppe gültigen Rechtsvorschriften und internen Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist. Darüber hinaus trägt die Fachgruppenleitung die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz-, Übungs- und Dienstbetrieb der IuK-Gruppe im Rahmen der ihr übertragenen Zuständigkeit. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung für die Fachgruppenleitung IuK entspricht der Aufwandsentschädigung für eine Wehrführung aus einem Stadtteil mit der geringsten Einwohnerzahl (bis 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner) analog der Anlage 1 der Verordnung über die Dienst- und Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (FwDRAVO). Es soll eine Aufwandsentschädigung für die Fachgruppenleitung IuK von 60,00 € pro Monat, für die Stellvertretung von 30,00 € pro Monat gewährt werden. 2. Rettungshundestaffel Seit 2008 ist die Rettungshundestaffel Frankfurt am Main als Fachgruppe organisatorischer Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main und damit als eine von 29 Freiwilligen Feuerwehren Teil der Gefahrenabwehr der Stadt Frankfurt am Main. Daher ist vorgesehen, der Fachgruppenleitung sowie der stellvertretenden Fachgruppenleitung analog der Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren eine monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Fachgruppenleitung muss alle Aufgaben einer örtlichen Wehrführung übernehmen und zeichnet gegenüber der Branddirektion für die Einhaltung und Umsetzung aller für die Rettungshundestaffel (analog der Freiwilligen Feuerwehren) gültigen Rechtsvorschriften und internen Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Darüber hinaus stellt die Fachgruppenleitung den ordnungsgemäßen Einsatz-, Übungs- und Dienstbetrieb der Rettungshundestaffel im Rahmen der ihr übertragenen Zuständigkeit sicher. Zur Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Fachgruppenleitung der Rettungshundestaffel sowie deren Vertretung wurde die zu zahlende Aufwandsentschädigung für die Wehrführung aus den Frankfurter Stadtteilen mit den geringsten Einwohnerzahlen (3.001 bis 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner) analog der Anlage 1 der FwDRAVO, als Bemessungsgrundlage gewählt. Die monatliche Aufwandsentschädigung würde somit 90,00 € betragen. Für die stellvertretende Fachgruppenleitung ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € pro Monat vorgesehen. Es ist weiterhin vorgesehen, auch dem Gerätewart der Rettungshundestaffel analog den Fahrzeug- und Gerätewarten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. Die monatliche Aufwandsentschädigung soll 30,00 € betragen. Des Weiteren ist eine Aufwandsentschädigung für den Hauswart der Rettungshundestaffel in Höhe von monatlich 19,00 € vorgesehen. 3. Ehrenamtlich tätige Brandschutzerziehende Die Brandschutzerziehung ist im HBKG geregelt und stellt eine der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Feuerwehren dar. Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 HBKG die Gemeinden, die ihre Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten erfüllen. Die Gemeinden haben gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 6 HBKG für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und -aufklärung zu sorgen. Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet rund 830 Kindergärten und -tagesstätten in ihrem Stadtgebiet - mit steigender Tendenz. Ziel ist es, möglichst viele Kinder zum Thema Brandschutz zu schulen. Aufgrund der personellen und räumlichen Gesamtsituation ist es jedoch nicht möglich, die Brandschutzerziehung und -aufklärung ausschließlich durch Mitarbeitende der Branddirektion wahrzunehmen. Die zuständigen Mitarbeitenden werden daher durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren unterstützt, die die Brandschutzerziehung und -aufklärung durch Wissensvermittlung in ihrem Zuständigkeits- bzw. Ausrückebereich wahrnehmen. In den vergangenen Jahren wurden durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren rund 200 Brandschutzerziehungen pro Jahr durchgeführt. Zur Durchführung der Brandschutzerziehungen müssen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren eine abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung sowie eine Mitgliedschaft in einer Einsatz- oder Ehren- und Altersabteilung vorweisen. Zudem müssen diese zuvor den "Grundlagenlehrgang BE/BA" oder einen vergleichbaren Lehrgang an der Hessischen Landesfeuerwehrschule erfolgreich absolvieren. Weiterhin sind alle Brandschutzerziehenden der Freiwilligen Feuerwehren verpflichtet, jährlich an mindestens einem Seminar der Branddirektion teilzunehmen. Um den nachweislichen Mehraufwand der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu honorieren, zumal die Brandschutzerziehungen grundsätzlich nur wochentags am Vormittag stattfinden können, ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung im Bereich der Brandschutzerziehung und -aufklärung in Höhe von 10,00 € pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) vorgesehen. Diese ist an die aktuell gültige Aufwandsentschädigung für Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr angelehnt (§ 5 Absatz 3 lit. c) der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen). Eine Brandschutzerziehung inklusive Vor- und Nachbereitungszeit umfasst planerisch 180 Minuten (4 Unterrichtseinheiten). Folglich beträgt die Aufwandsentschädigung für Brandschutzerziehende pro Schulung 40,00 €. Zudem sollen die Brandschutzerziehenden analog der Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr pro Schulung einen pauschalen Verpflegungssatz in Höhe von 7,50 € erhalten. 4. Zugführerin/Zugführer der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Sinne des § 26 HBKG sind u. a. für die Abwendung der in § 24 HBKG beschriebenen Gefahrenlagen zuständig. Sie umfassen eine Vielzahl sehr spezifischer Bereiche. Die Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen gemäß § 27 Absatz 4 HBKG bedarf eines hohen Aus- und Fortbildungsaufwandes der ehrenamtlich Tätigen im Katastrophenschutz. Der Branddirektion ist bewusst, welch hohes soziales Verantwortungsbewusstsein ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz haben und dass die spezifischen Anforderungen im Bereich des Katastrophenschutzes einen hohen zusätzlichen Aufwand bedeuten, insbesondere für die Führungsfunktionen der Katastrophenschutzeinheiten. Der Arbeitsumfang einer solchen Führungsfunktion beinhaltet neben einer hohen sozialen Kompetenz im Umgang mit den ehrenamtlichen Helfenden, ein hohes Maß an Fachwissen. Hierzu gehören insbesondre die Aus- und Weiterbildung, die Koordination von Ausbildungsterminen sowie die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft aller zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Einsatzgeräte und Einsatzfahrzeuge. Da die ehrenamtlichen Führungskräfte der Katastrophenschutzeinheiten ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, ist vorgesehen, § 11 Absatz 9 HBKG analog auf die Zugführerinnen und Zugführer der Katastrophenschutzeinheiten sowie deren Stellvertretungen anzuwenden, um deren ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Die Zugführerinnen und Zugführer der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Stadtgebiet Frankfurt am Main sollen daher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € pro Monat erhalten. Für deren Stellvertretungen ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € pro Monat vorgesehen. 5. Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr Neben Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen soll auch eine Anpassung der Unterrichtspauschale für die Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen. Die Branddirektion stellt den Freiwilligen Feuerwehren Übungsobjekte und das Übungsgelände des Frankfurter Rettungs- und Trainingscenters (FRTC) außerhalb der durch die Branddirektion belegten Zeitfenster unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass bei jeder Nutzung ein Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr anwesend ist, der neben der fachlichen Qualifikation auch eine Einweisung in die Übungsobjekte und das Übungsgelände nachweisen kann. Hierdurch kommt es zu einem erheblichen Mehraufwand für die Kreisausbilder. Eine personelle Abdeckung dieser Übungszeiten durch die Branddirektion ist nicht möglich. Die Kreisausbilder erhalten daher entsprechend § 5 Absatz 3 lit. c) eine Aufwandsentschädigung pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) von derzeit 7,00 €. In analoger Anwendung der Richtlinie zur Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (V-65b02.07/-01-22/002, StAnz. 36/2023, S. 1154) soll nunmehr eine Erhöhung der Unterrichtspauschale auf 10,00 € pro Unterrichtseinheit erfolgen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird aufgrund der Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen sowie der Erhöhung der Unterrichtspauschale für die Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr, wie in der Anlage ersichtlich, angepasst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Finanzierung der jährlichen Kosten der Aufwandsentschädigungen erfolgt aus dem Sachkonto 67810000 der Branddirektion, Produktgruppe 12.01. Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen der Fachgruppe Information- und Kommunikation belaufen sich auf jährlich 1.080,00 € (Kostenstelle 370034). Für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen der Rettungshundestaffel entstehen jährliche Kosten in Höhe von 2.208,00 € (Kostenstelle 370080). Die jährlichen Kosten für die Aufwandsentschädigungen sowie die Verpflegungspauschale für die ehrenamtlich tätigen Brandschutzerziehenden belaufen sich auf ca. 9.500,00 € (Kostenstelle 370005). Die Aufwandsentschädigungen für die Zugführerinnen und Zugführer sowie deren Stellvertretungen belaufen sich auf insgesamt 15.120,00 € pro Jahr (Kostenstelle 370067). Die Höhe der Aufwandsentschädigungen wird als sachgerecht und angemessen angesehen. Anlage Entw_Aenderungssatzung_Entschaedigung (ca. 69 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2023, M 219 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.04.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 236, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 00-30-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Keine Tourismusabgabe für Studierende, die aus Studiengründen in Frankfurt übernachtenNR27.04.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, NR 2 Betreff: Keine Tourismusabgabe für Studierende, die aus Studiengründen in Frankfurt übernachten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) wird geändert. § 5 - Absatz 3 der Satzung soll folgenden Wortlaut erhalten: "Von der Pflicht zur Entrichtung des Tourismusbeitrages befreit sind Studierende, Schüler:innen und Auszubildende samt deren Betreuungspersonen, die sich zu Studien-, Schul- oder Ausbildungszwecken in der Gemeinde aufhalten." Begründung: Aktuell müssen Studierende auch dann den Tourismusbeitrag von 2 € pro Übernachtung zahlen, wenn sie sich zu Studienzwecken vorübergehend in Frankfurt aufhalten und daher nicht über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Frankfurt verfügen. Der § 5 der Tourismusbeitragssatzung regelt die Befreiung von der Beitragspflicht. Im Absatz 3 ist bisher geregelt, dass von der Pflicht zur Entrichtung des Tourismusbeitrags Personen befreit sind, die sich nur zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, dies könnte auch die Studierenden erfassen. In der Begründung des Magistrats zur M 83/2024 zur Neufassung der Satzung führt der Magistrat allerdings folgendes aus: In Zukunft sollen auch alle Personen von der Entrichtung des Tourismusbeitrags befreit werden, die sich zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhalten. Damit soll vor allem dem Umstand Rechnung getragen werden, dass von den knapp 10.000 Auszubildenden, die in Frankfurt Berufsschulen besuchen und von außerhalb kommen, Frankfurt für 1.000 Schüler:innen Landesfachklassenstandort ist, d. h. der Berufsunterricht findet hessenweit ausschließlich in Frankfurt statt. Zur Vermeidung von langen An- und Abreisen übernachten die Auszubildenden in Frankfurt und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung vom Land Hessen in Höhe von 20 Euro am Tag. Aus dieser Formulierung leitet das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt ab, dass Studierende nicht von der Tourismusabgabe zu befreien sind, auch wenn sie sich kurzeitig zu Studienzwecken in Frankfurt aufhalten. Die Stadtverordnetenversammlung ist der Auffassung, dass diese Auslegung des bisherigen § 5 - Absatz 3 der Satzung nicht der Intention der Stadtverordneten beim Beschluss der Tourismusbeitragssatzung bzw. deren Änderung entspricht und geändert werden sollte. Andere Städte in Hessen nutzen bereits ähnliche Formulierungen, um die Befreiung von der Tourismusabgabe auch für Studierende zu gewährleisten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2024, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen GRÜNE, Volt und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage NR 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen GRÜNE, Volt, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 117, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 92-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Schulwegsicherheit überprüfen – Adorno-GymnasiumOFOB 227.04.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 12/2 Betreff: Schulwegsicherheit überprüfen - Adorno-Gymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehsteigabschnitt entlang der Miquelallee zwischen Adorno-Gymnasium und Hansaallee ausreichend breit gestaltet ist und die Anforderungen an einen sicheren Schulweg erfüllt. Der Ortsbeirat bittet unabhängig davon darum, dass das Straßenbegleitgrün in diesem Abschnitt regelmäßig zurückgeschnitten wird. Bei Schneefall im Winter soll der Gehsteig durch den Winterdienst in Zukunft zudem geräumt werden. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob die Werbefläche (stadteinwärts vor dem Kreuzungsbereich Miquelallee/Hansaallee) abmontiert werden kann, da diese von Gehwegnutzenden als Behinderung empfunden wird. Begründung: Bitten von Eltern, deren Kinder den Schulweg benutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 12/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 157 2026 Die Vorlage OF 12/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Regulierung der Anfahrt von Pkws zu den Parkhäusern um den Zoo über ein Verkehrsleit- und InformationssystemOFOB 427.04.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 15/4 Betreff: Regulierung der Anfahrt von Pkws zu den Parkhäusern um den Zoo über ein Verkehrsleit- und Informationssystem Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob und wie die Regulierung des Autoverkehrs bei der Anfahrt zu den Parkhäusern um den Zoo - insbesondere zum Parkhaus Zoo-Passage in der Grünen Straße - in einem erneuerten Verkehrsleit- und Informationssystem aufgegriffen wird. Begründung: Die Warteschlange von PKWs vor dem Parkhaus in der Grünen Straße 11, besonders an Wochenenden und warmen Tagen, stellt nicht nur für die Anwohner eine Belastung dar, sondern behindert auch den Durchgangsverkehr. Ein neues Verkehrsleit- und Informationssystem für den Autoverkehr in Richtung Zoo ermöglicht die bessere Verteilung der Verkehrsströme auf unterschiedliche Parkhäuser -auch unter Einbindung von Park-and-Ride -, und kann helfen die Situation in der Grünen Straße zu entschärfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 20 2026 Die Vorlage OF 15/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzenOFOB 427.04.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 2/4 Betreff: Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob an den folgenden Stellen wieder Bäume gepflanzt werden können: A)Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 9, B) ehemaliger Baumstandort auf dem Grünstreifen Arnsburger Straße 13, C) Pflanzbeet gegenüber Arnsburger Straße 21, D) eingefriedetes Beet Berger Straße 269, E) eingefriedetes Beet Berger Straße 287, F) ehemaliger Baumstandort Berger Straße Ecke Falltorstraße direkt an der Kreuzung, G) eingefriedetes Beet Falltorstraße Ecke Buchwaldstraße, H) eingefriedetes Beet Falltorstraße 17, I) Baumstandort im Grünstreifen Saalburg Allee Höhe Hausnummer 10, J) Baumbeet Inheidener Straße 22, K) Baumbeet Inheidener Straße 34, L) ehemaliger Baumstandort in der Heidelbachstraße zwischen der Ettlingerstraße und der Litfaßsäule, M) ehemaliger Baumstandort gegenüber Ostendstraße 47. Begründung: Bäume verbessern das Stadtklima unter anderem, indem sie Feinstaub filtern, die Luftqualität verbessern und in heißen Sommern die Aufheizung der Stadt mildern. Damit sind sie wichtig für eine lebenswertere Stadt. Es zählt jeder Baum. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 19 2026 Die Vorlage OF 2/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor zu Buchstabe L) nach dem Wort "Heidelbachstraße" um die Zahl "4" ergänzt wird sowie dem Antrag ein weiterer Standort hinzugefügt wird: "Saalburgallee/Ecke Im Prüfling, Höhe Hausnummer 2". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: ÖPNV in Sindlingen-Nord stärkenOFOB 627.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 24/6 Betreff: Sindlingen: ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken Im nördlichen Bereich Sindlingens, insbesondere im Umfeld der Hermann-Küster-Straße, Hugo-Kallenbach-Straße und Albert-Blank-Straße, besteht nach Hinweisen von Bürger:innen keine ausreichende wohnortnahe Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Als mögliche Verbesserung wurde angeregt, den Linienweg der Buslinie 57 so anzupassen, dass der Bereich über die Heusleinstraße angefahren wird, der Wendekreis der ehemaligen Endhaltestelle der Linie 54 genutzt wird und die Linie anschließend über die Sindlinger Bahnstraße wieder in ihren regulären Linienweg zurückkehrt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung im Bereich Sindlingen-Nord, insbesondere im Umfeld der Hermann-Küster-Straße, Hugo-Kallenbach-Straße und Albert-Blank-Straße, durch die zuständigen Stellen prüfen zu lassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob eine Anpassung des Linienwegs der Buslinie 57 möglich ist, z. B. durch eine Führung über die Heusleinstraße unter Nutzung des Wendekreises der ehemaligen Endhaltestelle der Linie 54 und anschließender Rückführung über die Sindlinger Bahnstraße, ob alternative Maßnahmen zur besseren ÖPNV-Erschließung des genannten Bereichs in Betracht kommen, zu welchem Zeitpunkt eine mögliche Verbesserung der ÖPNV-Anbindung umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine verlässliche und wohnortnahe ÖPNV-Anbindung ist ein wesentlicher Bestandteil der Mobilität im Stadtteil. Besonders ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit Kindern und Personen ohne eigenes Auto sind darauf angewiesen, Haltestellen gut und sicher erreichen zu können. Der betroffene Bereich in Sindlingen-Nord ist bislang nur unzureichend angebunden. Eine verbesserte ÖPNV-Erschließung würde die Mobilität der Anwohner:innen stärken, die Attraktivität des Stadtteils erhöhen und einen Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel leisten. Eine Prüfung der vorgeschlagenen Linienanpassung und möglicher Alternativen ist daher geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 116 2026 Die Vorlage OF 24/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Flüssiger Busverkehr an der Alten Riedbergstraße durch FahrbahnmarkierungenOFOB 1227.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 3/12 Betreff: Flüssiger Busverkehr an der Alten Riedbergstraße durch Fahrbahnmarkierungen Der Magistrat wird gebeten, auf der Westseite der Talstraße auf Höhe der Hausnummern 70-72 nördlich der Einmündung Alte Riedbergstraße Bodenmarkierungen für eine Sperrfläche (Zeichen 298) und südlich davon für die Bushaltestelle Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299) anzubringen (siehe Skizzen). Quelle: Eigene Aufnahmen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Im besagten Straßenabschnitt herrscht bereits ein Parkverbot. Dieses wird - wie beispielhaft auf den Aufnahmen zu sehen - jedoch regelmäßig von Fahrzeughalter*innen außer Acht gelassen. Die Anforderungen an den Straßenabschnitt im Haltestellenbereich durch kreuzende Busse, die eine ausreichende Ausweichfläche zum Passieren benötigen, setzen jedoch die Einhaltung des Parkverbots voraus. Durch die Missachtung des Verbots kommt es immer wieder zu Stauungen im Verkehr, da Busse rangieren oder andere Verkehrsteilnehmer zurücksetzen müssen. Das Falschparken vor der Nummer 72 behindert neben dem Busverkehr zudem die reibungslose Ausfahrt des gegenüberliegenden Gebäudes. Der dort wohnhafte Arzt ist aufgrund seiner beruflichen Verbindlichkeiten auf ein zügiges Ausfahren angewiesen. Falsch parkende Fahrzeughalter*innen geben häufig an, die Beschilderung nicht wahrgenommen zu haben. Es wird daher um eine optische Verstärkung der Verkehrszeichen durch Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote (ugs. "Zickzacklinie") gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 3/12 tätig zu werden und den Magistrat schriftlich um Erledigung der angeregten Maßnahme zu bitten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-BahnOFOB 1227.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 4/12 Betreff: Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, am Übergang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee über die Gleise der U-Bahn in die Riedbergallee die Ampelschaltungen für die Fußgänger zu prüfen und ggf. anzupassen, insbesondere: - Möglicher früherer Start des Rotlichts bei Anfahrt von U-Bahnen aus Niederursel und - Längere gemeinsame Grünphase beim Queren der Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Unmittelbar neben der genannten Kreuzung liegt die Kita Kairos, die mit ihren Kindern oft Ausflüge zu Fuß in die nähere Umgebung macht. Beim Queren der U-Bahn wechselt die Fußgängerampel offenbar erst sehr spät auf Rot, so dass wenig Vorwarnzeit für die Kinder besteht. Beim Queren der Carl-Hermann-Rudloff-Allee sind die beiden einzelnen Abschnitte der Fußgängerampel mit so kurzen Phasen getaktet, dass es Kindergruppen oft nicht schaffen, beide Straßenseiten in einem Zug zu queren und dann auf der kleinen Mittelinsel stranden. Dies gefährdet die Kinder unnötig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2026 Die Vorlage OF 4/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der VorschriftenOFOB 1327.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 4/13 Betreff: Förderung der Gastronomie im Stadtteil durch großzügige Auslegung der Vorschriften Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten die Gastronomie im Stadtteil zu unterstützen, indem, wo immer möglich, Sitzplätze in und vor Lokalen gestattet werden unter großzügiger Auslegung der entsprechenden Vorschriften. Begründung: Mehrere Lokale im Stadtteil wurden in den letzten Jahren geschlossen. Regelmäßig ist dies Thema in der Bürgerfragestunde, die Befürchtung, dass die Lebendigkeit des Stadtteils verloren geht, ist groß. Die Gastronomie leidet unter Personalmangel, höheren Energiepreisen und der schwindenden Kaufkraft der Kunden. Schon kleine Schritte, wie die Genehmigung weniger Sitzplätze auch in Lokalen ohne eigene Toilette, helfen die ortsansässige Gastronomie zu unterstützen. Sitzmöglichkeiten erhöhen auch Kommunikation und Lebensqualität im Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 94 2026 Die Vorlage OF 4/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am MarksteinOFOB 1227.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 5/12 Betreff: Verkehrsschild "Sackgasse" an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bergstraße / Am Markstein in Richtung Riedberg das Verkehrsschild VZ 357-50 (Sackgasse durchlässig für Fußgänger und Radfahrer) anzubringen. Begründung: Der Verbindungsweg zwischen Bergstraße und Johann-Beyer-Weg ist nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrräder und Fußgänger freigegeben. Trotzdem kommt es mehrfach täglich vor, dass Kraftfahrzeuge von Kalbach kommend in diesen Verbindungsweg hineinfahren um eine vermeintliche Abkürzung zum Riedberg zu nutzen. Am Ende des Weges müssen sie dann wenden und fahren - oft mit hoher Geschwindigkeit - zurück. Dies ist eine vermeidbare und erhebliche Gefahr für die Fußgänger, die diesen einzigen beleuchteten Fußweg zwischen Kalbach und Riedberg stark frequentieren. Ein Hinweis, dass es sich um eine Sackgasse handelt, würde viele dieser gefährlichen Versuche bereits am Ortsrand von Kalbach stoppen. Der Zusatz "durchlässig für Fußgänger und Radfahrer" vermeidet wiederum Verwirrung bei diesen Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 70 2026 Die Vorlage OF 5/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und RadbügelOFOB 1327.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 5/13 Betreff: Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im historischen Ortskern zwei neue Bänke installieren zu lassen: eine normale Bank vor dem Haus Nr. 22a und eine halbrunde Baumbank auf der Parkscheibe vor Haus Nr. 22, außerdem die Installierung zweier zusätzlicher Radbügel vor der Eisdiele in Haus Nr. 29. Begründung: Im historischen Ortskern liegen die mittelalterliche Kirche, die Anna-Schmidt-Schule in der "Glauburg" sowie das denkmalgeschützte Günderrodesche Haus (Nr. 29). Bereits vergangenen Jahr haben wir eine Aufwertung des Ortsteils durch die Bepflanzung der großen und verunkrauteten Baumscheiben angeregt, die leider abschlägig beschieden wurde. Mittlerweile hat sich eine Eisdiele in der Straße angesiedelt, was von der Bevölkerung wie auch den Schüler*innen der Anna-Schmidt-Schule begeistert angenommen wird. Es bilden sich lange Warteschlangen. Die einzige vorhandene Bank reicht deshalb bei weitem nicht mehr aus. Wir regen daher die Aufstellung zwei weiterer Bänke an: eine normale Parkbank vor dem Haus Nr. 22 (s. Foto 1) - dies ist bereits mit der Besitzerin besprochen, die sich einverstanden erklärt hat. Eine weitere Bank könnte als halbrunde Baumbank auf der Baumscheibe, die der Eisdiele gegenüberliegt gestaltet werden (wie z.B. in Bad Vilbel zu sehen - s. Foto Nr. 2). Da der Eisdiele die Aufstellung eines eigenen Mülleimers vor dem Geschäft untersagt wurde, wäre die Anbringung eines zusätzlichen Mülleimers neben der Baumbank sinnvoll. Außerdem sollten direkt vor der Eisdiele parallel zur Fahrbahn zwei zusätzliche Radbügel installiert werden: immer wieder parken dort verkehrswidrig Autos. Das gefährdet die Menschen, die dort nicht selten in einer längeren Warteschlange stehen. FOTO 1: Platz für Bank für Haus Nr. 22a: FOTO 2: Baumbank in Bad Vilbel (als Muster) FOTO 3: Platz für Radbügel Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2026 Die Vorlage OF 5/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Zudem sollen die bereits bestehenden Mülleimer durch größere ersetzt werden." angefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niddawiesen: Entwässerung sichern oder Alternativen entwickelnOFOB 1227.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 7/12 Betreff: Niddawiesen: Entwässerung sichern oder Alternativen entwickeln Der Magistrat wird gebeten, in den Niddawiesen südlich des Alten Flugplatz zu prüfen, ob die mangelhafte Entwässerung, die zu stehendem Wasser insbesondere auf den Flurstücken Kalbach 499, Flur 11, Flurstücke 90, 92, 93 und 111 führt, auf eine nicht mehr funktionierende Entwässerung oder auf natürliche Einwirkung durch dort wieder heimische Biber zurückzuführen ist. Sollte es sich hier um eine ökologisch erfreuliche Anstauung durch Biber handeln, mögen die nicht mehr nutzbaren Flächen aus der Verpachtung genommen und den Pächtern Alternativflächen angeboten werden. Andernfalls möge die vorhandene Entwässerung über Flurstück 94 wieder funktionstauglich hergestellt werden. Zustand 2021. Links unten die A 661, von Nord-Ost kommt die Nidda. Die Wiesen sind intakt. Zustand 2025. Das stehende Wasser ist deutlich zu erkennen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die genannten Flächen lassen sich derzeit nicht wirtschaftlich nutzen. Selbst bereits gemähtes Heu kann nicht mehr abtransportiert werden. Die Ursache der nicht mehr erfolgenden Entwässerung ist derzeit nicht klar und soll auch unter ökologischen Belangen geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 72 2026 Die Vorlage OF 7/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung) und 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Versickerungsmulde nordwestlich des KätcheslachweihersOFOB 1227.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 8/12 Betreff: Versickerungsmulde nordwestlich des Kätcheslachweihers Vorgang: OM 5295/24 OBR 12; ST 741/25 Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wann und wo genau die in Aussicht gestellte Versickerungsmulde parallel des Weges nordwestlich des Kätcheslachweihers auf städtischem Gelände (neben dem vorhandenen Gehölzstreifen) angelegt wird. X: häufige Wasserstauung, ?: Unklare Lage der künftigen Versickerungsmulde. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die OM 5295 (April 2024) zur Drainage der Rückstauung am Feldrand ("X" im Luftbild) hin zum Kätchelachweiher wurde mit ST 741 (12.5.2025) abgelehnt mit der Begründung, dass sich die Fläche nicht in städtischem, sondern in Privatbesitz befindet. Zwischenzeitlich wurde informell mitgeteilt, dass stattdessen eine Versickerungsmulde parallel des Weges nordwestlich des Kätchenlachweihers auf städtischem Gelände angelegt werden soll, doch weder die genaue Lage noch der Zeitplan zur Umsetzung sind bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 16 2026 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellenOFOB 1227.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2026, OF 9/12 Betreff: Planung für Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Zeit- und Bauplanung für die mit ST 244 (23.1.2023) zugesagte Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach öffentlich, z. B. im Ortsbeirat, vorzustellen. Begründung: Die Erweiterung des Feuerwehrhauses Kalbach ist aufgrund verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben erforderlich geworden, was durch die Stadt Frankfurt mit ST 244 von 2023 auch bestätigt wurde. Ein Baubeginn wurde für das Jahr 2027 in Aussicht gestellt, aber seitdem wurde kein Planungsstand vorgestellt. Die Anlage 1 der Magistratsvorlage M 34 vo, 13.2.2026 listet das Feuerwehrhaus Kalbach zwar noch als offenes Projekt auf, zeigt aber nicht auf, mit welcher Priorisierung dies tatsächlich geschehen soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 73 2026 Die Vorlage OF 9/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisierenSTOB 727.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 726 Betreff: Maßnahmen aus dem Rahmenplan "Ortsmitte Praunheim" endlich realisieren Wie in dem Vortrag des Magistrats (M 169) vom 14.11.2025, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6953 vom 11.12.2025, unter Punkt XV ausgeführt, wird der Magistrat organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erarbeiten und sich hierbei vordringlich der Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans) und der Umnutzung der Praunheimer Werkstätten verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans) annehmen. Hierbei sollen Synergien mit der Organisations- & Umsetzungsstruktur der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme genutzt werden, um die Realisierung der Projekte zu beschleunigen und Kapazitätsengpässe in der Stadtverwaltung zu beheben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8258
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mikroklima verbessern – Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-WegSTOB 827.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 727 Betreff: Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg Die Stiftung Waisenhaus hat dem Magistrat zu der vorliegenden Anregung des Ortsbeirats 8 Folgendes mitgeteilt: Die Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg verfügt über eine Vielzahl von Bäumen und Sträuchern. Das Anpflanzen von Bäumen ist in Teilbereichen aufgrund bestehender Leitungsrechte nicht möglich. Die Stiftung Waisenhaus wird prüfen, inwieweit zusätzliche Anpflanzungen möglich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8042
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.