Umspannwerk der Firma TenneT im Norden Frankfurts
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird gebeten, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Auswirkungen des geplanten Umspannwerks zu informieren. Der Ortsbeirat fordert konkrete Informationen und eine Einbindung in den Planungsprozess. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente Kommunikation, die die Anwohner über Entscheidungsprozesse informiert.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den nördlichen Stadtteilen zeitnah, transparent sowie vollumfänglich über den Sachstand zu informieren.
Begründung
Der geplante Bau eines Umspannwerks in dieser Größenordnung würde erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile haben, insbesondere auch auf Harheim. Durch die Inanspruchnahme der Fläche sowie die baulichen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen entstehen. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Informationsbedürfnis seitens der Ortsbeiräte sowie der Anwohner. Der Ortsbeirat erwartet daher konkrete und verlässliche Informationen zu allen relevanten Aspekten sowie die Einbindung in die Planungs- und Entscheidungsprozesse. Zudem ist sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2026OFOF 1/14Umspannwerk der Firma TenneT am Pfingstberg in Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach und HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2026Sie sind hierVV 1Umspannwerk der Firma TenneT im Norden FrankfurtsAnfrage
- 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1126Umspannwerk der Firma TenneT im Norden FrankfurtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen