Bushaltestelle am Bahnhof "Frankfurt Berkersheim"
Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird der Magistrat gebeten, Auskunft über die Rechtslage der provisorischen Bushaltestelle am Bahnhof Frankfurt Berkersheim zu geben. Wichtig ist zu klären, ob die Deutsche Bahn für den Rückbau nach den abgeschlossenen Bauarbeiten verantwortlich ist und auf welcher Basis die Haltestelle weiterhin bestehen bleibt. Das erwartete Ergebnis ist eine klare rechtliche Einschätzung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 27.07.2026 antworten müssen. Seit 77 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Die provisorische Haltestelle für den Bus 25 am Berkersheimer Bahnhof ist im Grüngürtel und im Landschaftsschutzgebiet vermutlich aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses temporär eingerichtet worden und steht dort weiterhin nach den DB-Ausbauarbeiten.
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten:
- Hätte die Deutsche Bahn nicht nur die Lagerfläche, sondern auch die provisorische Bushaltestelle zurückbauen müssen?
- Auf welcher Rechtsgrundlage steht die provisorische Haltestelle seit Abschluss der DB-Bauarbeiten im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel?
Begründung
In der Stellungnahme vom 12.01.2026, ST 84, gibt der Magistrat an, dass der "Lagerplatz" über den Planfeststellungsbeschluss temporär gesichert und zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn wieder in Ackerfläche zurückverwandelt wurde. Warum aber nicht auch die Bushaltestelle?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2026OFOF 2/14Bushaltestelle am Bahnhof „Frankfurt Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2026Sie sind hierVV 2Bushaltestelle am Bahnhof „Frankfurt Berkersheim“Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen