Aufwertung des Elisabeth-Seibert-Platzes
Zusammenfassung
Der Magistrat hat zur Aufwertung des Elisabeth-Seibert-Platzes eine vorläufige Stellungnahme abgegeben. Es besteht weiterer Abstimmungsbedarf beim Baumaterial. Eine endgültige Antwort erfolgt nach der Abstimmung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zur vorgenannten Anregung besteht weiterhin Abstimmungsbedarf hinsichtlich der notwendigen Baumaterialien. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, wird der Magistrat unaufgefordert antworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2025OFOF 613/12Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Mai 2025OMOM 7003Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesDirektanregung
- 12. September 2025STST 1535Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesStellungnahme
- 4. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 780Aufwertung des Elisabeth-Seibert-PlatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab