Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine vorläufige Stellungnahme zur Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes abgegeben. Es besteht noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ämtern, weshalb eine endgültige Antwort noch aussteht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
In vorliegender Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2025OFOF 613/12Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Mai 2025OMOM 7003Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierSTST 1535Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesStellungnahme
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 780Aufwertung des Elisabeth-Seibert-PlatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab