Anfrage zur Förderung von Mini-PV-Anlagen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme erläutert die aktuelle Förderung von Mini-PV-Anlagen im Ortsbezirk 1, wobei 38 Balkonkraftwerke genehmigt wurden. Aufgrund der Kosten unter 1.000 € können diese jedoch nicht über investive Klimaprogramme gefördert werden; die Förderung hängt von verfügbaren Mitteln im konsumtiven Haushalt ab.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Über das Förderprogramm Klimabonus wurden im Ortsbezirk 1 insgesamt 38 Balkonkraftwerke bewilligt. 59 Anträge zu anderen Fördergegenständen wurden ebenfalls positiv beschieden. Anlagen, die in der Anschaffung und Errichtung unter 1.000 € kosten, wie dies bei den Mini-PV-Anlagen der Fall ist, können nicht aus Mitteln der investiven Klimaprogramme bezuschusst werden. Hierfür müssen Gelder im konsumtiven Haushalt bereitstehen. Ob und wann die Förderung für Mini-PV-Anlagen wieder aufgenommen werden kann, kann erst nach Inkrafttreten des Haushalts festgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2026OFOF 1886/1Anfrage zur Förderung von Mini-PV-AnlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026VV 1414Anfrage zur Förderung von Mini-PV-AnlagenAnfrage
- 4. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 794Anfrage zur Förderung von Mini-PV-AnlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab