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Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird aufgrund einer Erweiterung des Personenkreises sowie der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagen. Ziel ist es, den ehrenamtlich Tätigen eine angemessene Entschädigung zu zahlen und damit das ehrenamtliche Engagement zu fördern.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, insbesondere die Veröffentlichung der Änderungssatzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen ist aufgrund einer Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen sowie der Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr notwendig: Nach § 11 Absatz 9 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) haben ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger. Seitens des Magistrats ist daher vorgesehen, künftig Aufwandsentschädigungen in nachfolgenden Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren zu zahlen bzw. zu erhöhen, um den nachweislichen Mehraufwand der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu honorieren.

B. Alternativen

B. Alternativen Keine.

C. Lösung

C. Lösung Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird aufgrund der Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen sowie der Erhöhung der Unterrichtspauschale für die Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr, wie in der Anlage ersichtlich, angepasst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. April 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)

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