PAR 236 2026§ 236ZUGESTIMMT
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
Beschluss zuM_67_2026Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
3
Beschlussdatum
25. Juni 2026
Gremiensitzung
25. Juni 2026
Zusammenfassung
Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird aufgrund einer Erweiterung des Personenkreises sowie der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kreisausbilder der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagen. Ziel ist es, den ehrenamtlich Tätigen eine angemessene Entschädigung zu zahlen und damit das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
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Beschluss
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.