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Umbau von Verkaufsräumen in Büro- und Veranstaltungsflächen im Erdgeschoss Braubachstraße 7 für das Stadtplanungsamt zur Herrichtung der "Agentur des…

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Umbau von Verkaufsräumen in Büro- und Veranstaltungsflächen im Erdgeschoss Braubachstraße 7 für das Stadtplanungsamt zur Herrichtung der "Agentur des städtischen Wandels" hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Freigabe zusätzlicher Mittel in Höhe von 337 T€ für den Umbau der Verkaufsräume in Büro- und Veranstaltungsflächen vor. Die Mehrkosten resultieren aus gestiegenen Baupreisen, einer schlechten Marktsituation sowie zusätzlichen Bauherrenwünschen. Das Ziel ist, die Baumaßnahme erfolgreich abzuschließen und die Agentur des städtischen Wandels zu etablieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe 880 T€ in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude", bewilligt und freigegeben wurden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5556); b) die Baukosten um 337 T€ auf einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.217 T€ gestiegen sind.
  2. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 337 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
  3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 337 T€ erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 34.04. unter der Projektdefinitionen: 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" zur Verfügung.
  4. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass a.) von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rund 263 T€ (Stand 30.06.26) für Planungs- und Bauleistungen verausgabt wurden, b.) sich aufgrund der Mehrausgaben die Jahresfolgekosten um 13 T€ erhöhen und zukünftige Haushalte belasten.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Sinne der Schaffung der Agentur des städtischen Wandels wurde am 22.11.2024 durch den Magistrat (M 176) und am 12.12.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 5556) eine Bausumme von 880.000 Euro brutto beschlossen. Im August 2025 konnte die Bauphase anfangen.

Die Mehrkosten in Höhe von 337 T€ begründen sich wie folgt:

(1) Kostensteigerung durch Baupreisindex

Zur Kostenberechnung von den Planern vom 16.11.23 wurde ein BPI von 3,5% aufgerechnet. Mit dem verspäteten Baubeginn, welcher erst Mitte 25 starten konnte ist die Erhöhung des BPI um 8,06% eingetreten. Dies führte in diesem Zuge zu einer ersten Erhöhung der Gesamtkosten.

Kostensteigerung im Punkt 1 von rund 45.260 Euro brutto

(2) Kostensteigerung durch schlechte Marktsituation

Schon mit den ersten Ausschreibungen konnte festgestellt werden, dass die Marktpreise derzeit weit höher liegen als erwartet. So musste schon bei der Sanierung der Betonstütze aus wirtschaftlichen Gründen das Leistungsverzeichnis (LV) auf das absolut nötigste reduziert werden und ein weiteres Mal ausgeschrieben werden. Auch bei der zweiten Ausschreibung wurden hohe Angebote abgegeben. Die Ausschreibung für die Trockenbau, Putz- und Malerarbeiten wurde aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls erneut ausgeschrieben. (Erste Angebote fast doppelt so hoch)

Ein weiterer Faktor ist, dass die Firmen in fast allen Gewerken eine hohe Auslastung/Nachfrage haben und somit kaum bis gar nicht anbieten. Hierdurch sind nur wenige Angebote eingegangen, welche sehr hoch sind. Es ist nicht erfolgsversprechend die Ausschreibungen neu auszuschreiben, zudem würde dies Emese Bauverzögerungen mit sich ziehen.

Es ist mit zu berücksichtigen, dass so viele Firmen wie möglich zum Angebot aufgefordert worden sind, jedoch musste bei einigen Gewerken beachtet werden, dass die Eignung im Bereich Denkmalschutz gegeben sein musste. Dies führt zu einer beschränkteren Auswahl an fachspezifischen Firmen.

Kostensteigerung im Punkt 2 von rund 105.000 Euro brutto

(3) Kostensteigerung durch Bauherrenwünsche und Notwendigkeiten

Nach Öffnung und weiteren Freilegungen sind einige gravierende Punkte aufgekommen, welche Mehrkosten mit sich zogen. So mussten die Decken an einigen Stellen ertüchtigt, die Stütze aufwendiger saniert, Brandschotts im Deckenbereich zu den Wohneinheiten hergestellt und die HLS-Arbeiten an den offengelegten Bestand angepasst werden.

Ein weiterer Punkt waren Bauherrenwünsche und Erfahrungen aus der Interemsnutzung. Es stellte sich heraus, dass die Ladeneinheit ohne eine Einbruchmeldeanlage und entsprechende Ausrüstung der Fenster und Türen nicht sicher genug ist. In der Zeit der Nutzung wurde drei Mal eingebrochen. Daher muss ein Fenster zum Hinterhof gänzlich ausgetauscht werden, alles auf RC3 Qualität angehoben und das Rollgitter funktionstüchtig gemacht werden.

Es wurde aufgrund des neuen Hausanschlussraumes ein Mieterkeller umgenutzt. Hier bestand der Wunsch einen neuen Keller zu schaffen. Da der Gemeinschaftraum der Ladeneinheiten auch wichtige Hausanschlusspunkte beinhaltet, wurde sich daher, während der Bauphase, dafür entschieden den großen Raum in zwei Mieterkeller zu unterteilen und den mittleren Bereich offen zu halten. Hierzu sind Gitterabtrennungen eingebaut worden.

Nicht eingeplant war der Zustand des Putzes im Keller. Dieser war so nicht mehr haltbar und musste an mehreren Stellen nachgearbeitet werden. Zudem war auch ein Gitter vorhanden, welches vorab nicht geplant war zu entfernen, aber den Arbeiten weichen musste.

Durch die unvorhergesehenen Kostenpunkte und entstandenen Bauherrenwünsche steigen nicht nur die Kosten der Kostengruppe 300 und 400, sondern auch die Kostengruppe 700 für die Planer.

Kostensteigerung im Punkt 3 von rund 186.740 Euro brutto

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Freigabe weiterer notwendiger finanzieller Mittel, um die begonnene Baumaßnahme abzuschließen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau
Sitzung 2 · 27.10.2026
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI

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